Follow the Rechtsstaat Folge 186
„Der Datenschutz“ ist ein beliebter Prügelknabe. (00:46) Und so verwundert es nicht, dass wenige Tage nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Berliner CSDs reißerisch behauptet wird, „der Datenschutz“ habe die Verbreitung von Fahndungsfotos des Täters verhindert. So ein Quatsch, meinen Niko Härting und Stefan Brink.
In der FAZ sang der geschätzte Rechtshistoriker Peter Oestmann (Uni Münster) jüngst das Loblied auf den Positivismus. (09:28) Anlass waren die Proteste und Blockaden bei einem AfD-Parteitag in Erfurt. Auch Stefan Brink und Niko Härting meinen, dass Blockaden zwar legitim sein mögen, dies aber keinen Rückschluss auf die Legalität zulässt.
Wenig positivistisch (22:42) gab sich das BVerfG in seiner Entscheidung zum Verbot von kindlichen Sexpuppen vom 2.7.2026 (2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22). Obwohl es an hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen für einen Zusammenhang zwischen der Nutzung solcher Puppen und Übergriffen an Kindern fehlt, billigte Karlsruhe dem Gesetzgeber einen weiten Beurteilungsspielraum zu, erklärte die Strafnorm für verfassungskonform und wies zwei Verfassungsbeschwerden ab. Moral vor Recht? Dieser Vorwurf an seine Richterkollegen klingt in dem Sondervotum des Verfassungsrichters Offenloch an.
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