PinG-Podcast

PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Follow the Rechtsstaat Folge 11

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Die „Ampel“ möchte das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ersetzen. Anders als bisher sollen Transmenschen die Möglichkeit erhalten, durch eine Erklärung vor dem Standesamt ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Das bisher notwendige Gerichtsverfahren soll ebenso abgeschafft werden wie die Notwendigkeit der Vorlage eines ärztlichen Attests und einer Begutachtung.

Niko Härting spricht mit Tessa Ganserer über das Gesetzesvorhaben. Tessa Ganserer war bis 2021 für Bündnis90/Die Grünen Abgeordnete im Bayerischen Landtag, seit der letzten Bundestagswahl ist sie Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Sie fordert schon seit langem eine Abschaffung des Transsexuellengesetzes, das aus dem Jahr 1980 stammt.

Das Transsexuellengesetz war von Anfang an menschenrechtswidrig. In seiner ursprünglichen Fassung sah das Gesetz vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags nur möglich war, wenn sich der oder die Betroffene sterilisieren ließ. Für verheiratete Transmenschen ordnete das Gesetz eine Zwangsscheidung an, wenn die Änderung des Eintrags vollzogen wurde. Das Bundesverfassungsgericht hob die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes erst 2011 bzw. 2008 auf.

Tessa Ganserer erläutert, was das bisherige Recht für die Betroffenen bedeutet. Sie erläutert die drastischen seelischen und wirtschaftlichen Konsequenzen der bisherigen Rechtslage für Transmenschen, zu denen nicht-binäre Menschen ebenso zählen wie transgeschlechtliche Menschen. Auch nicht-binäre Menschen mussten sich ihre Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpfen, das 2017 den Gesetzgeber verpflichtete, einen Geschlechtseintrag zu ermöglichen, der weder „männlich“ noch „weiblich“ lautet.

Über die Lebenswirklichkeit von nicht-binären und transgeschlechtlichen Menschen herrscht viel Unwissenheit. Tessa Ganserer erläutert, weshalb es als diskrimierend und verletzend empfunden wird, von einer „Geschlechtsumwandlung“ und einem „falschen Körper“ zu sprechen. Wie der Körper eines Transmenschen aussehe, gehe niemanden etwas an. Auch dies ist ein selbstverständlicher Bestandteil von Gleichberechtigung und Respekt vor dem Anderen.

Im zweiten Teil des Podcasts geht es um Fragen des Jugendschutzes und möglichen Konsequenzen des geplanten Gesetzes für den Leistungssport sowie um Frauen, die um ihre Schutzräume fürchten. Tessa Ganserer erläutert, dass es eine naive Vorstellung sei, dass jede Frau ohne Weiteres Zutritt zu einem Frauenhaus verlangen kann. Gerade weil es sich um Schutzräume handele, gebe es bereits jetzt Aufnahmeverfahren, die verhindern, dass Personen in ein Frauenhaus gelangen, die eine Gefahr für die Bewohnerinnen darstellen.

Follow the Rechtsstaat Folge 10

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In dieser besonders lebhaften Folge geht es um Transparenz in der Justiz. Max Adamek und Niko Härting sprechen mit dem bekannten Berufsrechtler Prof. Dr. Volker Römermann, Namensgeber der Römermann Rechtsanwälte AG, Honorarprofessor an der Humboldt Universität Berlin, dreifacher Fachanwalt und Mitglied in einer Vielzahl Vereinigungen, Vorständen und anderen Gremien.

Römermann führte mehrere Verfahren, in denen es um den „Closed Shop“ der wenigen Anwälte ging, die beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen sind. Das Auswahlverfahren ist seit jeher eine „Black Box“. Römermann berichtet von seinen teilweise bizarren Erfahrungen beim Anwaltssenat der BGH, in denen er bereits energisch darum ringen musste, Einsicht in die Akten zu den Auswahlverfahren zu erlangen. Dem Anwaltssenat gehören teilweise Richter an, die zugleich an der Auswahl der BGH-Anwälte beteiligt sind. Römermann führte Verfahren um das Auswahlverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR).

Um Transparenz in der Justiz ging es auch kürzlich beim Deutschen Juristentag (DJT) in Bonn. Man diskutierte über die (fehlende) Transparenz der Wahl der Richter beim BGH und beim BVerfG. In Karlsruhe ist Transparenz nach Römermanns Überzeugung nicht gewollt. Die jüngsten Vorgänge rund um das „Kanzlerdinner“ im Juni 2021 und die Weigerung, einer BILD-Journalistin Auskünfte zu geben, kritisiert Römermann scharf.

Auswahlprozesse sind bei den Bundesrichtern nach Römermanns Überzeugung weder sachlich nachvollziehbar noch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Er plädiert für ein hybrides Auswahlmodell, bei welchem ein Computer anhand messbarer objektiver Kriterien die Qualifikation einzelner Bewerber auswertet und eine Liste mit in Frage kommenden Bewerbern zusammenstellt. Die Entscheidung für oder gegen einen Kandidaten könne im Anschluss und auf Basis dieser Liste dann immer noch „menschlich“ getroffen werden.

Eingangs geht es in dem Podcast auch um die Gründe, die Römermanns Kanzlei frühzeitig dazu bewogen haben, die Rechtsform einer Aktiengesellschaft zu wählen. Und es geht um die Kunst der freien Rede vor Gericht und den Titel „CSP“ (Certified Speaking Professional), den Römermann trägt, ein Titel, der von der US-amerikanischen National Speakers Association feierlich verliehen wird und den nur wenige Speaker im deutschsprachigen Raum tragen dürfen.

Cannabis im Rechtsstaat

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Justus Haucap ist seit 2009 Professor für Volkswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Gründungsdirektor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE).

In dem Gespräch mit Niko Härting erläutert Justus Haucap, weshalb er schon seit langem eine Legalisierung des Konsums, Handels und Anbaus von Cannabis befürwortet. Als Ökonom interessiert sich Haucap für den Drogenmarkt, denn auch ein Schwarzmarkt ist für den Wirtschaftswissenschaftler ein Markt und damit ein Forschungsgegenstand.

Es geht um Empirie. Wie erforscht man eigentlich einen Markt, der sich verdeckt in der Illegalität bewegt? Und welche Gründe bewegen einen Ökonomen dazu, eine Freigabe von Cannabis zu befürworten?

Justus Haucap leugnet die Gesundheitsgefahren des Cannabiskonsums nicht und betont auch die Notwendigkeit eines Verbraucher- und Jugendschutzes. Allerdings ist Haucap überzeugt, dass sich ein solcher Schutz in einer regulierten Legalität besser verwirklichen lässt als unter den Bedingungen eines Schwarzmarkts. Haucap befürwortet insbesondere auch eine Freigabe des (ohne bereits verbreiteten) Anbaus von Cannabis. Man könne eine Erlaubnis auf zwei oder drei Pflanzen begrenzen.

Es geht in dem Gespräch auch um Erfahrungen der Drogenpolitik in den Niederlanden, in Portugal, in den USA und in Kanada und um die Frage, warum nach den Vorstellungen der Bundesregierung nur Cannabis, nicht jedoch Partydrogen, Kokain und andere derzeit illegale Suchtmittel freigeben werden sollen.

Follow the Rechtsstaat Folge 9 (Sonderfolge !)

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Aus aktuellem Anlass sprechen Niko Härting und Max Adamek über die langerwartete Entscheidung des EuGH vom 20.09.2022 zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland (Rs. C-793/19, C-794/19 SpaceNet). Was 2007 als Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zum anlasslosen Speichern von Telefondaten und IP-Adressen „auf Vorrat“ ins Telekommunikationsgesetz (TKG) kam, erfuhr seither diverse Änderungen zum Erreichen seiner Verfassungskonformität. Während die Regelungen im TKG mehrfach – aktuell z.T. noch immer ohne Entscheidung – beim BVerfG liegen, haben etwa der Internetverband Eco zusammen mit dem Provider SpaceNet AG den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg eingeschlagen. Das BVerwG legte die Sache dem EuGH vor, welcher heute, drei Jahre nach der Vorlage, entschieden hat.

Härting und Adamek besprechen die Reichweite des Urteils, darin enthaltene Vorgaben für die Vorratsdatenspeicherung und vor allem welche Türen der EuGH für dieses deutsche Instrumentarium offengelassen hat. Schließlich geben sie einen Ausblick in die nahe oder auch ferne Zukunft und das Vorgehen des deutschen Gesetzgebers im Lichte des Urteilsspruchs aus Luxemburg und was dieser überhaupt für die Normen des TKG zur Folge hat.

Follow the Rechtsstaat Folge 8

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Michael Kubiciel ist Professor für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht an der Universität Augsburg. Er unterhält sich mit Max Adamek und Niko Härting über die Strafrechtspolitik der „Ampel“, die sich deutlich von der Politik der (schwarz-roten) Vorgängerregierungen unterscheidet. Insbesondere in der Amtszeit des Bundesjustizministers Heiko Maas (2013 bis 2017) wurden immer wieder neue Strafnormen geschaffen, bestehende Straftatbestände verschärft und „Strafbarkeitslücken“ geschlossen. Dies begründete man gerne mit der Symbolkraft von Strafgesetzen. Man wollte „Zeichen“ setzen, dass die Gesellschaft bestimmte Handlungen missbilligt.

Die „Ampel“ beschreitet einen gegenläufigen Weg und setzt auf Entkriminalisierung und auf eine evidenzbasierte Strafrechtspolitik. Michael Kubiciel erläutert die unterschiedlichen Denkschulen, spricht über Strafzwecke sowie über verschiedene Leitlinien und Ansätze der Kriminalpolitik. Er betont, dass es durchaus vertretbar ist, das Strafrecht als Instrument der gesellschaftlichen Missbilligung einzusetzen.

Im zweiten Teil des Podcasts geht es um konkrete Vorhaben der Bundesregierung, über die Max Adamek und Niko Härting auch bereits mit Canan Bayram (Bündnis90/Die Grünen) und Günter Krings (CDU/CSU) in den Folgen 5 und 6 von „Follow the Rechtsstaat“ sprachen. Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann geplante Reform der Ersatzfreiheitstrafen hält Michael Kubiciel für begrüßenswert. Kritisch steht Kubiciel dagegen Überlegungen einer Entkriminalisierung des „Containerns“ gegenüber. Auch die Überlegungen zu einer Legalisierung von Cannabis sind nach Kubiciels Überzeugung noch nicht hinreichend ausgereift, da die Gefahren den Cannabiskonsums für Jugendliche unbestritten sind. Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens sei in jeder Hinsicht erwägenswert. Kubiciel ist jedoch skeptisch, ob es mit einer bloßen Umwandlung in einen Bußgeldtatbestand getan ist, da vielen der Betroffenen die Mittel fehlen, ein Bußgeld aufzubringen.

Follow the Rechtsstaat Folge 7

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Anna Kassautzki hat den Wahlkreis der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Vorpommern/Rügen und Greifswald I von ihr quasi übernommen und sitzt seit letztem Jahr als direkt gewählte Abgeordnete für die SPD im Deutschen Bundestag. Sie ist 28 Jahre alt, studierte Staatswissenschaften in Passau. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Digitales und Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Max Adamek und Niko Härting sprechen mit Anna Kassautzki über digitalpolitische Schwerpunkte der SPD und des Ausschusses für Digitales. Es geht um Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch. Kassautzki betont, dass Kinderschutz und Datenschutz sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern der Datenschutz den Kinderschutz begünstigt. Sie schlägt unter anderem präventive Maßnahmen wie Aufklärung und Schulungen zum „richtigen“ Verhalten im Netz vor, um Kinder effektiver zu schützen. Alternativ zu einer weitreichenden Vorratsdatenspeicherung komme ein Vorschlag des Vereins D64 in Betracht: die sog. „Log-in-Falle“, welche eine anlassbezogene Speicherung der IP-Adresse von Tätern ermöglicht. Die von der EU-Kommission geplante „Chat-Kontrolle“ lehnt Kassautzki entschieden ab.

Anna Kassautzki berichtet, dass sie von Strafverfolgungsbehörden erfahren hat, dass es vor allem an Personal und leistungsfähiger Software mangelt, um Kinderpornographie zu bekämpfen. Kassautzki ist entschlossen: „Ich lehne Staatstrojaner in der Gesamtheit ab.“. In diesem Zusammenhang geht es auch um die im Koalitionsvertrag der „Ampel“ vorgesehene „Überwachungsgesamtrechnung“, welche übermäßig invasive Grundrechtseingriffe zugunsten der Bürger schmälern bzw. verhindern soll.
Zum Abschluss berichtet Kassautzki von einigen Datenschutzthemen, die den Ausschuss aktuell beschäftigen. Unter anderem fordert Kassautzki eine bessere Einbindung des Bundesdatenschutzbeauftragten in Gesetzgebungsvorhaben.

Follow the Rechtsstaat Folge 6

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Prof. Dr. Günter Krings vertritt seit 2002 als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis Mönchengladbach im Deutschen Bundestag und zählt dort zu den profiliertesten und erfahrensten Juristen. Von 2013 bis 2021 war Krings Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern und für Heimat; seit 2009 ist er Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ). Seit der letzten Bundestagswahl ist er der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion.

Max Adamek und Niko Härting sprechen mit Günter Krings über die rechtspolitischen Schwerpunkte seiner Fraktion. Es geht um die Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch, um Vorratsdatenspeicherung und den Staatstrojaner. Krings kritisiert die pauschale Ablehnung von Ermittlungsinstrumenten durch Vertreter der Regierungsfraktionen und plädiert stattdessen für strenge Regeln und eine sorgsame Abwägung im Einzelfall.

Auch die Pläne der „Ampel“ zur Legalisierung von Cannabis und zur Entkriminalisierung des „Containerns“ und des Schwarzfahrens sieht Krings überwiegend kritisch. Er fordert verstärkte Anstrengungen zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Bekämpfung von Hate Speech im Netz. Massive Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hält Krings für verfehlt; im fünften Jahr des Gesetzes zieht Krings eine positive Bilanz, da es endlich gelungen sei, die Einhaltung deutschen Rechts auf den großen Plattformen einzufordern und durchzusetzen.

Günter Krings tritt engagiert für ein Sondertribunal für russische Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg ein und begründet dies aus völkerrechtlicher Perspektive.

Abschließend geht es um den Unterschied zwischen Innen- und Rechtspolitik. Als Jurist wünscht sich Krings ein starkes Justizministerium mit vielen Zuständigkeiten, zu denen inhaltlich – anders als bisher – auch der Datenschutz zählen könnte. Allerdings gebe es in seiner Fraktion – anders als in anderen Parteien - kaum Gegensätze zwischen Rechts- und Innenpolitik.

Follow the Rechtsstaat Folge 5

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Die Bundesregierung plant Strafrechtsreformen. Das Schwarzfahren soll künftig keine Straftat, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein, das „Containern“ soll entkriminalisiert werden, Cannabis möchte man legalisieren

Die Berliner Rechtsanwältin Canan Bayram ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für die Grünen. Sie wurde als Direktkandidatin des Berliner Wahlkreises Friedrichshain-Kreuzberg gewählt und ist derzeit die Obfrau ihrer Fraktion im Rechtsausschuss. Im Gespräch mit Niko Härting erläutert Canan Bayram die Pläne der Regierung und betont, dass sie als Grüne das Schwarzfahren am liebsten abschaffen würde, indem der Öffentliche Nahverkehr - wie in Spanien geplant - kostenlos wird.

Follow the Rechtsstaat Folge 4

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In dieser Folge geht es um Data Sharing, Datenmacht, Datensilos und „Datenbarone“ und um den Entwurf eines „Data Acts“, den die Europäische Kommission kürzlich vorgelegt hat. Max Adamek und Niko Härting sprechen mit dem bekannten Journalisten und Sachbuchautor Thomas Ramge, der die europäische Debatte zum Data Sharing – gemeinsam mit seinem Co-Autor Viktor Mayer-Schönberger – ganz maßgeblich geprägt hat durch das vor 5 Jahren weltweit in rund 20 Sprachen erschienene Buch „Das Digital – Markt, Wertschöpfung und Gerechtigkeit im Datenkapitalismus“. In „Machtmaschinen“ (englisch: „Access Now“) haben die beiden Autoren ihre Thesen unlängst weitergedacht.

Thomas Ramge kommentiert den Versuch einer Übernahme von Twitter durch Elon Musk und weist darauf hin, dass die großen Twitter-Datenbestände ein wesentliches Motiv des Übernahmeversuchs sein dürften. Auch Tesla zählt Ramge zu den „Datenbaronen“. Tesla verfügt über Verkehrs- und Bewegungsdaten aus aller Welt, die für Innovationen zur Verkehrssicherheit eingesetzt werden könnten, wenn man Tesla zum „Teilen“ der Daten verpflichten würde.

Der Datenschutz muss aus Ramges Sicht kein Hindernis für das „Datenteilen“ sein. Dies setzt allerdings voraus, dass der Datenschutz pragmatisch und nicht rigoros („religiös“) verstanden wird. Wenn jedes Datum schon dann Personenbezug hat, wenn sich eine entlegene Möglichkeit der De-Anonymisierung nicht völlig ausschließen lässt, wird jeder Versuch, das „Teilen“ von Daten in die Tat umzusetzen, am Datenschutz scheitern.

Den Entwurf eines „Data Acts“ sieht Thomas Ramge eher kritisch, da der Fokus des Entwurfs nicht auf den Unternehmen liegt, die zur Verschaffung von Datenzugang verpflichtet werden, sondern auf der einzelnen Nutzerin, in deren Verantwortung die Entscheidung über den Datenzugang liegen soll. Ramge bezweifelt, dass ein solches Regulierungsmodell in der Praxis funktioniert.

Max Adamek und Niko Härting sind sehr unterschiedlicher Meinung zu den Konzepten einer Zugangsverpflichtung, die Thomas Ramge und Viktor Mayer-Schönberger entwickelt haben. Hört einmal selbst, wie beide am Schluss des Podcasts diese Konzepte diskutieren.

Follow the Rechtsstaat Folge 3

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In dieser Folge geht es um „Hate Speech“ bei Facebook und auf anderen Plattformen.

„Hass ist keine Meinung“: Die Bundestagsabgeordnete und Ex-Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat 2017 ein Buch mit diesem Titel veröffentlicht. Ist Hass wirklich „keine Meinung“? Renate Künast berichtet von ihren Erlebnissen, als sie vor einigen Jahren gemeinsam mit einer Journalistin Verfasser von Pöbel-Postings zu Hause aufsuchte. Was sind das eigentlich für Menschen, sind das alles „Rechte“, Spinner und Extremisten? Darüber hinaus geht es in dem Gespräch um das Verfahren, das Renate Künast vor einiger Zeit vor der Pressekammer des Berliner Landgerichts begann, um eine einstweilige Anordnung zu erwirken. Sie wollte von Facebook erfahren, wer die Urheber von Postings mit besonders üblen Beschimpfungen waren. Das Landgericht und auch das Berliner Kammergericht meinten, als Politikerin müsse sie die Beschimpfungen – jedenfalls teilweise – hinnehmen. Erst vor dem Bundesverfassungsgericht hatte Künast mit ihren Anträgen in vollem Umfang Erfolg. Was motiviert Renate Künast, trotz zahlreicher Rückschläge immer wieder – zivilrechtlich und auch strafrechtlich – gegen Beleidigungen und unflätige Pöbeleien vorzugehen?

Im zweiten Teil des Podcasts geht es um die Rechtsprechung des BGH zu Löschungen von Postings und zur Sperrung von Profilen bei Facebook. Immer mehr Facebook-Nutzer setzen sich gegen Löschungen und Sperrungen zur Wehr, und der BGH hat vor einem Jahr in zwei langen Entscheidungen Maßstäbe gesetzt. Wie argumentiert der BGH genau? Wie wenden die Richter das AGB-Recht an und wie gelangen sie im Ergebnis zu einer umfassenden Grundrechtsabwägung? Was ist von den Entscheidungen zu halten?

Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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