00:00:03: Servus, Grüezi und hallo!
00:00:05: Dies ist eine neue Folge von Follow the Rechtsstaat.
00:00:09: Nein wir nehmen auf im tristen Berlin und nicht irgendwie an einem schönen Ort, an dem man vielleicht jetzt hätte denken können.
00:00:17: was nehmen wir auch?
00:00:18: Wir nehmen auf eine neue Folge von Follow The Rechtsstaats den Podcast der Zeitschrift Pink Privacy in Germany und auch heute geht es um aktuelle Fragen des Rechts des Rechtsstaates unserer Verfassung Und da wird ganz besonders Datenschutz und ja, heute glaube ich Informationsfreiheit nicht im Angebot.
00:00:36: Aber kommt dann auch die Nächste mit Sicherheit wieder.
00:00:40: Stefan Brink sitzt neben mir der Digitalisierungsinstituts-Bleiter aus Berlin.
00:00:47: Ich bin Nico Herting, Rechtsanwalt und Herausgeber Der Ping.
00:00:51: Stefan, erstes Thema ist ein Thema das wir kurz behandeln können.
00:00:57: Müssten wahrscheinlich, dass gar keine große Lust ist, so lange zu behandeln.
00:01:01: Eine Beschwerde aus dem Jahr ... Ich hab's gelesen und nicht geglaubt, im Jahr of two thousand seventeen, stimmt das?
00:01:05: Ja!
00:01:06: Siebzehn Jahre lag eine Beschwerd von dir beim Europäischen Gerichtshofen Menschenrechte.
00:01:10: Nicht siebzehnt Jahre sondern neun Jahre.
00:01:12: Entschuldigung, seit zwei tausend siebzen Jahren.
00:01:15: Toll!
00:01:16: Genau, eine Beschwärde die ich unter anderem für Reporter ohne Grenzen seinerzeit eingereicht habe.
00:01:23: es ging um die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes zur strategischen Fernmehlüberwachung, sprich zum Filtern und dann auch Mitlesen von E-Mails.
00:01:34: Und den Rechtsschutz dagegen – seinerzeit verlangte sowohl als Bundesverweidungsgericht als auch das Bundesverfragsungsgerichts – verlangten dem Nachweis, dass bei Border ohne Grenzen und auch ich in Person betroffen gewesen sei von den Maßnahmen des BND ein Nachweis der natürlich nicht zu erbringen ist.
00:01:56: Und damals sind wir hoffnungsfroh dann nach Straßburg gezogen, im Jahr zweizig siebzehn haben Schwede eingelegt – diese Beschwerde wohl auch zugestellter Bundesregierung.
00:02:05: Das ist das was immer untechnisch Annahme genannt wird und da waren wir sehr froh drüber seiner Zeit.
00:02:10: Und haben jetzt sehr, sehr lange auf die Entscheidung gewartet, die Entscheidungen, die sich auf der Website des EGMR nachlesen lassen wenn man dort etwa Reporter ohne Grenzen eingibt.
00:02:22: Sie sind kurz und ernüchternd.
00:02:24: Man ist der Meinung oder auf die Idee gekommen, die Beschwerden jetzt als unzulässig abzuweisen unter anderem deshalb weil wir die GZ-Kommission nicht vorprozessual eingeschaltet haben.
00:02:38: Die GZ Kommission ist wiederum Gegenstand einer Entscheidungsbundesverfassungsgerichts gewesen vor kurzem nämlich November zwanzig vierundzwanzig wo es Bundesverfassung Gericht die Kontrollbefugnisse durch die G-X-Kommission als unzureichend bezeichnet hat.
00:02:56: Nun ja, das erlebt man manchmal als Anwalt, dass man einen langen, langen Verfahren führt und dann doch etwas ernüchtert feststellen muss, dass es mit Richtern zu tun hat ... Also jetzt wenn man mal von der Entscheidung die acht Seiten hat, wenn man den ganzen Vorspann abzählt, bleiben noch drei oder vier übrig.
00:03:17: Das sind natürlich nicht die Glanz Tage, so als Anwalt hat und meine Laune an dem Donnerstag, als die Entscheidung kam.
00:03:25: Ist vielleicht jetzt nicht ganz so gut gewesen wie sie ansonsten manchmal ist?
00:03:29: Tja, das sind Allüren, die wir ansonstend vom einen oder anderen deutschen Verfassungsgericht auch schon mal kennen.
00:03:36: Schade dass die Straßburger das jetzt oder sich anders entschieden haben.
00:03:41: Meistens steht ja einfach ein bestimmter Entscheidungsprozess im Hintergrund dafür ein für solche Ergebnisse dass man es ursprünglich interessant findet, sich Gedanken macht und dann feststellt naas passt doch irgendwie nicht zusammen mit dem Entscheidungsplan des Gerichts oder es hat Richterwechsel gegeben und Ähnliches.
00:03:59: Und auf einmal heißt das dann können wir nichts machen, machen wir nix draus, sondern ist es aber unzulässig.
00:04:04: So wird's gewesen sein?
00:04:06: Wer's lesen will solls
00:04:07: nachlesen.
00:04:07: Soll's nachlesend, genau.
00:04:08: Und ich spreche nicht so gerne über Entscheidungen die ... Man ist immer versucht wenn man ein Prozess verloren hat als Anwalt dann übers Gericht herzuziehen, das
00:04:19: stimmt ja auch meistens.
00:04:20: Das mag ich eigentlich nicht, wenn wir es andere machen weil da muss man halt auch ein guter und fairer Verlierer sein.
00:04:28: und als Prozessern, weil als Prozessern, welchen unterwegs ist, dass halt immer so ein bisschen was Sportliches ist, immer auch da im Spiel.
00:04:38: und deswegen wechseln wir dann jetzt schnell das Thema
00:04:42: Genau, und genügen unserer Chronistenpflicht im berühmten Blockprozess.
00:04:47: Wir hatten ja drüber gesprochen in der letzten ... Was glaube ich im letzten Podcast?
00:04:53: Dass sich da interessant es tut.
00:04:54: Es ging um die Frage ist ein Beschlagnahmebeschluss des Landgerichts Hamburg in Bezug auf Audiodateien, der Zeitredaktion?
00:05:04: ist das möglicherweise ein Eingriff in die Pressefreiheit, Artikel V Grundgesetz.
00:05:09: Da hat sich was Interessantes getan und zwar ist jetzt das Landgericht Hamburg selbst in den Arm gefallen, sag ich mal vorsichtig.
00:05:16: Die Audiodateien waren ja bei der Redakteurin, die Gespräche mit den entführten Kindern insbesondere gehalten hatte.
00:05:24: Dort schlagnamt worden, übrigens nicht wie das Landgericht Hamburg-Pressestelle ursprünglich sagte freiwillig herausgegeben sondern es gab halt diese Abwendungsbefugnis.
00:05:34: gibt sie raus sonst kommen wir rein.
00:05:36: Und da hat es jetzt interessanterweise eine Entscheidung des zuständigen Landgerichts Hamburg gegeben, die gesagt haben wir sperren mal vorläufig.
00:05:45: Also entweder Aussetzung der Vollziehung in das Beschlagnahmebeschluss ist den Zugriff auf die Audios um sicher zu sein dass dort kein Schaden angerichtet wird und dann warten wir doch mal wie das Oberlandesgericht Hamburg in dem Fall entscheidet.
00:06:01: Also sie haben sozusagen selbst mal dafür gesorgt, dass die Dateien insbesondere weder der Staatsanwaltschaft noch sonst wem vor die Augen geraten oder vor die Ohren.
00:06:10: in dem Fall und das ist ja schon mal interessant.
00:06:13: also das Landgericht Hamburg zeigt sich grundrechtssensibel und macht erst einmal Halt und wartet auf die höheren Einsichten des Oberlandesgerichts.
00:06:22: genau das wird damit dann jetzt entschieden werden ob die Beschlagnahme zu Recht erfolgte oder ob die Bedenken, die wir beide hier auch in der letzten Postgratzt-Folge geäußert haben.
00:06:35: Ob wir recht haben und hoffentlich haben wir diesmal recht!
00:06:38: Dann sind wir schon beim Thema drei dieses... Heute sind wir schnell.
00:06:41: Ja, wir müssen auch schnell sein weil wir so viele Themen haben und jetzt zeigt sich warum ich vorhin bei deiner launigen Einladung, Einleitung gezuckt habe als du nämlich sagtest es ging nicht um Informationsfreiheit.
00:06:54: Die nächsten Themen die wir haben alle was mit dem Thema Transparenz zu tun Und da gibt es natürlich irgendeine Verwandtschaft, zumindest zur Thematik der Informationszugangsrechte.
00:07:03: Das erste betrifft die AfD-Leaks auch ein superspannender Fall.
00:07:09: Die AfD hat sich nämlich hecken lassen und auf diese Art und Weise wurden umfangreiche Interner der Partei Offengelegt, wer dort gehackt hat wissen wir nicht.
00:07:20: Wir wissen nur dass die Daten jetzt zumindest zum Teil im Netz verfügbar sind und da sieht man dann was sich bei der AfD so an Kommunikation abspielt.
00:07:29: und ein Thema auf das ich insbesondere die Medien auch gestürzt haben war das Thema... Das ist Melderegisterabfragen von der AfD gab bei bestimmten Meldebehörden.
00:07:42: Warum macht die AfD das?
00:07:43: Darf sie das, ja, antworten Sie darf das.
00:07:46: Es gibt nach § fünftig des Bundesmeldegesetzes einen privilegierten Zugang von Parteien vor Wahlen zu Meldregisterinhalten.
00:07:54: Die dürfen insbesondere Alterskohorten abfragen.
00:07:58: Zum Beispiel, liebe Meldephörde nennen wir mal die Erstwäder, die jetzt bei der kommenden Landtags- oder Bundestagswahl zum ersten Mal an die Urne treten.
00:08:06: Und dann bekommen Sie von den Meldetbehörden, weil sie Partei sind und sofern Sie jedenfalls Wahllisten eingereicht haben und an der Wahl teilnehmen.
00:08:15: Bekommen Sie Auskunft über Name-
00:08:18: und
00:08:19: Adresse der Erstwähler und können die anschreiben und können also insbesondere Werbung für sich machen und die Erstwährle darauf hinweisen wir sind toll wählen uns doch!
00:08:29: Genau das hat die AfD auch gemacht, in einer etwas verzwickteren Konstellation.
00:08:34: Sie hat ihre Jugendorganisation vorgeschickt.
00:08:38: Da fehlen mir die Informationen um sagen zu können ob das so in Ordnung war.
00:08:41: Jedenfalls die Meldbehörden in Mecklenburg-Vorpommern haben umfangreich reagiert und haben diese Listen rausgerückt.
00:08:49: Haben das aber wirklich fehlerhaft gemacht und dadurch auf den Folge.
00:08:54: eine ganze Reihe von Problemen und auch Fehlern bei der AfD ausgelöst.
00:08:58: Was haben die Meldbehörden zum Teil falsch gemacht?
00:09:01: Es handelt sich also um sehr viele Meldbehörden, die sitzen in der Regel sozusagen auf Kreisebene.
00:09:07: Die haben erst Wählerlisten geschickt und wir haben sie es gemacht per Mail.
00:09:11: Super Idee!
00:09:13: Dabei haben Sie offensichtlich in vielen Fällen übersehen, dass Sie für die Datensicherheit diese Informationen verantwortlich sind hätten also die Mails bzw.
00:09:21: die Anhänge zu Mails verschlüsseln müssen Und das haben sie offensichtlich in vielen Fällen nicht gemacht, sondern die Listen mit sozusagen klargenommen und unverschlüsselt verschickt.
00:09:32: Zum Teil haben Sie verschlüsseld, dann kamen dann aber auf die ebenfalls nicht überragende Idee Das Passwort gleich hinterherzuschicken auf dem selben Kanal, also eine zweite Mail hinterher.
00:09:41: Das ist auch nicht State of the Art.
00:09:43: Widerspricht also den Vorgaben Artikel thirty-two Datenschutz Grundverordnung.
00:09:47: Das muss nämlich auf einen getrennten Kanal passieren.
00:09:50: Wenn ich solche Listen verschlüsselt per Mail verschicke dann könnte ich zum Beispiel das Passwort per SMS an den Empfänger senden damit jemand der auf den einen Kanal zugreift illegalerweise nicht gleich beides in die Hand bekommt.
00:10:05: Gut war übrigens auch nicht, dass die Meldephörden übersehen haben.
00:10:08: Dass es sich offenkundig nach dem Namen dieser Mailadresse immer ein Eingangspost verhandelt bei dem zu vermuten steht das darauf sehr viele Zugriff haben.
00:10:17: Das darf nicht sein!
00:10:19: Diese Informationen sind nur sozusagen nach einem klaren beschränkten Berechtigungskonzept zugänglich und dürfen deswegen auch nicht auf ein Adderwels-Postfach gelagert werden, wohin zu den Kunstern die abrufen könnten.
00:10:32: Das ist übrigens offensichtlich ein Teil der Postficher, die gehackt wurden dann nachher.
00:10:37: Und nächster Verstoß wirklich peinlich!
00:10:41: Die Meldepörden haben – weil sie gerade mal dabei waren – nicht nur die Adressen der Erstwähler sondern gleich noch ihre Geburtsdaten mitgeschickt.
00:10:47: Das verstößt nicht nur ausdrücklich gegen den Paragraf-Fünfzig Bundesmeldegesetz, sondern natürlich auch gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
00:10:55: Nämlich diese Daten brauchen die Parteien natürlich nicht.
00:10:58: Die müssen ja nur wissen – Der Erstwähler war zum Zeitpunkt der Wahl über achtzehn oder über sechzehn je nachdem um was für Wahlen es sich handelt.
00:11:07: das Geburtsdatum müssen sie nicht kennen und Parteien haben ein hohes Interesse an Geburtstatten.
00:11:11: Sie könnten dann nämlich Glückwünsche schicken!
00:11:14: Also das wollte man verhindern.
00:11:16: Deswegen hat man das Ausdruck gesetzlich ausgeschlossen, was haben die Meldephörden gemacht?
00:11:20: Sie haben das gleich mitgeschickt!
00:11:21: Das ist echt indiskutabel.
00:11:23: Ja also das muss Folgen haben auf behördlicher Ebene.
00:11:27: in dem Fall sind zwischen auch der die Aufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern eingestiegen.
00:11:32: Der Landesdatenschutzbeauftragte kümmert sich da wird den Meldetbehörden einiges zu erzählen haben aber nicht nur denen sondern auch der AfD selbst.
00:11:41: Sie ist zwar privilegierter Nutzer sozusagen, der Meldregister.
00:11:44: Sie darf das fragen und sie darf die Informationen auch bekommen.
00:11:48: aber schon diese Melddaten auf ein Eingangspostfach mit potenziell unbegrenztem Zugriff Dritter AfD-Angehöriger oder Bediensteter schicken zu lassen ist ein klarer Fehler.
00:12:00: Nicht ganz klar ist, ob die AfD die Löschpflicht nach einem Bundesmeldegesetz gerissen hat.
00:12:05: Ein Monat nach der Wahl muss der Kram wieder weg sein und gelöscht sein.
00:12:08: Und zwar wirklich und endgültig.
00:12:10: Das ist jetzt eine taggenaue Frage, ob Sie diese Pflicht verletzt haben?
00:12:15: Sie sind jedenfalls sozusagen rechtzeitig noch gehackt worden.
00:12:19: Dass sie sich hacken lässt, lässt sich ehrlicherweise nicht immer ausschließen aber spricht viel dafür dass es da an irgendeiner Stelle für Stöße gegen die Datensicherheit gibt.
00:12:29: Auch da wird der Landesbeauftragte mit der AfD sprechen müssen.
00:12:34: Und sie hat, so sieht es jedenfalls nach dem mir vorliegenden Informationen aus, ihre Meldepflichten verletzt.
00:12:40: Wer gehackt wird muss das melden.
00:12:42: eine Datenpanne nach Artikel thirty-three an die Aufsichtsbürde und nach Article thirty-four die Betroffenen müssen informiert
00:12:48: werden.".
00:12:48: Hier sagte die AfD in einem Statement, sie müsste gar nichts melden.
00:12:54: Sie sei ja Opfer!
00:12:55: Sie sei geheckt worden.
00:12:57: Klare Botschaft an alle die sich zukünftig hecken lassen, das hilft nicht.
00:13:01: Also nur der Umstand dass man mit den Finger auf irgendeinen unbekannten Hacker zeigen kann entbindet einen nicht von den Meldepflichten der Datenschutzgrundfahrten.
00:13:09: Das sind Verstöße die auch mit Bußgeldern geahndet werden können.
00:13:12: Tja viel Erfolg wünsche ich dem Landesbeauftragten Ed McPom.
00:13:18: Sie ist bis jetzt sehr, sehr streng mit allen Beteiligten.
00:13:22: So bin ich ... Artikel thirty-four die Benachrichtigung.
00:13:27: kommt es natürlich darauf an, ob das ein hohes Risiko ist oder nicht.
00:13:30: Es sind ja eben auch nur die Meldedaten und jetzt nicht
00:13:36: zum Teil Geburtsdaten Und
00:13:37: ähnliche Daten?
00:13:38: Die werden
00:13:41: häufig für Identifizierung genutzt.
00:13:42: Da wird gefragt, sagen sie mal ihr Geburtstatem wenn ich bei meinem Arzt anrufe Und meinen Namen nenne, das würde ich sagen ist schon ein gewisses Risiko.
00:13:52: Kann man sicherlich so und auch anders sehen und auch sicherlich beim Zweiunddreißig.
00:13:58: was jetzt die technisch-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen angeht da gibt es ja eigentlich auch keinen Fall bei dem man sich nicht drüber streiten kann ob das jetzt tatsächlich schon eine Verletzung darstellt oder ob sich das noch im Rahmen bewegt, was man jetzt in Bereichen, in denen es sich nicht um hoch riskante Daten handelt noch State of the Art gerade empfinden kann.
00:14:27: Die Berliner Datenschutzbehörde ... Da hatte ich mit einem Journalisten zu tun, der mal bei der Berliner Tatenschutz Behörde nachgefragt hat ob die denn eigentlich schon Beschwerden haben?
00:14:38: Weil da sind ja auch doch viele Personen in diesem Lieg offensichtlich Betroffen und genannt.
00:14:45: Und die haben jetzt jedenfalls nach Stand, Roundabout,
00:14:49: XXII.,
00:14:49: XXIII.
00:14:51: Oktober hatten die noch keine einzige Beschwerdefall dort vorliegen.
00:14:57: Vielleicht sind die auch noch beschäftigt damit bei der Berliner Datenschutzbehörde, die ganzen Beschwerdefetter abzuarbeiten, die sie von dem Lieg aus den Berliner Verwaltungen, Nahrsverwaltung bekommen haben?
00:15:11: bleibt mal abzuwagen, was da weiter sich tut.
00:15:15: Aber natürlich ist das ... dass es Fälle immer häufiger gibt dieser Form von Abflüssen, diese Form von Leaks, die Cybervorfälle.
00:15:26: Das können wir in der Kanzlei gut beobachten.
00:15:30: Das sind früher ganz seltene Fälle gewesen, die hierhergekommen sind und es werden wirklich ... Es werden wirklich immer mehr und dann trifft es natürlich auch einmal eine Partei für die AfD.
00:15:43: Ja, vielleicht nur eine kleine Anekdote, die mich gefreut hat.
00:15:47: Gab verschiedene Anfragen bei meinem Institut zu dem Thema AfD-Leaks.
00:15:51: unter einem Handelsblatt hab ich ausführlicher gesprochen.
00:15:54: Das hat sich auch gemeldet der Norddeutsche Rundfunk.
00:15:56: Die wollten wissen einfach im Hintergrund was ist da schief gelaufen?
00:16:01: Wie lässt sich das einordnen?
00:16:03: Und das habe ich da eh nicht streng eingeordnet und das sagte mir der Journalist.
00:16:07: Sie hätten sehr intensiv darüber diskutiert, ob sie sich überhaupt mit diesen Daten beschäftigen sollten.
00:16:13: Nämlich schließlich sei die AfD ja gehackt worden,
00:16:15: d.h.,
00:16:16: die Daten stünden jetzt gegen den Willen der AfD im Netz, dass er einerseits natürlich journalistisch einen riesen Festmal mal sozusagen in die Innereien einer Partei reinschauen zu können, andererseits sagten ist das unsere Aufgabe jetzt sozusagen dem Opfer?
00:16:31: und die AfD, als gehackt wurde, war sie tatsächlich Opfer.
00:16:36: Dem jetzt auch noch sozusagen zusätzlichen Schaden dadurch zuzufügen dass jetzt Haar Klein diese internen Informationen öffentlich ausgewertet werden.
00:16:47: Fand ich eine gute Überlegung von Journalisten.
00:16:49: Das ist jedenfalls ein Punkt über den die Journalisten sich klar werden müssen dass sie es mit Informationen zu tun haben, die aus einem Heck stammen.
00:16:57: Die natürlich auch nicht notwendig zutreffend sind.
00:17:00: Der Hacker kann natürlich bevor solche Sachen ins Netz stellt noch ein paar Änderungen an den Daten vornehmen und das sieht der Journalisten nicht ohne weiteres.
00:17:06: also man muss auch da sich sehr intensiv absichern.
00:17:09: aber die Grundüberlegung hat mich gefreut.
00:17:11: Sich zu fragen, da ist jemand Opfer eines Hecks geworden nutze ich das jetzt eigentlich für meine Zwecke aus?
00:17:17: Und wird eine Abwägung stattfinden müssen?
00:17:23: Sicherlich, aber ich würde das schon bedenklich finden wenn sich Journalisten nicht dafür interessieren würden was dort, dass man da Informationen hat.
00:17:33: Also ich glaube der erste vergleichbare Vorgang also wo in großem Umfang Daten auch illegal erworben wurden und dann einer sehr akribischen journalistischen Prüfung unterzogen wurden Das ist, glaub ich so die Geburtsstunde des Begriffses Datenschonalismus.
00:17:52: Das waren die Panama-Tapers?
00:17:54: Ja.
00:17:54: Und da war es natürlich ... Ich glaube, da wird niemand außer den Betroffenen ... das ist sehr dann verständlich, aber das werden wir nicht.
00:18:03: Weil sie meisten von uns werden das als verdienstvoll ansehen, dass die Journalisten diese Datenbestände damals auch aufbereitet haben.
00:18:12: Auch das Notenfall vor
00:18:14: zwölf, vierzehn
00:18:15: Jahren sind alles Fälle, wo wo wir dann die Journalisten auch brauchen, um mit ihrem Können und ihrer Fähigkeiten herauszufinden.
00:18:28: Ob es jetzt Dinge gibt in diesen Datenbeständen, die doch ans Licht der Öffentlichkeit gehören?
00:18:37: Wir wollen keine Fantasien machen, was da alles drinstehen könnte.
00:18:40: Das ist nicht sehr spektakuläres, ist mir jedenfalls nicht zuohnt gekommen.
00:18:47: Aber wenn das so wäre, dass da jetzt ganz spektakuläre Vorgänge, die vielleicht ein schlechtes Licht auf Beteiligte in der Partei werfen.
00:19:00: Dann würde ich das schon als einen schlechten Journalismus empfinden, wenn das dann unterschlagen wird und nicht.
00:19:08: berichtet wurde.
00:19:09: Du weißt bei den Panama Papers natürlich um Fragestellungen gegen Obdasteuen hinterzogen wurden auf internationale Ebene, also möglicherweise die Betroffenen selbst sich illegal verhalten hatten.
00:19:20: das ist bei der AfD jetzt ohne weiteres nicht erkennbar?
00:19:24: Wissen wir nicht.
00:19:26: und
00:19:26: bei den Snowden Papers gibt es natürlich um Informationen von staatlicher Seite was die so abgegriffen haben.
00:19:32: Also auch da, ich bin froh um jeden Journalisten der sich mit diesen Datenauswertungen befasst.
00:19:39: Aber er hat tatsächlich eine echte Verantwortung.
00:19:43: Es ist ja dann im Übrigen auch ... Ist man ja schnell nicht im Datenschutzrecht sondern persönlich als Recht drinne?
00:19:49: Hatte ich auch ein Gespräch mit einem Journalist von The Pioneer, der mich gefragt hat was wir jetzt ... E-Mails an und von Frau Weide.
00:19:58: Wann darf man eigentlich die veröffentlichen oder darüber berichten?
00:20:05: Und wann nicht, und da ist man in der üblichen Abwägung zwischen Eingriffstief ins Persönlichkeitsrecht.
00:20:12: Und öffentlichem Grünsinteresse, ich glaube die Beispiele, die mir genannt hat war einmal dass sie mit ihrer Lebensgefährtin überhörte was, hab schon wieder vergessen, was kommuniziert hat, da durfte das.
00:20:24: im öffentlichen Informationsinteresse eher überhaupt nicht vorhanden sein.
00:20:28: Und das spricht dann natürlich gern dagegen, dass darüber auch berichtet wird.
00:20:33: Ein anderes Beispiel hat er mir genannt – ich sage einfach mal was es war -, dass sich Alice Weide, also in ziemlich herrischen Ton ihrem Vater sagt, er solle doch bitte aufhören ihr an die AfD-Adresse mails zu schicken.
00:20:51: und da würde ich schon.
00:20:52: Ich kann schon durchaus auch eine Informationsinteresse sehen, weil das sagt ja etwas darüber aus.
00:20:57: Wie Sie jetzt die Zuverlässigkeit der eigenen IT-Architektur beurteilt?
00:21:03: Dass sie als offensichtlich Sorge hat.
00:21:06: Mails an ihre AfD-Adresse kommen, dass die in falsche Hände geraten.
00:21:11: Das finde ich durchaus ... sehe ich halt durchaus für gut vertretbar, dass es da auch ein Informationsintresse gibt.
00:21:17: Da war sie
00:21:18: offensichtig!
00:21:19: Der ja nicht gerade schwerwiegend dann ist.
00:21:22: bei einer solchen Nachricht, die ja nicht jetzt irgendwie
00:21:25: ...
00:21:25: also sehr verständlich ins Intime und dann auch wohl nur in das Jahr nicht sehr private Persönliche geht.
00:21:32: Da wird man es eher bejahen
00:21:34: können.
00:21:35: Wir sehen, Alice Weidel ist datenschutzrechtlich sensibilisiert?
00:21:40: Gut, sprechen wir nicht länger mehr.
00:21:42: Und wir haben schon viel zu lange über Alice Weidel gesprochen.
00:21:46: Und sprechen Daniels über eine ganz kuriose Entscheidung des ... Oberverwaltungsgericht im Bautzen.
00:21:53: Das ist der sächsische Verwaltungskerichtshofen.
00:21:58: Es ging um eine schöne zentral juristische Frage, was kann juristischer sein als Fragen zur juristischen Prüfung?
00:22:06: Und hier hatte ein Prüfling vor einen schriftlichen Verbesserungsversuch zu machen.
00:22:11: also es handelt sich offensichtlich um einen Staatsexamtsversuch und wollte deswegen, bevor er zum Verbesserungsversuch also zum zweiten Mal antritt, gerne Kopien seiner Klausuren aus dem ersten Versuch haben.
00:22:24: Die Korrekturen sich anschauen die Bewertungen der Prüfer sowie eine schriftliche Begründung seiner mündlichen Prüfungsleistung.
00:22:32: Wollte also mal schauen was weiß denn?
00:22:34: Das Justizprüfungsamt zu über mich und insbesondere natürlich auch vor dem Hintergrund.
00:22:39: Jetzt steht der Verbesserungsversuch an, jetzt möchte ich die selben Fehler nicht zweimal machen und möchte mal wissen wie sie so ticken, die Prüfer?
00:22:46: Und damit mit diesem Antrag gestützt auf allgemeines Verfahrensrecht, also den Neunundzwanzig-Verwaltungsverfahrensgesetz ist da die Hausnummer Akteneinsichtsrecht des Prüfverfahrenes ist ja ein Verwaltungverfahren.
00:22:58: Und natürlich auf Artikel fünfzehn Datenschutz-Grunden-Verordnung Auskunftsrecht die personenbezogene Daten.
00:23:05: Damit ist er gescheitert sowohl beim Verwaltungsgericht Dresden, das sagte Nähchristinett als auch jetzt eben beim OVG des Landes Sachsen in die Entscheidung zurückweisender Beschluss vom neunzehnten August zwanzig sechsundzwanzig wir befinden uns hier im Verfahren der einstweiligen Anordnung also vorläufiges Rechtsschutzverfahren hundertdreinzwanzige VWGO und dazu sagt dass OVGs jetzt Interessantes.
00:23:30: die sagen nämlich Ein Prüfling kann nicht verlangen, noch vor seinem Verbesserungsversuch im Eilverfahren Einsicht in seine Examsakte zu erhalten.
00:23:40: Begründung des sächsischen OVG-Akteneinsichts solle Transparenz schaffen aber nicht die Chancen des Prüflings in einer bevorstehenden Prüfung
00:23:48: erhöhen.".
00:23:49: Wo das Gericht das herhat?
00:23:51: Da denken wir gleich nochmal gemeinsam drüber nach.
00:23:53: wie argumentieren Sie im Einzelnen.
00:23:55: sie sagen, Artikel fünfzehn Datenschutz-Grundverordnung.
00:24:01: Ja, die wären schon einschlägig.
00:24:03: also wir sind jetzt bei der Frage des Anordnungsgrundes und das Justizprüfungsamt habe aber ja gar nicht die Einsicht verweigert sondern sei einfach nur untätig geblieben braucht ein bisschen länger.
00:24:15: Und aus diesen Vorschriften Akteneinsichtsrecht um Fünfzehn Grundverordnung ergebe sich indes keine zeitliche Vorgabe innerhalb derer diese Verpflichtung erfüllt werden muss.
00:24:25: Das ist der Moment wo man zum ersten Mal richtig zusammenzuckt.
00:24:28: Durch einen Blick ins Gesetzbuch hätte nämlich das sächsische UVG feststellen können.
00:24:32: Nicht nur, dass die Datenschutzgrundverordnung aus Artikeln gesteht und nicht aus Paragraphen sondern auch, dass es neben dem Artikel fünfzehn noch ein Artikel zwölf Absatz drei gibt voraus in Datenschütz-Grundverordnung woaus dreckig drinsteht, dass diese Auskunft unverzüglich in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags erteilen ist.
00:24:51: also es sehr wohlzeitliche Vorgaben gibt, die das UVG Sachsen einfach nicht kannte.
00:24:56: Schade!
00:24:57: Zum fehlenden Anordnungsgrund sagen Sie, die Nachteile im vorläufigen Rechtsschutzverfahren für den Prüfling nicht schon vor der Prüfung Einsicht nehmen zu können, die seien unzumutbar.
00:25:12: Das Akteneinsichtsrecht habe ja gar nicht das Ziel.
00:25:15: Die Prüfungschancen des Kandidaten zu verbessern und außerdem stünde da ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im Raum.
00:25:22: Dieser Verbiete ist, Kandidatinnen und Kandidatten in Verbesserungsversuch weitergehende Einsichtsmöglichkeiten zu gewähren als Erstprüflingen.
00:25:31: Und da Erstprüfflinge offensichtlich noch überhaupt keine Verwaltungsverfahren haben, in das sie reingucken könnten, sei das irgendwie unfair?
00:25:39: Nico, dass hat dich gewiss überzeugt!
00:25:42: Das hat mich genauso überzeugt, wie es ... Dich über die Zeit?
00:25:46: Ja, also das ... Erstmals hast du es ja schon gesagt.
00:25:50: Stauntmann, dass wir nicht gesehen haben, dass für den Fünfzehn DSGVO ne Monatsfrist gibt.
00:25:59: auch bewegen sich ... Also, dass man beim DSGVO rauskursanspruch, da sagt, jetzt dient ihr's nicht dazu zu schauen was man falsch gemacht hat damit man's nächstes Mal besser macht.
00:26:11: Das halte ich noch für ... ganz gut vertretbar, aber es gibt ja noch auch das Akteneinsichtsrecht nach der Prüfungsordnung.
00:26:21: Dass man sagt also das Einsichtsrecht hat jetzt nicht jedenfalls auch den Sinn einmal zu schauen was hat man denn eigentlich falsch gemacht um daraus dann auch die entsprechenden Konsequenzen für die Wiederholungsprüfung so ziehen?
00:26:37: Das verwundert einen
00:26:40: doch schon auch nicht.
00:26:41: Wenn man das tatsächlich als Verstoß gegen die Chancengleichheit ansehen würde, dass jemand schon einmal versucht hat und andere den ersten Versuch machen, dann dürfte man wiederholende Versuche gar nicht zulassen.
00:26:53: Weil ja der Prüfling in der Regel lernt oder möglicherweise lernt aus dem ersten oder zweiten Versuch.
00:27:00: Und natürlich sind das unterschiedliche Voraussetzungen, als wenn ich zum ersten Mal in so eine Prüfungssituation komme, dass das aber jetzt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit Artikel drei Grundgesetz wäre.
00:27:10: Das ist also wirklich sehr weit hergeholt.
00:27:12: Mhm.
00:27:13: Zumal ... Also, desartige Dreiargumenten ja schon da man krankt, dass man wohl sehr stark infrage stellen kann, ob man da gleiches mit Gleichem vergleicht?
00:27:26: tatsächlich, weil es natürlich einen Unterschied macht ob jemand seinen ersten Versuch macht oder ob ja jemand und das ist ja hier auch
00:27:37: gar nicht
00:27:37: so gewesen dass er durchgefallen ist beim ersten mal so hat ein Verbesserungsversuch gemacht.
00:27:42: Das macht wohl doch ein Unterschied.
00:27:44: und dass man wenn die Prüfung vorschriften das vorsehen dass es ein Verbessernensversuch gibt Fast natürlich ist das derjenige, der den Verbesserungsversuch macht.
00:27:57: Bevor er ins Examen geht noch einmal, guckt was er denn falsch gemacht hat und dass dann nicht dadurch vereintet werden darf, dass sich die Behörde irgendwie über den Monat, den sie eigentlich nach dem Fünfzehn hat damit Zeit lässt.
00:28:12: Also es ist ... Und dann ist die Entscheidung auch eine Entscheidung, die im Prozesskostelhilfeverfahren ergangen ist.
00:28:19: Das muss man ein bisschen milder sagen.
00:28:25: macht die Sache nicht viel besser, aber ist einfach Stück Realität.
00:28:28: Dass diese Entscheidungen dann nicht mit der gleichen Gründlichkeit begründet werden.
00:28:33: Eigentlich hätte sich hier das richtig Frage stellen müssen, dass es nämlich ... Die Alley-Kategorie taucht ihr gar nicht auf.
00:28:39: vor Wegnamen der Hauptsache?
00:28:41: Ja!
00:28:41: Das taucht ja gar nicht aus, sondern es wird hier nur im freien Raum mit Zumutbarkeitskriterie argumentiert ohne, dass man so ganz genau weiß was dort dem Zugspunkt is'.
00:28:51: Also auch OVGs kommt ja nicht häufig vor, aber auch Oferges machen manchmal Entscheidungen.
00:28:58: Die rohen sich einfach
00:28:59: nur an den Kopf.
00:29:02: Sehr gut!
00:29:03: Da sind wir bei unserem letzten Thema für heute oder Stefan?
00:29:06: Ja, wir schauen uns an was der Bundesgerichtshof auch wieder zum Thema Transparenz zu sagen hatte.
00:29:12: Er hat sich nämlich mit einem Urteil vom einundzwanzigsten Oktober um die Frage der Transparens bei der Schufa gekümmert und die Frage gestellt waren jetzt eigentlich Betroffene Auskunft von der Schufer verlangen können, und zwar nicht allgemeine Auskünfte über die Daten, die dort bei der Schufa zu der Bonität des Betroffenen gespeichert sind.
00:29:32: Sondern zur Frage der Berechnung der Score-Werte durch die Schufe.
00:29:36: Dazu muss man wissen, dass über sehr viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland beide Schufae Informationen gesammelt werden, die dann zu Scorewerten zusammengefasst werden nach einem bestimmten Algorithmus die Auskunft geben sollen über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Betroffenen.
00:29:58: Und an diesem Scorewert zur Bonität machen sich dann in der Regel doch durchaus relevante Entscheidungen für die Verbraucher fest, nämlich sie beeinflussen den Abschluss und die Kondition von Verträgen, die geschlossen werden also sehr viele Dienstleister oder stichtender greifend Gewerbe Verträge, die ihre Waren- und Dienstleistung fallbieten.
00:30:20: Fragen bevor sie zum Beispiel online Verträge abschließen oder sogar in Vorleistungen gehen.
00:30:26: Fragen bei der Schuhe nach wie welche Chancen habe ich denn so mein Geld zu sehen?
00:30:31: Die Gegenleistung also tatsächlich auch zu erlangen.
00:30:33: Und da soll dieser Bonitätswert helfen.
00:30:36: Und je nachdem wie der aussieht hat das absolut relevante Folgen für den Verbraucher.
00:30:42: es kann sein dass dann Verkäufer sorgt nur mit dir Schliessigkeit einen Vertrag, deine Bonität ist zu schlecht.
00:30:47: Also fällt der Vertrag aus oder die Konditionen verändern sich?
00:30:50: Dass zum Beispiel gesagt wird du hast so eine schlechte Bonität bei dir will ich erstmal Vorkasse sehen ja also erstes Geld her dann kriegst du die Ware.
00:30:58: Ich werde dir nicht per Nachname irgendwas schicken oder sonst irgendwelche Kredite gewähren und auch düben.
00:31:06: Selbst die Kondition zum Beispiel von Krediten können sich verändern, dass man dann im höheren Zinssatz zahlt wenn die Bonität schlechter ist.
00:31:13: Also ein hohes Interesse der Verbraucher rauszubekommen.
00:31:16: wie ist mein Scorewert und wie ist er eigentlich berechnet?
00:31:19: Und da hat der BGH bislang in seiner Rechtsprechung zur Tradition ziemlich zugemacht und hat gesagt das sind letztlich sind das Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
00:31:27: Das geht keinem was an wie das Scorewert berechnet wird und das kollidiert natürlich in gewisser Weise nicht nur in gewisse Weise sondern deutlich mit dem Artikel fünfzehn.
00:31:38: Da muss man ein bisschen reinschauen, weil man will ja nicht nur Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten, die der Schuh vervorliegen und aus der sie den Scoreret berechnet sondern man will auch Informationen über den Algorithmus haben und das betrifft Artikel Fünfzehn Absatz Eins Buchstabe H der Datenschutzgrundverordnung wo festgehalten ist unter welchen Bedingungen Man bekommt Auskunft über die personenbezogenen Daten und über folgende Informationen, als sie im Fünfzehn-Eins steht.
00:32:14: Das bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel Zweiundzwanzig Und zumindest in diesen Fällen aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik Da sind wir beim Algorithmus sowie die tragweite und angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
00:32:33: Man will also einen speziellen Informationsauskunftsanspruch in Bezug auf Ergebnisse von automatisierten Entscheidungsfindungen, wie sie abgelaufen sind.
00:32:44: Der BGH sagt jetzt, im Prinzip ist das einschlägig.
00:32:46: Da geht es tatsächlich um automatisierte Entscheidungen.
00:32:50: Dazu gibt's neue GH-Urteile aus dem Jahr zwanzig, dreiundzwanzig.
00:32:53: Dass das auch bejaht, dass es um eine Zwanzigerkonstellation geht.
00:32:57: und jetzt baut der BGH allerdings gewisse Hürden auf.
00:33:01: Er hat zu tun mit vier Urteilen die ihm vorgelegt wurden vom Oberlandesgericht Dresden.
00:33:06: Das OLG Dresdten hatte zu Ungunsten der Schufer Die Entscheidung hat gesagt, ihr habt zu wenig Auskunft gegeben.
00:33:12: Ihr müsst auch Informationen über die involvierte Logik schrägstrich den Scorewert und dessen Berechnung
00:33:18: rausrücken.".
00:33:19: Und jetzt sagt der BGH ja nicht so schnell!
00:33:22: Da muss aber zunächst mal dargelegt werden von Seiten der Klägerinnen- und Kekläger, dass die Entscheidungen der Schufe für sie auch relevant waren?
00:33:30: Dass sie sie tatsächlich beeinträchtigt hat?
00:33:34: Das muss vorgetragen werden.
00:33:36: Ob also die Entscheidung eines dritten Unternehmens, das Jedingen den Scorewert bei der Schuhe verantwortet über den Vertragsabschluss maßgeblich vom übermittelten Scorewert abhängt.
00:33:47: Und dann trifft der BGH-Auskünfte oder Ausmachtausführung zu den Darlegungs- und Beweislasten der Verbraucherinnen und Verbrauchern in diesem Verfahren.
00:33:57: Soweit würde ich sagen, also spannend komplex und letztlich hat der BGH Verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden noch mal zurückgepfiffen und gesagt, so schnell geht es nicht.
00:34:11: So einfach gibt's keine Auskunft über die Scorewertberechnungen.
00:34:15: da muss der Verbrauchers schon mehr
00:34:17: vortragen.".
00:34:19: Was würdest du meinen was der EURGH dazu
00:34:22: sagen wurde?
00:34:24: Ich glaube der EUGH würde hier wesentlich schlichter denken als der BGH.
00:34:29: Der würde mit seiner Bekannt- Datenschutz freundlichen Rechtsprechung und Unterhinweis auf Erwägungsgrund C in der Datenschutz-Grundverordnung.
00:34:39: Mit Blick auf das angestrebte hohe Datenschutzniveau, würde er sagen ... Das hilft doch offensichtlich dem Betroffenen ganz massiv, wenn er die involvierte Luge kennt.
00:34:49: Und dann wird er wahrscheinlich unter Gesichtspunkte Effektivität des Darbenschutzrechts sagen, dass die Scoreboardberechnung muss zumindest in den Grundzügen auch dem Verbraucher gegenüber nachvollziehbar erläutert
00:35:01: werden.
00:35:02: Das sehe ich auch so.
00:35:04: Und ich lese deshalb aus dieser Entscheidung mal wieder eine gewisse Skepsis des ersten Zivilsenarzt gegenüber der Auri-Harrich-Sprechung heraus.
00:35:14: Die sind ja schon klug und werden gesehen haben, dass mit den Schuferentscheidungen ... aus dem Jahr zwanzig zweiundzwanzig oder das ist die Danne Brettschor-Entscheidung, das ist ganz ... Dann ein Brettschwier-Entscheidung war das nicht?
00:35:28: Das ist ganz schwer es jetzt noch zu begründen warum es den Auskunftsanspruch nicht geben soll.
00:35:34: Dann lassen Sie sich eine ziemlich triggreiche Begründung einfallen, indem Sie nämlich dann sagen ... Aber das ist ja erst dann Profiling und damit auskunftspflichtig, wenn auch tatsächlich der Scorewert mal irgendwo benutzt worden ist?
00:35:50: Und jetzt musst du dazu noch was vortragen.
00:35:53: Jetzt muss man's ein bisschen mal kurz in die prozessualen Folgen gehen.
00:35:56: Das führt da zu ... Ich glaube, in allen vier Entscheidungen führt das zur Rückverweisung.
00:36:02: dann wird jetzt irgendwann das nochmal vom Oberlandesgericht Dresden darüber verhandelt werden müssen, weil dazu keine Feststellung getroffen waren.
00:36:11: Also ob der Schufa-Wert denn irgendwann mal gegen die Kläger dort verwendet worden ist?
00:36:17: Und ja dafür geht wieder Zeit.
00:36:20: und dann kommt ja noch die Frage in welche Detailtiefe muss denn eigentlich
00:36:26: die Auskunft
00:36:26: geben die jetzt erteilt wird.
00:36:28: Das ist nämlich das nächste über, was man sich dann dort auch streiten kann.
00:36:32: D.h.,
00:36:32: es ist gut und möglich, dass der Fall dann auch noch mal wegen einer solchen Frage, also zumindest ein Teil dieser Vierfälle, dann nochmal wieder zum BGH zurück kommt um die Reichweite des Auskunftsanspruchs zu erklären etwa?
00:36:45: Und bis dahin ist das natürlich bei der Schufe alles Schnee von gestern!
00:36:49: So, zwei Aspekte sind da glaube ich... relevant noch, um den BGH sozusagen keinen Unrecht zu tun.
00:36:54: Er hat sich mit dieser Frage Darlegungs- und Beweislast des Verbrauchers auseinandergesetzt und gesagt naja dem fällt es natürlich schwer nachzuweisen dass sein angezielter anvisierter Vertragspartner wegen der Scorewärts den Vertrag nicht abgeschlossen hat oder den Vertrach unter anderen Konditionen abgeschlossen.
00:37:12: Deswegen sagt der BGH, es ist ein bisschen großzügig.
00:37:15: lassen wir eine Darlegungslast Erleichterung zu.
00:37:18: Es reicht aus dass der Verbraucher vorträgt das die Schufe einem stimmt Scorewert an das Unternehmen übermittelt hat und es kurz darauf zu einer nachteiligen Entscheidung kam und dann würde eine Vermutung bestehen, dass der Score für diese Entscheidung maßgeblich war.
00:37:34: Das versucht der BGH also sich als etwas großzügig zu erweisen.
00:37:39: Umgekehrt, es widerspricht aus meiner Sicht schon der wirtschaftlichen Logik ein Unternehmen das einen Scorewert anfordert wird den auch nutzen wollen und hat dann eigene Regularen was Scorewerte in bestimmten Bereichen bedeuten und was sie nicht bedeuten.
00:37:54: Und damit ist der Zusammenhang ohnehin klar dass das ganze ausgeht am Ende wie Sornberger schießen.
00:37:59: Nico du hast es gesagt zeitliche Dimension Lässt sich schon daran ablesen, dass das Verfahren, das hier vor dem Projekt BGH verhandelt wurde.
00:38:08: Das alte Scoring-Verfahren der Schufer war.
00:38:10: Die haben seit März XXIX neues.
00:38:12: D.h.,
00:38:13: da sind sowieso wieder andere Rahmenbedingungen und bis Ende XXIII will die Schufe den alten, des Altescoreverfahrens vollständig abgeschafft haben.
00:38:22: Und on top kommt auch noch das am zwanzigsten November Das Jahr ist eine Novelle des Bundeslandenschutzgesetzes in Kraftbrit, wonach das Bonitätsscoring sowieso noch mal anders behandelt werden muss.
00:38:35: Insgesamt transparent und verständlicher werden soll.
00:38:38: D.h.,
00:38:39: was der BGH jetzt zurückgeschickt hat wird entweder gar nicht mehr zu ihm kommen oder nur unter rechts- historischen Gesichtspunkten beim Landen.
00:38:48: Das ist schon ein bisschen traurig, dass der BGH hier Hürden aufbaut In dem sicheren Wissen, das wird uns nicht
00:38:57: noch mal beschäftigen.
00:38:58: Es gibt ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen dem ersten Zivilisinnat und dem OGH.
00:39:03: Dass man hier herauslesen kann ... Du sagst ja, zählt der Erwälbungsgrund dieses Beharren immer auf der strengsten möglichen Auslegungen?
00:39:13: Der DSGVO trifft jetzt nicht auf unbeteilten Beifall beim ersten Zivilsinnat.
00:39:19: Wir werden in einer der nächsten Folgen, wir besprechen den Künastfall noch einmal wo der BGH, also auch der erste Zivil oder Moment.
00:39:27: Nein das war dort dieser sechste Zivilisidad muss man korrigieren.
00:39:30: aber da fällt es sich möglicherweise ähnlich wo er's fertig gebracht hat den Fall erst auszusetzen bis zur Russemidierentscheidung des OGH ihn dann jetzt, na ja doch ganze Zeit nach der Russe-Media-Entscheidung des neu zu verhandeln und dann überraschung, um sie in den Fall dann jetzt wieder erneut die Beuge hervorzulegen.
00:39:54: Darüber werden wir auch noch mal sprechen weil das möglicherweise auch eine ähnliche Skepsis zum Ausdruck bringt wie das auch ein bisschen nachher rausklingt hier aus dem Schuwerfall.
00:40:06: Wir haben ja auch schon einmal einen Fall gehabt vor ein paar Jahren Wo der BGH, das war der erste Senat dann wieder wegen der Klagebefugnisse nach der DSG-Verrohr oder Verbraucherschutzverbände einen Fall zweimal so im ÖLGH durchlegt hat.
00:40:19: Wo man auch ein bisschen herauslesen konnte aus der zweiten Vorlageentscheidung, dass sie doch also gar nicht überzeugt waren davon wie auf Wiederölgeher die erste VorlageEntscheidung beantwortet hat und darauf gehofft haben, dass es dann doch nochmal ein Umdenken Erfolg was da nicht erfolgt ist.
00:40:37: beim Damit sind wir am Ende, ne?
00:40:41: Ja.
00:40:42: Einer Folge, wo es tatsächlich im Wesentlichen um Transparenz ging.
00:40:45: und ich am Ende verstelle, Nico, dass mein Verständnis oder mein Mitgefühl mit Bundesrichtern vielleicht größer ist als Deins.
00:40:52: Ich finde das wirklich für die Richter ganz schwer.
00:40:55: Sie haben ihre tolle Heine, eine tolle Ausbildung hingelegt, sind durch den Instanzenzug bis zum Bundesgericht marschiert, meinten sie hätten den blauen Himmel über sich Und jetzt stellen Sie fest, dass bei sehr vielen Fällen tatsächlich der Europäische Gerichtshof das letzte Wort hat.
00:41:09: Das macht keinen Spaß!
00:41:10: Daran muss man sich erst mal gewöhnen und das muss man gut finden... Wir haben schon viele Fälle hier im Podcast besprochen wo entweder Bundesgerichte sich geweigert haben dem EuGH was vorzulegen weil sie schon ahnten was dann kommt und das wollten sie nicht hören oder wo sie wie hier in den Fällen so häufig vorlegen bis am Ende vom Fall nichts mehr übrig bleibt.
00:41:32: Weil es ist schwierig aber Wir wünschen dem Bundesrichtern, dass sie trotzdem ihren Job gut finden.
00:41:38: Ob das was du gerade gesagt hast, lieber Stefan, ob es ein gutes oder nicht so gutes Schlusswort war, das mögen die Zuhörerinnen und Zuhörer selbst entscheiden und beurteilen ... Aber es war auf jeden Fall ein Schlusswort!
00:41:49: Ja?
00:41:49: Und damit ja wir müssen jetzt auch los weil wir nämlich uns den Hut der Ping noch mal in anderer Konstellation anziehen und jetzt mit einem kleinen Ping Team uns gleich auf den Weg machen.
00:42:03: zu Moritz Hennemann, den wir dann für die erste Ausgabe der Ping interviewen werden in seinem neuen Amt als Bundesdatenschutzbeauftragter.
00:42:12: Ja alle Nebis hierher uns noch gelauscht haben.
00:42:16: herzlichen Dank und bis zum nächsten Mal!