Follow the Rechtsstaat Folge 36
Stefan Brink war kürzlich zu Gast beim Europarat in Straßburg mit einem Vortrag zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre bei Anti-Doping-Maßnahmen. Im Gespräch mit Niko Härting erläutert Stefan Brink die Rolle und Funktion des Europarats und berichtet über die eklatanten Eingriffe in Persönlichkeitsrechte der Leistungssportler, die im Zeichen des Kampfes für einen „sauberen Sport“ zu deren beruflichem Alltag gehören. All dies auf der Basis – angeblich – „freiwilliger“ Einwilligungen der Sportlerinnen und Sportler.
Ab Minute 12:20 : Martin Eifert, Professor für öffentliches Recht und Verwaltungsrecht an der Humboldt-Uni Berlin ist seit Februar 2023 (auf Vorschlag der „Grünen“) Richter des 1. Senats des BVerfG. Im April erschien in der JuristenZeitung ein Aufsatz, den Eifert gemeinsam mit Nora Wienfort verfasst hat (JZ 2023, 270 ff.). Es geht um „Hassrede als Gefährdung der verfassungsrechtlich geschützten offenen Kommunikation unter Freien und Gleichen“. In diesem Aufsatz wird versucht, die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) durch einen „Schutz der Entschließungsfreiheit zur sozialen Exponierung“ als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu ergänzen, um auf diese Weise „Einschüchterungseffekte“ von „Hassrede“ verfassungsrechtlich zu erfassen. Dies läuft auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Zeichen des Schutzes des „öffentlichen Diskurses“ hinaus und liegt auf einer Linie mit der Rhetorik, die man seit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verwendet, um gegen „lawful but awful speech“ vorzugehen. Tendenziell schränkt man die Meinungsfreiheit lautstarker Minderheiten im Interesse des ungestörten „öffentlichen Diskurses“ der Mehrheit ein.
Ab Minute 30:10 : Ferdinand Kirchhof, emeritierter Professor für öffentliches Recht und von 2010 bis 2018 Vizepräsident des BVerfG, hat sich in der NJW unlängst mit dem „Wirkungsbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit“ befasst (NJW 2023, 1922 ff.). Kirchhof ist ein Konservativer. Anders als der linksliberale Eifert sieht er die Meinungsfreiheit weniger bedroht durch „Hassrede“ als durch „Zensur aus den Reihen der Gesellschaft“, „Political Correctness“, „Cancel Culture“ und das, was Kirchhof unter „Wokeness“ versteht. Ähnlich wie Eifert sieht Kirchhof die Meinungsfreiheit weniger durch den Staat bedroht als durch „durchsetzungsstarke Minderheiten“. Ähnlich wie Eifert beklagt er einen unzureichenden Schutz des „Publikums“ vor lautstarken Minderheiten. Die Ähnlichkeit des Denkens von Eifert und Kirchhoff ist frappierend.
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