Follow the Rechtsstaat Folge 193
„Um es einmal deutlich zu sagen: In der Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz entscheide ich mich für die Sicherheit.“ - Mit Emphase gegen Datenschutz. Diesen Satz fanden Niko Härting und Stefan Brink (00:54) vor kurzem in einem Gastbeitrag in der FAZ, verfasst von einer Spitzenpolitikerin der Grünen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) drängt (08:10) nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt auf Reformen bei den Staatsanwaltschaften, die nach den Vorstellungen des DRB „unabhängig“ werden sollen. Eine gute Idee? Gutes Timing? Die richtige Lehre aus der Wahl?
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat einen Untersuchungsbericht zu den Meta-„Smart Glasses“ vorgelegt (18:22). „Smart Glasses“ sind derzeit auch das Lieblingsthema von Stefan Brink, der nicht alles an dem Bericht von Thomas Fuchs schlecht findet.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich 26:12) sehr grundsätzlich mit Art. 82 DSGVO und mit Art. 15 DSGVO befasst (Urteil vom 30.6.2026, IX R 2/25). Überraschend meinen die Finanzrichter, Schadensersatzansprüche seien gegen ein Finanzamt nicht einklagbar, wenn der Kläger diese Ansprüche nicht vorgerichtlich bereits geltend gemacht hat. Ebenso überraschend weicht der BFH bei Art. 15 DSGVO von der Rechtsprechung des BGH ab und meint, der Anspruch könne selbst dann noch unerfüllt sein, wenn der Auskunftspflichtige erkennbar eine umfassende und abschließende Auskunft erteilt habe. Anders als im Zivilprozess müsse das Finanzamt zudem bei dem Verdacht unvollständiger oder unrichtiger Auskünfte die Vollständigkeit und Richtigkeit nicht an Eides statt versichern.
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