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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Follow the Rechtsstaat Folge 137

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Die BfDI geht gegen die Entscheidung des VG Köln – 13 K 1419/23 – in Berufung!

Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting warten die Entscheidung des OVG Münster gespannt ab.

Ab Minute (04:18) sprechen Härting und Brink über einen Gastbeitrag der ehemaligen Verfassungsrichterin Lübbe-Wolf in der FAZ, anlässlich der gescheiterten Wahl von Prof. Brosius-Gersdorf. Sie befürchtet einen Verlust der „Integrationskraft des Gerichts“ und spricht sich gegen Ausschreibungen der Stellen mit Anhörungen aus.

Der erste Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur über die Aufsicht nach dem Digital Services Act ist ab Minute (20:17) Thema: viele Beschwerden, vier Verwaltungsverfahren und keine Bußgelder. Brink und Härting ziehen Vergleiche zur Datenschutzaufsicht.

Zum Schluss (27:57) kommen die beiden auf die Anklage gegen Andreas Scheuer wegen einer möglichen uneidlichen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss zur PKW-Maut zu sprechen. Härting ordnet die Anklage als ungewöhnlich und mutig ein. Ungewöhnlich empfindet Brink auch die Reaktion Scheuers.

Follow the Rechtsstaat Folge 136

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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting stoßen wir auf Altbekanntes und Überraschendes.
Zunächst (00:46) werfen wir einen Blick auf das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 26.6.2025 (Az. 16 U 58/24): Das OLG Frankfurt hat einen Anspruch auf Accountlöschung gegen Facebook ins Leben gerufen. Der Anspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) richte sich gegen Facebook/Meta als mittelbaren Störer. Da nur persönlichkeitsverletzende Inhalte auf den Profilen gepostet worden seien, hielt es der Senat nach einer Interessenabwägung für die effektivste Lösung, die Profile komplett und unwiderruflich löschen zu lassen. Damit betritt der Senat Neuland und interpretiert den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wesentlich weiter als bisher üblich.

Sodann geht es (11:50) um ein Urteil des 6. Senats des BGH vom 13.5.2025 zu Art. 82 DS-GVO. Der Kläger nimmt die beklagte Stadt wegen der unverschlüsselten Versendung von verwaltungsgerichtlichen Empfangsbekenntnissen per Telefax auf Geldentschädigung in Anspruch. Die Stadt sagte ursprünglich Unterlassung zu, versandte dann aber sieben Mal unverschlüsselte Telefaxe, anstatt postalisch zu agieren. Der Kläger verlangte 17.500 € Schadenersatz, bekam vorm LG 7.000 € und unterlag jetzt komplett vorm BGH: „Ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten durch einen unbefugten Dritten kann nicht zu einer Entschädigung gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO führen.“ Klingt bekannt.

Dann geht es (20:37) um die Beschlüsse des 1. Senats des BVerfG vom 24.6.2025 zur Quellen-TKÜ und online-Durchsuchung. Das Gericht befand die Regelungen des PolG NRW für vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar; die angegriffenen Regelungen der Strafprozessordnung seien teilweise verfassungswidrig, da die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung solcher Straftaten, die lediglich eine Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger vorsehen, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne seien und vom Senat insoweit für nichtig erklärt wurden.

Auffällig war etwas anderes: Die Verfassungsbeschwerden wurden größtenteils für unzulässig da unsubstantiiert befunden. So sei nicht hinreichend dargelegt, dass ein Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit und der Normenklarheit vorliege oder die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung in sich widersprüchlich sei.
Diese Fokussierung auf ungeschriebene Zulässigkeitsaspekte verwundert stark, letztlich sind Verfassungsbeschwerden damit nicht mehr ohne massive „Rechtshilfe“ – oder das Wohlwollen des BVerfG - möglich. Das kann nicht richtig sein.

Follow the Rechtsstaat Folge 135

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Das OLG Schleswig (OLG Schleswig v. 12.08.2025 - 6 UKI 3/25) hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eines Verbraucherverbands gegen die Nutzung von Meta-KI-Trainingsdaten mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt. Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink ordnen die Entscheidung ein. (01:11)

Ab Minute (11:37) nehmen Brink und Härting einen FAZ-Beitrag von Prof. Nettesheim zum Anlass, um über das Wahlverfahren der Richterinnen und Richter zum Bundesverfassungsgericht zu sprechen. Besonders zutreffend findet Dr. Brink die Anregung zu einem transparenten und öffentlichen Verfahren (Art. 33 Abs 2 GG). Auch Prof. Härting betrachtet die intransparenten Absprachen im Hinterzimmer kritisch und wünscht sich wieder mehr ,,Gesicht“ am Bundesverfassungsgericht.

Last but not least wird ab Minute (25:54) ein Urteil des VG Köln thematisiert. (VG Köln v. 17.07.2025 - 13 K 1419/23) 2023 untersagte der damalige BfDI dem Bundespresseamt den Betrieb einer Facebook-Fanpage. Kelber ging von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO von Meta und dem Bundespresseamt für einen unwirksamen Cookie-Banner aus.

Das VG Köln widersprach dieser Auffassung. Für den Cookie-Banner sei ausschließlich Meta verantwortlich.

Worin liegt der Unterschied zum Fall ,,Wirtschaftsakademie“ (EuGH v. 5.6.2018 – C-210/16)?

Follow the Rechtsstaat Folge 134

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Querbeet geht es zunächst um eine Stellungnahme des DAV zum Einsatz von KI in der Anwaltschaft, welche berufsrechtliche, datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Aspekte erörtert. Prof. Niko Härting erklärt die Motivation hinter dieser Stellungnahme.

Ab Minute (10:15) geht es um das allgemeine Persönlichkeitsrecht - Dr. Brink und Prof. Härting thematisieren ein Urteil des LG Berlin II v. 17.06.2025 – 27 O 165/25, das drei Voraussetzungen normiert, die zu einer reaktive Prüfpflicht bei Dauerpublikationen führen.

Die beiden Podcaster können auch Entscheidungen loben: Ab Minute (20:09) sprechen Härting und Brink über eine Entscheidung des BAG v. 20.2.2025 – 8 AZR 61/24, in der die Parteien über einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen einer verspäteten Auskunft stritten. Der Kläger befürchtete einen Kontrollverlust und dass die Beklagte ,,Schindluder“ mit seinen Daten treibe. Das BAG sah keine substantiierte Darlegung eines immateriellen Schadens.

Follow the Rechtsstaat Folge 133

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Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting dreht alles um gescheiterte
Projekte. Zunächst werfen wir einen Blick auf das FAZ-Gespräch mit
den Vorstandschefs von SAP und Siemens, Christian Klein und Roland Busch. Sie lehnen sich gegen aus ihrer Sicht gescheiterte EU Digitalrechtsakte auf: Der AI-Act sei der Grund, warum die Unternehmen in Sachen KI nicht Vollgas geben könnten, der Data-Act sei „toxisch für die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle.“

Sodann geht es (10:31) um die im Bundestag gescheiterte Wahl zum BVerfG
am 11.7.: Trotz Vorschlag des Richter-Wahlausschusses an den Bundestag zeigten mehr als 50 CDU-Abgeordnete dem Fraktionschef Jens Spahn an, die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Prof. Brosius Gersdorf (Staatsrechtlerin Uni Potsdam) nicht wählen zu wollen. Ein Debakel für Regierungskoalition, die parlamentarische Arbeitsteilung im Richter-Wahlausschuss scheint nicht mehr zu funktionieren.

Weiter geht es (20:09) mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen (4.
Kammer, Urteil vom 23. April 2025, Az: 4 K 2873/23): Die aufsichtsbehördliche
Untersagung einer zu Werbezwecken durchgeführten nachvertraglichen
Datenverarbeitung zur Reakquise ursprünglicher Kunden scheiterte, eine zu
Werbezwecken durchgeführte nachvertragliche Datenverarbeitung von länger als sechs Monaten könne durchaus auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 I f DS-GVO gestützt werden.

Abschließend sprechen Niko und Stefan (27:56) über das Urteil des OLG Frankfurt a.M. (10.07.2025 - 6 UKl 14/24): Die Deutsche Bahn wollte den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ nur gegen Mailadresse oder Handynummer ermöglichen – einer Unterlassungsklage von Verbraucherschützern gab das OLG nun statt. Eine Einwilligung sei mangels Freiwilligkeit nicht wirksam, für die Vertragserfüllung seien die Angaben ebenso wenig erforderlich wie für die Verwirklichung überwiegender berechtigter Interessen.

So viel Scheitern war selten!

Follow the Rechtsstaat Folge 132

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Die Zahl der Zivilprozesse ist seit 20 Jahren stark rückläufig, zugleich dauern die Verfahren immer länger. Niko Härting spricht mit Isabelle Biallaß (Richterin am OLG Hamm) und Leif Schubert (Richter am LG Karlsruhe) über die Ursachen.

Liegt es an den Anwältinnen und Anwälten, deren Schriftsätze immer länger werden? Liegt es an dem vielfach unstrukturierten Vortrag der Parteien, den die Richterinnen und Richter oft nur mühsam durchdringen können? Brauchen wir Regeln zum strukturierten Parteivortrag? Kann verstärkte Digitalisierung hilfreich sein? Wird KI die Arbeit der Gerichte erleichtern oder kann KI ganz im Gegenteil dazu führen, dass Schriftsätze noch umfangreicher und unübersichtlicher werden?

Niko Härting hat kürzlich vor „Gemächlickeit“ in der Justiz gewarnt (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/editorial-njw-2025-22-probier-s-nicht-mit-gemaechlichkeit). Leif Schubert, der seine Karriere als Associate einer Großkanzlei begann und dann in die Justiz wechselte, hat ihm entschieden widersprochen.

Müssen sich Gerichte noch viel entschiedener um beschleunigte Verfahren bemühen, gesetzliche Fristen strikt einhalten und den Parteien viel frühzeitiger als üblich Hinweise erteilen, um eine ausufernde Schlacht der Schriftsätze einzudämmen? Brauchen wir nicht Regeln der „strukturierten Prozessleitung“ mit frühzeitigen Videoterminen, um die Verfahren nicht ausufern zu lassen?

Über all diese praktischen Fragen und viel mehr geht es in diesem Gespräch.

Follow the Rechtsstaat Folge 131

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Keine Folge ohne die DSGVO! Zu Beginn (00:50) werfen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink einen Blick auf eine Entscheidung des OVG Saarlouis (Beschl. v. 13.5.2025, Az. 2 A 165/24). Im Ergebnis zustimmend, aber in der Begründung abweichend, setzen sie sich mit dem Beschluss auseinander, in dem das OVG die spannende Frage der Abdingbarkeit von Art. 15 DSGVO in einem arbeitsrechtlichen Vergleich beantworten musste.

Weniger erfreut zeigen sich die erfahrenen Podcaster anschließend (12:45) über eine Pressemitteilung des LG Leipzig zu einem Urteil (Urt. v.4.7.2025, Az. 05 O 2351/23), in welchem das Gericht einem Facebook-Nutzer eine vergleichsweise hohe Geldsumme zusprach wegen Datenschutzverstößen von Meta.

Für den abschließenden (23:50) Höhepunkt der Folge sorgt schließlich jedoch weniger das Datenschutzrecht, sondern vielmehr die Besprechung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.1.2025, Az. 2 WD 14.24). Dieses hatte einen bemerkenswerten Fall zu behandeln: ein Hauptfeldwebel schlief mit der Ehefrau eines Kameraden und sah sich infolgedessen vor einem Truppendienstgericht mit dienstrechtlichen Sanktionen konfrontiert. Entgegengesetzt zur Heiterkeit über den illustren Sachverhalt steht das Unverständnis von Prof. Härting und Dr. Brink über das Urteil, welches sie als nicht mehr zeitgemäß bewerten.

Follow the Rechtsstaat Folge 130

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In der neuen Folge von ,,Follow the Rechtsstaat“ sind zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts Thema.

Zunächst berichtet Prof. Niko Härting allerdings (00:50) über die Highlights der Kölner Tage zum Datenschutzrecht. Anschließend (06:13) spricht Härting anlässlich seines FAZ-Beitrags über die Notwendigkeit einer DSGVO-Reform und den derzeitigen Ansätzen in Brüssel zur Überarbeitung des Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 Abs. 5 DSGVO).

Ab Minute (17:26) sprechen Dr. Brink und Prof. Härting über den Bundesverfassungsgerichtsbeschluss v. 3.6.2025 1 BvR 1160/19. Danach darf das teilweise verfassungswidrige BKA-Gesetz weiterhin bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung fortgelten. Das stößt bei Härting und Brink auf ein Störgefühl.

Zum Schluss (28:22) bleiben die beiden im Verfassungsrecht. Thema ist eine Vorlage des AG Wuppertal zu § 32 InfektionsSchutzG, welche mit Beschluss v. 20.5.2025 2 BvL 6/21 vom Bundesverfassungsgericht aufgrund ungenügender Begründungsanforderungen als unzulässig zurückgewiesen wurde. Dr. Brink und Prof. Härting äußern sich kritisch zu den hohen Hürden, die Karlsruhe setzt.

Follow the Rechtsstaat Folge 129

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Spezialfolge: zu Gast ist die Rechtsanwältin und Datenschützerin Dr. Gisela Wild. Sie war es, die 1983 gemeinsam mit Maja Stadler-Euler erfolgreich das Volkszählungsurteil erstritten. Im Gespräch mit Prof. Niko Härting und Carl Nowak geht es zunächst (01:24) vertieft um die Motivation und Hintergründe zur Verfassungsbeschwerde. Ab Minute (17:42) ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dessen aktuelle Relevanz Thema. Anschließend wird (19:57) über Dr. Wilds anwaltlicher Tätigkeit kurz nach dem Urteil und ab Minute (23:11) über ihre aktuelle Tätigkeit gesprochen. Ab Minute (27:33) bleiben Wild und Härting aktuell und sprechen über die DSGVO und dem gegenwärtigen Datenschutz. Ganz zum Schluss (ab Minute ca. 30:36) geht es um die datenschutzrechtlichen Gefahren der Registermodernisierung.

Follow the Rechtsstaat Folge 128

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Zunächst berichten Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (00:32) in der Rubrik #Querbeet über einen gerichtlichen Erfolg von FragDenStaat vor dem Verwaltungsgericht Berlin. In dem Verfahren hatte FragDenStaat gemeinsam mit der Flüchtlingshilfeorganisation PRO ASYL das Auswärtige Amt auf Herausgabe von Lageberichten zu den Staaten Iran und Nigeria verklagt.

Ab Minute (04:29) wenden sich die beiden einer verwaltungsprozessualen Fragestellung zu. Gegenstand ist das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Mai 2025 – IX R 2/23, welches sich mit einem Antrag auf Herausgabe von Kopien personenbezogener Daten gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gegenüber einem Finanzamt befasste. Zentrale Frage war hierbei, ob die Klage verfristet war. Welche Klageart und damit welche Frist war für das klägerische Begehren einschlägig?

Ab Minute (14:06) thematisieren Brink und Härting KI-Trainingsdaten. Die Verbraucherzentrale NRW hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, Meta die Verwendung von Nutzerdaten zum Training von KI-Modellen zu untersagen. Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 23. Mai 2025 – 15 UKL 2/25, dass der Antrag zulässig, aber unbegründet sei. Hiervon sind Prof. Härting und Dr. Brink etwas überrascht. Wie werden Daten nach Art. 9 DSGVO und die Daten von Dritten oder Minderjährigen in der Entscheidung berücksichtigt? Wie konnte Meta das OLG Köln bei der summarischen Prüfung überzeugen?

Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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