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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Corona im Rechtsstaat Folge 22

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Niko Härting unterhält sich mit der FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg über liberale Politik im Zeichen von Corona. Linda Teuteberg ist gebürtige Brandenburgerin. In dem Gespräch geht es um die Wahrnehmung der einschneidenden Corona-Maßnahmen im Osten der Republik vor dem Erfahrungshorizont der DDR-Zeit, an die sich die meisten Ostdeutschen noch gut erinnern können. Es geht zudem um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Linda Teuteberg betont, dass die Rechtfertigungslast immer von denen getragen wird, die sich für eine Verlängerung oder Beibehaltung von Grundrechtseingriffen aussprechen.

Corona im Rechtsstaat Folge 21

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Niko Härting unterhält sich mit dem Düsseldorfer Wettbewerbsökonomen Justus Haucap. Justus Haucap vierfacher Vater und kritisiert die sehr zögerliche Öffnung der Schulen. Er warnt vor den Folgen, die die lange Schulpause vor allem für Kinder aus bildungsfernen Familien hat. In dem Gespräch geht es zudem um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beispielsweise für die Gastronomie und den Tourismus sowie um die Hilfsprogramme des Bundes und der Länder sowie um die zwei Lager, die sich beobachten lassen: Angestellte und Beamte mit gesichertem Einkommen und einem oft skeptischen Blick auf „die Wirtschaft“ auf der einen Seite und auf der anderen Seite Unternehmer, Freelancer und Kurzarbeiter mit schwindendem Einkommen und Zukunftsangst.

Corona im Rechtsstaat Folge 20

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Niko Härting unterhält sich mit dem Datenschutzexperten Prof. Schwartz (Uni Berkeley) über die Corona-Maßnahmen in Kalifornien. Dort gibt es seit 9 Wochen eine rigide Ausgangssperre. Erst auf Deutsch, dann auf Englisch geht es auch um die sehr unterschiedlichen Diskussionen der Datenschützer über Corona-Apps in Europa und den USA. Während in Deutschland weitgehend Einigkeit darüber herrscht, dass die Apple/Google-Lösung datenschutzfreundlich ist, wird diese Lösung in den USA vielfach kritisch gesehen. Man zweifelt an der Effizienz einer dezentralen Datenspeicherung und sieht die Rolle von Apple und Google kritischer, als dies in Deutschland der Fall ist.

Corona im Rechtsstaat Folge 19

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Niko Härting unterhält sich mit dem Vizepräsidenten des Bundestags Thomas Oppermann (SPD) über die Rolle des Parlaments in der Corona-Krise. Oppermann erläutert, weshalb er einen "Pandemie-Ausschuss" für wünschenswert erachtet. Neben dem Sachverstand von Virologen werde auch das Expertenwissen von Ökonomen, Soziologen und anderer Fachrichtungen benötigt. Oppermann hätte sich von der Bundesregierung mehr Klarheit bei der Formulierung der strategischen Ziele der Corona-Maßnahmen gewünscht. Der Bundesregierung sei es ersichtlich zunächst darum gegangen Zeit zu gewinnen, um die Entwicklung der Pandemie abzuwarten und sodann die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Dies hätt nach Oppermanns Ansicht deutlicher kommuniziert werden können.

Corona im Rechtsstaat Folge 18

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Niko Härting unterhält sich mit dem Datenschutzexperten Dr. Malte Engeler über "die App", die Bluetooth-basiert die Nachverfolgung von Corona-Kontaktketten erleichtern soll. In aller Welt gibt es zwar bereits "Corona-Apps". Eine App zur Kontaktverfolgung ist jedoch noch nirgendwo im Einsatz. Wenn es jemals eine solche App geben sollte, fordert Malte Engeler ein Gesetz, das die Zwecke einer solchen App und deren Freiwilligkeit regelt.Warum braucht man ein Gesetz, obwohl der Einsatz "der App" freiwillig sein soll? Was steht in dem Gesetzesentwurf, den Engeler mit erarbeitet hat? Und reicht es nicht aus, dass der Nutzer über die Funktionsweise der App informiert wird und einwilligt? Welchen Zusammenhang gibt es zu guter Letzt zu der Sammlung von Kontaktdaten in Restaurants, Friseursalons und Fitnessstudios?

Corona im Rechtsstaat Folge 17

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Niko Härting untrehält sich mit dem Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen (Bündnis90/Die Grünen) über die jüngsten Lockerungsbeschlüsse des Hamburger Senats. Wie lässt es sich datenschutzrechtlich begründen, dass Gastronomen zur Erhebung von Kontaktdaten aller Gäste verpflichtet werden? In dem Gespräch geht es auch um Störgefühle und Schmerzgrenzen eines grünen Politikers bei den Corona-Maßnahmen und um das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Till Steffen erläutert am Beispiel des Versammlungsrechts die Hamburger Linie.

Corona im Rechtsstaat Folge 16

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Niko Härting unterhält sich mit dem Würzburger Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Schwarz über die Rechtsgrundlagen der Corona-Verordnungen und deren gefahrenabwehrrechtliche Bewertung. § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) lässt Maßnahmen bereits dann zu, wenn ein Gefahrenverdacht besteht. Aber geht § 28 IfSG so weit, dass Maßnahmen auch gegen Nicht-Störer (z. B. Gastwirte) erlassen werden dürfen? Prof. Schwarz sieht die Maßnahmen zudem in einem weiteren Zusammenhang. Nicht nur bei Corona sieht er eine Entwicklung zum Präventionsstaat und zu einer deutlichen Vorverlagerung polizeilicher Befugnisse.

Corona im Rechtsstaat Folge 15

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Niko Härting spricht mit dem renommierten Staatsrechtler Ulrich Battis über die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen. Prof. Battis erklärt, weshalb er von der Verhältnismäßigkeit vieler dieser Maßnahmen – jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt – nicht (mehr) überzeugt ist. Er kritisiert zudem das Vorgehen auf dem Verordnungsweg. Die Grundrechtseinschränkungen werden weit überwiegend nicht durch die Parlamente, sondern durch die Landesregierungen beschlossen. In dem Gespräch geht es auch um den Lebensschutz. Für den Arzt, der den hippokratischen Eid leistet, ist der Lebensschutz das „höchste Gut“. Das Grundgesetz kennt dagegen keinen absoluten Schutz des einzelnen Lebens und verpflichtet Legislative, Exekutive und Judikative zu vielfältigen Abwägungen. Schon aus diesem Grund kann das „medizinisch Optimale“ nicht der alleinige Maßstab von Entscheidungen sein, wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht.

Corona im Rechtsstaat Folge 14

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Prof. Uwe Volkmann ist Professor für Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt/Main. Im Gespräch mit Niko Härting geht es um die "bislang triviale Erkenntnis, dass das Leben als solches nicht das höchste Gut ist, sondern das Leben in Würde". Uwe Volkmann pflichtet dem Bundestagspräsideneten Wolfgang Schäuble bei und erinnert an die geschichtliche Erfahrung, die 1949 dazu führte, dass der Schutz der Menschenwürde einen überragenden Verfassungsrang hat. Am Beispiel der Organentnahme erläutert er, dass dem Grundgesetz ein unbedingter Lebenschutz fremd ist. Es kritisiert den Satz "Jeder Tote ist zu viel" (Markus Söder), dessen Logik den öffentlichen Diskurs beherrscht.

Corona im Rechtsstaat Folge 13

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Niko Härting im Gespräch mit dem Co-Vorsitzenden des D64 e.V. und Softwarexperten Henning Tillmann über Corona-Apps. Wie gut lassen sich mit Bluetooth Kontakte und Entfernungen feststellen, was ist der Entwicklungsstand, welche Tücken gibt es derzeit noch? Und weche Voraussetzungen müssen Google und Apple in ihren Betriebssystemen schaffen, damit Corona-Apps am Ende auch tatsächlich funktionieren? Henning Tillmann äußert sich sehr zurückhaltend zu dem Zeithorizont, mit dem man rechnen muss. Ob es wirklich gelingt, Apps zu programmieren und zu implementieren, die die hoch gesteckten Erwartungen erfüllen, bleibt abzuwarten.

Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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