Follow the Rechtsstaat Folge 160
Zu Beginn sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting anlässlich eines FAZ-Beitrags von Thorsten Frei über eine anstehende Novellierung des BND-Gesetzes. Bei Härting und Brink stößt dies auf „bürgerrechtlichen Unmut“. Sie erkennen zahlreiche Tabubrüche, wie beispielsweise die Abkehr vom Trennungsgebot, wonach Informationsbeschaffung und polizeiliche Befugnisse bei deutschen Nachrichtendiensten traditionell zu trennen sind.
Ab Minute (02:05) nehmen die beiden kritisch zu dem Vorschlag Stellung, die Kontrollfunktion des Bundesnachrichtendienstes der Bundesdatenschutzbeauftragten zu entziehen.
Vom Geheimdienst zur Transparenz: Ab Minute (17:55) besprechen Härting und Brink die EuGH-Entscheidung vom 15.1.2026 – C-129/24, bei der zahlreiche Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gegen ein irisches Forstunternehmen ergangen sind. Das Forstunternehmen verweigerte die Auskunft, da die Anfragen alle unter Pseudonymen erfolgten. Darf das nationale Recht eine Identifikation bei Umweltinformationsanträgen verlangen?
Zum Schluss wird ab Minute (28:51) die EuGH-Entscheidung vom 18.12.2025 – C-422/24 thematisiert. Fahrkartenkontrolleure wurden im Stockholmer ÖPNV mit Bodycams ausgestattet, Passagiere wurden hierüber nicht informiert. Auf Grundlage von Art. 13 DSGVO erließ die schwedische Aufsichtsbehörde daher ein Bußgeld. Handelt es sich wirklich um einen Fall des Art. 13 DSGVO oder ist vielmehr Art. 14 DSGVO (samt Ausnahmeregelungen in Absatz 5) einschlägig?