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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Follow the Rechtsstaat Folge 180

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Dr. Stefan Brink stellt zu Beginn kurz sein neues Sachbuch „KI und die Zukunft unserer Gesellschaft: Künstliche Intelligenz verstehen“ vor, das er gemeinsam mit dem Künstler Florian Mehnert verfasst hat und das sich genau dieser Frage widmet.

Ab Minute (03:48) sprechen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink über die Apple-Sprachagentin „Siri AI“, die zunächst nicht auf den europäischen Markt kommen soll. Apple verweist insoweit auf den DMA (Digital Markets Act).

Anschließend (10:52) ist der Einsatz von Bodycams bei der Polizei Thema. Der Polizeibeauftragte des Landes Berlin scheiterte vor dem VG Berlin mit seiner Forderung zur Einsichtnahme von Bodycam-Aufnahmen der Berliner Polizei (Urteil vom 16.06.2026 – VG 1 K 377/24 und VG 1 K 68/25).

Zum Schluss (18:42) widmen sich Härting und Brink der BGH-Entscheidung vom 03.06.2026 – I ZR – zum Personenbeförderungsrecht. Ein für Uber tätiges Mietwagenunternehmen hatte gegen die in § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelte Rückkehrpflicht verstoßen. Diese verpflichtet Mietwagenunternehmen, nach Beendigung der Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Härting geht von der Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit dieser Norm aus und sieht darin ein Beispiel dafür, dass der BGH sich weigert, dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH die entsprechenden Fragen vorzulegen.


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Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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