Follow the Rechtsstaat Folge 185
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting treffen lichtvolle Ausführungen auf schattenhafte Positionen: Zunächst sprechen wir (00:46) über den FAZ-Beitrag eines Philosophie-Profs aus Jena: Er verweist darauf, dass zeitgleiche Gegen-Demos viel Geld kosten und den Straßenverkehr stören – und findet die Lösung in zeitversetzten Demonstrationen. „Entweder haben die Demonstranten etwas Wichtiges im öffentlichen Raum zu sagen, oder sie sind primär an der physischen Konfrontation mit einem politischen Gegner interessiert“ – ganz so schlicht gehen wir mit unseren Grundrechten aber dann doch nicht um.
Sodann sprechen Niko und Stefan (08:17) über einen FAZ-Artikel von Corinna Budras. Sie fand heraus, dass die CSU die von der Koalition eigentlich schon beschlossene Reform der Datenschutz-Aufsicht ausbremst. Söder muss liefern.
Dann geht es (13:33) um das Urteil des EuGH vom 09.07.2026 – C-199/24: Ein schwedisches Unternehmen betreibt eine Datenbank, in der man gegen Entgelt nach Personen suchen kann, gegen die Strafverfahren geführt wurden. Auch kann man die betreffenden Urteile einsehen. Eine Person, die im Jahr 2011 verurteilt worden war, beantragte die Löschung ihrer personenbezogenen Daten aus dieser Datenbank. Der EuGH lehnt hier zu Recht die Anwendung des Medienprivilegs (Art. 85 Abs. 1 DSGVO) ab und verweist auf Art. 10 DSGVO (Verarbeitung im Strafregister nur unter behördlicher Aufsicht).
Schließlich geht es (21:59) wieder um den EuGH, am 14.7.2026 befasste er sich mit der Veröffentlichung von Doping-Sündern. Befremdlich erscheint es den Hosts, dass weder ein Gesundheitsdatum i.S.d. Art. 9 DSGVO betroffen sein soll noch der Erforderlichkeitsgrundsatz klar angewandt wird. Eher schattig als lichtvoll.
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