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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Corona im Rechtsstaat Folge 34

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Henning Tillmann ist derzeit ein gefragter Mann. Denn er hat sich intensiv mit der CoronaWarnApp befasst, die ein wichtiger Baustein bei der Strategie der „Kontaktnachverfolgung“ sein soll. Ende April begann die Diskussion um „die App“. In Folge 13 erklärte uns Henning Tillmann den damaligen Stand und erläuterte die Vor- und Nachteile einer Bluetooth-Lösung. Ein halbes Jahr später zieht Henning Tillmann im Gespräch mit Niko Härting eine Zwischenbilanz. Die App funktioniert, wird aber nicht fortentwickelt. Die Zahl der Infektionen, die über die App gemeldet werden, ist zudem ernüchternd niedrig. Sobald die App rot warnt, werden die Abläufe oft mühsam, der Weg zum Test führt meist über eine Telefon-Hotline.

Corona im Rechtsstaat Folge 33

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Die Diskussion um den "Parlamentsvorbehalt" und das Ende der "Stunde der Exekutive" hat den Deutschen Bundestag erreicht. Dies ist auch ein Verdienst von Johannes Fechner, dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Staatsrechtler bemängeln schon seit langem die verfassungsrechtlichen Defizite der Corona-Verordnungen (u.a. in zahlreichen unserer Podcasts). Jetzt ergreift die SPD-Fraktion die Initiative, indem sie eine Expertenrunde beauftragt, kurzfristig einen Reformvorschlag für das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu erarbeiten mit Vorgaben für Grundrechtseingriffe der Länder und Kommunen. Dies engt die Handlungsspielräume der Länder ein und sorgt dadurch für mehr Einheitlichkeit. Zugleich sollen Spielräume bestehen bleiben, um den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Corona im Rechtsstaat Folge 32

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Andrea Kießling ist akademische Rätin an der Ruhr-Universität Bochum und Herausgeberin des im Verlag C.H. Beck erschienenen Kommentars zum Infektionsschutzgesetz. Niko Härting unterhält sich mit Andrea Kießling über die aktuell wieder aufgeflammte Diskussion um § 28 und § 32 IfSG. Sind die Corona-Maßnahmen von der Generalklausel des § 28 IfSG gedeckt? Was ist von der dürren Verordnungsermächtigung des § 32 IfSG zu halten? Und wie könnte eine verfassungskonforme Novelle der §§ 28 ff. IfSG aussehen? Lässt sich durch eine Präzisierung der abstrakten Eingriffsbefugnisse mehr Transparenz und Einheitlichkeit bundesweit erreichen? Und reicht es vielleicht aus, wenn den regionalen Besonderheiten dadurch Rechnung getragen wird, dass die konkreten Eingriffe und Eingriffsnormen auch in Zukunft von den Bundesländern und Kommunen vor Ort vorgenommen bzw. erlassen werden?

Corona im Rechtsstaat Folge 31

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Niko Härting unterhält sich mit Prof. von Lewinski über die Rolle der Medien in der Corona-Krise. Es geht um das Verhältnis von Information und "Haltung" und um Pluralismus in den öffentlich-rechtlichen Medien. Und es geht um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Presseverlage. Wie kann der Staat die wirtschaftlichen Folgen der Krise abmildern, ohne in Konflikt mit dem Gebot der "Staatsferne" zu geraten? Und wie steht es eigentlich um eine kritische Begleitung der Krise durch kundige Wissenschaftsjournalisten?

Corona im Rechtsstaat Folge 30

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Niko Härting unterhält sich mit Indra Spiecker über die Erkenntnisse aus ihrer Habilitationsarbeit und die Anforderungen an den Gesetzgeber, die Regierungen und die Verwaltung in Zeiten großer Unsicherheit. Es geht um Entscheidungsspielräume, notwendiges Nachjustieren und um transparentes Handeln, zu dem der Staat nach Spieckers Überzeugung in besonderer Weise verpflichtet ist, wenn er auf der Grundlage unsicherer Tatsachen handelt. Und es geht um die Rolle „der Wissenschaft“ und deren Verhältnis zu Politik und Medien. Natürlich fragt Niko Härting Indar Spiecker auch, ob sich „der Datenschutz“ in der Corona-Krise bewährt hat.

Corona im Rechtsstaat Folge 29

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Niko Härting unterhält sich mit Michael Will über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Arbeit der bayerischen Datenschutzbehörde. Es geht um die flächendeckende Sammlung von Kontaktdaten in Fitnessstudios, Biergärten und Restaurants. Ist eine solche Datensammlung tatsächlich erforderlich und DSGVO-konform? Welcher Maßstab gilt, wenn deutsches (Landes-)Recht mit der DSGVO kollidiert? Und was sagt Michael Will zu der Corona-Warn-App? Sind eigentlich schon Fälle bekannt, in denen die App als "Eintrittskarte" verlangt wurde?

Corona im Rechtsstaat Folge 28

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Niko Härting unterhält sich mit Prof. Dreier darüber, wie Hans Kelsen die Corona-Maßnahmen des Bundes und der Länder beurteilt hätte. Härting und Dreier diskutieren sodann die Vorgaben des Grundgesetzes. Dreier betont den gleichen Rang aller Grundrechte, einen Vorrang des Lebensschutzes gebe es nicht. Bei den Lockerungen der Grundrechtsbeschränkungen wurden nach Dreiers Auffassung falsche Prioritäten gesetzt. Dreier kritisiert, dass Baumärkte frühzeitig öffnen durften, Bildung, Ausbildung und Kultur dagegen bis heute von erheblichen Einschränkungen und Schließungen betroffen sind. Insgesamt habe zu wenig beachtet, dass es der Coronavirus nur in vergleichsweise wenigen Fällen zu schweren, auch tödlichen Krankheitsverläufen führt. Am Schluss des Podcasts geht es auch um den Vorstoß der FDP-Bundestagsfraktion zur Beendung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Corona im Rechtsstaat Folge 27

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Prof. Heinig ist Verfassungs- und Kirchenrechtler an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Heinig, weshalb er die Gottesdienstverbote, die im März und April galten, grundsätzlich für verfassungskonform erachtet. Insgesamt seien die Corona-Maßnahmen jedenfalls am Anfang durchaus verhältnismäßig gewesen. Allerdings habe eine schulmäßige Verhältnismäßigkeitsprüfung unter den seinerzeit gegebenen Bedingungen kaum noch stattfinden können. Für die Zukunft bezweifelt er, dass einschneidende Maßnahmen nochmals auf die dünne Verordnungsermächtigung des § 32 IfSG gestützt werden können. Es sei an der Zeit, dass der Bundestag die §§ 28 IfSG "nachschärft", um den Anforderungen zu genügen, die sich insbesondere aus Art. 80 GG ergeben. Zugleich meint Heinig, der FDP-Vorstoß zur Aufhebung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite", den MdB Kuhle in Folge 26 erläutert hat, sei wohl ein wenig verfrüht.

Corona im Rechtsstaat Folge 26

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Die FDP hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und beantragt, dass die Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" aufgehoben wird. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle erklärt die Beweggründe des Vorstoßes seiner Partei. Als der Bundestag das erste Infektionsschutzpaket Ende März verabschiedete, hatte uns Kuhle in Folge 1 von "Corona im Rechtsstaat" erläutert, weshalb er dem Gesetz nur mit erheblichen Bauchschmerzen zugestimmt hat. Jetzt meint er, dass die Zeit für den Bundestag und die Landesparlamente gekommen ist, "die Stunde der Exekutive" zu beenden und bei der Bewältigung der Epidemiefolgen das Heft in die Hand zu nehmen. Sollte der FDP-Entwurf im Bundestag scheitern, schließt Kuhle einen Gang zum Bundesverfassungsgericht nicht aus.

Corona im Rechtsstaat Folge 25

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Barbara Thiel ist die langjährige Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen. Niko Härting unterhält sich mit Frau Thiel über die Sammlung von Kontaktdaten in Fitnessstudios, Restaurants oder auch Spielbanken. Ein durchaus gravierender Eingriff in Freiheitsrechte nach Art einer Vorratsdatenspeicherung. Was ist bei der Datensammlung zu beachten? Welche Beschwerden gibt es? Sind aus Niedersachsen überhaupt schon Fälle bekannt, in denen Gesundheitsämter die Kontaktdaten tatsächlich einmal angefordert und zur Kontaktnachverfolgung verwendet haben? Es geht auch um die notwendige Rückeroberung der Parlamentsrechte gegenüber der Exekutive und entsprechende Gesetzesvorhaben in Niedersachsen und um Begehrlichkeiten der Polizei. Frau Thiel erklärt, weshalb sie es nicht verhindern konnte, dass die Gesundheitsämter per Erlass verpflichtet wurden, der Polizei im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen mitzuteilen, ob Bürger positiv auf Corona getestet wurden.

Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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