Follow the Rechtsstaat Folge 184
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting tauchen lauter alte Bekannte wieder auf: Zunächst sprechen wir (00:32) über eine „altbekannte“ Beschwerde von „Reporter ohne Grenzen“ zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht um die gesetzliche Erlaubnis von Spyware-Einsatz durch unseren Auslandsnachrichtendienst BND. Darin sieht RoG einen Eingriff in die Pressefreiheit – und hatte sein Anliegen bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen, welches die Beschwerde aber zunächst (fruchtlos) zum Bundesverwaltungsgericht schob, um sie dann kommentarlos abzulehnen. Der EGMR hat die Beschwerde nun angenommen und sogar zum „impact case“ mit Vorrang gemacht – darüber dürfen unsere Karlsruher gerne mal nachdenken.
Sodann sprechen Niko und Stefan (12:32) über einen FAZ-Artikel von Literaturprofessor Roland Reuss. Er weist auf die mit der Umstellung öffentlicher Bibliotheken auf Cloudlösungen verbundenen Risiken insbesondere für WissenschaftlerInnen hin: Die Bibliotheksprofile lassen den Rückschluss auf Forschungsrichtung und -gegenstand zu, der dann auch dem Zugriff der Cloud-Anbieter unterliegt. Reuss beklagt eine „Ohnmachtserklärung gegenüber der digitalen Verführungs- und Kontrollstruktur“ – diese Vorbehalte gegenüber Cloud-„Lösungen“ kennen wir nur zu gut.
Schließlich geht es (23:21) um die „Wiedergänger“-Debatte der letzten zehn Jahre: Datentransfers ins Nicht-EU-Ausland. Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgelds iHv 100 Mio. EUR gegen den Anbieter der Taxi-App Yango - wegen der Übermittlung personenbezogener und zum Teil sensibler Daten in die Russische Föderation. Für die Russische Föderation existiert kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, auch die Verwendung von Standardvertragsklauseln genügt aus Sicht der Aufsicht nicht. Gleichzeitig hat der US-Supreme Court in der Sache Trump (altbekannt) vs Slaughter (Rebecca Slaughter, Ex-Federal Trade Commissioner) dem US-Präsidenten nun die Macht zugestanden, auch unabhängiges Personal loszuwerden, nur weil “continued service on the FTC is inconsistent with [the Trump] administration’s priorities”. Damit wackelt – meint etwa der ebenfalls notorische Max Schrems – der Angemessenheitsbeschluss zum US-EU „Transatlantic Data Protection Framework". Na, das kennen wir ja auch schon …
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