Follow the Rechtsstaat Folge 197
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting ist ein buntes Programm angesagt:
Zunächst sprechen wir (00:36) über den Zugang zu Pornografie im Netz – und den hier notwendigen Jugendschutz. Die Landesanstalt für Medien NRW (Medienaufsicht) hatte 2020 der Betreiberin der Seiten "Pornhub" und "YouPorn" mit Sitz in Zypern das „ungeschützte“ Angebot ohne Erfolg untersagt und nahm sodann die deutschen Internetprovider in die Pflicht. Die 2024 angeordnete die Sperrung der Seiten hob das VG Düsseldorf auf Eilantrag von Aylo (früher Mindgeek bzw. Manwin) auf, die Beschwerde zum OVG Münster blieb erfolglos: Für Online-Dienste innerhalb der EU gilt das Herkunftslandprinzip. Danach müssten sich Anbieter an die Regeln des Staates halten, in dem sie ihren Sitz haben. Für die Betreiberin von "YouPorn" und "Pornhub" sei das Zypern. Ein Verstoß gegen den deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag könne der Plattformbetreiberin also nicht vorgeworfen werden. Zudem werde der Jugendschutz auf großen Online-Plattformen inzwischen durch den europäischen Digital Services Act (DSA) geregelt, zuständig für die Durchsetzung dieser Vorgaben seien jedoch in erster Linie die Behörden am Sitz der Plattformen. Bei "YouPorn" wäre das Zypern, bei der als besonders große Online-Plattform (VLOP) eingestuften Seite "Pornhub" die Europäische Kommission. Deren Prüfverfahren läuft noch
Sodann sprechen Niko und Stefan (17:35) über Fair Use und KI-Training: Ein US Court verneinte am 29.9.2026, dass ein KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Leitsätzen als „fair use“ gerechtfertigt werden könne – das sah das LG München I auch schon so.
Schließlich geht es (31:15) um Informationszugang zur „Zeitenwende“-Rede von Bundeskanzler Scholz: Am 27. Februar 2022 hielt er diese Rede im Rahmen einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages, sie markierte eine grundsätzliche Neuausrichtung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik als unmittelbare Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
FragDenStaat möchte Zugang zu Redeentwürfen und drei Leitungsvorlagen aus Referaten des Kanzleramts, das BK-Amt lehnt im April 2022 ab: Das Bekanntwerden der in den Dokumenten enthaltenen Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr sowie die innere, äußere und öffentliche Sicherheit; dem Informationszugang stehe zudem der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen.
Das VG Berlin sah das 2024 auch so, die Willensbildung innerhalb der Regierung müsse vor den „einengenden Vorwirkungen“ einer nachträglichen Publizität geschützt werden. Das OVG Berlin-Bbg bestätigte dies nun. Wir müssen wirklich zarter mit unserer Regierung umgehen, die bekommt sonst Angst …
Einziger Lichtblick: die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.