Follow the Rechtsstaat Folge 174
Zunächst (00:38) sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting über den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung Baden-Württembergs, welcher Stellenkürzungen des Landesdatenschutzbeauftragten von bis zu 40 Prozent vorsieht. Begründet wird dies unter anderem mit einer geplanten Zentralisierung bei der Bundesdatenschutzbeauftragten. Linke Tasche, rechte Tasche?
Anschließend (11:02) thematisieren Härting und Brink eine Entscheidung des VG Berlin v. 06.05.2026, Az. VG 42 K 73/25, welche die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung bei den Berliner Sommerbädern als rechtmäßig bestätigte.
Zum Schluss (21:21) ist die Presse- und die Meinungsfreiheit Thema. Der BGH wies eine Klage des Wettanbieters Tipico gegen den Spiegel ab. Diese wollten sich gegen den Satz wehren: "Vier Männer aus Karlsruhe haben die Firma gegründet und aufgebaut; sie gingen an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus". Brink begegnet der Entscheidung mit einem Störgefühl, Härting hält sie hingegen für gut vertretbar.