00:00:03: Guten Tag und willkommen zu einer neuen Folge von Follow the Red Start, dem Podcast der Zeitschrift Pink Privacy in Germany.
00:00:12: Und Stefan Brink und ich sprechen heute im Grunde der Kombination über aktuelle Fragen des Rechts- und Rechtsstaats und natürlich auch das Datenschutz, den nicht zu kurz kommen wird heute.
00:00:24: Datensicherheit ist heute ein Thema.
00:00:28: Informationsfreiheit machen wir den nächsten Mal wieder in eine andere Folge.
00:00:32: Ja, ich bin Nico Erding, Herausgeber der PING.
00:00:36: Und Stefan bringt mit dem ich heute dann auch wieder diese Aufnahme aufnehme.
00:00:41: Leitet das Institut wider in Berlin und ist bekannt berühmt berüchtigter Datenschützer und hält die Informationsfreiheit.
00:00:51: Sehr schön!
00:00:52: Stefan.
00:00:52: wir haben heute erst einen Fall.
00:00:54: da habe mir ein Kopf gefasst als darüber über diesen Fall berichtet wurde und dann noch ein bisschen mehr an den Kopf gefasst den Beschluss des Oberlandes-Richtskölln zu diesem Fall gelesen habe.
00:01:06: Da machen wir jetzt einen ganz kleinen Ausflug in ein Gebiet, das wir glaube ich in diesem Podcast noch nie behandelt haben nämlich im Domainrecht.
00:01:17: und da stritten sich zwei Anreiskanzleien darum ob die Registrierung einer Domäne eine gezielte Behinderung der anderen Kanzlei darstellte.
00:01:33: Dieser Vorwurf lag nicht so völlig fern, weil die Kanzlei, die hier betroffen war und sich beschwierte ... Die schöne Domain-Media-Kanzlei.com hat lange betreibt eine Kanz lei aus Frankfurt ist und die dort vor allem im Bereich des Presserechtseinnahmen hat Und denen geschah es eines Tages.
00:02:01: Eine andere Kanzlei, auch durchaus eine Kanzlei, die honorisch bekannt, meinungsstark ist und im Rheinland ansässig ist.
00:02:13: Und diese Kanzleg kaufte von einem Domainhändler dann die domainmedia-kanzlei.de.
00:02:23: Das man natürlich jetzt nicht so gerne das sieht wenn man unter media kanzlei dass die Konkurrenz, das nämlich auch Kollegen im selben Gebiet, also was wir früher Grünen Bereich genannt haben und an einem auch Medienrecht aktiv sind.
00:02:40: Dass man das nicht gerne sieht, wenn die Konkurenz dann eine Domain hat, die sich eigentlich nur durch die Domain-Endung unterscheidet.
00:02:49: Das ist nachvollziehbar!
00:02:51: Und dann kann noch er schweren dazu, aber jetzt auch gar nicht überraschend... Dass die andere Kanzlei, die hier des Domain-Grabbings beschuldigt wurde.
00:03:03: Also die Kölnerkanzlei.
00:03:05: Dass sie dann auch noch diese media-kanzlei.de auf die eigene Webseite umleitet.
00:03:12: Traffic sozusagen, den möglichen Traffic von Interessenten die sich nach der Kanzlei erkundigen wollen zu sich rüberzieht.
00:03:19: Was ich an dem Stück wir kommen gleich Nico da darfst du natürlich das erste Wort haben zum Thema Wettbewerbsrechtwettbewarzverstoß zwischen Kanzleien was ich so schön fand in dem Fall man konnte wirklich zuschauen wie es eskaliert und wie es langsam Schritt für Schritt immer schlimmer wurde irgendwann auch mal die Kanzler insassen dass auch Ernst nahmen und auch sich böse waren.
00:03:40: hintergrund war wohl Ein gemeinsamer Fall.
00:03:44: Eine Kanzlei hat eine YouTuberin vertreten, die andere Kanzler ein Unternehmer und die beiden waren sich uneins.
00:03:51: Es ging los mit einer witzig gemeinten, vielleicht auch witzige gemachten KI-generierten Karrikatur zu dem Fall, die auf LinkedIn gepostet wurde.
00:04:00: Dann kam dieses Domain-Grabbing.
00:04:02: Eine kanzlei schrieb an die Andere wohl noch ganz amüsiert.
00:04:06: Das ist ja ein unterhaltsamer Kuh was ihr da gemacht habt.
00:04:10: Die andere Kanzlei hat dann ein bisschen Gas gegeben und hat gesagt, so soll das eine Kaufanfrage sein.
00:04:14: Was sie uns hier schickt, wollte unsere Domäne auch kaufen?
00:04:18: Und dann ging es halt munterlos.
00:04:20: Dann kam die Abmahnung, dann kam im Gegenzug die negative Feststellungsklage, dann wiederum die Gegenklage.
00:04:26: So wurde aus einem hübschen kleinen Gag vielleicht was gemeint einen richtig schönen Fall.
00:04:35: Da muss man sich so richtig gemocht haben.
00:04:38: Eigentlich schaut das mich ganz ehrlich gesagt ein bisschen, weil ich doch da sehr oldschool bin und meine dass wir es unseren Mandanten schuldig sind uns jetzt auch ein bisschen mehr am Riemen zu reißen in der Konkurrenz als das vielleicht ja jetzt will ich niemandem so nahe treten aber zwischen irgendwelchen fliegenden Händlern der Fall ist.
00:05:03: Und bin nicht die einzige der meinen zu beobachten dass man das so mal die Phonema-Arzt, mit der man mit einer Umgang ist in der Anwaltschaft.
00:05:15: Dass sie ein bisschen auf dem Rutzug ist und in dieser Fall illustriert das leider ein wenig.
00:05:20: Und zu meiner Überraschung war ich eigentlich beide beteiligten Seiten jedenfalls aus Beobachtung kenne und hat mich schon wundere wie man das soweit kommen lassen kann.
00:05:31: Lieber Nico, was ich aus dem Kontext noch weiß.
00:05:33: letzte Zwischenfrage.
00:05:35: Ich habe mal gelernt vor dreißig Jahren während des Studiums Rechtsanwälte seine Organe der Rechtspflege sind Sie das immer noch?
00:05:41: Ja steht so in der Bundesrechtsanwaltsordnung an prominenter Stelle.
00:05:45: ja keiner weiß ganz richtig was das genau heißt.
00:05:49: konkrete Rechtssätze kann man daraus nicht ableiten.
00:05:54: aber ich spreche gar nicht so sehr jetzt vom regulierten als einfach vom Ja, wir unterscheiden zwischen dem Berufsrecht.
00:06:03: Das ist hier sicherlich nicht betroffen.
00:06:07: Aber es gibt daneben noch so etwas wie auch ... Nicht das tut man nicht.
00:06:12: Wir diskutieren im Gesichtspunkt der Anweis Ethik, dass man eben nicht alles, was erlaubt ist, tatsächlich tut.
00:06:19: und hier sind wir jedenfalls in einem Bereich, wo der Berufsethiker in mir anfängt, Bauchkrippeln zu bekommen.
00:06:27: Aber das wollen wir nicht weiter.
00:06:29: Wollen wir nicht, müssen wir nicht weiter vertiefen.
00:06:33: Ein domainrichtiger Fall ist eine spannende Materie.
00:06:36: Ich hab sie immer in meiner Vorlesung, dreißig Jahre Internetrecht als gutes Beispiel dafür wie Recht auch durch Richterrechte entstehen kann.
00:06:46: das ist nämlich im Domainrecht zu hundert Prozent der Fall In der frühen Zeit des Internets beginnen schon in den neunziger Jahren.
00:06:55: für die Kennerinnen und Kennern unter den Hörern sage ich normal heidelberg.de, das war so die erste Domainrechtsstreite in Heidelberg.
00:07:02: natürlich spielte es ist dreißig Jahre hier das war nach meiner Erinnerung so zu sechsundneunzig Und dann bis Mitte der Nullerjahre.
00:07:09: Dann fing mir alle Fälle an zum BGH zu kommen und dem BGH ist es gelungen jetzt ohne dass der Gesetzgeber jemals einschreiten musste doch recht handhabbare Regeln zu entwickeln und recht gute und
00:07:21: nicht
00:07:22: zu komplizierte Regeln was für die Domainvergabe gilt.
00:07:26: Eine der Fallgruppen, die es immer gegeben hat, diese Frühzeit besonders viel gegeben hat ... Das waren die Fälle des Domaincrabbings.
00:07:33: Das war nämlich die Felle in dem man sich einen Domain geschnappt hat entweder um sie meist bieten zu verkaufen oder um jemand anders und oft auch in Kombination, um jemand anderes damit zu ärgern.
00:07:46: Also da gab's so Fälle wie Rolls-Royce.de, das je man sich registrieren ließ in der Hoffnung Ob es sich erfüllt oder nicht, keine Ahnung dass der Grautekonzern dann dafür ordentlich geht.
00:07:59: Diese Fälle des Domain-Grabbings hat die Rechtsprechung dann frühzeitig als vorsätzliches Widergeschädigung im Sinne des Paragraphen Acht sechs zu zwanzig BGB angesehen und damit dem Grabbing auch tatsächlich ziemlich gut ein Riegel davor geschoben.
00:08:14: in dem Fall hier, der hatte da jetzt die Besonderheit das er halt unter Konkurrenten spielt Und damit sind wir im Wettbewerbsrecht.
00:08:22: Bei der Frage ist das eine gezielte Behinderung, wenn man sich einen ähnlich lautenden Domänen sichert und die nicht für eine eigene Webseite oder Internetauftritt nutzt, sondern nur als Umleitung zu der eigenen Webseit.
00:08:37: Das ist gar nicht so ganz selbstverständlich, weil das Wett bewerbsrechte auch nach dem
00:08:44: Motto
00:08:45: verfährt was nicht verboten ist erlaubt.
00:08:48: Und dann kommt es, wenn es um eine gezielte Behinderung geht.
00:08:51: So hat das Oberlandeskrieg Köln auch entschieden, dass § vier Nummer vier des UWG.
00:08:59: Dann macht man so eine Gesamtwürdigung also wo man vor allem auf die Motivlage schaut und sucht nach Unlauternkeitsmerkmalen.
00:09:08: Wenn es unlauter ist, unlauteren Bereich Ist man immer dann, wenn die Behinderungs- und Verdrängungsabsicht also nicht der eigene Wettbewerbsvorteil sondern die Schädigung des anderen im Vordergrund steht.
00:09:22: Und da sprach hier einiges dafür, die ja vielleicht nicht ganz ernst gemeinte Kaufofferte, die dort ausgesprochen gewesen ist natürlich auch die Umleitung auf die eigene Website und damit die unverruhende Absicht es darauf anzulegen jetzt Mandanten, die den Frankfurterkollegen manatieren wollten oder Interessenten, die ihn manatiern wollen auf ihre eigene Website umzuleiten.
00:09:51: Da kommt noch ein Argument, das nicht in der olge Kölner Entscheidung steht aber in meiner Sicht dürfte da noch erschwerend hinzukommen dass der Frankfurte-Kollegier eine Dotcom Domain benutzt und jetzt wird wenn man einen Dotcom-Domain hat und man ist eine sehr große Frankfurternslei.
00:10:08: Dann wird es gelegentlich mal vorkommen, dass jemand, der den Domain nahm kennt.
00:10:13: Der ist ja einprägsam mit dem Kanzlei.
00:10:16: Dass er dann versehenlich DE-Eingibt.
00:10:18: Das wird vorkommend.
00:10:19: Weil man natürlich eher vermutet, dass die Adresse über eine DE-Domain ist.
00:10:24: Wenn der Fall umgekehrt gewesen wäre ... Also wenn der Frankfurter Kollege, die die E-Domen gehabt hätte und dann kommen die anderen mit der Dotcom-Domin wäre ich gar nicht so sicher, ob der Fall auch genauso zu beurteilen gewesen wird.
00:10:38: Das kommt allerdings jedenfalls soweit ich das jetzt gesehen habe.
00:10:41: Kommt das jetzt in den ULG-Entscheidungen?
00:10:44: Die COTS ist beschwerter Verfahren.
00:10:47: Kommt es diese Argument nicht vor aber erscheint mir noch wesentlich.
00:10:54: Alles nachzulesen relativ frischer Fall von Ende Juli.
00:10:57: und was sie noch anfügen wollte ... In meinen ersten Auflagen, Internetrecht im neunziger Jahre und dann Nullerjahre da musste ich jeweils das Domainrechtskapitel grundlegend überarbeiten weil es so wahnsinnig viele Domenstreitigkeiten gab.
00:11:15: Und heute gibt's eigentlich fast gar keine mehr.
00:11:17: Ich freu mich eigentlich sozusagen mein Juristenherz oder mein wissenschaftliches Herz wie man so will.
00:11:24: Das schlägt immer ein bisschen hoch wenn es mal wieder einen interessanten Domain-Rechtsfall gibt Weil es gibt gar nicht mehr so viele davon.
00:11:30: Und das ist der Grund, warum man sagen kann.
00:11:31: Also da hat doch ... Da ist gut was der BGH dort an Grundsätzen aufgestellt hat weil es befriedigend oder befriedet gewirkt und dazu geführt dass es nicht mehr so viele Streitigkeiten gibt.
00:11:45: gegen Beispiel zum Domainrecht ist also auch ein Bereich wo die Rechtsprechung das angewendete Recht sehr stark geprägt hat, rechtsprechungs-BGH Wo es aber genau in die andere Richtung geht, hatten wir hier schon mal gelegentlich mit zu tun.
00:12:00: auch ist der Bereich der Störerhaftung.
00:12:02: Da ist genau das Gegenteil passiert.
00:12:03: da hat's der PGA so kompliziert über die Jahre und Jahrzehnte gemacht dass man da kaum oder das auch auch Kenner oft kaum durchsteigen was da die Grundsätze sind Und das führt natürlich dazu dass es dann auch wieder viele Streitfälle gibt weil man da nicht so diese Sicherheit geschaffen hat die man im Moment recht geschafft hat.
00:12:24: So jetzt machen wir einen harten Cut Stefan Ja.
00:12:28: Absolut!
00:12:30: Da geliebt mir auch so schnell keine überzeugende Überleitung jetzt.
00:12:35: Zum Glück, Nico zum Glück du müsstest ja eine Überleitung von Kanzlei Wesen und Recht zum Glücksspiel schaffen.
00:12:42: das wollen wir überhaupt nicht.
00:12:43: Das
00:12:43: zum Glück dachte ich jetzt lieber Stefan sei die überleitung
00:12:49: ganz unbewusst eine freundliche Überleitet.
00:12:53: Wir haben es zu tun mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshalle.
00:12:56: Wir gehen jetzt also in den öffentlich-rechtlichen Bereich rüber, im Beschluss vom sechsten August ganz frisch.
00:13:02: Das Verwaltungskriegthalle hatte sich zu befassen mit der Anordnung einer gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
00:13:10: die gibt's wirklich.
00:13:11: GGL heißt sie eine Behörde die das tut was sie in ihrem Namen trägt nämlich sie kümmert sich um Aufsicht im Glückspielbereich.
00:13:20: hier ging es darum dass ein Anbieter virtueller Automatenspieler, also man konnte dieses Spielchen da mit den drehenden Rädern die man sonst in der Kneipe hinten rechts gerne spielt kann.
00:13:32: Man kann auch im Internet spielen.
00:13:33: das dreht sich genau so schön und einen Anbieten solcher Spiele im Internet bekam eine Untersagensverfügung von eben jener gemeinsam Glücksspielbehörde GGL.
00:13:45: dagegen hat er sich gewährt.
00:13:46: In der Sache ging es um des Einzahlungslimits im Online-Glücksspielbereich.
00:13:52: Man kann dort zwar sozusagen eine Menge Geld verlieren, soll aber nach den Regeln des Glücksspielsstaatsvertrags der Länder höchstens monatlich tausend Euro verlieren können und dafür muss anbieterübergreifend geschaut werden.
00:14:05: was hat er denn hier?
00:14:08: Glücksspielseiten verzockt schon in diesem Monat und dann muss ein wirksames Limit eingebaut werden.
00:14:14: Und wenn man darüber hinausgehen will, muss man reich sein und nachweisen dass man reichen ist.
00:14:19: also stichwort wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
00:14:22: die muss in geeigneter und überprüfbarer prüfbarerweise nachgewiesen werden.
00:14:26: Wenn ich mal kurz einhaken darf Stefan nicht um den Fall geht es nicht um Datenschutz.
00:14:32: aber was du gerade gesagt hast Ist mal wieder so ein typisches Beispiel, wie ... Das ist ja unglaublich viel Daten, die da gesammelt werden.
00:14:40: Informationen auch sassibel, die gesammeld werden über Spieler.
00:14:44: Das kann man bis hin zu Gesundheitsdaten interpretieren, weil man ja ... Es geht darum, die zu ermitteln, die spielsüchtig sind und vor ihren eigenen Taten zu bewahren.
00:14:56: Und das ist ein typischer Beispiel für mich immer, wo auf einmal der Datenschutz ganz klein geschrieben wird, weil es mal wieder für einen guten Zweck ist.
00:15:06: Es ist ein größeres Thema, Nico.
00:15:07: Ich habe mich schon die ganze Zeit zurückgehalten.
00:15:09: Thema Glücksspiele ist wirklich eines der ärgerlichsten Themen, das ich kenne.
00:15:13: Das kenne ich schon aus meiner Vordatenschutzzeit als ich ... für ein Parlament gearbeitet habe, in Rheinland-Pfalz im wissenschaftlichen Dienst.
00:15:20: Warum der Staat Glücksspiel reguliert?
00:15:22: Da kann man lange drüber nachdenken.
00:15:23: natürlich es geht um Schutz, es geht eine Fürsorgepflicht und Schutzpflicht des Staates gegenüber Spielsüchtigen.
00:15:29: was er dann aber macht und wie er's macht das ist schon vorsichtig gesagt gewöhnungsbedürftig.
00:15:33: er versucht nämlich tatsächlich bestimmte Glückspiele zurück zu drängen und andererseits staatliches Glückspiel anzubieten.
00:15:40: und dann kommen eben so hübsche Blüten dass man an der Toto-Lotte-Anahmestelle.
00:15:45: Klammer auf staatliches Glücksspiel, Klammern zu Werbung dafür sieht dass man jetzt bonusmäßig irgendwie ganz den ganz großen Jackpot gewinnen kann.
00:15:52: und dabei muss man sich dann denken ach der Staat bekämpft wieder die Glückspielsucht indem er hohe Preise oder Ausloben lässt.
00:16:00: also da ist viel Augenwischerei und auch doppelt der Boden drin.
00:16:05: unter dem Strich verdienen Finanzminister eine Menge Geld über das Glücksspiel und wollen sich das kaputt machen lassen.
00:16:13: Deswegen bremsen sie auch nur so ein bisschen zurück.
00:16:16: zu unserem Fall, die gemeinsame Glückspielbehörde hatte also einem Anbieter virtueller Automatenspiele bestimmte Angebotsweisen untersagt, Untersagensverfügung geschrieben schöner Verwaltungsakt hier gegen Eilantrag an das Verwaltungskriecht in Halle schon zwanzig zweiundzwanzig mit der Zielrichtung die aufschiebende Anwirkungen des Widerspruch gegen diese Untersagensverfügung anzuordnen.
00:16:41: Damals wollte das VG Halle nicht und hat gesagt, nee machen wir nicht.
00:16:45: jetzt allerdings in dem Fall der twenty-fünfundzwanzig anhänglich war und zwanzigsechsenzwanziger Anfang August entschieden wurde, sagte das Vg Halle eigentlich den Fall kennenbar schon ist so ähnlich wie beim ersten Eilandtrag.
00:16:57: aber Jetzt hat sich was verändert und zwar die tatsächlichen Verhältnisse haben sich geändert und zwar gehen wir inzwischen davon aus, dass das mit der Glücksspielaufsicht überhaupt nicht mehr richtig funktioniert.
00:17:09: Ursprünglich haben wir mal gedacht naja da gibt es zwar eine Glückspiel-Aufsichtsbehörde und die kriegt das nicht so richtig hin um.
00:17:15: das ist halt ein Vollzugstefizit ist nie schlimm.
00:17:17: aber jetzt inzwischen sagt das VG Halle haben wir den Eindruck wenn wir uns das ganze anschauen Da ist ein systematischer Fehler drin der letztlich dazu führt dass diese Behörde eine letztlich duldende Verwaltungspraxis an den Tag gelegt hat.
00:17:33: Worum geht es konkret?
00:17:34: Es geht darum, also dass das VG Halle der Auffassung ist, dass die Glücksspiel-Aussichtsbehörde das Glückspiel gar nicht bekämpft.
00:17:41: Warum nicht?
00:17:41: Naja weil sie bei den Einzahlung Limits Maßstäbe anliegt, die andere sind als Sie des Gesetzgebers Schrägstrich, der Vertragspartei eines Glückspielstaatsvertrages und das sind die Länder.
00:17:52: in den Richtlinien zum Glückspiegelstaatvertrag heißt es wie weiß ich denn jetzt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers nach, der monatlich mehr als tausend Euro in den Wind schießen will.
00:18:06: Und da steht also drin, naja das mache ich über Steuerbescheide, Einkommensnachweise oder Bankauszüge.
00:18:12: Hier macht die Aufsichtsbehörde aber was anderes.
00:18:15: Die lässt sich nie sowas vorlegen an dem man also wirklich die Leistungspfähigkeit des Spieler ablesen kann, der dann eben sagt Ich habe so viel Geld!
00:18:22: Ich kann das munter raushauen!
00:18:25: Schädigt mich nicht!
00:18:25: Schätigt niemandem!
00:18:27: Ich habe einfach Spaß daran.
00:18:28: Die Behörde verlangt seit Jahren nur noch eine Schuferauskunft und jetzt sagt das VG Halle, ja das ist ja Quatsch mit der Schufarauskünft.
00:18:36: dadurch wird das Risiko eines Zahlungsausfalls ermittelt.
00:18:40: aber dass die Schufauss künft lässt keine belastbaren Rückschlisse auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Spielers zu.
00:18:47: Und solange die Glücksspielaufsicht das zulässt mit der schufe Auskunft anstatt sich Steuerbescheide vorlegen zu lassen, dultet sie eigentlich systematisch dass dort Fehler passieren.
00:18:57: Und wenn die Aufsichtsbehörde selbst die Schutzvergaben unterläuft, dann kann man nicht davon ausgehen das es eine wirksame Aufsicht ist und da kann man daran auch Nicht-Sanktionen anknüpfen um die Schutzvorgaben des Glücksspiels der Staatsvertrags umzusetzen.
00:19:12: Mit dieser wie ich finde bemerkenswerten Argumentationskette des VG Halle haben sie gesagt so und jetzt tatsächlich geben wir den Eilantrag gegen die Untersagensverfügung der GGL statt und ordnet die aufschiebende Wirkung.
00:19:26: Der Klage ist es des Anbieters, der Automatenspieler, gegen die Unterseinsverfügungen der Glücksspielaufsichtsbehörde
00:19:33: an.".
00:19:33: Wow!
00:19:34: Da hat jemand zugeschlagen, da hat sich ein Verwaltungsgericht offensichtlich die Praxis angeschaut, hat sich vielleicht geärgert jedenfalls ihre Schlüsse gezogen, hat gesagt das was ihr dort macht entspricht nicht in Zielsetzung des Gesetzgebers.
00:19:48: Bemerkenswert.
00:19:50: Ja, kurzer Prozess, nur eine Bemerkung.
00:19:54: Das ist mal wieder so ein Fall der offensichtlich ewig schon beim Verwaltungsrecht Halle liegt.
00:19:59: Denn es ist die Klage muss ... Also von vor- und älter als june- und zwanzig-dreiundzwanzig sein.
00:20:10: Sprich, die Klage muss mehr als drei Jahre schon bei dem Verwaltsrecht Hallen liegen.
00:20:15: Boah, es ergibt sich das.
00:20:16: Weil es geht letztlich um eine Untersagungsverfügung vom zwanzigsten Oktober-Zwanzig-Zweihnzwanzig.
00:20:22: Die ist also jetzt bald vier Jahre alt und über diese Klage ist bis heute nicht entschieden.
00:20:26: Es hat einen Achtzig-Fünfer-Verfahren, ein Eilverfahren gegeben, zwanzigtreihenzwanzigt – das blieb erfolglos!
00:20:33: Und jetzt haben wir selten, dass man das macht die Kläger noch ein weiteres Eil Verfahren geführt.
00:20:40: Und dann ist das ein Verfahren, mit dem quasi der schon einmal gefasste Beschluss, der Achtzig-Fünferbeschluss mir den Frage gestellt wird und hier ja auch tatsächlich abgeinnert worden ist.
00:20:53: Das Gerät in Paragraph Achtzig Absatz sieben der Verwaltungsgerichtsordnung.
00:20:59: Das zentrale Argument ist hier Kohärenz und die Heerleitung aus rechtsprägenden europäischen Richtshofs.
00:21:07: da muss ich ehrlicherweise sagen dass ich da nicht so im Thema bin, aber so versteht es das Verwaltungsrecht Halle.
00:21:16: Dass Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit.
00:21:19: dann zwar ... Das ist eine beschränkte Dienstleistung.
00:21:22: freiheit, die Erlaubnispflicht, dass sie zwar durchaus unter Vorbeil der Verhältsmäßigkeit erlaubt sind, aber auch wiederum verlangt wird, dass Sie auch korrekt angewendet werden.
00:21:39: Und hier hat dann das Verwaltungsgericht die Auffassung vertreten, es lege ein Fall struktureller von Zugstefizite.
00:21:49: Einfall der administrativen Inkohärenz vor.
00:21:52: und lieber Stefan, da denkt man doch sofort an die Datenschutzbehörden oder?
00:21:58: Das ist jetzt weit hergeholt.
00:21:59: also wir können jetzt nicht jedes behördliche Versagen im Einzelfall gedanklich mit Datenschutzthemen in Verbindung bringt.
00:22:07: Niko, wo kommen wir denn da hin?
00:22:09: Da kommen wir möglicherweise schon zum nächsten Thema.
00:22:12: Wolltest du das heute eine Überleitung sein, Niko?
00:22:15: Nein noch nicht!
00:22:16: Ich wollte nur darauf hinweisen, dass wenn man ... ich mach's mir ja nichts zu eigenes wissen alle Jürgen und Jürger, dass es nicht so pauschal auch meiner Meinung entspricht.
00:22:27: aber diejenigen, die also mit besonderer kritischem Blick entweder aus der einen Warte auf Vollzugstifizite, die es ja zweifellos gibt.
00:22:37: Schauen im Datenschutz oder von der anderen Warte darauf schauen das also doch jede Behörde eigentlich so ihr eigenes Süppchen kocht.
00:22:46: und wenn das nicht immer korrent ist was die Daten des Behörds machen, da wird man sich doch... Also je nachdem welchen Standpunkt man gerade hat, wird man diese Entscheidung nehmen
00:23:00: Und
00:23:00: gucken, was können wir denn damit eigentlich jetzt machen gegen den Bescheid, der uns gerade reingeflattert ist?
00:23:08: Dass die Datenschutzbehörde morgen vor Ort hier eine Überprüfung machen will.
00:23:13: Kann ich da nicht auch sagen, dass es ja inkorrent, dass sie das bei mir macht aber ansonsten nicht mag.
00:23:20: Also mit ganz grobem Pinsel, das ist natürlich alles völlig überzeugend, was ich gerade gesagt habe, skizzieren, wenn man Streitsmittel der Anschlussbehörde hat, sicherlich eine Entscheidung ist, die man sich angucken kann um auf Ideen möglicherweise zukommen und auf Argumente zu stoßen.
00:23:41: Aber noch mal der Vorbehalt wie also ob diese Deutung der Rechtsprechende des OGH, die hier auch in dieser Sichtweise von Kohlenz bis zur Verwaltsricht Halle macht zugrunde Licht?
00:23:55: Ob sie richtig ist oder nicht Das kann ich jedenfalls jetzt nicht so aus dem Stand einschätzen.
00:24:00: Spannend ist immerhin, Nico, dass das Verwaltungsgericht Halle schon den Beteiligten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens mit auf den Weg gegeben hat, wenn das Ganze in der Hauptsache weiter betrieben wird – da hängt ja eine Klage an -, dass das Vorwaltungskrieg Halle vorhat.
00:24:16: Es ist eine Überlegung insbesondere zur europarechtlichen Dimension dieses Falles, dem Europäischen Gericht zuvorzulegen und das wäre natürlich dann wirklich spannend, Stichwort Vollzugstefizite.
00:24:30: Inwieweit kann die Inkohärenz im Auftreten einer Behörde, ihr gesetzlicher Auftrag einerseits ihre tatsächlichen Handlung und Vollzugsmaßnahmen andererseits?
00:24:40: Inwie weit kann die inkohäorenz im Rahmen zumindest des Rechtsschutzes aufgerufen werden und dafür sorgen dass der Bürger ein bisschen mehr Freiheit bekommt?
00:24:48: Genau das klingt durch, dass das eine Vorlage, das ist ein Vorlagenbeschluss droht.
00:24:56: Könnten die Gerichte nicht so weiters vorlegen?
00:24:59: Das geht nur da auf Sachen.
00:25:01: Sehr schön Nico, dann sind wir tatsächlich bei unserem dritten Thema.
00:25:05: das betrifft nun tatsächlich die Aufsichtsbehörden und ein Thema dass wir schon mal angesprochen hatten vor zwei oder drei Folgen mich.
00:25:11: das Thema Smart Glasses Wir hatten das schon vorgestellt geht um Aktuell im Wesentlichen um die Brillen, die Meta mit Ray-Bandem-Brillenhersteller gemeinsam anbietet.
00:25:25: Wo es darum geht das Smart Glass ist also Brillen intelligent ausgerüstet mit technischen Tools, mit Kameras und Mikrofon- und Lautsprecher.
00:25:38: Dass die jetzt offensichtlich durchaus ein Verkaufserfolg für Meter sind – die Redes von über sieben Millionen weltweit verkauften Brillen.
00:25:47: Und wir hatten davon Bericht das unser geschätzter Kollege Thomas Fuchs Das in Hamburg zum Anlass genommen hat für eine Stellungnahme der Hamburger Aufsichtsbürde mit einer sehr klaren Äußerung im Sinne von, das ist datenschutzwidrig.
00:26:01: Was da geschieht sogar mit drastischen Hinweisen dass bei Aufnahmen mit den Metaglasses die ohne Einwilligung der Betroffenen gemacht werden durch die Polizei gerufen werden Könne oder Solle.
00:26:17: Hier hat sich etwas weiterentwickelt in der Sache und zwar hat sich eine NGO, die heißt Hate Aid ins Spiel gebracht und Strafanzeige eingereicht beim bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
00:26:30: Hate Aid ist, Nico Hilfner war bei der Einordnung, ist eine zivilgesellschaftliche Einrichtung einer NGO Die Betroffenen von Hass und Hetze im Netz hilft und versucht sie dabei zu unterstützen, wenn Sie zum Beispiel auf Social Media in nicht nur Unfähre sondern auch belastender vielleicht sogar kriminelle Art und Weise angegangen beleidigt bedroht beschimpft werden.
00:26:56: Dass die Betroffenen dort Unterstützung erfahren und ihnen dabei geholfen wird zu ihrem Recht zu kommen um solche Angriffe abzuwehren.
00:27:04: Was weißt du noch über Hate Aid?
00:27:06: Oh, ich weiß eine Menge über Hate-Aid.
00:27:08: Aber das wollen wir vielleicht jetzt nicht zu sehr vertiefen ... Ja, Hate-Ad ist unter anderem die Organisation, die sehr stark getrommelt hat für ein Gesetz gegen digitale Gewalt.
00:27:23: Das haben wir hier auch schon einmal besprochen und die muss ja nicht kausal sein.
00:27:32: Wir in dem Gesetzesentwurf, der ja noch nicht durchs Parlament ist, gibt es dann einen Paragrafen wo civilsellschaftliche Organisationen unter gewissen Voraussetzungen aber Hate-Aid würde die ohne weiteres erfüllen.
00:27:46: Die Befugnis bekommen anstelle eines Anwalts die Betroffene zu vertreten.
00:27:53: das würde dann Hate-Ad den Umweg über die Anwaltschaftskanzleien ersparen.
00:27:59: Da sind natürlich die Anwaltsorganisationen und auch der DAV, für den ich bekanntlich aktiv bin, ziemlich auf der Palme.
00:28:10: Wenn es darum geht, den Leuten zu sagen, der Anwalt ist zu teuer das macht die NGO für euch weil wir dadurch eine zwei-klassige Gesellschaft bekommen mit Leuten die sich in Anwälte leisten können und denen man den NGOs überlässt.
00:28:28: Wahrscheinlich kruge Lobbyarbeit von NGOs wie der V-Hate-Aid, aber ich erwähne dies jetzt nur ausdrücklich.
00:28:34: Weil das in jüngerer Zeit einfach ein Konfliktpunkt auch gewesen ist mit dieser Organisation, die sicherlich viele gute Dinge auch macht.
00:28:42: Wenn man noch dann dazu nimmt, dass sie wenn auch nach eigenen Angaben nur so zu zehn, fünfzehn Prozent dann auch noch aus Bundesmitteln finanziert ist, dann entsteht da eine ganz, ganz ungutige Mischung.
00:28:54: und diese Strafanzeige ist natürlich auch... Also das haben wir glaube schon immer mal wieder hier gehabt, es ist nichts billiger als in den Medien zu kommen mit ... Ich habe Strafanzeige erstattet.
00:29:07: Weil das kann ja jeder.
00:29:08: Ja und wenn man dann noch irgendwie reißerisch sagt bei der Generalstaatsanwaltschaft naja ich kann auch beim Bundesanwalt eine Strafanzage erstatten oder beim ... wherever ...
00:29:20: Der reicht dir dann zuständigkeitsweiter halber?
00:29:22: Richtig!
00:29:23: Das hat sowas.
00:29:24: Reißer ist was der oft damit gekoppelt ist, dann kommt irgendwann, wenn es eine Strafanzeige ist und vielleicht sagst du gleich noch was, ob an der Anzeige was dran ist oder nicht.
00:29:35: Wenn die Anzeig erstattet ist und an den Anzeigen war aber gar nichts dran ... Dann heißt das anschließend hier böse die Einstellung.
00:29:43: Da sieht man's mal wieder.
00:29:44: Ja, da hat man die nächsten
00:29:46: Versagen.
00:29:46: Richtig!
00:29:47: Dann hat man gleich den nächsten PR-Punkt.
00:29:50: Und deswegen bin ich immer ein bisschen allergisch,
00:29:57: Ja, also wir kommen mal sozusagen zurück auf die Ausgangsfrage Stellung.
00:30:05: die zunächst mal eine datenschutzrechtliche Seite hat, darf man solche Smartglasses nutzen und einsetzen.
00:30:14: Das ist eine Frage, die sich an die Nutzerinnen und Nutzer richtet und natürlich darf man damit nicht rechte Andere verletzen.
00:30:19: also man darf sie nicht zum Beispiel Persönlichkeitsrechtswidrig einsetzen indem man mit solchen Brillen was weiß ich in die Häuser oder die Räumlichkeiten oder rein filmt unter den Intimbereich anderer Menschen verletzt.
00:30:32: das ist natürlich alles unzulässig.
00:30:34: Die Frage um dies hier ist eine andere, die betrifft nämlich das Produkt selbst.
00:30:38: Deswegen stellt auch eine Strafanzeige jetzt nicht gegen diejenigen, die eine solche smarte Brille auf der Nase haben sondern gegen die Produzenten, die Anbieter und diejenigen die die Brille vertreiben, nämlich gegen Meta & Ray-Ban läuft die Strafanzage und zwar gestützt auf § VIII des Telekommunikationsdigitale Dienste Datenschutzgesetz habe ich mir nicht ausgedacht.
00:31:01: Auch die Abkürzung TDDDG ist eher was für die Franken, dort im fränkischen heißt es D-D-DG.
00:31:08: Aber worum geht's in der Sache?
00:31:11: Es geht darum dass eine Gefahr besteht, da Gefahr davon ausgehen kann das in Alltagsgegenständen Video oder Audioeinrichtungen verborgen sind also zum Beispiel in dem berühmten James Bond Kugelschreiber, wo nicht nur eine Bombe drin ist sondern auch ein Mikrofon oder eine Kamera das damit andere ausspioniert werden können.
00:31:34: Also man wollte mit dieser gesetzlichen Vorschrift Spionagewerkzeug verhindern und Produkte verbieten die sowas können also als Alltagsregenstand getan sind aber dazu bestimmt sind andere unbemerkt zu filmen oder abzuhören.
00:31:49: Und da hat jetzt Hate-Aid einen Punkt gefunden, nämlich dieses Verbot nach acht TDDG ist nicht nur mit einem Bußgeld belegt sondern auch mit einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
00:32:04: Siebenundzwanzig Absatz eins Nummer drei TDDGs und damit haben sie natürlich ein Punkt dass da möglicherweise in extremsten Fällen auch eine Freiheit strafe drohen könnte für den Produkt Hersteller und Anbieter.
00:32:18: Aber also jetzt mal bei realistischer Betrachtung, dass wegen eines solchen Produkts jemand in den Knast einfährt.
00:32:26: Das glaube ich jetzt doch eher weniger.
00:32:29: Die Lead-Geschäftsführerin ja macht das was sie gerne tun möchte und die Meinungsfreiheit ist ja wie wir sagen schon immer auch wiederholt betont haben und auch wie wir es schätzen ist breit angelegt.
00:32:42: Sie sagt Es könne nicht sein, dass Konzerne V-Meter ein weiteres Mal damit davon kommen das Gesetz zu brechen und sich daran auch noch zu bereichen.
00:32:51: Alle die sich am Verkauf beteiligten müssten zur Verantwortung gezogen werden?
00:32:55: Ja, das ist Teil einer zulässigen Meinungsäußerung.
00:32:59: bisschen vernünftiger wäre es wohl darauf hinzuweisen, dass die Bundesnetzagentur diese ähnliche Smartglasses schon vor Jahren, nämlich zwanzig-dreundzwanzig geprüft hat.
00:33:12: Die damalige Vorgängervorschrift des Sparga von Achttee, die sich angeschaut und beschieden hat, nee, die Brillen sind okay.
00:33:20: Die fallen nicht unter das Verbot weil es Hinweis LEDs gibt, die dort rot oder weiß leuchten oder blinken bei der Aufnahme.
00:33:30: Und damit ist es keine heimliche Aufnahme mehr.
00:33:32: Das hätte glaube ich auch Hate Aid herausfinden können.
00:33:37: Strafanzeige gespart.
00:33:41: Einige haben in der Diskussion, die jetzt entbrannt ist darüber das Ganze ein PR-Stand genannt.
00:33:47: auch das ist Meinungsfreiheit jedenfalls.
00:33:51: ich glaube nicht dass da tatsächlich irgendwelche Freiheitsstrafen drohen würden.
00:33:57: Zumal Stefan ja mit der.
00:34:00: also das kann man ja sicherlich auch sich angucken, vielleicht auch kritisch sehen.
00:34:04: was wenn die Bundesnetzagentur gesagt hat das ist alles in Ordnung.
00:34:08: Aber damit dürfte ja also der Vorsatz ist damit auf jeden Fall weg und wo?
00:34:14: der Fahrlässigkeitsvorwurf wäre auch weg.
00:34:17: Selbst wenn man jetzt selbst wenn die bundesnetzagentur mit ihrer Einschätzung dagegen daneben gelegen haben sollte schließt schon dass eigentlich es aus hier von dem Strafverfahren oder von der Herr Straftat zu sprechen.
00:34:32: Also ja, ich finde das gar nicht so.
00:34:34: Den PR-Stand kann ich gut verstehen, dass das so genannt
00:34:37: wird.".
00:34:38: Es ist auch ein bisschen aus der Zeit gefallen.
00:34:41: Die Diskussion ist schwierig also ich will da über niemanden den Start brechen schon gar nicht über die ehemaligen Datenschutzkollegen.
00:34:49: natürlich kann man darüber diskutieren ob die Nutzung dieser Brille unter dem Haushaltsvorbehalt fällt, den datenschutzrechtlichen Artikel zwei Absatz zwei, Buchstabe C und man sagt das ist eine persönliche familiäre Angelegenheit.
00:35:02: Dagegen spricht natürlich dass wenn andere gefilmt werden, dass das möglicherweise keine persönlichen und familiären Angelegenheit mehr ist.
00:35:10: Großes Problem kann sich da abzuzurichtig ergeben, wenn die Bilder ins Netz gestellt werden oder auch schon wenn sie übermittelt werden – die landen ja regelmäßig in der Cloud.
00:35:21: Da gibt es eine ganze Menge Fragen zu denen man unterschiedlicher Auffassung sein kann.
00:35:25: Ich selbst habe in einem heute erschienenen Beitrag in der FATS.
00:35:29: Wir nehmen heute auf am neunzehnten Achten darauf hingewiesen, dass das Datenschutz rechtlich gute Chancen hat über die Haushaltsausnahme abgewickelt zu werden.
00:35:37: aber ich glaube tatsächlich, dass weder ein Produktverbot nach dem TD-DDG droht noch gar da irgendwelche Freiheitsschlafen zu erwarten sind.
00:35:47: es ist auch deswegen aus der Zeit gefallen weil sich moderne digitale Produkte eben wesentlich unterscheiden von dem, was ursprünglich mal verboten werden sollte mit diesem Verbot von Spionage-Gegenständen.
00:36:00: Der letzte ernstzunehmende Fall das waren Puppen die hinter ihren Augen Kameras hatten und mit denen die Eltern dann ins Kinderzimmer schauen sollten um zu gucken, was die Kinder hinzu machen.
00:36:12: Das sind Gegenstände gewesen, die mit großer Wahrscheinlichkeit unter dieses Verbot fallen.
00:36:19: andere moderne Produkte sind eben inzwischen sozusagen mit digitalen Tools aufgemotzt, ob man das hier toll findet oder nicht.
00:36:29: Findet sich in vielen Bereichen dass wir ständig ein Telefon in der Hosentasche tragen mit dem er noch filmen kann hätte wahrscheinlich für dreißig Jahre noch viele überrascht, dass jede mittelmäßige Türklingeln inzwischen mit Kameras ausgestattet sind.
00:36:44: Gott sei es geklagt aber ist so und auch unsere Fahrzeuge sind inzwischen voller Kameras und Mikrofone.
00:36:51: Und auch das war sozusagen früher nicht eindeutig, dass ein Alltagsgegenstand wie ein Fahrzeug filmen und lauschen kann.
00:36:59: Deswegen entwickelt sich einfach was.
00:37:01: Klar muss ich der Gesetzgeber immer überlegen, reicht die Rechtslage noch?
00:37:05: Die Gesetzeslage noch aus?
00:37:06: Muss ich daran etwas ändern?
00:37:08: Was hat sich fortentwickelt in Bezug auf Telefone?
00:37:10: Hat man das im TDDG schon lange klargestellt, dass es nicht verboten ist, dass die Kameras haben?
00:37:16: aber Ja, wie gesagt da jetzt mit einer Strafanzeige reinzukrätchen scheint mir jedenfalls in der Sache nicht besonders hilfreich zu sein.
00:37:26: Das ist das nicht ohne.
00:37:27: weil es ein Datenschutz Thema ist haben wir ja schon hier auch diskutiert und eine Meinung.
00:37:34: was jetzt diese Strafansage angeht sollte man sich einfach nicht weiter drüber sprechen.
00:37:40: Was natürlich bleibt dass wir hier schon ein Persönlichkeitsrechts- und privatsphäre Thema haben bei diesen Brillen.
00:37:50: Das ist jetzt nicht hoch, aber gefühlt.
00:37:52: Also unheimlich finde ich die Dinger selber persönlich schon.
00:37:56: Und das ist einfach auch ... Damit bin ich nicht alleine?
00:38:00: Es ist ja auch einfach Fakt, dass Kameras bei vielen ein Gefühl erwecken jetzt nicht mehr die Kontrolle zu haben über das was mit ... sich beobachtet zu fühlen.
00:38:16: Das ist der Grund, weswegen Beschwerden über Überwachungskameras zu den häufigsten Beschwerdegründen bei den Datenschutzbehörden gehören.
00:38:25: nicht immer höher.
00:38:26: und die ganze Geschichte des Privatsphäre-Schutzes beginnt mit dem Kodakameras in den Vereinigten Staaten Ende des neunzehnten Jahrhunderts Warren Brandt als Aufsatz, der einfach daran anknüpft.
00:38:44: Dass durch die Verbreitung von Handheld-Kameras also welche, die man herumtragen kann und die auch jetzt jeder mal haben kann, wenn er nicht fotograf professionell ist.
00:38:55: Das damals schon vor hundertfünfzig Jahren bald bei vielen Menschen in den Vereinigten Staaten die Sorge erweckte dass man sich doch dadurch ausspioniert
00:39:08: fühlte.
00:39:10: Und das ist ein, da sind jetzt manche von uns Robustern.
00:39:14: ja also dass wir eine Diskussion über Überwachungskameras im öffentlichen Raum verfolgen.
00:39:19: Da sind manche hier von uns robuster und mit dem ich habe nichts zu verbergen Satz oder ähnlichem.
00:39:26: Ja und manche davon sind dort ängstlicher aber es ist einfach ein.
00:39:32: Es ist eine Urangst, die viele haben.
00:39:35: Die einen ganz wesentlichen Teil dessen ausmachen.
00:39:39: Deswegen werden wir Privatsphäre verschützenswert.
00:39:45: Insofern kann man die Nutzerinnen und Nutzern von Smartphones oder auch von Smartglasses immer nur bitten und auffordern, keinen Unfug zu treiben mit dem was sie dort haben.
00:39:54: Also niemanden zu nahe zurück, niemanden zur Belästigen, niemandem sozusagen in seiner Privatenheit zu stören oder gar einzuschüchtern oder einzuschränken.
00:40:07: dann stellt sich aber natürlich sofort die nächste spannende Frage lieber Nico Wer kümmert sich dann um solche Verletzungen der Privatsphäre?
00:40:16: Sind die Datenschutzaufsichtsbehörden, die Ansprechpartner?
00:40:18: Sie werden häufig angesprochen in dem Kontext.
00:40:21: Und was können sie eigentlich ausrichten?
00:40:23: zum Schutz der Privratsphäre?
00:40:25: auch das ist ein interessanter Gesichtspunkt, der zu der Frage führt ob Datenschützer eigentlich Datenschutzt betreiben oder Privatspferenschutz.
00:40:35: und rechtlich gesehen es können die Leserinnen und Leser Nächsten Ping, sich ein bisschen näher anschauen.
00:40:42: Da habe ich mich dazu geäußert.
00:40:43: rechtlich gesehen ist es aus meiner Sicht sehr eindeutig das Datenschützer Datenschützen also für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuständig sind und das ist ein wunderbares Grundrecht dass jeden Schutz verdient und lohnt geschützt zu sein.
00:40:59: dass aber der Schutz der Privatsphäre, also Eingriffe ins allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht in den Aufgabenbereich aufsichtspürden, Datenschutzaufsichtsbürden reinfallen und das sie damit auch sozusagen die Konfliktlage verschieben wenn eine staatliche Stelle wie die Datenschützer sich dafür einsetzen oder dafür stark machen oder sogar ihre Befugnisse dafür einsetzten.
00:41:20: Auf Seiten eines Konflikts im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, auf Seiten eines Betroffenen einzugreifen und damit die Situation des anderen, des potentiellen Verletzers der Privatsphäre zu verschlechtern.
00:41:32: Dann tun sie etwas was nicht Teil ihres Auftrags ist oder was die Gefechtslage verschiebt.
00:41:38: Und das ist nicht unproblematisch.
00:41:39: da muss man aufpassen als Datenschützer dass man sozusagen bei seinen Leisten bleibt wie ein guter Schuster nicht darüber hinaus schießt.
00:41:49: Natürlich geht es hier auch immer darum, dass Aufsichtsbehörden gerne bereit sind Betroffene oder mutmaßlich in ihren Rechten verletzte zu unterstützen.
00:41:59: aber man muss schon genau hinschauen wo die eigene Aufgabe liegt Wo die eigenen Befugnisse enden.
00:42:05: und immer wenn Datenschützer davon sprechen sie würden die Privat-Sphäre schützen Dann zweifle ich etwas und denke mir, naja vielleicht denken wir noch mal gemeinsam über die Aufgabstellung nach.
00:42:17: Ja Stefan das sehe ich natürlich genau so wie es jeweils.
00:42:20: ähnlich bin jetzt aber überrascht dass du als Schlusspunkt für unseren heutigen Podcast Folge du ausgerechnet eine jetzt ein ein Pfeil vorgeschlagen hast.
00:42:35: da geht es um eine App mit dem schönen ditte klick to pray Klicken, um zu beten.
00:42:43: Was hat es denn damit auf sich?
00:42:44: Die App gibt's wirklich ... Mancher denkt vielleicht, das hätten wir uns ausgedacht.
00:42:48: Nein!
00:42:49: Seit Jahrzehnteinzehn.
00:42:51: Und zwar von Papst Franziskus persönlich nicht entwickelt aber empfohlen.
00:42:56: Gibt es diese App?
00:42:57: Sie ist auch in den entsprechenden App-Stores runterzuladen.
00:43:00: nach wie vor mehr als siebenhundertzwanzigtausend wahrscheinlich hauptsächlich Katholikinnen und Katholiken haben sich registriert Um gemeinsam mit den Papst zu beten, um sich Themen für Gebete vorbildervorlagen.
00:43:14: Zu besorgen für Gebete, um gemeinsam in Gruppen oder vielleicht auch mit dem Papst gemeinsam zu bete.
00:43:22: Also eine Fragestellung die eindeutig im religiösen Kontext verortet ist und dafür gibt es Apps.
00:43:29: so modern ist der Vatikan Allerdings leider in manchen Bereichen nicht modern genug, jedenfalls nicht versiert genug.
00:43:36: Eine sogenannte ethische Heckerin nennt sich Bob der Hacker entlehnt dem Bob der Bilder also Bob der Baumeister.
00:43:47: Sie hat als Heckerin eine schwere Sicherheitslücke in dieser offiziellen Gebetsepp des Papstes Click to Prey entdeckt.
00:43:54: Und zwar, wenn man genau hinschaut, vier wirklich fiese Fehler die da drin stecken.
00:43:59: zum einen hatte diese App ein ungeschütztes Schnittstelle und darüber kamen ohne jede Hürde vorzufinden, bekam man die Möglichkeit dort einzusteigen und sich die jeweiligen registrierten Nutzerinnen-Nutze anzuschauen.
00:44:19: Und deren dort hinterlegten Daten – also man erfuhr ihre Namen-, ihre E-Mail-Adresse, ihren Aufenthalt aus ihrer Länderzugehörigkeit, ihr Geburtsdatum, ihre jeweilige Nutzerolle und konnte das einfach auch über sozusagen den eigenen Account hinaus ausdehnen, indem man einfach nur unter weitergezählt hat.
00:44:40: Weil dort die Nutzerinnen und Nutzern mit fortlaufenden IDs versehen wurden.
00:44:45: Man konnte also mal plus eins oder minus eins machen und war schon im nächsten Konto drin.
00:44:49: Das ist ehrlich gesagt unter Datensicherheitsgesichtspunkten keine gute Idee.
00:44:57: Heckerin hat eine sehr vergnügliche Geschichte daraus geschrieben auf ihrer Webseite bopthehacker.com, da hat sie unter anderem diese verschiedenen Fehler aufgelistet und dann mit biblischen Phrasen unterlegt.
00:45:10: hier hat sie gesagt thou shalt not authorize.
00:45:13: also sowas darf natürlich ein ordentlicher Coder niemals machen so ein Blödsinn.
00:45:19: dritter Fehler war dass das vorgesehene System zur E-Mail Verifizierung überhaupt nicht funktioniert hat.
00:45:25: Man konnte sich also ohne Problem mit fremden E-MAIL-Adressen registrieren und lassen dann die Verifozierung gleich selbst durchführen, die Heckerin nannte das wie ich fand sehr hübsch Glaubensbasierte Verifzierung.
00:45:39: Und schließlich – und das ist wahrscheinlich der fetteste Fehler neben den eigentlichen Technischen hier ein organisatorischer Fehler der begangen wurde von den Anbietern des der App, also Papst Franziskus und seine IT-Gang.
00:45:54: Sie hat nämlich den Fehler gemeldet.
00:45:55: im Januar, die sich dort an die Appanbieter gewendet hat gesagt was ihr dort macht ist geradezu ungristlich Und sie hielt tatsächlich ein ganzes halbes Jahr.
00:46:07: Sie hatte neun oder zehn verschiedene Stellen geschrieben keine Reaktion.
00:46:10: Die haben sich nicht dafür interessiert und erst nachdem sie die Medien einschaltete wurden die Sicherheitslücken dann soweit geschlossen.
00:46:19: Bei ihr hat sich weder der Papst noch sonst jemand gemeldet bei der ethischen Heckerin, und die hat das dann nur kommentiert mit der frechen Bemerkung offenbar wurde ihre... Meldungen zur Datenpanne nicht in die päpstlichen Gebete aufgenommen.
00:46:35: Gottes Wege sind wunderbar!
00:46:37: Insofern, es lohnt sich wirklich das auch auf ihrer Webseite nachzulesen was da wirklich an Mist passiert ist.
00:46:44: und da kann man wirklich nur sagen der Zweck mag ein ganz hervorragender gewesen sein.
00:46:50: klick to pray ist wahrscheinlich eine super Sache Aber es geht dort bitteschön um Artikel neun Daten, das sind natürlich besonders sensible Daten.
00:46:59: Wenn irgendjemand diese was möglich war technisch die ganzen registrierten App und Gebetsteilnehmer sich gesichert hat, hat er eine wunderbar vermarktbare Artikel Neun Datenliste bekommen, die er wirklich nicht nutzen sollte mit der echten Schaden anrichten kann.
00:47:18: deswegen ja Die Gebote der Datensicherheit gelten für alle, sag ich mal vorsichtig.
00:47:25: Ich habe mich mal schlau gemacht, das wusste ich nicht.
00:47:27: Die DSGVO gilt im Vatikanstart nicht.
00:47:31: Der Vatikant auch ... Das wusste eben, muss ich eh hier jeweils gestehen, da ich mit dem Vatika nicht so viel zu tun habe.
00:47:38: Der Watikant ist nicht Bestandteil der EU und man hat allerdings laut Berichten einen an die DSGVO angelehntes Datenschutzgesetz im Jahre zwanzig vierundzwanzig erlassen.
00:47:55: Also, wir sollten jetzt hier Kolleginnen und Kollegen mithören die zu denen gehören, die immer gerne so Pressemitteilung machen.
00:48:04: Hier ist wieder Datenpanne.
00:48:06: Sichern Sie sich Ihre Ansprüche!
00:48:08: Wir holen euch Tausende von Euros.
00:48:10: Lass die Finger von diesem Fall weit das Not-sich-im-Zweifel
00:48:14: nicht.".
00:48:17: Und damit sind wir am Ende für heute, Stefan?
00:48:18: Oder hast du ihn
00:48:20: auch?
00:48:21: Ich bin von uns und unserer bunten Mischung total begeistert.
00:48:25: Ich hoffe, das überträgt sich jedenfalls teilweise auf die Hörerinnen und Hörern.
00:48:30: Und sie ist gespannt, was wir das nächste Mal wieder in an interessanten Fällen aus dem Bereich Datenschutz und Informationsfreiheit anzubieten haben.
00:48:38: Genau bis zum nächsten mal!