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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Follow the Rechtsstaat Folge 156

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Zum Jahresende präsentieren Niko Härting und Stefan Brink drei lobenswerte Gerichtsentscheidungen:


Jedenfalls Niko Härting begrüßt eine konsequente Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg zum Verhältnis zwischen Datenschutz und Anwaltsgeheimnis. Informationen, die unter das Anwaltsgeheimnis fallen, sind bei Auskunftsanträgen nach Art. 15 DSGVO laut dieser Entscheidung tabu. (00:55)

Keine Massenüberwachung durch die Hintertür: Vodafone hat sich beim Bundesverfassungsgericht per einstweiligem Anordnungsantrag erfolgreich gegen die Herausgabe von Millionen Nutzerdaten gewehrt. Dabei ging es um DNS-Server-Anfragen, die per einfachem Abhörbeschluss (§ 100a StPO) überwacht und ausgewertet werden sollten. (17:58)

Der BGH hat sich in einer Deezer-Entscheidung noch einmal sehr grundsätzlich mit dem Begriff des immateriellen Schadens gemäß Art. 82 DSGVO befasst. Karlsruhe hält daran fest, dass es zwei Fallgruppen eines solchen Schadens gibt – den „Kontrollverlust“ und die „begründete Befürchtung des Missbrauchs“ sind die beiden Schlagworte. (31:01)

Follow the Rechtsstaat Folge 155

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Zu Beginn gehen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink einleitend auf das Urteil des LG München v. 11.11.2025 (Az. 42 O 14139/24) im Fall GEMA/Chat-GPT ein und sprechen über die Beweisfragen, mit denen sich die Richter befassen mussten.

Ab Minute (06:17) thematisieren Brink und Härting eine Entscheidung des OLG Frankfurt v. 28.10.2025 Az. 3 VAs 9/25 , welche einen Antrag nach § 23 EGGVG einer nonbinären Person zum Gegenstand hatte, die sich gegen eine falsche Anrede des Gerichts wehren wollte. Das OLG Frankfurt betrachtete die Anrede als einen Ausdruck der richterlichen Unabhängigkeit. Brink und Härting können dieser Bewertung nicht zustimmen.

Anschließend widmen sich Härting und Brink dem Datenschutz:

Ein Bußgeld in Höhe von 492.000 Euro der Hamburger Datenschutzbehörde gegen ein Finanzinstitut ist ab Minute (14:23) Thema. Kreditanträge mehrerer Kund:innen wurden aufgrund einer automatisierten Entscheidung abgelehnt.
Über die Videoüberwachung von Studierenden bei Online-Prüfungen während der Coronapandemie mittels ,,Proctoring-Software“ sprechen Härting und Brink ab Minute (20:18). Ist die Einwilligung der Studierenden zum Einsatz der Gesichtserkennungssoftware wirksam gewesen? Kann eine betroffene Lehramtsstudentin vor dem OLG Thüringen erfolgreich Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO von der Universität Erfurt verlangen?
Zum Abschluss (35:27) wird anlässlich eines Nichtannahmebeschlusses des BGH v. 7.10.2025 VI ZR 297/24 (6. Zivilsenat) der Art. 29 DSGVO und die Ausnahme des Mitarbeiterexzesses, insbesondere in Form von Neugierabfragen von Polizisten, thematisiert.

Follow the Rechtsstaat Folge 154

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Niko Härting spricht mit Peter Bert über das „Überlastungsparadoxon“ bei der Ziviljustiz. Peter Bert ist seit 30 Jahren Prozessanwalt und Partner der Kanzlei Rimon Falkenfort in Frankfurt/Main. Er ist Mitglied des ZPO-Ausschusses des Deutschen Anwaltvereins und Mitherausgeber des ZPO-Blogs. Unlängst hat er an der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ mitgewirkt.

Was hat sich an den Zivilgerichten in den letzten 30 Jahren verändert? Niko Härting und Peter Bert sprechen über notwendige Reformen des Zivilprozesses, aber auch über das Auseinanderklaffen von Prozessrecht und Wirklichkeit, das sich beispielsweise daran zeigt, dass Beweisaufnahmen an vielen Gerichten zur seltenen Ausnahme geworden sind.

Häufige Dezernentenwechsel, Kammertermine nur noch im Ausnahmefall, verschleppte Fristen, unzureichend vorbereitete Verhandlungstermine – ein Gespräch über die alltägliche Wirklichkeit bei den Zivilgerichten, notwendige Reformen und wünschenswerten Mentalitätswandel

Follow the Rechtsstaat Folge 153

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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um Umwälzungen kleinerer und größerer Art.

Zunächst geht es (01:08) um eine Erklärung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), dass Microsoft 365 sowohl durch Unternehmen als auch durch öffentliche Stellen datenschutzkonform genutzt werden kann. Verantwortliche müssten jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundlage dieser Entscheidung ist ein fast 140 Seiten starker Bericht aus dem November 2025, der die früheren Kritikpunkte der Datenschutzkonferenz (DSK) neu bewertet und konkrete Handlungsempfehlungen für Verantwortliche enthält. Eher keine Revolution, aber eine Änderung der Aufsichtspositionen.

Sodann geht es (11:25) um die Haftung von Host Providern: In einem rumänischen Fall entschied der Luxemburger EuGH, dass der Betreiber einer Online-Plattform für die Verletzung von Datenschutzrechten mitverantwortlich ist, die auf der Plattform begangen werden (Urteil vom 02.12.2025 - C-492/23). Auf diese Entscheidung hatte der BGH im Fall Künast gewartet und das Verfahren ausgesetzt. Welche (revolutionären?) Auswirkungen die Kollision des Haftungsprivilegs in Art. 6 DSA mit der Haftung nach Art. 82 DS-GVO hat, erörtern Niko und Stefan ausführlich.

Schließlich geht es (26:00) um die Reformbemühungen der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung. Sie wollen den Staat (und den Datenschutz) modernisieren, etwa indem sie - Stichwort „Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Recht“ – die Bestellpflichten betrieblicher Datenschutzbeauftragter in § 38 BDSG einschränken. Der Bund wird zudem in Abstimmung mit den Ländern die Datenschutzaufsicht für den nichtöffentlichen Bereich bis spätestens 31.12.2027 reformieren und dabei auch die Aufgabenverteilung im Föderalstaat neu justieren. Bund und Länder werden zudem auf europäischer Ebene die anstehenden Verhandlungen der EU-Kommission bei der Weiterentwicklung des EU-Datenrechts nutzen, um weitere Konsolidierungen zu erreichen, die über die vorgeschlagenen Omnibus-Pakete hinausgehen. Das klingt ebenfalls nach Umwälzung…

Follow the Rechtsstaat Folge 152

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Die Themen dieser Folge:

1. TU München mit Vorschlägen zu DS-GVO-Reform (01:17)

ine Arbeitsgruppe bei der Technischen Universität München (TUM), der Stefan Brink und Niko Härting angehören, hat vier konkrete Maßnahmenempfehlungen zu zentralen Herausforderungen der DSGVO und ihrer Weiterentwicklung erarbeitet. 

- (Weiter-)Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für die DSGVO
- Vereinfachung der B2B Compliance
- Mehr Rechtssicherheit durch Erlaubnis- und Verbotslisten (Ampelsystem)
- Reformmöglichkeiten im Bereich der Einwilligung und „Do Not Track“.

2. Immer mit der Ruhe: Übertriebener Beitrag zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Anwaltsmails in der FAZ (12:24)

Wie ein streitlustiger Anwalt und eine leicht überforderte Datenschutzbehörde einen überflüssigen Prozess provozieren.

3. BGH versteht Kanzleipflicht streng (21:34)

Nach Ansicht des BGH brauchen Anwälte auch Ende 2025 noch dauerhaft einen eigenen Kanzleiraum. Dabei ging es am Montag nicht mal um eine virtuelle Kanzlei, sondern um ein Bürocenter, das Post und Anrufe entgegennimmt und stets Besprechungsräume vorhält.

4. Der Fall Netanyahu und die weltweite Macht der US-Konzerne (27:18)

US-Regierung setzt Tech-Firmen als Waffe ein: Richter des internationalen Strafgerichtshofs Den Haag, die Haftbefehl für israelischen Regierungschef Netanyahu ausgestellt haben wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des israelischen Militäreinsatzes im Gazastreifen, werden von US-Dienstleistern ausgeschlossen.

5. 150.000 EUR Bußgeld für italienische RAI (34:01)

Mit Entscheidung v. 23.10.2025 verhängte die italienische Datenschutzbehörde (Garante per la protezione dei dati personali – GPDP) ein Bußgeld iHv 150.000 EUR gegen den italienischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter Rai (Radiotelevisione Italiana S. p. A.). Anlass war die Veröffentlichung einer WhatsApp-Sprachnachricht zwischen einem Politiker und seiner Ehefrau ohne deren Einwilligungen, was laut Behörde nicht den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach der DSGVO entsprach.

Follow the Rechtsstaat Folge 151

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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht die Sonne auf: Endlich legt die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Anpassung der DS-GVO und der KI-Verordnung (Omnibus) vor.

Zunächst geht es aber (00:54) um ein Interview mit der Informatikerin Katharina Zweig von der Uni Kaiserslautern in der FAZ zu ChatGPT und Co. Die Preisträgerin des GDD-Datenschutz-Preises 2024 erklärt, dass KI Menschen imitiert, die leider keinen Sensor dafür haben, dass ihnen „Menschlichkeit“ nur vorgespielt wird und bekräftigt den Satz, dass neue Technologien kurzfristig überschätzt und langfristig unterschätzt werden.

Sodann geht es (11:56) um die am 19.11.2025 von der EU-KOM vorgestellte „Simplification“ der Digital-Rechtsakte. Im Schnellverfahren sollen Änderungen an der DS-GVO vorgenommen werden, die etwa die Pseudonymisierung oder die Definition „wissenschaftlicher Forschung“ betreffen. Der Auskunftsanspruch des Art. 15 DS-GVO soll an die Verfolgung von Datenschutzzwecken gekettet werden, auch eine Totalreform von Art. 22 soll den effizienten Einsatz von KI erheblich erleichtern. Änderung bei der Datenpanne Art. 33 DS-GVO (Meldepflicht nur bei hohem Risiko binnen nun 96 h) sind ebenfalls vorgesehen, auch die Einrichtung eines einheitlichen Meldeportals.
Diese vorgeschlagenen Änderungen an der DS-GVO sind mit Blick auf den gerade von Verarbeitern geäußerten Änderungsbedarf zwar bei weitem nicht ausreichend, sind allerdings weitgehender als erwartet.

Follow the Rechtsstaat Folge 150

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Folge 150 ist eine weitere Sonderfolge der Reihe zur Zukunft des Zivilprozesses. Zu Gast ist Prof. Dr. Thomas Riehm, Inhaber eines Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau.

Härting und Riehm sprechen zunächst ab Minute (01:20) über das ,,Überlastungsparadox der Ziviljustiz“, welches die Reduktion der Anzahl der anhängigen Verfahren bei gleichzeitigem Anstieg der Verfahrensdauer beschreibt. Werden die Zivilprozesse komplexer? Härting und Riehm diskutieren einige Hypothesen und widmen sich ab Minute (09:42) der Verfahrensstrukturierung.

Anschließend (19:26) ist Riehms Forderung nach einer radikalen Reform der 150 Jahre alten ZPO Thema, unter anderem über eine Streichung des Beibringungsgrundsatzes.

Zum Schluss sprechen Riehm und Härting ab Minute (28:55) über Massenverfahren von Verbrauchern, zum Beispiel im Rahmen von Fluggastrechten oder Schadensersatzklagen im Datenschutz. Prof. Riehm kritisiert, dass der Gesetzgeber keine Kollektivverfahren mit Opt-out-Lösung ermöglicht.

Riehms abschließender Wunsch: ein Baukasten von verschiedenen Instrumenten für die Gerichte.

Follow the Rechtsstaat Folge 149

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In der Kategorie Querbeet besprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting zunächst ab Minute (00:52) eine Entscheidung des OLG Dresden v. 9.9.2025 - 4 U 464/25, ein aufmerksamer Bürger hatte einen Falschparker fotografiert – mit dem Beifahrer und leitete das Foto an eine App zwecks Meldung von Parkverstößen weiter. Hat sich dieser nun nach Art. 82 DSGVO schadensersatzpflichtig gemacht?

Anschließend widmen sich Härting und Brink den Schlagzeilen:

Zunächst ab Minute (05:36) der Entscheidung des LG München zur GEMA gegen Open AI. Der Output von ChatGPT gab vollständige Liedtexte, beispielsweise ,,Atemlos“ von Helene Fischer, wieder. Härting ordnet den Sachverhalt und die Entscheidung in den Kontext amerikanischer Urheberrechtsprozesse zu den Sprachmodellen u.a. gegen Anthropic (Claude) und Meta (Llama) ein und sieht Parallelen zu den über 20 Jahre alten Prozessen um Google Books und Napster.

Wer hat wohl den Digitalen Omnibus ,,geleaked“? Ab Minute (27:11) sind die beiden geplanten Änderungspakete der europäischen Kommission zum AI Act und zum Data Act/DSGVO Thema. Brink und Härting ordnen das Gesetzgebungsvorhaben ein, dass am 19.11.2025 veröffentlicht werden wird. Das Daten-Paket wird voraussichtlich mehr Änderungen, als nur eine Überarbeitung des Verarbeitungsverzeichnisses vorsehen, eine DSGVO-Reform stellt es allerdings nicht dar.

Follow the Rechtsstaat Folge 148

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In dieser Folge ist Tobias Voßberg zu Gast – Rechtsanwalt und Unternehmensjurist. Im Interview mit Prof. Niko Härting spricht er über den Einsatz von KI-Tools in Anwaltskanzleien.

Ab Minute (01:30) geht es zunächst um die Verwendung von KI in der Prozessführung. Anschließend werden ab Minute (07:20) die ,,Partner Ende 50“ sowie die ,,Juniors“ und Studierenden beleuchtet.

Warum der Einsatz von KI-Tools nicht immer zu mehr Effizienz und Zeitersparnissen führt, wird ab Minute (11:43) thematisiert.

Im weiteren Verlauf sprechen Voßberg und Härting über die Probleme bei der Nutzung von Sprachmodellen. So beschreibt Voßberg in Minute (20:00) ChatGPT als „opportunistischen Mitarbeiter“.

Zum Abschluss wagen Voßberg und Härting ab Minute (32:32) einen Blick in die Zukunft.

Follow the Rechtsstaat Folge 147

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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um Vergessenes: Zunächst (01:45) geht es um ein vergessenes Gesetz, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus dem Jahr 1976. Nach Auffassung des BGH (NJW 2025, 2613) beansprucht es für zahlreiche Online-Schulungsangebote weiterhin Geltung – Niko hält dieses „sympathische Relikt“ für verfassungsrechtlich kaum noch vertretbar.

Sodann geht es (10:29) um das Sozialstaatsprinizip, das der Präsident des VerfGH Rheinland-Pfalz in einem Artikel der FAZ aus dem rechtlichen Vergessen heben und schärfer konturieren möchte. Ein schwieriges Unterfangen.

Schließlich (18:59) knüpfen sich Niko und Stefan die Leitlinien des EDSA 3/2025 zum Zusammenspiel von DSA und DS-GVO vor. Die Argumentation des EDSA, eine kohärente Auslegung von DSA und DSGVO sei geboten, soweit Überschneidungen bestehen, scheint zu vergessen, dass der DSA außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des EDSA liegt und damit eine Vermischung zweier Regularien (Inhalteregulierung vs Datenschutz) droht. Wenn dann auch noch Datenschutzbelange automatisch Vorrang vor anderen legitimen Zielen wie der Daten-Sicherheit erhalten, dann ist das eher zum Vergessen.

Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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