Follow the Rechtsstaat Folge 128
Zunächst berichten Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (00:32) in der Rubrik #Querbeet über einen gerichtlichen Erfolg von FragDenStaat vor dem Verwaltungsgericht Berlin. In dem Verfahren hatte FragDenStaat gemeinsam mit der Flüchtlingshilfeorganisation PRO ASYL das Auswärtige Amt auf Herausgabe von Lageberichten zu den Staaten Iran und Nigeria verklagt.
Ab Minute (04:29) wenden sich die beiden einer verwaltungsprozessualen Fragestellung zu. Gegenstand ist das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Mai 2025 – IX R 2/23, welches sich mit einem Antrag auf Herausgabe von Kopien personenbezogener Daten gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gegenüber einem Finanzamt befasste. Zentrale Frage war hierbei, ob die Klage verfristet war. Welche Klageart und damit welche Frist war für das klägerische Begehren einschlägig?
Ab Minute (14:06) thematisieren Brink und Härting KI-Trainingsdaten. Die Verbraucherzentrale NRW hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, Meta die Verwendung von Nutzerdaten zum Training von KI-Modellen zu untersagen. Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 23. Mai 2025 – 15 UKL 2/25, dass der Antrag zulässig, aber unbegründet sei. Hiervon sind Prof. Härting und Dr. Brink etwas überrascht. Wie werden Daten nach Art. 9 DSGVO und die Daten von Dritten oder Minderjährigen in der Entscheidung berücksichtigt? Wie konnte Meta das OLG Köln bei der summarischen Prüfung überzeugen?
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