Follow the Rechtsstaat Folge 122
Die heutige Folge widmet sich der Informationsfreiheit.
Zunächst (01:02) werfen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting einen Blick auf den Koalitionsvertrag. Ein Transparenzgesetz sei nicht zu erwarten - eine verpasste Chance für die Verbesserung der Verwaltung.
Anschließend werden zwei von FragDenStaat erstrittene Verwaltungsgerichtsentscheidungen thematisiert, bei denen die beklagten Bundesministerien Ausschlussgründe des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und des Umweltinformationsgesetz (UIG) nicht plausibel dargelegt hatten.
In der ersten Entscheidung (VG Berlin v. 10.1.2025 VG 2 K 188/23) (09:36) berief sich das Bundesinnenministerium auf den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung.
In der zweiten Entscheidung (VG Berlin v. 19.2.2025, VG 2 K 133/2) (25:16), einer Klage nach dem UIG, berief sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis.
Zum Schluss (33:53) besprechen Brink und Härting eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, die eine Sperrerklärung des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz zum Gegenstand hat. Warum verwehrte der Informationsfreiheitsbeauftragte hier in unzulässiger Weise die Informationsfreiheit?
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