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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Corona im Rechtsstaat Folge 93

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Thomas Darnstädt ist Jurist und war 35 Jahre Redakteur beim SPIEGEL (Ressortleiter Politik). In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts und den Einfluss des Zeitgeistes auf die Karlsruher Entscheidungen.

2018 erschien Darnstädts Buch „Verschlusssache Karlsruhe - Die internen Akten des Bundesverfassungsgerichts“. Für dieses Buch hat Darnstädt Handakten und andere interne Akten aus der Frühzeit des Bundesverfassungsgerichts ausgewertet.

1957 scheiterte eine Verfassungsbeschwerde gegen den „Homosexuellenparagraphen“ 175 StGB. Die Karlsruher Richter verneinten einen Gleichheitsverstoß (lesbischer Sex war nicht strafbar), und sie hielten auch Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) nicht für verletzt: „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.“

Im Gespräch mit Niko Härting schildert Darnstädt, wie es zu dieser Entscheidung kam. § 175 StGB war bereits zur damaligen Zeit eine hochumstrittene Norm. Dennoch meinte der Berichterstatter Wilhelm Ellinghaus in einem Votum, es sei nicht Aufgabe des BVerfG, sondern „Sache des Gesetzgebers, darüber zu befinden, ob die jetzige Gesetzesfassung gerecht und rechtspolitisch abgewogen“ sei. Eine Haltung, die man heute als „Judicial Restraint“ bezeichnen würde.

Darnstädt erinnert an den Zeitgeist der Schwulenhatz, der in den 1950er-Jahren. herrschte. Man fürchtete sich vor dem „Treiben der Homosexuellen“, und Karlsruhe hatte keine Courage, dem Zeitgeist entgegenzutreten, obwohl § 175 StGB verfassungsrechtlich nicht zu halten war. Man habe alle möglichen Begründungen erwogen, um einen Erfolg der Verfassungsbeschwerde zu vermeiden.

Darnstädt zeigt auf, dass sich US-amerikanische Debatten um richterliche Zurückhaltung nicht ohne Weiteres auf das BVerfG übertragen lassen. Die US-Verfassung sah ursprünglich keine Berechtigung des Supreme Court vor, Gesetze aufzuheben. Dies ist nach dem Grundgesetz eindeutig anders. Die Aufhebung verfassungswidriger Gesetze gehört zu den Kernaufgaben des BVerfG. Forderungen nach richterlicher Zurückhaltung haben in Deutschland keine tragfähige Grundlage.

Im zweiten Teil des Gesprächs geht es um die Karlsruher Entscheidungen zur Bundesnotbremse und zur Klimakrise. Der Klimabeschluss sei ein besonders massiver Eingriff in die Befugnisse des Gesetzgebers. Allerdings liege die Entscheidung „voll auf der Linie des Zeitgeistes“. Wenn das Gericht - wie im Klimafall - ein Urteil für konsensfähig halte, gehe es „viel ruppiger“ mit dem Gesetzgeber um, als wenn dies nicht der Fall sei. Mit einer Entscheidung die Bundesnotbremse hätte sich Karlsruhe dagegen „sehr sehr viel Ärger“ eingehandelt, da es dem Zeitgeist widersprochen hätte, dies sei dem Gericht gewiss bewusst gewesen.

Corona im Rechtsstaat Folge 92

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Peter Oestmann ist seit 2004 Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Gespräch mit Niko Härting geht es um den Wert und den Begriff der Freiheit und um die Lage der Hochschulen in der Corona-Krise.

Peter Oestmann erinnert daran, dass eine „grundsätzliche Vermutung zugunsten der Freiheit“ stets zu den Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats zählte und Verbote und Rechtspflichten dazu dienen, den freiheitlichen Rechtsstaat zu sichern. Daher sei es eine bedenkliche Entwicklung, wenn zunehmend über „Privilegien“ und „Erlaubnisse“ diskutiert werde und der Staat seinen Bürgern in Gesetzen und Verordnungen Verhaltensweisen erlaubt, Programmsätze verkündet und Ratschläge erteilt.

Der Blick auf die Grundrechte verschiebt sich. Die Grundrechte werden zunehmend nicht mehr als Freiheitsräume gegenüber dem Staat wahrgenommen, sondern als Rechte, deren Ausübung andere Bürger einschränken und gefährden kann. Der Staat wird zum freundlichen Schiedsrichter, der – mahnend, empfehlend oder auch per Verbot - eingreift, wenn Bürger allzu „egoistisch“ und rücksichtlos ihre Rechte wahrnehmen.

Peter Oestmann hat sich intensiv für eine schnelle Rückkehr zur Präsenzlehre an den Hochschulen eingesetzt. Er berichtet von intensiven, teils erbitterten Diskussionen unter Kolleginnen und Kollegen. Eine Lehre, die nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch Persönlichkeit entwickelt, ist nach Oestmanns Überzeugung ohne Präsenz undenkbar.

Für das Wintersemester 2022/23 bereitet Peter Oestmann gemeinsam mit dem Bildungshistoriker Jürgen Overhoff eine Ringvorlesung zum Thema „Bildung zur Freiheit – Corona und die Hochschullehre“ vor. Eine Reise nach Münster könnte sich aus diesem Anlass lohnen. Selbstverständlich wird die Ringvorlesung weder online noch „hybrid“, sondern ausschließlich vor Ort, live und in Farbe angeboten.

Corona im Rechtsstaat Folge 91

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Mit der Bonner Politologin Prof. Dr. Ulrike Guérot sprach Niko Härting bereits in den Folgen 57 und 60. Seit Beginn der Corona-Krise gehört Guerot zu den besonders meinungsstarken kritischen Stimmen aus dem linken politischen Spektrum.

Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Guerot, weshalb sie sich im September 2021 vorübergehend aus den Sozialen Medien zurückzog. Sie war vehementen Warnungen und Drohungen ausgesetzt. Man prangerte sie systematisch als Geistesverwandte und Unterstützerin rechtsextremer Kreise an. Die Täter waren durch die Bank Männer. Guerot hält es für keinen Zufall, dass Frauen besonders häufig Bedrohungen und Schmähungen im Netz erleben.

„Wer schweigt, stimmt zu“ ist der Titel ihres neuen Buchs zur Corona-Krise, das diesen Monat erscheint. Guerots Gegnern ist es nicht gelungen, sie mundtot zu machen. Das Buch hat sie „mit heißem Herzen“ geschrieben. Sie prangert das Versagen der Funktionseliten an - in Justiz und Medien und auch in den Universitäten. An den Hochschulen habe man tatenlos zugesehen, wie Wissenschaften auf Virologie, Epidemiologie, Mathematik und Statistik verkürzt wurden. Man habe es zugelassen, dass kein wissenschaftlicher Diskurs geführt wurde und Mindeheitspositionen nicht zu Wort kamen und denunziert wurden.

In dem Podcast, der Überlänge hat, geht es auch um Freiheit. Wie konnte die Linke es geschehen lassen, dass die Rechte den Freiheitsbegriff für sich vereinnahmen konnte?

Solidarität ist nach Guerots Auffassung schon begrifflich freiwillig. Aufgezwungene Solidarität ist Zwang mit falschen Etikett.

Guerots Buch endet versöhnlich. Sie hofft, dass wir aus der Corona-Krise Leeren ziehen und es nicht zulassen werden, dass die Digitalisierung zu immer mehr Überwachung, (Selbst-) Optimierung und Kollektivdruck führt. Eine Welt ohne Stäbchen in der Nase und Maske vor dem Gesicht bleibt machbar.

Corona im Rechtsstaat Folge 90

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Matthias Henze gründete vor fast 20 Jahren Jimdo, ein Unternehmen, das Kleinunternehmen und Freelancern eine einfache Möglichkeit gibt, eine Webpräsenz und einen Online-Shop einzurichten und zu pflegen.

In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um die Situation der „Soloselbstständigen“ und Kleinstunternehmen in der Corona-Krise. Matthias Henze schildert seine Erfahrungen aus Gesprächen mit vielen Betroffenen. Während für den Mittelstand zügig staatliche Corona-Hilfspakete geschnürt wurde, gab es am Anfang der Krise für „Soloselbstständige“ kaum Hilfe. Man beschränkte sich auf den Ersatz von Fixkosten, die bei vielen Freelancern kaum anfallen, und zahlte keinen „Unternehmerlohn“. Erst mit der „Neustarthilfe“ gelang es, Hilfspakete zu schnüren, die der Lage vieler Selbstständiger aus Kreativberufen und aus der Veranstaltungsbranche gerecht wurden.

Seit August 2021 gibt es den Jimdo-Ifo-Index für Kleinstunternehmen und Selbstständige, die monatlich nach der Geschäftslage und den Geschäftserwartungen befragt werden. Aus den Befragungen geht hervor, dass die Sorgen um die Existenz nach wie vor groß sind. Noch im Januar 2022 gaben 26% der Befragten an, dass sie sich durch die Corona-Krise in existenzieller Not sehen.

In dem Podcast geht es auch um die Chancen und Perspektiven der Selbstständigkeit über die Krise hinaus und über das oft mangelhafte Verständnis, das „Soloselbstständige“ von angestellten und verbeamteten Mitbürgerinnen und Mitbürgern erfahren.

Corona im Rechtsstaat Folge 89

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Prof. Dr. Christoph Degenhart ist einer der bekanntesten deutschen Staats-, Verwaltungs- und Medienrechtler. An „dem Degenhart“ – dem unlängst in 37. Auflage erschienenen Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht kommt keine Studentin und kein Student vorbei.

Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Degenhart, dass die Corona-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts natürlich auch in seinem Lehrbuch dargestellt wird. Dies durchaus kritisch, da die große Zurückhaltung des Verfassungsgerichts in den vielen Eilverfahren keineswegs selbstverständlich ist. Degenhart erinnert unter anderem an die Karlsruher Eilentscheidungen während der Eurokrise 2011/2012. Damals zeigte das BVerfG keinerlei Scheu, bereits im Eilverfahren Weichen zu stellen. Man begnügte sich nicht mit Folgeabwägungen, sondern entschied zur Sache.

Auch mit „Judicial Restraint“ lässt sich die Karlsruher Corona-Linie aus Degenharts Sicht nicht erklären. Die keineswegs zurückhaltende Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutz stammt aus demselben Jahr wie die beiden Beschlüsse zur „Bundesnotbremse“, die von manchen Staatsrechtlern wegen ihrer großen Zurückhaltung gelobt werden. Allerdings sieht Degenhart durchaus eine Gemeinsamkeit zwischen den sehr unterschiedlichen Beschlüsse zum Klima- und Infektionsschutz: Aus Grundrechten werden keine Schranken abgleitet, die dem Gesetzgeber gesetzt sind, sondern Aufträge an den Gesetzgeber, eingreifend tätig zu werden. Eine Tendenz, die Degenhart kritisch sieht.

In dem Gespräch geht es auch um eine mögliche Impfpflicht und um die „äußerste Gefahrenlage“, mit der das BVerfG in seiner Bundenotbremse I-Entscheidung weitgehende Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Laut Degenhart ein „Danaergeschenk“ des BVerfG, da offen bleibt, wodurch sich eine „äußerste Gefahrenlage“ von einer „einfachen Gefahrenlage“ unterscheidet. Lese man die drastischen Schilderungen der Klimakrise in dem Karlsruher Klimabeschluss, ahne man, dass sich Entscheidungen ohne Weiteres wiederholen können, in denen extreme Freiheitsbeschränkungen mit dem Vorliegen einer „extremen Gefahrenlage“ in Karlsruhe gerechtfertigt werden.

Corona im Rechtsstaat Folge 88

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Er ist Metereologe und Publizist und Gründer eines Softwarehauses. In der WELT kommentiert er regelmäßig die Corona-Krise. Und Jörg-Phil Friedrich ist studierter Philosoph. Nachdem Niko Härting mit ihm bereits in Folge 46 über das Verhältnis von Wissenschaft und Politik sprach, geht es in dieser Folge um Georg Wilhelm Friedrich Hegel und Friedrich Engels. Was hätte Hegel, der sich seinerzeit für eine verpflichtende Pockenimpfung aussprach, zu einer Corona-Impfpflicht gesagt? Was ist von „Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit“ zu halten – ein Satz, der von Friedrich Engels stammt, den Gesundheitsminister Lauterbach jedoch in einer Bundestagsrede fälschlich Hegel zugeschrieben hat?

Freiheit und Notwendigkeit, Freiheit und Gemeinsinn, Freiheit und Solidarität: Zeigt uns die Corona-Krise, dass man Freiheit nicht mehr einfordern darf, ohne die Grenzen der Freiheit mitzudenken? Warum hat Freiheit oft keinen guten Namen mehr und wird mit Egoismus gleichgesetzt? Und was heißt dies alles für die Debatte um Impfpflichten? Warum ist Jörg Friedrich nicht davon überzeugt, dass es einer gesetzlichen Corona-Impfpflicht bedarf?

Corona im Rechtsstaat Folge 87

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Prof. Ralph Brinks ist Mathematiker und Epidemiologe und Inhaber eines Lehrstuhls für Medizinische Biometrie und Epidemiologie der Fakultät Gesundheit an der Universität Witten-Herdecke. Zugleich ist Ralph Brinks Mitglied der Corona-Daten-Analyse-Gruppe an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Mathematik, Medizin, Statistik, Epidemiologie: Wie hängen all diese Fachgebiete zusammen? Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Ralph Brinks die Bedeutung von Modellen und Vorhersagen in der Epidemiologie. Er legt dar, dass es für solide Vorhersagen einer soliden Datenbasis bedarf. Hieran fehlt es jedoch bis heute häufig. Wenn Modelle und Vorhersagen grundlegende Kriterien – etwa über das Alter von Infizierten und über Vorerkrankungen – ausblenden, ist ihre Aussagekraft begrenzt, die Präzision lässt zu wünschen übrig. Wer aus Handydaten Bewegungsbilder ableitet und auf dieser Grundlage Vorhersagen über Ansteckungszahlen trifft, kommt zu Prognosen, die sich im Ungefähren und Spekulativen verlieren.

Über Ansteckungsorte und –wege ist auch im dritten Corona-Jahr immer noch wenig bekannt. Es fehlt an einer systematischen Erfassung entsprechender Daten: Wie alt sind die Infizierten, welche Berufe und Vorerkrankungen haben sie, wohnen sie allein in einem Penthouse oder beengt mit vielen Angehörigen in einer kleinen Wohnung? All dies wird nicht gefragt und nicht zentral beim Robert-Koch-Institut gemeldet, sodass es nicht verwunderlich ist, dass wir in der Corona-Krise nach wie vor in vielerlei Hinsicht im Nebel tappen. Dass es „der Datenschutz“ sein soll, der Erhebungen und Untersuchungen verhindert, ist eine Ausrede, die trotz ständiger Wiederholung eine Ausrede bleibt.

Ralph Brinks zeigt in dem Gespräch auch auf, welche Art von Studien immer wieder verabsäumt wurden. Hat man eigentlich einmal in einer Stadt die Schulen geschlossen und in der Nachbarstadt die Schulen geöffnet gehalten, um festzustellen, ob und wie sich Schulschließungen auf die Verbreitung des Virus auswirken?

Corona im Rechtsstaat Folge 86

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Prof. Dr. Detlev Krüger war von 1989 bis 2016 Direktor der Instituts für Medizinische Virologie an der Berliner Charité. Im Gespräch mit Niko Härting berichtet er über seine beruflichen Erfahrungen, die seinen Blick auf die Corona-Krise prägen. Krüger hat sich wiederholt gegen Schulschließungen ausgesprochen und kürzlich - gemeinsam mit anderen Experten - in einem Offenen Brief an den Bundeskanzler deutliche Korrekturen beim Umgang mit Kindern gefordert.

Krüger betont, dass Kinder nicht zu den Corona-Risikogruppen zählen. Daher sei Alarmismus verfehlt, wenn sich Kinder mit Corona infizieren. Vielmehr seien ältere Bürgerinnen und Bürger gefordert, sich - insbesondere durch Impfungen - gegen eine Ansteckung zu schützen. Eine Politik, die Kinder als Gefahr für die eigenen Großeltern betrachtet, lehnt Krüger entschieden ab.

Krüger weist darauf hin, dass die Impfstoffe zwar äußerst hilfreich sind, aber nicht halten, was sie einst versprachen, da sie keine Ansteckungen verhindern. Zur Impfung von Kindern äußert sich Krüger skeptisch, derzeit unabsehbare Langzeitfolgen der Impfung hält er für möglich. Die Impfstoffe seien zudem auf die Ursprungsvariante des Virus zugeschnitten und weder auf die Delta- noch auf die Omikron-Variante optimiert.

Dass sich mit Omikron eine sehr ansteckende Virusvariante entwickelt hat, ist für Krüger keineswegs überraschend. Das Virus passe sich an den Menschen („den Wirt“) an, dies kenne man auch von anderen Viren. Das Risiko schwerer Verläufe sei bei Omikron deutlich geringer, auch aus diesem Grund sei Alarmismus wegen steigender „Inzidenzen“ nicht angebracht.

Krüger erklärt ausführlich, weshalb eine Ansteckung für die Immunisierung deutlich effizienter ist als eine bloße Impfung. Dass man den Genesenenstatus kürzlich von sechs auf drei Monate verkürzt hat, habe keine wissenschaftliche Grundlage.

In dem Gespräch geht es auch um die Grippe. Krüger betont, dass es sich bei der Grippe (der Influenza) um eine Ernst zu nehmende Krankheit handelt. Schon deshalb verharmlose man Corona keinesfalls durch Grippevergleiche. Anders als bei Corona gehören Kinder bei Influenza zu den Risikogruppen. Dennoch sei man bislang nicht auf die Idee gekommen, eine Grippe-Schutzimpfung für Kinder generell zu empfehlen.

Corona im Rechtsstaat Folge 85

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Mit dem Historiker und Publizisten René Schlott sprach Niko Härting bereits in Folge 23 und Folge 51. In der neuen Folge geht es um den Begriff der Freiheit unter pandemischen Bedingungen. Hat Freiheit heute noch einen guten Namen oder steht sie unter Egoismusverdacht? Kann man überhaupt über Freiheit reden, ohne deren Schranken gleich mitzudenken? Wie kommt es, dass Solidarität und Gemeinsinn heute oft höher gewichtet werden als die Freiheit des einzelnen Bürgers? Was ist von dem „gesellschaftlichen Konsens“ zu halten, von dem oft die Rede ist?

Um die Balance zwischen Freiheit und Verantwortung geht es auch in der aktuellen Debatte um Impfpflichten. Was ist dabei maßgebend – „der kleine Pieks“, das objektive Gewicht des Eingriffs, oder das subjektive Empfinden von Bürgerinnen, die eine Impfpflicht als gravierenden körperlichen Eingriff oder gar als einen „Tabubruch“ wahrnehmen? Lässt sich eine Impfpflicht nur zum Selbstschutz rechtfertigen? Oder kann auch der Fremdschutz eine solche Pflicht legitimieren? Kann es richtig und verantwortbar sein, dass sich Junge zum Schutz der Alten gegen Corona impfen lassen müssen?

Am Schluss des Gesprächs geht es um die Versammlungsfreiheit. René Schlott kritisiert die verbreiteten Verbote von Demonstrationen und Spaziergängen und betont den hohen Rang, der der Versammlungsfreiheit nach dem Willen der Mütter und Väter des Grundgesetzes zukommt.

Corona im Rechtsstaat Folge 84

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Wie erleben Künstlerinnen die Corona-Zeit? In dem letzten Podcast 2021 unterhält sich Niko Härting mit der Berliner Drag-Legende Gloria Viagra.

Als Drag Queen und DJ konnte Gloria seit März 2020 kaum arbeiten. Im Herbst 2020 waren ihre Ersparnisse aufgebraucht. Erstmals seit 27 Jahren ließ sich Gloria anstellen - als Verkäuferin in einem Schokoladengeschäft, das kurze Zeit später schließen musste. Seitdem Kurzarbeit und dann erneut in Sachen Schokolade aktiv.

Bei einer Flasche Sekt (Magnum) sprechen Gloria Viagra und Niko Härting über die Geringschätzung, die die Clubkultur erlebt. Clubs finden sich in einer Schmuddelecke wieder, die längst überwunden schien. Kaum jemand denkt an die vielen Existenzen, die auf offene Clubs angewiesen sind. Kaum jemand denkt an die Gäste, für die die Clubs Safe Spaces und Zweite Wohnzimmer sind. Manche der Gäste fielen ins Nichts. Gloria Viagra berichtet über Selbstmorde und Drogentote, die es seit März 2020 im Bekanntenkreis gegeben hat. Es scheint kaum jemanden zu interessieren.

Als Parteilose kandierte Gloria Viagra 2021 auf der Liste der LINKEN für das Abgeordnetenhaus. Sie berichtet über das weite Meinungsspektrum zu Corona, das es bei den LINKEN - ebenso wie in anderen Parteien - gibt. Warum wird die Debatte dominiert von Menschen, die die Krise im Home Office aus dem Dachgeschoss einer Wohnung am Prenzlauer Berg erleben? Wo bleiben eigentlich das soziale Gewissen und die Wertschätzung der Kultur?

In der Krise dominiert der Egoismus. Die Sorge um das eigene Klopapier erscheint wichtiger als das Mitgefühl für Menschen, die mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen täglich kämpfen. Und der Widerstandsgeist erlahmt, zumal man sich nicht mit Demonstranten gemein machen möchte, die mit der Reichskriegsflagge auf die Straße gehen.

Trotz aller Widrigkeiten eine entspannte und gelassene Diskussion, den Humor lassen wir uns durch Corona nicht verderben.

Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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