Corona im Rechtsstaat Folge 15
Niko Härting spricht mit dem renommierten Staatsrechtler Ulrich Battis über die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen. Prof. Battis erklärt, weshalb er von der Verhältnismäßigkeit vieler dieser Maßnahmen – jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt – nicht (mehr) überzeugt ist. Er kritisiert zudem das Vorgehen auf dem Verordnungsweg. Die Grundrechtseinschränkungen werden weit überwiegend nicht durch die Parlamente, sondern durch die Landesregierungen beschlossen. In dem Gespräch geht es auch um den Lebensschutz. Für den Arzt, der den hippokratischen Eid leistet, ist der Lebensschutz das „höchste Gut“. Das Grundgesetz kennt dagegen keinen absoluten Schutz des einzelnen Lebens und verpflichtet Legislative, Exekutive und Judikative zu vielfältigen Abwägungen. Schon aus diesem Grund kann das „medizinisch Optimale“ nicht der alleinige Maßstab von Entscheidungen sein, wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht.