Follow the Rechtsstaat Folge 195
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting begegnen uns lauter altbekannte Gesichter respektive Fälle und Themen:
Zunächst sprechen wir (02:11) kurz über die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zur „Jüdischen Stimme“. Der Verein war vom Verfassungsschutz als linksextrem eingeordnet worden, was das VG Berlin noch anders bewertete (wir berichteten). Das OVG bestätigte hingegen den Verfassungsschutz, da der Verein „mittelbar“ die Hamas unterstütze, was der Völkerverständigung zuwiderliefe. Well…
Sodann sprechen Niko und Stefan (06:52) die Vorlage des BGH an den EuGH zur Auslegung der sog. Haushaltsausnahme (die eigentlich keine Ausnahme ist) in Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO: Die VO findet keine Anwendung auf Verarbeitungen durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten – wir sprachen gerade darüber anlässlich der Meta AI Glasses. Die beiden Fälle sind wohlbekannt, im ersten Fall leitete eine Frau nach einem Streit private Chat-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren Arbeitgeberin weiter. Die Beschäftigte verlor anschließend ihren Arbeitsplatz und verlangt nun eine Geldentschädigung (Az.: I ZR 256/25). Im zweiten Verfahren hatte eine Frau per heimlicher Videoaufnahme ihre Mutter überwacht, die mit im Haus wohnte. Weil die Mutter Geld aus der Küche gestohlen haben soll, leitete die Tochter Videoaufnahmen des Zimmers an die Polizei weiter (Az.: I ZR 289/25). Die Mutter hält das für unzulässig und fordert unter anderem die Löschung der Aufnahmen und ein Schmerzensgeld. Der EuGH wird die klugen (so Stefan) und altbekannten (so Niko) Fragen perfekt beantworten.
Dann geht es (22:06) um eine Frage, die bereits dem EuGH vorgelegen hat: Regelt die DSGVO Unterlassungsansprüche in Bezug auf personenbezogene Daten abschließend, indem sie diese nicht regelt? Nein, hat der BGH nun entschieden (Urt. v. 21.07.2026, Az. VI ZR 144/23), nationales Recht der Unterlassung kommt zur Anwendung.
Schließlich geht es (25:40) um die -Pardon! alte - Mutter aller Fragen: Ist Datenschutz ein Wettbewerbsnachteil? Das ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München – berichtet von einer Umfrage bei mehr als 5.000 deutschen Unternehmen: Die Hälfte der deutschen Unternehmen nennt Bürokratie und Regulierung (inklusive Datenschutz) als größtes Problem des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Laut der ifo Konjunkturumfrage folgen erst mit deutlichem Abstand die Energiekosten mit 27% und die Arbeitskosten mit 22% an Nennungen. Kleinunternehmen haben hier weniger Probleme.
Demgegenüber stellt die „Plattform Privatheit“ – eine Kombi aus Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe, Universität Kassel und dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – die Frage: Weniger Datenschutz, mehr Innovation? Und erklärt, warum diese Gleichung nicht aufgeht.
Von Zeit zu Zeit seh’n wir die Alten gern? Hoffentlich gilt das auch für unsere HörerInnen ;-)