Follow the Rechtsstaat Folge 190
Den aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting übersteht nur, wer fest ist im Glauben (an Datenschutz und Rechtsstaat):
Zunächst sprechen wir (00:52) über eine Fehde zwischen Anwälten, die vor dem OLG Köln (Beschluss vom 22.07.2026) endete: Ein Rechtsstreit eskalierte, schließlich kaufte eine Kanzlei die deutsche Variante der Kanzleidomain der anderen Seite auf und leitete darüber Besucher auf die eigene Kanzlei-Webseite weiter. Das Registrieren und Nutzen einer fremden Domain stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, entschied das OLG – dem ist getrost Glauben zu schenken.
Sodann sprechen Niko und Stefan (12:53) über fast unglaubliche Entscheidung des VG Halle (Beschluss vom 06.08.2026 – 7 B 491/25): Ein Glückspiel-Anbieter (virtuelle Automatenspiele) wehrt sich seit 2022 gegen eine Untersagungsverfügung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder – im zweitn Ablauf mit Erfolg! Die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrag durch die GGL habe so wenig mit der gesetzgeberischen Zielsetzung zu tun, dass nicht länger von einem Vollzugsdefizit auszugehen sei, sondern von einer verfestigten Verwaltungspraxis der Behörde, mit der illegales Verhalten systematisch geduldet würde. Da kann man den Glauben verlieren…
Schließlich geht es (25:01) schon wieder um Metas Smart Glasses: Die NGO HateAid hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Meta und Ray Ban eingereicht – auch mit viel Liebe wird man kaum glauben können, dass wegen Verletzung des § 8 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) – die nicht zu erkennen ist - eine Freiheitsstrafe zu erwarten wäre. Stefan hat dazu in der FAZ geschrieben (19.8.2026)
Zu schlechter letzt (42:35): Eine „ethische Hackerin“ (BobdaHacker) hat eine schwere Sicherheitslücke in der offiziellen Gebets-App des Papstes „Click to Pray“ entdeckt. Dadurch konnten persönliche Daten von rd. 720.000 registrierten Nutzern ohne Authentifizierung abgerufen werden. Himmel hilf – aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.