PinG-Podcast

PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Follow the Rechtsstaat Folge 2

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Follow the Rechtsstaat: in Folge 2 spricht Max Adamek mit Frederick Richter über seinen Werdegang und die Arbeit der Stiftung Datenschutz. Auch ansonsten Datenschutz pur: Niko Härting und Max Adamek sprechen über zwei Entscheidungen zum Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) und über den Fall Kaspersky.

Follow the Rechtsstaat Folge 1

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In der ersten Folge:

- Aktuell: Vorschlag des Bundespräsidenten zu einer "Sozialen Pflichtzeit" - Welche verfassungs- und konventionsrechtlichen Leitplanken sind zu beachten?

- E-Learning: neue Entscheidung des LG Berlin - Brauchen alle Anbieter von Webinaren und Online-Schulungen eine behördliche Genehmigung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (ein fast in Vergessenheit geratenes Verbraucherschutzgesetz)?

- Gespräch mit Konstantin Kuhle (stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion) über Tücken der Innen- und Rechtspolitik, ein Verfahren vor dem BVerfG und die Auskunftspflichten der Nachrichtendienste gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestags

- Noch aktueller: Was ist von der Entscheidung des BVerfG zu den Äußerungen der Ex-Kanzlerin zu einer verkorksten Ministerpräsidentenwahl in Thüringen zu halten?

Corona im Rechtsstaat Folge 94

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Albrecht Doering ist Wirtschaftsjurist und hat sich seit März 2020 ausschließlich mit der Beratung von Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Privatpersonen zu Corona-Themen befasst. Im Gespräch mit Niko Härting zieht er Bilanz und berichtet von den zahlreichen Themenfeldern, bei denen in den letzten Jahren Rat gefragt war – vom Mietrecht über das Versicherungsrecht bis zum Sozialrecht und Subventionsrecht, von Schulen und Kindergärten bis zu Kneipen, Bars, Clubs und Theatern. An der HÄRTING-Helpline hat Albrecht Doering seit 2020 gemeinsam mit zahlreichen Kolleginnen ca. 10.000 Anfragen kostenlos beantwortet.

Albrecht Doering berichtet von einigen besonders krassen Fällen – Besuchsverbote in Altenheimen und Verbote von Familientreffen an Feiertagen gehörte dazu. In ca. 1000 Fällen führte der Weg zum Gericht. Die Erfahrungen bei den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten waren zum ganz überwiegenden Teil ernüchternd. Die Gerichte agierten ebenso ängstlich wie weite Teile der Öffentlichkeit. Selten hatte man den Mut, der Politik Grenzen aufzuzeigen. Die Begründungen, mit denen man Eilanträge zurückwies, waren oft haarsträubend. Dennoch sehen Albrecht Doering und Niko Härting keinen Anlass zu übermäßiger Schwarzseherei. Die Corona-Krise war eine gewaltige Belastungsprobe für den Rechtsstaat, und Juristinnen und Juristen, Datenschützerinnen und Datenschützer haben ihr rechtsstaatliches Handwerkszeug oft vernachlässigt oder aus Ängstlichkeit geschwiegen. Wer an den Rechtsstaat glaubt, sollte sich durch die erlittenen Rückschläge nicht beirren lassen. Aus den Corona-Jahren lassen sich einige Lehren ziehen für da zukünftige Ringen für Bürgerrechte und Datenschutz und gegen den Sicherheits-, Gesundheits- und Überwachungsstaat.

Corona im Rechtsstaat Folge 93

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Thomas Darnstädt ist Jurist und war 35 Jahre Redakteur beim SPIEGEL (Ressortleiter Politik). In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts und den Einfluss des Zeitgeistes auf die Karlsruher Entscheidungen.

2018 erschien Darnstädts Buch „Verschlusssache Karlsruhe - Die internen Akten des Bundesverfassungsgerichts“. Für dieses Buch hat Darnstädt Handakten und andere interne Akten aus der Frühzeit des Bundesverfassungsgerichts ausgewertet.

1957 scheiterte eine Verfassungsbeschwerde gegen den „Homosexuellenparagraphen“ 175 StGB. Die Karlsruher Richter verneinten einen Gleichheitsverstoß (lesbischer Sex war nicht strafbar), und sie hielten auch Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) nicht für verletzt: „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.“

Im Gespräch mit Niko Härting schildert Darnstädt, wie es zu dieser Entscheidung kam. § 175 StGB war bereits zur damaligen Zeit eine hochumstrittene Norm. Dennoch meinte der Berichterstatter Wilhelm Ellinghaus in einem Votum, es sei nicht Aufgabe des BVerfG, sondern „Sache des Gesetzgebers, darüber zu befinden, ob die jetzige Gesetzesfassung gerecht und rechtspolitisch abgewogen“ sei. Eine Haltung, die man heute als „Judicial Restraint“ bezeichnen würde.

Darnstädt erinnert an den Zeitgeist der Schwulenhatz, der in den 1950er-Jahren. herrschte. Man fürchtete sich vor dem „Treiben der Homosexuellen“, und Karlsruhe hatte keine Courage, dem Zeitgeist entgegenzutreten, obwohl § 175 StGB verfassungsrechtlich nicht zu halten war. Man habe alle möglichen Begründungen erwogen, um einen Erfolg der Verfassungsbeschwerde zu vermeiden.

Darnstädt zeigt auf, dass sich US-amerikanische Debatten um richterliche Zurückhaltung nicht ohne Weiteres auf das BVerfG übertragen lassen. Die US-Verfassung sah ursprünglich keine Berechtigung des Supreme Court vor, Gesetze aufzuheben. Dies ist nach dem Grundgesetz eindeutig anders. Die Aufhebung verfassungswidriger Gesetze gehört zu den Kernaufgaben des BVerfG. Forderungen nach richterlicher Zurückhaltung haben in Deutschland keine tragfähige Grundlage.

Im zweiten Teil des Gesprächs geht es um die Karlsruher Entscheidungen zur Bundesnotbremse und zur Klimakrise. Der Klimabeschluss sei ein besonders massiver Eingriff in die Befugnisse des Gesetzgebers. Allerdings liege die Entscheidung „voll auf der Linie des Zeitgeistes“. Wenn das Gericht - wie im Klimafall - ein Urteil für konsensfähig halte, gehe es „viel ruppiger“ mit dem Gesetzgeber um, als wenn dies nicht der Fall sei. Mit einer Entscheidung die Bundesnotbremse hätte sich Karlsruhe dagegen „sehr sehr viel Ärger“ eingehandelt, da es dem Zeitgeist widersprochen hätte, dies sei dem Gericht gewiss bewusst gewesen.

Corona im Rechtsstaat Folge 92

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Peter Oestmann ist seit 2004 Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Gespräch mit Niko Härting geht es um den Wert und den Begriff der Freiheit und um die Lage der Hochschulen in der Corona-Krise.

Peter Oestmann erinnert daran, dass eine „grundsätzliche Vermutung zugunsten der Freiheit“ stets zu den Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats zählte und Verbote und Rechtspflichten dazu dienen, den freiheitlichen Rechtsstaat zu sichern. Daher sei es eine bedenkliche Entwicklung, wenn zunehmend über „Privilegien“ und „Erlaubnisse“ diskutiert werde und der Staat seinen Bürgern in Gesetzen und Verordnungen Verhaltensweisen erlaubt, Programmsätze verkündet und Ratschläge erteilt.

Der Blick auf die Grundrechte verschiebt sich. Die Grundrechte werden zunehmend nicht mehr als Freiheitsräume gegenüber dem Staat wahrgenommen, sondern als Rechte, deren Ausübung andere Bürger einschränken und gefährden kann. Der Staat wird zum freundlichen Schiedsrichter, der – mahnend, empfehlend oder auch per Verbot - eingreift, wenn Bürger allzu „egoistisch“ und rücksichtlos ihre Rechte wahrnehmen.

Peter Oestmann hat sich intensiv für eine schnelle Rückkehr zur Präsenzlehre an den Hochschulen eingesetzt. Er berichtet von intensiven, teils erbitterten Diskussionen unter Kolleginnen und Kollegen. Eine Lehre, die nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch Persönlichkeit entwickelt, ist nach Oestmanns Überzeugung ohne Präsenz undenkbar.

Für das Wintersemester 2022/23 bereitet Peter Oestmann gemeinsam mit dem Bildungshistoriker Jürgen Overhoff eine Ringvorlesung zum Thema „Bildung zur Freiheit – Corona und die Hochschullehre“ vor. Eine Reise nach Münster könnte sich aus diesem Anlass lohnen. Selbstverständlich wird die Ringvorlesung weder online noch „hybrid“, sondern ausschließlich vor Ort, live und in Farbe angeboten.

Corona im Rechtsstaat Folge 91

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Mit der Bonner Politologin Prof. Dr. Ulrike Guérot sprach Niko Härting bereits in den Folgen 57 und 60. Seit Beginn der Corona-Krise gehört Guerot zu den besonders meinungsstarken kritischen Stimmen aus dem linken politischen Spektrum.

Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Guerot, weshalb sie sich im September 2021 vorübergehend aus den Sozialen Medien zurückzog. Sie war vehementen Warnungen und Drohungen ausgesetzt. Man prangerte sie systematisch als Geistesverwandte und Unterstützerin rechtsextremer Kreise an. Die Täter waren durch die Bank Männer. Guerot hält es für keinen Zufall, dass Frauen besonders häufig Bedrohungen und Schmähungen im Netz erleben.

„Wer schweigt, stimmt zu“ ist der Titel ihres neuen Buchs zur Corona-Krise, das diesen Monat erscheint. Guerots Gegnern ist es nicht gelungen, sie mundtot zu machen. Das Buch hat sie „mit heißem Herzen“ geschrieben. Sie prangert das Versagen der Funktionseliten an - in Justiz und Medien und auch in den Universitäten. An den Hochschulen habe man tatenlos zugesehen, wie Wissenschaften auf Virologie, Epidemiologie, Mathematik und Statistik verkürzt wurden. Man habe es zugelassen, dass kein wissenschaftlicher Diskurs geführt wurde und Mindeheitspositionen nicht zu Wort kamen und denunziert wurden.

In dem Podcast, der Überlänge hat, geht es auch um Freiheit. Wie konnte die Linke es geschehen lassen, dass die Rechte den Freiheitsbegriff für sich vereinnahmen konnte?

Solidarität ist nach Guerots Auffassung schon begrifflich freiwillig. Aufgezwungene Solidarität ist Zwang mit falschen Etikett.

Guerots Buch endet versöhnlich. Sie hofft, dass wir aus der Corona-Krise Leeren ziehen und es nicht zulassen werden, dass die Digitalisierung zu immer mehr Überwachung, (Selbst-) Optimierung und Kollektivdruck führt. Eine Welt ohne Stäbchen in der Nase und Maske vor dem Gesicht bleibt machbar.

Corona im Rechtsstaat Folge 90

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Matthias Henze gründete vor fast 20 Jahren Jimdo, ein Unternehmen, das Kleinunternehmen und Freelancern eine einfache Möglichkeit gibt, eine Webpräsenz und einen Online-Shop einzurichten und zu pflegen.

In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um die Situation der „Soloselbstständigen“ und Kleinstunternehmen in der Corona-Krise. Matthias Henze schildert seine Erfahrungen aus Gesprächen mit vielen Betroffenen. Während für den Mittelstand zügig staatliche Corona-Hilfspakete geschnürt wurde, gab es am Anfang der Krise für „Soloselbstständige“ kaum Hilfe. Man beschränkte sich auf den Ersatz von Fixkosten, die bei vielen Freelancern kaum anfallen, und zahlte keinen „Unternehmerlohn“. Erst mit der „Neustarthilfe“ gelang es, Hilfspakete zu schnüren, die der Lage vieler Selbstständiger aus Kreativberufen und aus der Veranstaltungsbranche gerecht wurden.

Seit August 2021 gibt es den Jimdo-Ifo-Index für Kleinstunternehmen und Selbstständige, die monatlich nach der Geschäftslage und den Geschäftserwartungen befragt werden. Aus den Befragungen geht hervor, dass die Sorgen um die Existenz nach wie vor groß sind. Noch im Januar 2022 gaben 26% der Befragten an, dass sie sich durch die Corona-Krise in existenzieller Not sehen.

In dem Podcast geht es auch um die Chancen und Perspektiven der Selbstständigkeit über die Krise hinaus und über das oft mangelhafte Verständnis, das „Soloselbstständige“ von angestellten und verbeamteten Mitbürgerinnen und Mitbürgern erfahren.

Corona im Rechtsstaat Folge 89

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Prof. Dr. Christoph Degenhart ist einer der bekanntesten deutschen Staats-, Verwaltungs- und Medienrechtler. An „dem Degenhart“ – dem unlängst in 37. Auflage erschienenen Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht kommt keine Studentin und kein Student vorbei.

Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Degenhart, dass die Corona-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts natürlich auch in seinem Lehrbuch dargestellt wird. Dies durchaus kritisch, da die große Zurückhaltung des Verfassungsgerichts in den vielen Eilverfahren keineswegs selbstverständlich ist. Degenhart erinnert unter anderem an die Karlsruher Eilentscheidungen während der Eurokrise 2011/2012. Damals zeigte das BVerfG keinerlei Scheu, bereits im Eilverfahren Weichen zu stellen. Man begnügte sich nicht mit Folgeabwägungen, sondern entschied zur Sache.

Auch mit „Judicial Restraint“ lässt sich die Karlsruher Corona-Linie aus Degenharts Sicht nicht erklären. Die keineswegs zurückhaltende Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutz stammt aus demselben Jahr wie die beiden Beschlüsse zur „Bundesnotbremse“, die von manchen Staatsrechtlern wegen ihrer großen Zurückhaltung gelobt werden. Allerdings sieht Degenhart durchaus eine Gemeinsamkeit zwischen den sehr unterschiedlichen Beschlüsse zum Klima- und Infektionsschutz: Aus Grundrechten werden keine Schranken abgleitet, die dem Gesetzgeber gesetzt sind, sondern Aufträge an den Gesetzgeber, eingreifend tätig zu werden. Eine Tendenz, die Degenhart kritisch sieht.

In dem Gespräch geht es auch um eine mögliche Impfpflicht und um die „äußerste Gefahrenlage“, mit der das BVerfG in seiner Bundenotbremse I-Entscheidung weitgehende Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Laut Degenhart ein „Danaergeschenk“ des BVerfG, da offen bleibt, wodurch sich eine „äußerste Gefahrenlage“ von einer „einfachen Gefahrenlage“ unterscheidet. Lese man die drastischen Schilderungen der Klimakrise in dem Karlsruher Klimabeschluss, ahne man, dass sich Entscheidungen ohne Weiteres wiederholen können, in denen extreme Freiheitsbeschränkungen mit dem Vorliegen einer „extremen Gefahrenlage“ in Karlsruhe gerechtfertigt werden.

Corona im Rechtsstaat Folge 88

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Er ist Metereologe und Publizist und Gründer eines Softwarehauses. In der WELT kommentiert er regelmäßig die Corona-Krise. Und Jörg-Phil Friedrich ist studierter Philosoph. Nachdem Niko Härting mit ihm bereits in Folge 46 über das Verhältnis von Wissenschaft und Politik sprach, geht es in dieser Folge um Georg Wilhelm Friedrich Hegel und Friedrich Engels. Was hätte Hegel, der sich seinerzeit für eine verpflichtende Pockenimpfung aussprach, zu einer Corona-Impfpflicht gesagt? Was ist von „Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit“ zu halten – ein Satz, der von Friedrich Engels stammt, den Gesundheitsminister Lauterbach jedoch in einer Bundestagsrede fälschlich Hegel zugeschrieben hat?

Freiheit und Notwendigkeit, Freiheit und Gemeinsinn, Freiheit und Solidarität: Zeigt uns die Corona-Krise, dass man Freiheit nicht mehr einfordern darf, ohne die Grenzen der Freiheit mitzudenken? Warum hat Freiheit oft keinen guten Namen mehr und wird mit Egoismus gleichgesetzt? Und was heißt dies alles für die Debatte um Impfpflichten? Warum ist Jörg Friedrich nicht davon überzeugt, dass es einer gesetzlichen Corona-Impfpflicht bedarf?

Corona im Rechtsstaat Folge 87

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Prof. Ralph Brinks ist Mathematiker und Epidemiologe und Inhaber eines Lehrstuhls für Medizinische Biometrie und Epidemiologie der Fakultät Gesundheit an der Universität Witten-Herdecke. Zugleich ist Ralph Brinks Mitglied der Corona-Daten-Analyse-Gruppe an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Mathematik, Medizin, Statistik, Epidemiologie: Wie hängen all diese Fachgebiete zusammen? Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Ralph Brinks die Bedeutung von Modellen und Vorhersagen in der Epidemiologie. Er legt dar, dass es für solide Vorhersagen einer soliden Datenbasis bedarf. Hieran fehlt es jedoch bis heute häufig. Wenn Modelle und Vorhersagen grundlegende Kriterien – etwa über das Alter von Infizierten und über Vorerkrankungen – ausblenden, ist ihre Aussagekraft begrenzt, die Präzision lässt zu wünschen übrig. Wer aus Handydaten Bewegungsbilder ableitet und auf dieser Grundlage Vorhersagen über Ansteckungszahlen trifft, kommt zu Prognosen, die sich im Ungefähren und Spekulativen verlieren.

Über Ansteckungsorte und –wege ist auch im dritten Corona-Jahr immer noch wenig bekannt. Es fehlt an einer systematischen Erfassung entsprechender Daten: Wie alt sind die Infizierten, welche Berufe und Vorerkrankungen haben sie, wohnen sie allein in einem Penthouse oder beengt mit vielen Angehörigen in einer kleinen Wohnung? All dies wird nicht gefragt und nicht zentral beim Robert-Koch-Institut gemeldet, sodass es nicht verwunderlich ist, dass wir in der Corona-Krise nach wie vor in vielerlei Hinsicht im Nebel tappen. Dass es „der Datenschutz“ sein soll, der Erhebungen und Untersuchungen verhindert, ist eine Ausrede, die trotz ständiger Wiederholung eine Ausrede bleibt.

Ralph Brinks zeigt in dem Gespräch auch auf, welche Art von Studien immer wieder verabsäumt wurden. Hat man eigentlich einmal in einer Stadt die Schulen geschlossen und in der Nachbarstadt die Schulen geöffnet gehalten, um festzustellen, ob und wie sich Schulschließungen auf die Verbreitung des Virus auswirken?

Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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