Follow the Rechtsstaat Folge 25
Querbeet (ab Minute 0:53): Stefan Brink und Niko Härting sprechen über den Entwurf eines neuen Arbeitszeitgesetzes, das Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kürzlich vorgelegt hat. Wie verträgt sich Vertrauensarbeitszeit mit dem geplanten neue Gesetz? Und wo bleibt eigentlich der Datenschutz, wenn Arbeitszeiten akribisch aufgezeichnet werden?
Querbeet (ab Minute 10:45): Das OLG Brandenburg meint, es sei rechtsmissbräuchlich, Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO gegen einen Versicherer geltend zu machen, wenn es dem Versicherten ausschließlich darum geht, Fehler in der Berechnung seiner Versicherungsprämien aufzudecken (Urteil vom 14.4.2023, Az. 11 U 233/22). Was ist von dieser Entscheidung zu halten?
Querbeet (ab Minute 16:52): In einem ganzseitigen FAZ-Beitrag plädieren Marit Hansen (Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holstein), Tobias Kerber (designierter neuer Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg), Rolf Schwartmann (FH Köln) und Stephan Rixen (Universität Köln) für regulatorisches Augenmaß beim Umgang mit ChatGPT. Welche Rolle spielt der Datenschutz bei der Debatte um ChatGPT? Und sollte man ein datenschutzrechtliches Verbot tatsächlich ausschließen?
Schwerpunkt (ab Minute 26:10): Der Verfassungsrichter Henning Radtke hat in einem SWR-Interview mit Klaus Hempel die Corona-Entscheidungen des BVerfG erläutert (https://www.ardaudiothek.de/episode/die-justizreporter-innen/verfassungsrichter-henning-radtke-im-gespraech/swr/12546483/). Stefan Brink und Niko Härting nehmen das Interview und die kürzlich in der FAZ veröffentlichte Abschiedsrede des Verfassungsrichters Peter M. Huber zum Anlass, die Rolle und Funktion des BVerfG zu diskutieren. Sie lassen Leuchtturm-Entscheidungen wie das „Volkszählungsurteil“ Revue passieren und erinnern an herausragende Richterpersönlichkeiten wie Ernst-Wolfgang Böckenförde. Halten die heutigen Karlsruher Richterinnen und Richter den Maßstäben stand, die ihre Vorgängerinnen und Vorgänger gesetzt haben? Wie ordnen sich jüngste Entscheidungen zum Klimaschutz und zur „Bundesnotbremse“ in die vielen Bände der BVerfG-Entscheidungen ein? Warum eigentlich werden die Karlsruhe Richterinnen und Richter – ähnlich wie Päpste – hinter verschlossenen Türen in streng geheimen Verhandlungen ausgewählt? Wie viel Transparenz verträgt Karlsruhe?
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