00:00:03: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Follow the Rechtsstaat, dem Podcast der Zeitschrift Ping Privacy in Germany.
00:00:09: Wir sprechen heute auch wieder über aktuelle Fragen des Rechts unseres Rechtsstaats und der Verfassung Und haben dann bei natürlich unseren Blickwinkel Datenschutz Informationsfreiheit immer mit dabei.
00:00:21: Mein Name ist Stefan Brink.
00:00:22: ich leite ein Digitalisierungsinstitut im Berlin.
00:00:31: Hallo,
00:00:33: Stefan.
00:00:34: Tag!
00:00:35: Wir haben eine ganze Reihe von einzelnen Themen heute uns vorgenommen mal gewichtiger, mal ernster, mal weniger ernst aber bunt sag ich mal vorsichtig.
00:00:46: Einsteigen wollten wir mit einem Artikel der sich in der Welt fand.
00:00:51: jetzt vor zwei Tagen hat ein freier Autor der Welt Christoph Lämmer sich über den Datenschutz echauffiert Und zwar im Zusammenhang mit dem wirklich schlimmen Anschlag in Berlin.
00:01:04: auf den Christopher Street Day hat er es als absurd bezeichnet, dass die Polizei das Fahnenungsfoto auf Social Media nicht posten durfte.
00:01:12: Womit hat er sich auseinandergesetzt?
00:01:14: Er hat vor dem Hintergrund des Anschlags und der Suche nach dem Attentäter sich mit der Frage auseinandersetzt warum die Polizei eigentlich relativ rasch eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet hat, aber das Fahndungsfoto nicht auf Social Media gepostet hat sondern dort nur einen Link reingestellt hat.
00:01:34: Auf ihrer eigene Webseite wo dann das Fahnungsfotos zu finden war und warum auf social media auch der Name des betroffenen Beschuldigten oder Verdächtigen abgekürzt wurde.
00:01:45: Und das begründet der Autor Lemma damit dass er sagt naja der Datenschutz sei in Deutschland ja speziell offensichtlich anders als in anderen europäischen Staaten.
00:01:56: und dann fängt er an, also sich insbesondere darüber zu eschuffieren.
00:02:01: Das ist doch wirklich schlimm wäre wenn man beim Fahndungsaufruf den Namen kürzen müsste aus Datenschutzgründen.
00:02:07: Wenn man das Foto auf Social Media nicht posten dürfte, dass sei doch wirklich absurd.
00:02:12: Dass sei doch vollkorn kontraproduktiv und ähnlich absurd.
00:02:15: Und dann geht er in eine allgemeine Allgemeines Datenschussbashing über ähnlich Absurdseits wieder staatlich verordnete Zwang, Internetnutzer auf jeder Webseite mit Cookie-Bannern zu nerven.
00:02:25: Das sei auch der Datenschutzschuld.
00:02:28: und schließlich sei der Datenschutz absurd deswegen weil man ja die ganzen Datenschutzehnweise der Verantwortlichen lesen müsste, seitenlang lesen musste und bestätigen müsste dass man es gelesen hat und das sei doch totaler Blödsinn und deswegen sei der datenschutz irgendwie nicht in Ordnung.
00:02:46: Nico, willst du was dazu sagen?
00:02:48: oder soll ich mal?
00:02:51: Also mir fällt da nicht so furchtbar ein außer Sommerloch.
00:02:56: Und ich weiß auch gar nicht, was der Anlass dieses Beitrags ist weil es ist ja nicht so dass sie den nicht gefasst haben.
00:03:04: also warum man jetzt darüber diskutiert ob und wo das Foto irgendwie von der Polizei publiziert worden ist unbegreiflich.
00:03:14: Datenschutz als Prügelknabe mit irgendwie pflegtem Viertelwissen zum Datenschuss, das kennen wir zu genüge.
00:03:21: Und ich glaube nach diesem islamistischen Anschlag im Berliner Tiergarten auf den CSD nämlich auch teilgenommen habe gibt es nun wirklich Wichtigeres zu diskutieren als die Frage warum da irgendwo ein Foto nicht verbreitet worden ist.
00:03:41: Ja, jedenfalls kann ich dir nur beiflichten.
00:03:44: Versuch da jemand offensichtlich eine billige Nummer loszuwerden im Zweifel II ist der Datenschutzschuld und absurd.
00:03:52: aber es würde helfen auch dem Autor Christoph Lemmer wird das helfen sich einfach mal kundig zu machen Gehört ihr ja früher zum journalistischen Handwerk, vielleicht einfach mal zu schauen worüber man da schreibt und was man so an Auffassung verbreitet.
00:04:04: Also es geht schon damit los zur Behaupten der Datenschutz in Deutschland sei speziell oder irgendwie anders als im Rest von Europa.
00:04:11: also rechtlich gesehen stimmt das nicht.
00:04:13: wir haben ein einheitliches Recht.
00:04:15: Vielleicht haben wir eine andere Datenschutzkultur in Deutschland.
00:04:17: Das mag sein Und vielleicht haben wir das wird bei dem Artikel auch deutlich jedenfalls auch bei den Reaktionen von der einen oder anderen Polizeistelle Erstens eine große Aufmerksamkeit, was Datenschutz angeht und manchmal auch schlicht und ergreifend Fehlvorstellungen von dem, was der Datenschütz verlangt und was er nicht verlang.
00:04:34: Viel Vorstellung ist zum Beispiel das auf die Polizeiarbeit diese Öffentlichkeitsverhandlung nach der Strafprozessordnung, die Datenschussgrundverordnung anwendbar sei, die ist dann nämlich gar nicht anwendba, sondern die Richtlinie, die eben entsprechend regelt für den Bereich der Strapverfolgung folgend der Staatsanwaltschaftlich gesteuerten Polizeiarbeit.
00:04:54: Es ist auch aus meiner Sicht natürlich absurd, bei einem Farnungsaufruf den Namen zu kürzen mit der Begründung.
00:05:00: Man würde in die Datenschutzrechte des Verdächtigen oder Beschuldigten eingreifen.
00:05:05: und das ist wirklich einfach unfug wird aber vom Datenschütz nicht verlangt sondern das ist natürlich eingepreist in dem Vorschriften der STPO.
00:05:12: zur Frage darf ich überhaupt öffentlich nach jemandem fahnden?
00:05:16: Das mit den Bildern ist ein Sonderthema.
00:05:18: Die Polizei hat nicht darauf verzichtet Bilder zu veröffentlichen, sondern sie haben das nur auf der eigenen Webseite gemacht und auf Social Media dann ein Link.
00:05:26: Und nach Aussage der Polizei haben Sie sei das völlig effektiv da müsste halt einmal mehr geklickt werden aber dann sei mal auch auf dem Foto.
00:05:33: Das hat Datenschutz Hintergrund nämlich die Frage kann man am Ende der Fahndungsmaßnahme, vielleicht hat sich ja entweder der Fall erledigt wie in Berlin oder man hat möglicherweise auch falsch gelegen.
00:05:46: Ja wir haben es ja mit Prognosen zu tun, wer möglicherweise mit welcher Straftat was zu tun haben könnte, vielleicht war das falsch.
00:05:52: dann muss man die Aufrufe natürlich auch zurücknehmen können und das kann man auf der eigenen Webseite natürlich tun.
00:05:57: wenn man das auf Social Media gepostet hat kriegt man natürlich nicht so ohne weiteres wieder den Geist zurück in die Flasche.
00:06:04: deswegen ist das ein Gesichtspunkt.
00:06:07: Hinten dran steht die große Frage, Nico keine Angst.
00:06:09: Wir machen sie jetzt nicht auf was die Polizei überhaupt auf Social Media verloren hat.
00:06:14: aus meiner Sicht wenig bis gar nichts.
00:06:16: aber auch da muss klar sein wenn es eine polizeiliche Situation insbesondere zum Beispiel eine Gefahrenlage gäbe die ist erforderlich machen würde bestimmte Informationen auf social media zu posten weil man sonst an die gefährdeten oder Betroffenen nicht rankäme dann kann man das natürlich auch.
00:06:32: dafür sieht In dem Fall, polizeilicher Arbeit Artikel sechs der Datenschutz-Grundverordnung durchaus Rechtsgrundlagen vor.
00:06:40: Das heißt also auch hier wirklich du hast zurecht gesagt Gepflicht des Halbwissen oder Viertelwissen.
00:06:46: das ist einfach dünn dann auf den Datenschutzerum zu böschen.
00:06:48: genauso Auch die Debatte fange ich jetzt nicht an.
00:06:51: Aus Sicht eines gestandenen Datenschützers sind die Koko Banner natürlich nicht dem Datenschuss anzulasten sondern einfach dem Umstand dass der Webseiten Anbieter gerne die personenbezogenen Daten der Nutzerin oder Besucher in der Webseite vermarkten möchte und dann braucht halt eine Einwilligung.
00:07:10: Natürlich brauche ich keine Cookie-Banner, um eine Webseiter aufzubauen.
00:07:13: Ich kann mich darauf beschränken nur erforderliche Datenverarbeitung vorzunehmen Und dann ist alles in Butter.
00:07:19: Und schließlich niemand muss Datenschutz hinweise lesen.
00:07:21: Dazu gibt es keine Pflicht.
00:07:23: und auch dieses standardmäßige Abfragen Ich bestätige, ich habe gelesen.
00:07:28: Also wirklich dämlich kann man nicht anders nennen.
00:07:31: und nicht der Datenschutz ist dämlig sondern der, der solche Hinweise anbietet oder die Leserin und Leser verpflichten möchte erstens das zu lesen und zweitens das Bestätigen.
00:07:41: Das hat mit Datenschutzen nichts zu tun.
00:07:43: insofern sagen wir mal als Freunde des Journalismus das war wohl eher ein Meinungsbeitrag Dann sollte man es aber auch als Kommentar oder sonst wie in der Welt kennzeichnen, weil man sonst vermuten würde, es käme in irgendeiner Weise recherchierte Fakten und die sind dort nicht zu finden.
00:08:00: Vielleicht noch kurz ergänzt Stefan sollten wir hinweisen dass das ja gesetzlich geregelt ist mit den Verhandlungsfotos hundertdreißig Bertha der Strafprozessordnung Absatz eins.
00:08:13: Ich lese mal kurz vor, weil es ist kurz die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist.
00:08:22: Also alles der Fall bei unserem CSD-Islamisten ist auch zulässig.
00:08:28: wenn die Aufklärung einer Straftat insbesondere die feststellende Identität eines unbekannten Daters auf andere Weise erhebig weniger Erfolg versprechen oder wesentlich erschwert Wird heißt es in hundert und dreißig Bertha.
00:08:42: Und im Hundert und Dreißig A Absatz Drei, heißt es dann aufgrund einer Ausscheidung zur Aufenthaltsermittlung darf Straftat auch eine Öffentlichkeitsfahnung angeordnet werden wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist und so weiter und sofort.
00:08:55: also wir haben Regelungen hunderteinundreißig a hundertdreißige b Grafprozessordnung explizit auch zu der Veröffentlichung von Abbildungen wie das so schön heißt dort zum Abdruck von Fotos.
00:09:08: Und das ist ja auch gar nicht, wie du es so recht gesagt hast.
00:09:12: Man hat ja ganz mit der DSGVO zu tun, nicht?
00:09:14: Das ist Polizei-Tätigkeit hier und für die gilt die Richtlinie und aufgrund der Richtlinien erlassen an Vorschriften in der Strafprozessordnung und insofern ein Strom im Wasserglas.
00:09:28: Nächstes Thema!
00:09:30: Ja wir schauen auf einen Artikel von Prof.
00:09:33: Peter Östmann.
00:09:34: Er ist Professor für Rechtsgeschichte an der Universität Münster und hat in der FAZ einen Artikel verfasst mit der schönen Überschrift Lob des Positivismus.
00:09:44: Und da sind wir mittendrin, in der juristischen Methodik und bei der Frage was eigentlich genau ist Positifismus?
00:09:52: eine sehr alte Debatte wirklich Jahrhunderte lang geführt die Frage zwischen denjenigen, die das Recht als eine formale Ordnung ansehen Anwendungsbefehle in den Vordergrund rücken, sodass jeder ob öffentliche oder private Person verpflichtet ist sich an das Recht zu halten und dagegen gegen diesen Positivismus gestellt die sogenannte Naturrechtslehre.
00:10:16: Die sagt naja es gibt eine Legitimität jenseits des positiven Rechts Und es kann durchaus sein dass man mal vom formalen recht abweichen muss und dafür gute übergeordnete moralische Gründe anführen kann.
00:10:31: Beispiel oder Anlass für den Beitrag von Professor Östmann war offensichtlich die Demonstrations- und Blockadeversuche anlässlich des AfD-Parteitags, der jetzt vor wenigen Wochen stattgefunden hat.
00:10:44: Wo die Frage gestellt wurde kann das legitim sein einen Parteitag zu blockieren auch wenn das positive Recht natürlich darf, die Möglichkeit einräumt sich dort zu treffen und parteimäßige Beschlüsse zu fassen?
00:11:00: Die Ausführungen von Herrn Östmann sind interessant.
00:11:04: Es geht natürlich um eine Frage, ob durch solche Legitimitätsüberlegung die Rechtsbindung ausgehüllt wird und was das eigentlich bedeutet?
00:11:11: Er weiß daraufhin, dass es häufig den Feinden von Demokratie- und Rechtsstaat nutzt wenn man das Recht hinterfragt.
00:11:18: auch da haben wir natürlich eine gerade auch ne deutsche Tradition, sagen wir mal Historie auf die man schauen kann nämlich das versucht wurde mit politischem Primat gegen die Rechtsbindung vorzugehen, sowohl in Zeiten des Nationalsozialismus als auch im Zeiten der DDR.
00:11:36: Man hatte sich gerne auf sogenanntes überpositives Recht berufen also auf eine höhere moralische oder andere Wertordnung, die die Rechtsbildung auflöst.
00:11:46: Dagegen haben immer ganz stark argumentiert die Positivisten.
00:11:50: Einer der bekanntesten war Hans Kelsen ein deutscher Professor jüdischen Glaubens, reinen Rechtslehre wirklich Geschichte geschrieben hat.
00:12:01: Der meinte, man könnte recht als logisches System erklären bei dem die Geltung der jeweils niedrigere Norm auf eine höhere Norm zurückzuführen ist und ein so für einen ganz geschlossenes System das allerdings eine oberste Norm, eine Grundnorm voraussetzt, die dann eben nicht positiv gesetzt ist sondern vorausgesetzt ist.
00:12:20: Sehr interessante auch rechtstheoretische Überlegungen die natürlich dann in der NS-Zeit sozusagen in besonderer Weise auf die Probe gestellt wurden und auch zu Konsequenzen führten.
00:12:30: Gustav Radbruch, SPD Mitglied und Justizminister in der Weimar Republik hat sich zum Beispiel durch die NS Zeit vom Positivismus abbringen lassen und davon zeugt auch seine bekannte radbruchsche Formel dass es einen möglichen Widerspruch geben kann zwischen dem gesetzten Recht also den positiven Recht und der Gerechtigkeit.
00:12:50: Und wenn dieser Widerspruch ein unerträgliches Maß erreicht, dann müsse das Gesetz der Gerechtigkeit weichen.
00:12:56: Dann sei das gerecht Unrichtiges Recht viel weiter dem Verpiss heute nicht gekommen.
00:13:01: Also dass es offensichtlich diesen Widerspruch gibt und dass es gefährlich ist aus der Positivität des Rechts rauszuspringen.
00:13:08: sowohl schwierig Bezug auf demokratische Aspekte nämlich die Herrschaft der Mehrheit, die sich dann eben auch in den Gesetzen ausdrückt und rechtsstaatlichen Überlegungen, die in Deutschland auch aufgrund der NS-Erfahrung in grundrechtliche Garantien umgemünzt wurde.
00:13:25: Die eben als Minderheitenrechte mehrheitsfest sind.
00:13:28: All darauf auf diese Aspekte weist Professor Östmann für Dienstwoche vollerweise hin.
00:13:34: Insofern ein schöner Anlass nochmal drüber nachzudenken ob wir uns ans positive Recht halten oder welche Gefahren auch damit verbunden sind wenn wir daraus hüpfen.
00:13:42: aus unserer Rechtsordnung sagen mag ja alles sein aber Es gibt eine Legitimität hinter dem positiven Recht.
00:13:49: Ich schätze, Professor Östmann sehr.
00:13:51: Ich erinnere mich daran mit ihm in der Corona-Zeit, eine Podcastfolge Corona im Rechtsstaat aufgenommen zu haben, wo es auch um sehr grundsätzliche Fragen ging nämlich darüber dass man die Ausübungen von Freiheiten seinerzeit oft als Privilegien dann auch bezeichnet hat und das war die Folge Corona im Rechtsstaatfolge.
00:14:17: Auch Hans Kelsen, erinnere ich mich gerade, wo du ihn ansprichst, kam in der Podcast-Folge, von Corona im Rechtstaat vor.
00:14:29: Da habe ich mich damals mit Professor Dreyer darüber unterhalten was denn eigentlich Kelsens zu Rechtsprechung der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte seinerzeit gesagt hätte, da konnte man ja durchaus die Frage stellen ob das so der reinen Rechtslehre folgte was man dort von den Verwaltung und Verfassung gerichten zu hören bekam.
00:14:51: Du hast es gesagt, der Beitrag von Östmann wird dir die Antwort auf einen anderen Beitrag.
00:14:57: im Pfatz Föhton war Die Anne Gräfe und Ralph Michaels sehr stark die Legitimität der Sitzblockaden da in Anlässlich des AfD-Parteitags in Ehrfurt betont hatten.
00:15:11: Peter Östmann hier mit der Gegenposition und der Betonung darauf, welches Fahrwasser man geraten kann wenn man Legitibität und Legalität gleich setzt.
00:15:26: um es mal ganz einfach zu sagen Öst man erinnert auch zurecht daran, dass Straßenblockaden in der westdeutschen Vergangenheit durchaus ein immer mal wieder auftauchendes Phänomen waren.
00:15:39: Nämlich zum einen bei den Sitzblockaden die es gegeben hat im Zusammenhang mit der NATO.
00:15:45: Nachrüstung In den achtziger Jahren erwähnt dann auch Mahnwachen vor Abtreibungskliniken.
00:15:52: Und wenn man ganz weit zurückgeht, in den neunzehnten und sechziger Jahre damals blockierten Schüler und Studenten in Köln die Straßenbahngleise aus Protest gegen die Erhöhung der Straßenbahn-Tarife.
00:16:04: Da warst du aber nicht dabei, Nico?
00:16:08: Meine Großeltern haben wir davon berichtet!
00:16:16: Das ist halt eine Frage der Kategorien und das finde ich auch... gut nachvollziehbar, wie er hier argumentiert.
00:16:23: Seine Frage der Kategorien nicht alles was das Recht vorschreibt oder verbietet muss man jetzt zwingend als ein Prostodat der Gerechtigkeit ansehen.
00:16:36: Das sind zwei unterschiedliche kategorieren und insofern Kann ich dem Lob des Positivismus, dass er dort anspricht schon ein wenig etwas abgewinnen ist?
00:16:49: Es ist natürlich ein Holzschnitt der Positativismus.
00:16:51: Weil wir ja alle auch wiederum wissen, dass das ein Irrtum ist jetzt anzunehmen sowie es leingelegentlich tun, der Norm sofort die Antwort auf den Sachverhalt ansehen kann.
00:17:04: Und bei der Auslegung und Anwendung der Norm fließen natürlich immer auch Wertungen mit ein, die man jetzt nicht, hast du jedenfalls, wie ist das mein Überzeugung?
00:17:16: Nicht nur mit den Kategorien der reinen Rechtslehrer bewerten
00:17:20: kann.".
00:17:20: Vielleicht noch zwei Anmerkungen, Nico, weil es mir in dem Kontext auffällt – auch nach der Wiedervereinigung war das ein großes Thema Mein, es war Berbel Bohlei die damals sagte wir haben Gerechtigkeit gewollt in den Rechtsstaat bekommen.
00:17:36: Im Prinzip dasselbe Thema angesprochen ist und im Bezug auf den Beitrag von Anne Gräfe und Reif Michaels in der Pfadzevon bereits im Juli, die doch sehr stark dafür sozusagen moralisch höherwertige Gründe sozusagen dem Rechtsbefehl sich zu widersetzen plädieren Ich würde sagen, auf einer moralischen Ebene kann man natürlich so argumentieren und mit großem Eifer auch gegen formales Recht verstoßen.
00:18:03: Was mir dann nicht einleuchtet ist, warum man dann aber sozusagen die Konsequenzen nicht tragen will?
00:18:08: Kann ja sein dass ich sage eine bestimmte Norm widerspricht meinen eigenen Moralvorstellungen und deswegen einen staatlichen Norm und deswegen akzeptiere ich sie nicht.
00:18:17: Aber da müsste man doch eigentlich zumindest einkalkulieren und auch in gewisser Weise bereit sein hinzunehmen dass man dann eben entsprechend auch als Rechtsbrecher behandelt wird.
00:18:26: Und das nicht sozusagen um Münst und sagt, na ja wegen meiner moralischen Überzeugung stehe ich aber über dem Recht und möchte deswegen auch nicht nach den Maßstäben des Gesetzes beurteilt werden?
00:18:37: Das geht halt nicht!
00:18:38: Dann muss man eine echte moralische Entscheidung treffen und die Konsequenzen aus meiner Sicht auch tragen.
00:18:44: Manche Dinge kann halt der der Rechtspositivismus auch dann nicht so leicht beantworten.
00:18:53: Natürlich haben sowohl die in den Holocaust-Prozessen, die Verbrecher dort als auch dann die Mauerschützen in den Prozessen in den Neunzigern alle sehr positivistisch argumentiert und gesagt also das war ja nach für uns geltendem Recht nicht verboten sondern erlaubt oder sogar gefordert befohlen.
00:19:17: Und dann hat man ja sehr aufwendig argumentieren müssen, um dem zu entgegnen.
00:19:23: Da spielt die Radbruchsche Formel eine zentrale Rolle und was ich jetzt doch deutlich überzogen finde ist wenn Östmann jetzt Radbrucht so schreibt, das war mir neu, der mal ein Positivist gewesen sein soll Und dann nach dem Zweiten Weltkrieg die ratbrusche Formel kreiert, die dann überhaupt es ermöglichte.
00:19:53: Dann auch die Nazi-Verbrecher zu verfolgen.
00:19:57: Da schreibt er jetzt ... Es gehört zur Tragik des deutschen Rechts, dass gerade Georg Gustav Ratbruch nach dem zweiten Weltkrikeniostischen Positivismus kritisiert und für das Nationalsozialistische Unrecht mitverantwortlich erklärte.
00:20:10: Das war historisch falsch aber leider sehr wirknächtig.
00:20:14: Das ist eine, wie ich finde doch etwas sehr überzogene Formulierung.
00:20:19: Die ratbruchsche Formel spielt ihr übrigens, Niko?
00:20:21: Wenn ich mich recht entsinne auch bei dem DR-Unrecht.
00:20:25: Ja natürlich.
00:20:26: Eine erhebliche Rolle.
00:20:28: Natürlich!
00:20:29: Also auch Tage in Verfahren gegen Milke und andere hat man sich dann doch wieder... vonseiten der Gerichte auf die ratbrusche Formel bezogen und dann also argumentiert, dass das positive DDR-Recht ein so unerträgliches Maß an Ungerechtigkeit dargestellt hätte.
00:20:46: Dass sich dieses Gesetze nicht durchsetzen kann.
00:20:50: Ja
00:20:51: wobei man ist bei den... Also ich bin da auch hier natürlich fern eine Experte zu sein.
00:20:55: deswegen delitiere jetzt mal kurz und ungeschützt.
00:21:00: nach meiner Erinnerung Ich habe es jetzt nicht nachgeprüft Spielte auch das Völkerrecht eine Rolle dann in der Argumentation, in den Maurerschützenprozessen.
00:21:08: Also da hat man schon versucht noch in den Kategorien des positiven Rechts zu begründen.
00:21:14: Das ist die Ratbursche Formel.
00:21:16: nochmal kurz in der Kurzformel.
00:21:19: Gesetzesrecht hat Vorrang außer ein Gesetz.
00:21:22: Wie Aufnahme ist unerträglich ungerecht oder verleugnet die Menschlichkeit?
00:21:27: bewusst.
00:21:28: Das war eine Formel, mit der man dann begründen konnte bestimmte Vorschriften, also Vorschriften die in Holocaust auch anordneten und ermöglichen nicht anzuwenden.
00:21:42: In den mauschulsten Prozessen hat man diese Formel zurückgegangen.
00:21:49: aber jetzt die Kriterien Wann etwas als unerträglich ungerecht oder die Menschlichkeit verleugnet angesieht, dann wiederum auch aus dem Völkerrecht entnommen.
00:21:59: Und das zeigt dann auch wieder die ganze Problematik sozusagen.
00:22:02: Die juristisch-methodische Problematika dahinter steht.
00:22:06: es ist natürlich wunderschön und passend und harmonisch von einer positiven Rechtsordnung auszugehen wie mit dem Blick von Hans Kälsen, toll durchstrukturiert ist und alles passt zueinander.
00:22:21: Und es aufeinander zurückführbar.
00:22:23: Aus diesem positiven Recht breche ich aus wenn ich dann wieder mit der Ratbruschenformel mit Tatbestandsmerkmalen wie Unerträglichkeit, Unbilligkeit und Menschlichkeit agieren muss weil das natürlich sehr unbestimmte Begriffe sind die dann sehr unterschiedlich auch ausgelegt werden.
00:22:45: Kommen wir aus den Höhen des Positivismus, kommen wir in die ... Ich wollte fast sagen Niederholen.
00:22:53: Aber vielleicht ist das bei der Begriff überzogen aber doch nicht völlig neben der Sache wie wir gleich sehen werden, des Bundesverfassungsgerichts.
00:23:03: und da haben wir uns interessiert für eine Entscheidung, die aus Karlsruhe gekommen ist mit dem schönen Titel Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild.
00:23:17: Ein Beschluss vom einundzwanzigsten Mai, der am zweiten Juli, durch eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsrechts bekannt wurde.
00:23:27: Dort in dieser Entscheidung ging es um eine Verfassungsbeschwerde eingereicht von Personen die sich selbst als Pädophilen bezeichneten und um ihre Pädophileherz zu werden sechs Puppen einsetzen, um sich selbst damit zu befriedigen und sich nicht an Kindern zu vergehen.
00:23:50: Diese Personen waren die Beschwerdeführer und sie liechten Verfassungsbeschwerde ein gegen Paragraf hundred eighty L SDGB der das Herstellen verkaufen kaufen und besitzen von sechs Pappen, die wir Kinder aussehen unter Strafe stellt mit einem Strafrahmen von drei bis fünf Jahre.
00:24:14: Ja, das ist die Ausgangskonstellation gewesen.
00:24:18: Sie die Beschwerdeführer haben argumentiert dass diese Strafnomen, die den Sinn haben soll jetzt auch Pädophilie oder Übergriff auf Kinder zu verhindern oder doch einzudämmen dass diese Vorschrift jetzt in ihrem Fall genau das Gegenteil bewirkt, dass sie nämlich dadurch die Möglichkeit verlieren, legal sich mit diesen Sexpuppen zu beschäftigen und sie damit doch wieder in die Verlegenheit zu bringen ihre Triebe dann doch an richtigen Kindern auszuüben.
00:24:56: Ja, das erstmal so zum Sachverhalt Stefan!
00:25:00: Die Verfassungsschwerde war nicht erfolgreich.
00:25:03: Ja, von mehreren Verfahren die da gleichzeitig beschieden wurden waren nicht erfolgreich.
00:25:08: Die Verfassungsbeschwerden so ist es mit einer rechtlich gesehen interessanten sage ich mal Begründung dass es hier um Fragen der sexuellen Selbstbestimmung geht hast du schon betont auch Karlsruhe sieht das dass auch das Beschäftigen sozusagen mit Sexpuppen in diesen Bereich reinfällt und auch grundrechtlich geschützt ist als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Artikel zwei Absatz eins in Verbindung mit Artikel eins, Absatz eines Grundgesetz also immer mit Bezug auch zur Menschenwürde.
00:25:38: Spannend und der juristische Knackpunkt dieser Entscheidungen ist wo vor Ort ich diese Frage der sexuellen Selbstbestimmung bei den Sexpuppen?
00:25:48: Ist es eine rein sozusagen interne Angelegenheit?
00:25:52: das was mit den Sexpoppen gemacht wird findet ja eben nicht in der Öffentlichkeit statt sondern im privaten Bereich.
00:25:58: Und die Frage ist jetzt die entscheidende Frage Gehört das zum Kernbereich privater Lebensgestaltung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, was dort mit den Sexpuppen veranstaltet wird.
00:26:09: Wenn das so ist dann ist es von Artikel eins der Menschen würde umfasst und dann wird so ein Verbot sich nicht halten lassen.
00:26:15: also brauchte man sozusagen einen juristischen argumentativen Hebel um ranzukommen und auszuschließen, dass es sich um den Kernbereich privater Lebensgestaltung handelt.
00:26:26: Der ja sonst eigentlich ganz gerne angenommen wird wenn es nicht nur um sexuelle Fragestellungen geht sondern auch eben insbesondere um intime Fragestellerung.
00:26:34: Und ein sozusagen Sozialbezug des Umgangs mit Sexpuppen zu finden ist gar nicht so offensichtlich.
00:26:41: aber man hat ihn gefunden.
00:26:42: schon der Gesetzgeber hat ihn gefunden und Karlsruhe hat sich jetzt damit befasst und das im Endeffekt abgesignet.
00:26:48: Sie haben nämlich einen Bezug zur Sozialsphäre festgestellt, indem sie sagen ja das mag ja sein dass der oder die Betreffende mit der Sexpuppe da für sich und privat im Rahmen seiner privaten Lebensgestaltung unterwegs ist.
00:27:00: Aber dadurch wird die Hemmschwelle gesenkt sexuelle Übergriffe auf Kinder zu begehen und dadurch fände eine schleichende Normalisierung statt.
00:27:11: Ja also die Argumentation wer sich mit Sexpappen beschäftigt der vergreift sich auch an Kindern.
00:27:17: Diese Argumentation hat zwar und das gesteht auch Karlsruhe eindeutig zu keinerlei wissenschaftlichen Beleg.
00:27:23: Den gibt es nicht, den hat wieder der Gesetzgeber im Rahmen der umfangreichen und auch kontroversen parlamentarischen Debatte gefunden.
00:27:31: noch konnte Karls Ruhe darauf hinweisen dass das in irgendeiner Weise belegt ist.
00:27:35: es lässt sich ja genauso gut Die gegenteilige Position sozusagen plausibel darstellen, dass man sagt na ja wenn der sich an Sexpuppen vergeht dann muss er sicher gar nicht.
00:27:45: An Kindern vergehen hat er sich sozusagen ausagiert und Kinder sind dadurch eher geschützter.
00:27:52: aber nein Karlsruhe sagt schleichende Normalisierung die da stattfindet also Abbau einer Hemmschwelle Und zwar gäbe es dafür keinen wissenschaftlichen Blick.
00:28:02: Also das ist nur so eine Idee.
00:28:04: Aber Karlsruhe sagt dann gleich wieder, das unterfällt aber dem Einschätzenspielraum des Gesetzgebers.
00:28:10: Das kann der Gesetzgeber so sehen.
00:28:12: also ein letztlicher auch rechtlich, auch verfassungsrechtlich nicht hinter fragbarer Entscheidungsraum des Gesetzgebers wo er aufgrund seines politisch-parlamentarischen dafür halten sich für eine bestimmte Sichtweise entschliesst und die anderen dann ausgeblendet werden.
00:28:27: und da sagt Karls Ruhe, da gehen wir nicht ran, dass kann man machen.
00:28:31: Letztlich ist es natürlich wirklich eine Gratwanderung, die Karlsruhe dort macht.
00:28:37: Nämlich noch mal... Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweg für diese schleichende Normalisierung.
00:28:43: Könnte auch genauso gut das Gegenteil der Fall sein.
00:28:45: Daran knüpft an ... Das Sondervotum.
00:28:48: Lass uns mal kurz nochmal eines bedächtigen Mal kurz sagen Ich sitze gerade in einem Aufsetz, dem jetzt auch um Verfassungsrechtliche geht und das mache ich hier mit einem wissenschaftlich Mitarbeiter zusammen Und dem haben wir uns gerade darüber unterhalten, wie man denn eigentlich falsches Messigkeit prüft.
00:29:06: Ja der Legitimenz weg die Eignung, die Erforderlichkeit, die Angemessenheit.
00:29:12: was mich jetzt erst mal jenseits dessen was im Ergebnis herauskommt verblüfft hat ist also ich wäre als letztes auch Idee gekommen die Frage der wissenschaftlichen Evidenz zu prüfen beim Legitimsweg, wie es das Bundesverfassungsrecht hier macht.
00:29:31: Das ist mir völlig steierhaft, wie man durch die Idee kommen kann, dass das eine Frage des legitimen Zwecks ist.
00:29:37: Das könnte eine Frage der Eignung, die dargestellt werden müsste und stattdessen wird also in Länge finden sich dann unter der Rubrik legitimer Zweck.
00:29:52: Also da würde ich doch erst mal sagen naja also die Eindämmung des irgendwie des Missbrauchs von Kindern ist natürlich ein legitimer Zeck Punkt.
00:30:00: Aber das ist denn jetzt dieses ... Das ist jetzt diese Strafvorschrift dazu geeignet, es einzudämmen.
00:30:09: Ja?
00:30:10: Da hätte ich das eher erwartet.
00:30:11: Insofern ist mir schon die ganze ... Die Dogmatik wie Karlsruhe mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz umgeht, wird immer schleierhafter oder immer undurchsichtiger.
00:30:23: Oder auch immer mehr durcheinander.
00:30:26: Schon alleine, das finde ich.
00:30:27: Kritikwürdig.
00:30:28: Jetzt glotzt einem natürlich, wie das mal so sagen darf auch ganz stark wieder die Corona-Rechtsprechung entgegen aus diesen Ausführungen zum Entscheidungsspielraum.
00:30:39: Das hat ja schon fast in die Richtung gehen.
00:30:42: also nur irgendein Wissenschaftler sagt, dass Seilchen jetzt seit meinen Worten geeignet, dann reicht es irgendwie dieser unendlichen Einschätzung.
00:30:52: dann aus, um Grundreiseingriffe und zwar schwerwiegende auch zu legitimieren.
00:30:57: Das ist schon eine ziemlich dicke Hund wie ich finde.
00:30:59: Und dann ist das natürlich wieder ein starkes Argument.
00:31:05: was ja auch kommt sind die Schutzpflichten für die Kinder.
00:31:10: da wird dann auf einmal Auch das kennen wir aus der Corona-Rechsprechung.
00:31:15: Dass das dann ein starkes Begründungselement ist, um auf völlig ungesicherte Grundlage auch Grundreiseingriffe zu legitimieren.
00:31:24: Da guckt einen irgendwie so ein bisschen an, dass das was wir früher unter der Abwägung von Muss und Freiheit und Sicherheit gegangen sind.
00:31:34: Jetzt heißt Sicherheit immer schön färberisch wird es in den Berufen der Schutzpflicht gepackt.
00:31:39: Ja ... auch dann wieder Rückkoppelungen hat zu dem Freiheitsbegriff.
00:31:48: Lange Rede kurzer Sinn, es gibt eine Sonderwutung.
00:31:51: Ja ich freue mich ja über jede Sonder-Wutung dass es gibt und anderen weil sie so erfrischend dann oft geschrieben werden, weil Sie sich nicht ins Korsett drücken lassen müssen und weil es da natürlich auch keine Kompromisse geben muss wenn's nur einer geschrieben hat zwischen mehreren die uns dies verfasst haben.
00:32:07: Ja, und das ist der Richter Offenloch.
00:32:10: Er, nach meiner Kende sehen wir es zum ersten Mal zu diesem Mittel greift ... Und doch ganz schön klare Worte fast nicht, Stefan?
00:32:17: Ja,
00:32:18: finde ich auch.
00:32:18: ja!
00:32:19: Er war Richter am Bundesgerichtshof, so zwanzig dreizehn dort Zivil-Sinnat für die Liegtsrecht zuständig und wurde dann im Dezember zwundzwanzig zum Bundesverfassungsgericht gewählt und hat hier ein Sonderwort um hingelegt, wo man nur sagen kann, dass knallt.
00:32:36: Um es kurz zu fassen, er bettet seine Kritik an der Mehrheit.
00:32:41: Sechs zu zwei gingen die Entscheidungen aus im zweiten Senat in einen Satz und er heißt Moralgesetzgebung ohne hinreichend rationale Grundlage.
00:32:51: Und das ist doch passt schön auch zu unserem Fazit-Artikel den wir gerade besprochen haben Wo er also offensichtlich auch ein Positivismus Problem anspricht wo er sagt ihr macht hier im Moralität Das ist aber gar nicht mehr nachvollziehbar.
00:33:06: Es fehlt die rationale Grundlage und genau das ist ja der Punkt, um den es geht.
00:33:10: Gibt es einen wissenschaftlichen Beleg dafür?
00:33:13: Dass die Beschäftigung mit kindlichen Sexpuppen zu einer Erhöhung der Gefahr für Kinder führt also die Gefährdung Opfer eines sexuellen Übergriffes werden erhöht oder nein?
00:33:26: Und dazu kann auch die Mehrheit nichts vernünftiges belastbares rationales beitragen.
00:33:32: und genau dass bemängelt er.
00:33:33: Er argumentiert schön weiter.
00:33:35: Als ordentlicher Zivilist kann er aus dem Deluxe-Recht stammende auch schönen Causalitätsketten und die Unterbrechung solcher Causalitäten herunterbeten, der sagt halt ja Freunde vom zweiten Sinn hat.
00:33:49: die Beschäftigung oder der sexuelle Übergriff auf lebende echte Kinder ist natürlich ganz stark abzugrenzen von der Beschäftigung mit einem Stück Plastik.
00:34:02: Und es ist eine klare Zäsur, von der Toten-Sex-Puppe auf reale Kinder umzusteigen.
00:34:07: und diese Zäsure darf man nicht übergehen.
00:34:10: Wenn man die übergehen möchte dann nur auf wissenschaftlicher Basis und das fehlt.
00:34:15: Und dort würde ich sagen, da hat er einen Punkt.
00:34:18: Ja und das ist nachvollziehbar.
00:34:20: die Ungenauigkeit der Mehrheitsentscheidung Niko, die du ja schon kritisiert hast, der Verordnung dieser Problematik, die natürlich in die Geitenheitstation reingehört zeigt schon wie schwer sich auch die Mehrheit im zweiten Senat getan hat damit zurechtzukommen und zeigt auch übrigens ein Standardthema von Karlsruhe eine Riesenproblematik auf.
00:34:44: Gericht, kaum eine Tradition vielleicht noch nicht mal die Möglichkeit Tatsachenfeststellung gut fundiert zu treffen.
00:34:54: Karlsruhe schützt sich in gewisser Weise, indem er das Bundesverfassungsgericht darauf besteht dass die Tatsachenfeststellungen schon vor den Vorinstanzen Durchgeführt wurden, deswegen besteht Karlsruhe auch immer auf der Subsidiarität.
00:35:07: Der Verfassungsbeschwerde, dass sie sagen sollen sich doch erstmal die Fachgerichte abarbeiten insbesondere auch am Sachverhalt und an den tatsächlichen Fragestellungen Und wir entscheiden dann das Ganze aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel.
00:35:19: aber es kommt immer wieder vor, dass auch in Karlsrud zum Beispiel bei Gesetzesverfassungs- beschwerden oder anderen Kontexten wo es eben keine Vorinstanzen gab, die den Sachverhalten klären konnten tatsächlichen Zusammenhänge darstellen konnten, wo Karlsruhe entscheiden muss.
00:35:34: und dann fällt auf einmal auf dass die Tatsachengrundlagen von Entscheidungen einfach sehr sehr dürftig sind.
00:35:41: Ich kann das aus eigener Praxiserfahrung schildern.
00:35:44: in einem Fall kann ich es nur andeuten.
00:35:46: Das ging um die Fragestellung Nichtraucherschutzgesetze In den Nullerjahren Wo Karls Ruh das Passiv rauchen im Sinne einer Gefährdung für Nichtraucher angenommen hat auf schwieriger wissenschaftlicher Grundlage.
00:36:05: Da hätte man auch durchaus anders entscheiden können, auch dort hat Karlsruher eine Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers befürwortet wer sich damit befassen will.
00:36:14: ich habe dazu mal einen längeren Beitrag geschrieben zu den Tatsachenfeststellungen des Bundesverfassungsgerichts in einem Band den die damaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des sogenannten Britenszenarztes Bundesverfassungsgerichts, also die wissenschaftlichen Mitarbeiter von Karlsruhe rausgegeben haben mit dem Gleitwort vom damaligen Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier den wir hier auch schon mehrfach am Mikrofon hatten.
00:36:37: Das ist ein echtes Problem.
00:36:38: wie kommt Karls Ruh zu den Tatsachengrundlagen seiner Entscheidung?
00:36:42: Da ist erheblicher Spielraum drin sagen wir mal positiv für die Richter selbst und da haben sie hier auch mal wieder aus meiner Sicht jedenfalls Ja, sich ziemlich klar positioniert und in den Worten von Richter Ofenloch eine moralische Entscheidung getroffen auf unklarer Tatsachen- und Rechtsgrundlage.
00:37:04: Noch ein kurzes Ergänzungen zu dem Besondervotum.
00:37:07: Offenlocher weiß auch etwas hin, wo ich auch darüber gestorpert bin als ich die Mehrheitsentscheidung gelesen habe, nämlich jetzt meine Worte Logikbruch nämlich beim Kernbereich privater Lebensgestaltung.
00:37:22: Nach der Rechtsprechung des Bundeswassens gibt es ja diesen Kernbereich, privater Leben gestaltung, der also jedem staatlichen Eingriff oder jedenfalls jede Abwägung dort auch entzogen ist.
00:37:33: Dass so ganz... Also gibt's das Tageberuhrteil von Ewigkeiten her aber ansonsten eine Entscheidung die das mal wirklich mit Leben erfüllt hat, diesen Kern Bereich gibt es nach meiner Kenntnis nicht.
00:37:48: Sondern es wird immer mal wieder angesprochen und irgendwie werden, aber es gibt kaum einen Regelungsanliegen, dass der Gesetzgeber hat das daran scheitert.
00:37:58: Jetzt haben wir es damit zu tun.
00:38:02: in diesem Fall, dass die beiden Beschwerdeführer geltend machen, dass diese Strafvorschrift habe ganz zwangsläufige Folgen für ihr Mastrobationsverhalten.
00:38:14: Ja, jetzt würde man ja naiverweise sofort annehmen.
00:38:19: Also was wenn nicht Selbstbefriedigung sexuelle gehört zum Kernbereich der privater Lebensgestaltung?
00:38:28: Wir müssten eigentlich das Muster-Beispiel dafür sein.
00:38:31: und jetzt macht das Bundesverfassungsgericht die Mehrheit, macht dann einen Kunstdrift und sagt Naja weil das aber wiederum ja möglicherweise auch die selbstzufrieden mit Sexpuppen, weil sie möglicherweise dazu führen kann.
00:38:49: Dass dann diejenigen sich dort selbst befriedigen am nächsten Tag sich an Kindern vergehen.
00:38:55: Dadurch habe das auf einmal Sozialbezug und sei nicht mehr gehören, nicht mehr zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung.
00:39:01: Das ist meins als ein Logikbruch, weil man damit wohl jeden Sachverhalt aus dem Kernbereich herausnehmen kann.
00:39:10: Weil nur dann unterschreibt Ofenlord dann auch in seiner In seinem Sondervotum, weil man ja nur dann überhaupt in die Frage hereinkommt.
00:39:19: Ist hier ein Abwägungszulässig oder nicht?
00:39:21: Wenn es irgendein entgegenstehendes Interesse oder Rechtsgut gibt, das dort infrage kommt ... Also wenn es immer so ist, dass sobald also die Möglichkeit besteht, dass es eine Konfliktlage gibt, dass man eben doch abwägen kann, diese ganze doch ausgefeilte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und dieser ganzen Grundsätze, das ausgefeilte Rechtsprechungen ist es gar nicht wohl.
00:39:47: Sondern es sind ausgefeillte Grundsätzte die sich in vielen, vielen Bundesverfaßungsgerichtseinscheidungen finden.
00:39:53: Zum absoluten Schutz dieses Kernpreis dann ist das eigentlich alles obsolät.
00:39:58: Ja Dann bricht das Eisen sich zusammen.
00:40:02: Das ist glaube ich ein ganz gewichtiges Argument gegen die Mehrheitsentscheidung und sollte jedenfalls uns noch mal zum Nachdenken bringen.
00:40:10: Es gibt einen anderen Aspekt, der hier im konkreten Fall ging es um Sexpuppen.
00:40:15: Ich glaube die werden jetzt keine Prognose anstellen wie viele Bürger in Deutschland bislang Kontakt zu Sexpappen hatten.
00:40:22: aber es ist würde ich sagen ein überschaubares Thema.
00:40:26: das größere Thema hinten dran ist auch da wieder der Frage der Digitalität.
00:40:32: was bedeutet das denn für den digitalen Raum?
00:40:35: Und da haben wir natürlich das ganz schwierige und auch schlimme Thema der Kinderpornografie im Hintergrund stehen.
00:40:42: Wir sind jetzt technisch soweit, dass wir KI gestürzt – im Prinzip an bildlichen Darstellungen, auch an Videos – alles künstlich generieren können was man sich nur vorstellen kann, und zwar in jeder Form!
00:40:57: Natürlich gibt es inzwischen nicht nur KI-generierte Pornographie, sondern auch KI-generierte Kinderponografie.
00:41:04: Und wenn man diese Grundsätze, die Karlsruhe aufgestellt hat zu den Sexpuppen überträgt dann passiert etwas was nicht passieren müsste zumindest.
00:41:14: Nämlich das etwas was entlastende Wirkung haben könnte im digitalen Raum nicht genutzt wird.
00:41:21: Wovon spreche ich?
00:41:22: Ich bespreche davon dass wir durch die Möglichkeit Bilder und Videos künftig zu generieren eine ganz große Entlastungswirkung haben.
00:41:32: Das, was man lange Jahre jedenfalls in den Zweitausenden dann immer wieder als Problem angesehen hat.
00:41:37: Die sogenannten Rache-Pornos oder Veröffentlichung von intimen Bildern nach Ende einer Beziehung und ähnliches das war doch nur deswegen so belastend für die davon Betroffenen weil das gesamte Umfeld auf diese Bilder und die Videos schaut und sagt ach stimmt das ist ja der und der.
00:41:58: Inzwischen im digitalen Raum können wir alles faken, wir können alles kopieren.
00:42:03: Wir können auch Gesichter und Persönlichkeiten abbilden in Bildform und haben die große Chance dass jetzt jeder von uns zu Recht oder zu Unrecht sagen kann sieht aus wie ich bin ich aber gar nicht.
00:42:19: Und diese Vorstellung das was wir sehen der Wahrheit entspricht bricht gerade in sich zusammen.
00:42:26: Das ist keine große Befreiung sein Und diese Befragung wird nicht genutzt, sondern es wird nur darauf geschaut.
00:42:33: Ja aber was verfolgen könnte das denn haben?
00:42:36: Hier im Beispiel der Kinderpornografie KI generierte Kinderpontographie hat mag man scheißlich finden und wie auch immer beurteilen Aber sie hatten großen Vorteil gegenüber der bisher generierten Kinderponegrafi dass dabei nämlich keine Kinder zu schaden kommen und die Chance Denjenigen Menschen, die krankheitsbedingend, lustbedingt, persönlichkeitsbedingt sich mit so was beschäftigen wollen.
00:43:01: Den Ausweg gibt es zu sagen wir machen das auf KI-Basis und dadurch kommt ja außer sozusagen dir selbst als Konsument niemand damit in Kontakt und auch keiner zu schaden.
00:43:12: Die Chance nimmt man sich wenn man die Sexpuppen so behandelt wie man sie behandelt.
00:43:15: Nämlich dann wird sofort das Argument kommen Ja da sinkt aber deine Helmschwelle Und es mag ja sein, dass das ein rein technischer Vorgang ist und da wurden ein paar Pixel links- und rechtsgeschubst.
00:43:25: Das geht niemandem was an und kein Mensch kann zu schaden bei der Produktion dieser scheißlichen Bilder.
00:43:31: Du erfreust dich daran in irgendeiner Art und Weise und das finden wir moralisch ganz schlimm aber es kommt ja wenigstens keinen Dritt dazu schaden.
00:43:38: Jetzt würde man in der gleichen Logik von Karlsruhe sagen müssen Ja, aber es senkt die Helmschwelle.
00:43:42: Es senkt sich um Echte Kinderpornografie zu kümmern oder dann nächste Schritt auch sich selbst wirklich in der Wirklichkeit an Kindern zu vergreifen.
00:43:54: Und mit der Argumentation nutzt man also die Chancen, die in der Digitalität stecken überhaupt nicht sondern erweitert ein Bereich der Strafbarkeit, die letztlich nur auf einer Vermutung beruht.
00:44:13: und das ist glaub ich bedauert nicht.
00:44:18: Ja, das hat wohl dann tatsächlich die Folgen, die du auch ansprichst.
00:44:23: vielleicht noch kurz, da wir heute schon mal zweimal auf Folgen dieses Podcasts bzw.
00:44:28: das Vorgänger-Podcast hingewiesen haben Auch über Nichtsex-Puppen.
00:44:32: aber Sexroboter haben wir uns ja schonmal unterhalten mit Ihres Fahren vor drei Jahren mittlerweile, dem August, den September, den August und den August, der August, dass wir uns mit der Expertin für alle rechtlichen und ethischen Fragen rund um sechs Roboter unterhalten mit ihres Fahren der Schriftleiterin von Privacy in Germany.
00:44:55: Und mit diesem Querverweis kommen wir dann zum Ende der heutigen Folge, und freuen uns wenn uns all diejenigen, die uns bis hierhin zugehört haben auch das nächste Mal gewogen bleiben.
00:45:08: Bis dann!
00:45:25: Tschüss!