Follow the Rechtsstaat Folge 192
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um Transparenz, um notwendige und um überschießende: Zunächst sprechen wir (01:25) kurz über den Referentenentwurf des Bundes-Bildungsministeriums zum Fernunterrichtsschutzgesetz – das endlich mit seiner altbackenen Zulassungspflicht von Schulungen bei der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zur Streichung ansteht.
Sodann sprechen Niko und Stefan (10:50) über das EuGH-Urteil vom 03.09.2026 – C-798/24 (Vorlageverfahren). Die lettische Regelung, welche die Veröffentlichung umfangreicher persönlicher Daten von Aktionären vorschreibt (unter anderem Name, Geburtsdatum oder Identifikationsnummer, Kontaktdaten sowie Angaben zum Aktienbesitz und den damit verbundenen Stimmrechten) stand auf dem Prüfstand. Der EuGH hielt dazu fest: Die EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie (RL 2017/1132) verlangt keine solchen umfassenden Offenlegungen, denen umgekehrt die DSGVO entgegenstehen kann: Die uneingeschränkte Veröffentlichung der Daten sämtlicher Aktionäre erscheine weder erforderlich noch verhältnismäßig, ebenso wenig der mögliche Zugriff jedweder Person darauf. Das Gesetz verlangt also zu viel Transparenz von BürgerInnen.
Schließlich geht es (18:45) um einen Beitrag von Prof. Klaus Gärditz in der FAZ vom 27.8.2026 (Wenn Informationsfreiheit zur Waffe gegen Wissenschaft wird). Stefan und Niko analysieren den Beitrag des Bonner Professors und erklären, warum seine – teilweise verunglimpfenden – Ausführungen neben der Sache liegen. Auch staatliche (und mit Steuergeldern geförderte) Wissenschaft schuldet Transparenz, sowohl gegenüber den Parlamenten als auch gegenüber uns Bürgern.
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