00:00:03: Schönen guten Tag!
00:00:04: Dies ist eine neue Folge von Follow the Rechtsstaat, dem Podcast der Zeitschrift Ping Privacy in Germany.
00:00:13: Und wie immer geht es auch heute gemeinsam mit Stefan Brink Hallo Stefan
00:00:18: Grüß dich Nico
00:00:20: und wir haben heute im Programm Themen des Datenschutzes wenig überraschend und dann einen frischen BGH-Fall indem es ums Persönlichkeitsrecht und die Abwägung mit der Meinungsfreiheit geht.
00:00:35: an spannender Fall.
00:00:38: Fangen wir an, lieber Stefan!
00:00:40: Mit Baden-Württemberg.
00:00:42: das kennst du ja ganz gut nicht?
00:00:43: Das
00:00:43: kenne ich ganz gut.
00:00:44: Ja Du
00:00:45: warst ja in grauer Vorzeit einmal Landesdatschutzbeauftragte.
00:00:50: Noch in diesem Jahrhundert war es jedenfalls von zehnzehntin bis zwanzigzwundzwanzig weichlanges Beauftragter.
00:00:56: Danke für die präzise Einordnung.
00:00:59: Jetzt gibt es Tobias Geber, der dort wirkt.
00:01:04: Und er muss jetzt lesen im Koalitionsvertrag von Grün und Schwarz, dass dort die Devise ausgegeben wird Stellen sparen.
00:01:16: Wo sollen diese Stellen gespart werden?
00:01:18: Sie sollen bei der Landesdatenschutzbehörde gespart sein.
00:01:23: Da ist die Rede vor ein Prozent Sparpotenzial, das dort ausgemacht sei Im Zusammenhang mit einer Bündelung von Zuständigkeiten, damit ist es wohl gemeint bei der Bundesdatenschutzbeauftragten.
00:01:37: So ganz klar wird das eigentlich nicht.
00:01:40: Stefan du hast das natürlich besonders interessiert gelesen was da Grün-Schwarz in Baden-Württemberg ausgeheckt haben?
00:01:46: Ja allerdings und es blutete mir auch das Herz als ich das gelesen habe.
00:01:51: Es ist nämlich schon ... eine sehr unangenehme Ansage, die dort die Koalitionäre Grün und Schwarz versuchen.
00:01:58: abgesegnet von zwei Parteitagen.
00:02:00: Ihre Parteien jetzt jüngst am neunten Mai, ist der Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg also angenommen worden.
00:02:07: Diese Kürzungspläne beziehen sich auf eine mögliche Bündelung der Kompetenzen der Datenschutzaufsicht im privaten Sektor bei dem oder der Bundesbeauftragten sowie der vorgenommenen, vorgeschlagenen Bündelung der KI-Marktüberwachung beim Bund.
00:02:25: Und dann sagt die Koalition – ich finde es recht offensiv – dadurch werden wir bei den Landesbeaufträgen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vierzig Prozent der derzeitigen Stellen einsparen.
00:02:37: Ich glaube das bedarf der Einordnung tatsächlich nämlich, dass ist schon eine ungewöhnliche Ansage, die dort von Seiten der Landesregierung kommt.
00:02:44: zum einen Es wird dadurch natürlich die Debatte zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht neu angestoßen.
00:02:51: Die läuft ja sozusagen munter weiter auf die Bundesregierung, hegt solche Pläne – das ist auch mit den Ländern schon besprochen – und sie soll da ein Ei gelegt werden.
00:03:00: Es ist etwas stiller geworden um das Zentralisierungsthema aber es ist noch tatsächlich da und wird jetzt nochmal befeuert dass Baden-Württemberg also sagt wir wollen das.
00:03:11: Das ist überraschend, dass Baden-Württemberg das will.
00:03:13: Nämlich sie waren bisher nicht auf ihre eigene Verwaltung sondern auch auf ihren Landesbeauftragten eigentlich mächtig stolz und insbesondere daran interessiert, dass er ja Beratungsleistung erbringt für Verantwortliche, für große und kleine Unternehmen in Baden Württmberg.
00:03:27: Und das würde dann wegfallen Dann wäre die Beratungskompetenz beim Bund und ob der Bund aus Berlin oder Bonn heraus tatsächlich Mittelständler im südlichen Baden berät.
00:03:37: Da würde ich nochmal ein Fragezeichen setzen.
00:03:39: Rechtlich möglich ist das Ganze.
00:03:41: Das haben wir auch schon diskutiert, da hat auch mein Institut schon Gutachten zugeschrieben.
00:03:47: Das ist grundgesetzkonform DSGVO und EU Grundrechtekaterkonform machbar.
00:03:51: diese Bündelung der Aufsicht.
00:03:53: Die Frage ist halt ob es sinnvoll ist und welche Wirkung es hätte.
00:03:57: Auch die Höhe der Einsparungen naja vierzig Prozent der derzeitigen Stellen sollen eingespart werden Ist nicht ganz unplausibel.
00:04:05: Ich würde ehrlich gesagt aus meiner Erfahrung heraus sagen, im privaten Sektor sind beim Landesbeauftragten mehr als vierzig Prozent beschäftigt.
00:04:12: Aber sei's drum!
00:04:14: In der Sache jedenfalls lieber Nico ist die Äußerung der Landesregierung ein unfreundlicher Akt.
00:04:19: Es ist überhaupt nicht Aufgabe der Landesregierung in den Haushalt des Landesbeaftragten reinzufunken.
00:04:25: das macht wenn überhaupt das Parlament und da gilt ja immer die Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung dass der Landesbeauftragte auskömmlich ausgestattet sein muss, um seine zahlreichen Aufgaben gut erledigen zu können.
00:04:36: Und wenn die Landesregierung dann von der Seite reinruft, wir nehmen euch vierzig Prozent der Stellen weg ist es nichts anderes als unqualifiziert und unfreundlich.
00:04:45: Man muss auch immer dabei bedenken, die Landesregierung untersteht ja der Aufsicht des Landesbeaftragten und das die Landesregierung bei ihren eigenen Datenverarbeitung gerne ein bisschen weniger auf Sicht hätte.
00:04:55: Das glaube ich ihr gern.
00:04:56: Das sieht aber die Datenschutzgrundverordnung so nicht vor.
00:04:59: In der Sache geht es darum, dass die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bedroht ist durch solche kecken Äußerungen.
00:05:08: Er muss Aufgaben gemäß ausgestattet sein und er muss auch entscheiden können und effektiv entscheiden können was er kontrolliert und was er nicht kontrolliert.
00:05:17: Und dann wird das Ganze noch zusätzlich dadurch unangenehm, dass die Landesregierung diese Zahl da und auch dieses Vorhaben ohne jede Rücksprache mit dem Landesbeauftragten mal in den Raum geworfen hat.
00:05:30: und eben entsprechend unsachgemäß scheint mir dieser Vorschlag zu sein.
00:05:34: In der Sache versucht die Landesregierung Stimmung zumachen gegen den Datenschutz, gegen den Natenschutz beauftragte weil das im Moment so in ist, dass CDU das macht, das wissen wir schon.
00:05:45: Dass die Grünen da jetzt mitmachen, ist echt enttäuschend, sage ich mal vorsichtig.
00:05:49: Der Datenschutz lässt sich nicht abwickeln auch nicht paarordritte Landesregierung und deswegen ein unangenehmer Vorfall.
00:05:57: Das einzige Positive wenn man etwas Positives rausholen will aus diesem Koalitionsvertrag ist dass der zweite Schulter des Landesbeauftragten auf den erträgt nämlich die Informationsfreiheit nicht erwähnt wird.
00:06:11: Das ist etwas überraschend, weil die CDU in ihrem Wahlprogramm in Baden-Württemberg ausdrücklich drinstehen hatte dass sie die Informationsfreiheit doof findet und gerne Sie einschränken möchte also zukünftig nur noch bürriger Informationen über amtliche Informationen in öffentlichen Stellen im Behörden nur noch bei berechtigtem Interesse rausrücken wollte.
00:06:33: das steht jetzt nicht mehr im Koalitionsvertrag voraus.
00:06:35: ich messer scharf schließe dass das offensichtlich von den Grünen wegverhandelt wurde, aber die Kosten sind dafür voll beim Datenschutz eingeschlagen.
00:06:43: Und das tut weh!
00:06:46: Das ist nicht schön und sorgt auch für eine sehr ungute Stimmung.
00:06:50: Das ist ein echter Rückschlag für den Datenschuss in
00:06:54: Baden-Württemberg.".
00:06:55: Man kann ja darüber trefflich streiten ob dass eine gute Idee ist, dass wir den Föderalismus wirken lassen im Bereich des Datenschutzes Im Privatsektor, darüber haben wir immer wieder gesprochen hier auch im Podcast.
00:07:13: Da gibt es ja auch gar nicht so ganz unkomplizierte Fragen jedenfalls was das Grundgesetz angeht und die Zuständigkeiten.
00:07:21: Ja du hast gesagt ihr habt einen Gutachten dazu geschrieben aber da gibt's natürlich auch unterschiedliche Positionen dazu ob das geht oder ob das nicht geht, ob das Grundgesetzt geändert werden muss, ob man ein Staatsvertrag machen muss oder whatever.
00:07:35: Was mir jetzt vor allen Dingen auffällt ist Aber vielleicht schlicht es daran, dass da Schwaden beteiligt waren.
00:07:42: Dass also die Bündelungen jetzt bei der Bundesdatschutzbeauftragten das die dazu dienen soll stellen zu sparen?
00:07:50: Das habe ich als Argument für eine Konzentration bisher noch nicht gehört.
00:07:55: Ja, es wäre jedenfalls ein Effekt, den man nicht von der Hand weisen kann.
00:07:58: Das zeigt aber auch wieder die ganze Motivationslage bei der Landesregierung.
00:08:03: Die wollten dem Landesbeauftrachten einen Schuss vor dem Buch geben und ihm amtlich mitteilen, dass sie ihn nicht so toll finden.
00:08:11: Ja als ob das Ländle jetzt ehrlich gesagt in erster Linie aufs Einsparen aus wäre.
00:08:17: Sie nennen Ihren Koalitionsvertrag ja Anführungszeichen Aus Verantwortung fürs Land geschenkt gemeinsam stark in stürmischen Zeiten und vielleicht soll das ja eine Reaktion auf stürmmische Zeiten sein.
00:08:29: da würde ich aber sagen dann sollte die Landesregierung gefälligst bei sich selbst sparen bei ihren eigenen Stellen sparen und nicht anfangen, in Bereichen, in denen sie nichts zu sagen hat.
00:08:37: Nämlich bei der Ausstattung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
00:08:41: Das geht sich nichts an.
00:08:42: dessen Aufsicht sind Sie unterworfen.
00:08:45: Dass Sie da jetzt munter anfangen Sparvorschläge zu machen das ist also ein durchsichtiges Spiel und sorgt nicht für Freude.
00:08:54: Aber um nochmal meinen Punkt kurz mal so zu machen Die Arbeit geht ja nicht weg dadurch dass man es konzentriert bei der Bundesdatenschutzbeauftragten.
00:09:03: Eigentlich müsste ja das dann lauten, dass man sich dafür einsetzt, dass die Stellen im Bund geschaffen werden.
00:09:11: Eine Sparmaßnahme kann das nur auf den allerersten Blick sein.
00:09:16: und es ist so mal zu wiederholen, weil's einfach so ist ... Es stößt auf, dass jetzt hier gar nicht mehr einen sachlichen Grund nennt und auf den Punkt bringt sondern dass es als reine Sparmaßnahme dort sieht.
00:09:35: Es ist eine Verlagerung von einem Landeshaushalt in dem Bundeshaushalte, das Stichwort heißt da natürlich immer, dass da Effekte auftreten durch die Zusammenlegung dieser Aufgaben beim Bund umgekehrt... Die Einspeieffekte wären auch schnell wieder weg wenn man sich überlegt, dass dann die Bundesbeauftragte anfangen müsste Außenstellen zu schaffen, um zum Beispiel vor Ort beraten zu können und teurer als wenn es von den Ländern ausgemacht wird.
00:10:01: Ja, es ist entweder linke Tasche, rechte Tasche oder Florian-Sankt-Florians Prinzip und hat mit sachlichen Argumenten eigentlich herzlich wenig zu
00:10:11: tun.".
00:10:12: Das zentrale Argument ist ja eigentlich immer gewesen dass es tatsächlich Beispiele gibt das in den sechzehn Behörden unterschiedlich mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird dann auch ein Problem sein kann.
00:10:28: Das ist ein sachliches Argument, das ich glaube auch niemand ganz ernsthaft leugnet, dass es da ein Thema gibt aber also dass das Thema ist wir leisten uns in Deutschland zu viele Beschäftigte bei den Datenschussbehörden.
00:10:43: Das habe ich bislang noch als politisches Argument nicht gehört.
00:10:46: und sofern und das klingt dort ja auf einmal an Also wenn das gemeint ist mit dem Zusammenhang, in dem der Datenschutz immer eine Bürokratieabbau gezogen wird.
00:10:57: Dann ist das natürlich keine gute Nachricht für den Datenschuss.
00:11:01: So erstes
00:11:02: gehen wir von Stuttgart aus im Schwabenland, aus dem sparsamen Schwabenland dann in das verschwenderische oder jedenfalls immer als verschwanderisch bezeichnete Berlin.
00:11:13: In Berlin gab es vor einigen Jahren eine Häufung von ziemlich hästlichen Vorfällen in den Freibädern, die zum Teil polizeilich geräumt werden mussten.
00:11:24: Weil es da Randale gab und Übergriffe gab.
00:11:27: Alles keine schönen Geschichten.
00:11:29: Nichts darauf, dass Berliner stolz sein kann.
00:11:34: Und dann hat man ... Dann ist es tatsächlich so, dass man in den letzten Jahren nicht mehr so viele hässliche Geschichten gehört.
00:11:42: Geschichten gehört hat, dass Freunde gesagt haben da gehen wir jetzt nicht mehr ins Prinzenbad oder ein anderes Berliner Freibad.
00:11:49: Das hat sich beruhigt und es hat sich bereicht weil man dann halt auch verstärkt mit Sicherheitskräften gearbeitet hat.
00:11:58: Gleichzeitig hat man eine Ausweiskontrolle und eine Videoüberwachung in den Bädern eingeführt.
00:12:05: die Berliner Badenlandschaft Die städtischen Bäder werden von einer Anstalt öffentlichen Rechts, den Berliner Bäder betrieben.
00:12:13: Und das hat man dort so gemacht.
00:12:15: Das hat der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin nicht so gut gefallen.
00:12:21: und zum Thema Ausweiskontrolle und auch zum Thema Videoüberwachung wurde eine Verwarnung ausgesprochen, die sich an die Berliner Bärler Betriebe richtete.
00:12:32: Warum kann eine Verwarnung ausgesprochen werden gegen Anstalt öffentlichen Rechts.
00:12:40: Da hatten wir im Vorfeld mal kurz drüber gesprochen, das ist dann weil die Berliner Bilderbetriebe eben nicht öffentlicher Bereich sind sondern jedenfalls auch in Konkurrenztreten zu privaten und damit ein Konkurrenzbetrieb.
00:12:57: Oder wie heißt das noch mal, Stefan?
00:12:58: Ein
00:12:58: Konkurrentsbetrieb sein können.
00:13:00: deswegen würden sie behandelt wie private stellen.
00:13:03: Das ist aber sozusagen nicht der ganze Grund.
00:13:06: man muss dazu sagen dass die das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin dazu vom sechsten Mai twenty sechsundzwanzig haben wir leider im Volltext noch nicht vorliegen.
00:13:14: Wir kennen nur Pressemitteilungen.
00:13:16: dazu müssten uns also dann wenn es erschienen ist nochmal nachgucken was da genau sich abgespielt hat, aber natürlich könnte die Berliner Datenschutzbeauftragter auch gegenüber einer Behörde eine Warnung oder Verwarnung aussprechen.
00:13:28: Sie kann nur keine Bußgelder verhängen.
00:13:30: Das ist ihr durch Landes- beziehungsweise Bundesdatenschutzrecht untersagt worden.
00:13:36: Bußgelder zu verhängen, aber Verwarning könnte sie aussprechen.
00:13:39: Wir wissen es jetzt leider nicht exakt genug.
00:13:42: wir wissen nur dass das Verwahrungsgericht Berlin diese Verwahnungen aufgehoben hat weil es der Auffassung ist, dass die Sicherheitsmaßnahmen des Sicherheitskonzepts also Video-Wochung auf der einen Seite Ausweiskontrolle abviert sind.
00:13:54: Auf der anderen Seite nicht gegen die Grundverordnung verstoßen würden und zwar mit einer Begründung, die relativ freischwebend klingt das nämlich gesagt wird.
00:14:05: offensichtlich war die Einschätzung der Berliner Bäderbetriebe, dass man mit diesen Maßnahmen das aggressive Verhalten in den Sommerbädern zurückdrängt nachvollziehbar und auch effektiv.
00:14:18: Das Maßnahmenpaket sei evaluiert worden, die Sicherheitslage in den Winterbätern seit zwanzig vierundzwanzig deutlich deutlich entspannter gewesen man habe nicht mehr räumen müssen und zwar seien diese Einzelmaßnahmen jetzt nicht genau in ihrer Effektivität belegbar dass aber egal nämlich sozusagen Gesamtabwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Schwimmbad-Besucher.
00:14:42: Sie werden gefilmt und sie müssen sich eine Ausweiskontrolle unterziehen, müsste dieses Recht die informationelle selbstbestimmung zurückstehen gegenüber dem Zugewinnen an Lebensschutz, Gesundheitsschutz-, Freiheitsschutz für andere.
00:14:57: Und deswegen sei das also eine insgesamt rechtmäßige Untergrundverordnung nicht widersprechende Maßnahme.
00:15:05: Die Maßnahmen seien auch relativ milder ausgestattet, also da geht es offensichtlich um die Erforderlichkeit.
00:15:10: So würden die Ausweiskontrollen nicht weiter dokumentiert und die Videoüberwachung würde nach zwanzigstunden wieder gelöscht.
00:15:16: Es sei keine Live-Beobachtungen und das sei insgesamt angemessen.
00:15:21: Mir stellen sich dann eine ganze Reihe von Fragen lieber Nico ich weiß schon nicht genau was für Zwecke eigentlich verfolgt werden.
00:15:27: Mit diesen Überwachungsmaßnahmen, welchen Zweck hatten die Ausweiskontrolle?
00:15:31: Was krieg ich denn raus wenn ich als ordentlicher Bademeister Schrägstrich Berliner Bäderbetrieb mir Ausweise zeigen lasse?
00:15:39: das geht schon los dass sich dann schätzen muss wie alt sind denn die Kinderchen die da kommen sind zu vierzehn sind zu dreizehnt.
00:15:44: viel Vergnügen dabei sich ein Ausweis zeigen zu lassen und so kontrollieren wir all sie sind war hätte Ich würde ja Frage Zeichen setzen.
00:15:52: aber gut möglicherweise wollen Sie Hausverbote, die sie ausgesprochen haben kontrollieren.
00:15:57: Das kann man natürlich mit einer Ausweiskontrolle machen und bei der Videoüberwachung ist wieder die Frage wenn das keine Monitoring ist also keine Live-Beobachtungen ja was bringt es dann eigentlich in Bezug auf die geäußerten Missstände?
00:16:11: Das sind dort also verbadekörperliche Angriffe von Badegästen und Aggressionen gegenüber dem Schwimmbadpersonal gegeben hätte.
00:16:19: Was bringt mir das eigentlich, wenn ich mir das gerade da später als Aufzeichnung anschaue, in der konkreten Situation offensichtlich nichts.
00:16:28: Es hat eine gewisse abschreckende Wirkung.
00:16:30: Na ja, kommen wir wieder an eine allgemeine Debatte zum Sinn und Unsinn von Videoüberwachung.
00:16:34: rein also ohne Echtzeitüberwachungen würde ich sagen ist die Maßnahme nicht sonderlich effektiv.
00:16:40: Und dass dann nach seventy Stunden gelöscht wird naja gut das ist rechtmäßigkeitsworaussetzung.
00:16:44: Dass der Kram jetzt nicht unangemessen lange aufgehoben wird auch um Zweckentfremdung zu vermeiden unter dem Strich Eine, wie mir scheint, relativ frei händige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.
00:16:56: Aber wie gesagt die Urteilsgründe schauen wir uns noch mal näher an.
00:17:01: Nico fühlst du dich jetzt besser wenn du demnächst die Berliner Freibäder heim suchst?
00:17:06: Also wie gesagt das ist was dort steht entspricht jedenfalls auch jetzt so meiner mittelbaren Wahrnehmung.
00:17:13: ich besuche keine freie Bäder.
00:17:15: aber also Es wird ja laut der Pressemitteilung, das muss man sich ein bisschen auf der Zunge zergehen lassen.
00:17:22: Wird im Wesentlichen die Entscheidung damit begründet?
00:17:26: Das habe geholfen!
00:17:28: Also die Sicherheitslage sei jetzt deutlich entspannter.
00:17:31: Das ist wahrscheinlich eine Abwägung nach Buchstabe F also anders kann ich mir das nicht erklären weil es ist völlig normfrei.
00:17:39: die Pressemitteilungen da steht nicht drin worauf sie stützen Aber sie sagen, die Evaluierung des Maßnahmen-Baggels insgesamt hat für im Jahr ist eine deutlich entspannte Sicherheitslage dokumentiert.
00:17:52: Wobei es unschädlich ist, dass die Wirksamkeit der Archeewahl in einzelnen Maßnahmen nicht konkret zu beziffern ist.
00:17:58: durch die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung erzeugte Schutz.
00:18:02: Also das Gericht geht davon aus, dass Ausweiskontrollens und Videoüberwachungen geholfen haben.
00:18:09: Der erzeugten Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit sei höher zu Gewichten als der niedrigschwellige Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
00:18:19: Das ist natürlich irgendwie Abwägung leicht gemacht und ist eine Begründung... Sicherheit ist wichtiges,
00:18:25: Freiheit.
00:18:25: Schöne Grüße, dein Vorausschuss.
00:18:27: Ist eine BeGründung, wenn man die mal sich auf der Zunge zergehen lässt, ist es eigentlich eine Be Gründung mit der man wahrscheinlich jede Sicherheitsmaßnahme rechtfertigen kann?
00:18:38: Wenn man nur sagen kann also Seitdem das angewandt wird, ist es besser geworden.
00:18:44: Oder gefühlt besser geworden?
00:18:46: Wie effektiv die einzelnen Maßnahmen sind wusste das Verwaltungsgericht ja gar nicht.
00:18:50: Also fühlt sich irgendwie besser an.
00:18:53: also wird's schon in Ordnung gewesen sein.
00:18:56: wir warten mal auf die auf die Gründe.
00:18:57: ich hoffe da steht
00:18:58: ein volleres drin.
00:18:59: genau wir warten Mal auf die genaue Begründung ab.
00:19:04: was mir auffällt ist ein Detail Aber deswegen bin ich noch neugieriger auf die genaue Begründung.
00:19:13: Mir fällt auf als Berliner ... der immer mal wieder auch das Verwaltungsgericht besucht, um dort datenschutzrechtliche Verfahren zu führen.
00:19:21: Mir fällt des Aktenzeichen auf.
00:19:23: Das ist eine zweifelste Kammer mit der ich bislang jedenfalls soweitig das Überblicke nicht zu tun hatte und ich habe einmal im Geschäftsverteilungsplan nachgeschaut.
00:19:32: die ist offensichtlich im Jahre zwanzig fünfundzwanzig eingerichtet worden mit der Zuständigkeit fürs Datenschutz Recht.
00:19:40: Jetzt schwannt mir so ein bisschen, also schöne Grüße falls uns Kolleginnen und Kollegen aus der Datenschutzbehörde in Berlin hier hören.
00:19:49: Da deutet sich nichts Gutes an wenn das die Linie ist die für das Datenschussrecht jedenfalls offensichtlich jetzt primär zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin So als Marschrichtung hier hat.
00:20:02: Wie glaube ich Ja wir reden ja haben viel auch über Informationsfreiheit gesprochen wie immer kurz eine Parallel-Querverbindung ziehen.
00:20:10: Informationsfreiheit hat es schwer, als auch bei den Gerichten.
00:20:15: Sie macht meiner Beobachtung schwerer, als das mal in früheren Zeiten gewesen ist.
00:20:20: und wenn man sich so ein bisschen das Gesamtklima anschaut dann wäre es eigentlich überraschend, wenn das beim Datenschutzrecht zu weit.
00:20:25: und jetzt breche ich mal ausschließlich Ja, es ist hier kein öffentlicher Bereich aber es ist doch etwas was sagen wir mal wo doch weiß man alles eine eher dem Staat und Verwaltungszugeordnete Maßnahme sehen kann, es wäre überraschend wenn das anders sich abbildet in den Fragen des Datenschutzes.
00:20:44: Also bei der Balance zwischen Datenschutz und Sicherheit.
00:20:47: Vielleicht täusche ich mich und das bleibt abzuwarten aber ist besleichen ein so ganz ungute Eindrücke
00:20:54: dort.".
00:20:55: Jedenfalls, lieber Nico ging es relativ zügig für Berliner Verhältnisse.
00:20:59: Das Aktenzeichen ist dreiundsiebzig aus fünfundzwanzig und ein fünfundzwanziger Fall im Mai sechsund zwanzig schon ausgeurteilt zu haben, ist doch relativ fix oder?
00:21:09: Das
00:21:09: ist eine neue Kammer.
00:21:10: da geben die Dinge manchmal dann da.
00:21:12: die muss ihr erstmal irgendwie erst mal einen klären Schreibtisch Und das kann der ganz banale Grund sein warum er so schnell gegangen ist.
00:21:21: Und gute Gefühle beschleichen einen auch, wenn man die ersten sechs Seiten, sieben Seiten, acht Seiten eines BGH-Urteils liest.
00:21:31: zum Fall Tipico.
00:21:33: Tipico der Sportwettenanbieter.
00:21:35: über den Sportwettenanbietern wurde im Spiegel sehr ausführlich und sehr kritisch berichtet.
00:21:42: Genauer gesagt nicht so sehr über den Anbieterselbst als über die Gründer dieses, die bis heute auch Gesellschaft sind dieses Unternehmens.
00:21:53: Es wird dort also über Seiten zitiert aus dem Spiegelartikel, dass man dort ja getrickst hat mit zwielichtigen Gestalten zusammengearbeitet hat, das man auch in Wetshops auf die Betrieben wurden von Menschen mit wahrscheinlich Rotlichtmilieu stammen kriminellen Vergangenheit und so weiter, usw.
00:22:22: In dem Rechtsstreit der sich dann entbrannte weil die Gesellschafter sich zur Wehr setzten.
00:22:28: äußerungsrechtlich ging es aber am Ende eigentlich nur um ganz wenig nämlich um die Aussage dass ich dort die Betreffenden am Rande des Kriminellens bewegt haben.
00:22:43: Am Rande das Illegalen bewegt habe genauer gesagt und darum, dass der eine sich dagegen wertet das in einer kleinen Abbildung sein passsam Bild.
00:22:52: Eine Seite aus seinem Passsam-Bild zu sehen waren.
00:22:55: nur darum ging es dann noch in dem Fall, wie er zum Bundesgerichtshof gekommen ist Und in einer sehr ausführlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Entscheidungen der Vorinstanz den Klägern recht gegeben haben, aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
00:23:19: Und Stefan du bist über die Begründung überraschter als ich.
00:23:23: vielleicht sagst Du einmal was Dich an der Begrundung so überrascht hat?
00:23:27: Ja mich überrasch sozusagen der gesamte Fall.
00:23:30: in seinem Urteil vom zehnten März XX macht der BGH etwas, was ich unter dem Gesichtspunkt der Gewährung effektiven Rechtschutzes nicht ganz nachvollziehen kann.
00:23:39: Der Spiegel schrieb in seinem Artikel – er ist ja auch jetzt schon alt genug – über die typikleute Sie gingen an die Grenzen des rechtlichen Erlaubten und darüber hinaus.
00:23:51: Und darüber hinaus soll offensichtlich heißen jenseits des Rechtlicherlaubten.
00:23:54: also bewegten sie sich im illegalen Bereich einer Etwas weiche Formulierungen, so wie der ganze Titel, Spiegeltitel ja auch hieß Lizenz zum Durchmogeln.
00:24:04: Auch keine ganz klare Ansage Steuertricks Nähe zu UK oder zur organisierten Kriminalität.
00:24:10: also offensichtlich eher eine wieder BGH dann auch meinte weniger eine faktenbasierte Berichterstattung sondern eher eine Meinungsmäßige nämlich das ist die Gründung weil wieder BGH zum Ergebnis kommen kann.
00:24:27: Es gibt zwar keine Grundlagen für die Behauptung, sie ging über das rechtliche Erlaubt hinaus.
00:24:33: Aber die brauchen noch keine Grundlage beim Spiegel für diese Behauptungen nämlich Sie bewegen sich im Raum der Meinungsfreiheit.
00:24:39: Diese schütze ja auch Bewertungen, die eine objektiven Beurteilung nicht standhalten würden.
00:24:45: Also zunächst mal ganz richtig sagt der BGH unter Bezugnahme auf die Rechtsprechende des Bundesverfassungsgerichts dass die Meinungs Freiheit nach Artikel fünf Absatz eins Satz Eins Grundgesetz auch dann geschützt sein, wenn es sich um eine neunfünfzeichen Falsche oder nicht begründete oder nicht begründbare Meinung handeln würde.
00:25:06: und dann begründet der BGH.
00:25:08: Warum ist tatsächlich hier nicht um die Tatsachen behaupten?
00:25:11: Ging das sondern um ein Werturteil?
00:25:14: kommt dann zu dem vertretbaren Ergebnis dass die Äußerungen des Spiegels also ja eine subjektive Rechtsmeinung darstellen würden.
00:25:22: Und diese dürften nur weil sie unwahrbar seien nicht verboten werden.
00:25:27: Das Oberlandesgericht München hat in der Vorinstanz noch gesagt, es fehle jede Grundlage für das negative Werturteil des illegalen Verhaltens.
00:25:34: Und deswegen würde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Karlsruher Schulfreunde die Typiko gegründet haben überwiegen.
00:25:42: Der BGH sieht's anders.
00:25:43: Er sagt nö auch die falsche Meinung ist geschützt von Artikel fünf und selbst wenn es für eine solche Meinung keine tatsächlichen Angriffungstatsachen gebe würde das nichts ändern, dass die im Zweifelsfall gegenüber im Rahmen der Abwägung gegen über dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht doch mal obsiegen könnte.
00:26:02: Wie in diesem Fall.
00:26:04: Der BGH stellt auch fest diese Bewertungen dort würde illegal gearbeitet habe selbst keinen tatsächlichen Gehalt für BGH versucht sie dann irgendwie runter zu werden indem man sagt na ja damit sei aber gar keine Stigmatisierung der Kläger verbunden.
00:26:19: Sie würden deswegen nur, weil sie als illegal arbeitende Gesellen dargestellt wurden.
00:26:25: Den würde keine soziale Ausgrenzung oder Isolierung drohen.
00:26:28: Da würde ich schon mal ein Fragezeichen setzen.
00:26:30: Ich glaube der Vorwurf du arbeitest illegal ist immer noch sozial relevant.
00:26:37: aber Nö der BGH sagt kann durchaus bei der Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit auf die anderen Seite, der Meinungsfreiheit an der anderen Seite dazu führen, dass im Einzelfall man das durchgehen lässt.
00:26:49: Und das macht er hier.
00:26:51: Mein Eindruck ist, Nico, du fragst es noch mal im Eindruck, dass der BGH hier was verwechselt?
00:26:56: Er wechselt nämlich den Schutzbereich der Meinungenfreiheit und der umfasst natürlich auch unwahre Behauptungen oder in Anführungszeichen falsche Meinungen also vollkommen unklausible Äußerungen verwechselt diesen den Umfang des Schutzbereichs mit dem Abwägungsergebnis.
00:27:15: Und wenn das stimmt, was der BGH sagt, dass man also über einen unbescholtenen anderen, den man nicht nachweisen kann, dass er sich kriminell oder illegal verhalten hat... Wenn man über den Sagen darf sie gingen über die Grenzen des rechtlichen Erlaubten hinaus.
00:27:30: Ja dann gute Nacht mein Prinz!
00:27:32: Dann habe ich keine Chance mehr meinen guten Ruf in der Öffentlichkeit gegen unbegründete Anwürfe zu verteidigen.
00:27:40: Also mir leuchtet das ehrlich gesagt nicht ein, aber Nico du hast es schon zu erkennen gegeben dass du das mit großer Gelassenheit trägst was der BGH dort macht.
00:27:50: dann beruhige mich mal
00:27:52: Ja ich kann dem schon durchaus folgen was der hier macht.
00:27:58: also etwas irritierend ist dieser lange lange Abdruck von acht Seiten am Anfang, die dann aber gar nicht aufgegriffen werden.
00:28:06: Weil es tatsächlich dann... Also ein Unterlassungsantrag war schon beim Oberlandesgericht gekippt und es blieb dann eigentlich wirklich nur noch dieser von dir auch genannte Satz dass man hier an den Rand des Illegalen und darüber hinausgeht übrig wenn man sich die acht Seiten anschaut die vorne stehen und gegen die sich die Kläge offensichtlich nicht gewährt haben oder Also jedenfalls ist darüber nichts bekannt, dass sie sich dagegen gerichtlich gewährt haben.
00:28:36: Also wenn das alles jedenfalls möglicherweise stimmt was dort vorne steht dann ist die Schlussfolgerung natürlich fast schon banal.
00:28:46: ja also das sind schon sehr fragwürdige Machenschaften die dort den Betreffenden dann auch zum Vorruf gemacht worden sind.
00:28:55: da muss auch sehr gründlich recherchiert worden sein.
00:28:57: seit des Spiegel Im Höhen finde ich das schon mal überhaupt nicht, wenn man das im Gesamtbild dort nimmt.
00:29:05: Das sind halt unterschiedliche rechtliche Maßstäbe ob Tatsache oder Werturteil da finde ich, dass mit dem BGH oder den sechsten Senat ist es ja hier auch sehr sauber nämlich zu unterscheiden zwischen dazwischen ob bei tatsamen Behauptungen, wenn sie die Angegriffen hätten die Kläger dann hätten führen müssen, dass das unwahrer ist was dort im schwiegel stand.
00:29:31: diese mühe haben sie aber aus gründen die man ahnen kann gescheut und sind dann auf diesen satz gegangen der kein fassbaren tatsachenkern hat.
00:29:43: ja die gehen über.
00:29:44: das ist also das ist ja eine reine wertung zu sagen sie halten sich nicht an recht und gesetzt.
00:29:50: Das ist ja nicht das ist eine reinereine wertungen.
00:29:53: Und im äußerungsrecht schaut man ja dann eigentlich immer nur auch durchaus erst mal isoliert auf das, was tatsächlich als Aussage angegriffen ist.
00:30:04: Und wenn es eine reine Wertung ist dann sind die Maßstäber einfach sehr streng.
00:30:09: Dann ist ja Schmähkritik, nein weit von entfernt dass das jetzt hier darum geht die Personen zu diffamieren ohne irgendwelche anderen Motive noch zu haben.
00:30:21: also in die Schublade fällt's auf keinen Fall.
00:30:23: Und damit ist man in der Abwägung und die Abwägungen, wenn es um Meinungsäußerungen geht, also um reine Wertungen geht.
00:30:32: Da ist natürlich auch wieder die Würde immens hoch.
00:30:36: Das geht ja hier nicht um... Das scheint dann durch in der abwägigung.
00:30:45: Da hast du recht, dass das manchmal nicht so ganz zu fassen ist.
00:30:51: In der Rechtsprechung Persönlichkeitsrecht, das Sprech von Zivilgerichten haben wir ja so zwei verschiedene Tonspuren die bedient werden.
00:30:59: Die eine Tonspur ist... Da spreche ich es aber nicht nur von diesem Urteil sondern das ist insgesamt rechtsprechend durch ein BGH geprägt dort durch den sechsten Senatik.
00:31:08: Eine Tonspor ist die Unterscheidung zwischen Tatsachen Behauptungen und Werturteilen und in unterschiedlichen Maßstäben nämlich einmal wahr oder unwahr Und das andere Mal eigentlich zudäßig bis zur Grenze der Schmähkritik.
00:31:20: Und die andere Tonspur, die wir ja auch haben ist das was wir alle in unserem Studium gelernt haben.
00:31:26: Das ist nicht Schnee von gestern.
00:31:28: Das sind die Sphären.
00:31:30: Intimsphäre, Privatsphäre und Sozialsphäre.
00:31:37: Diese eine Tonspur tatsache Werturteil mit der anderen Tonspor-Sphärentheorie.
00:31:43: Je nach der Sphäre sind die Spielräume größer wie diese zu interagieren.
00:31:48: Das habe ich ganz ehrlich gesagt noch nie so richtig verstanden aus der PGH-Richsprechung.
00:31:54: Und es verhält sich wohl, das ist wohl jetzt keine übertriebene Kritik.
00:32:00: Es verhält dich wohl so dass es glaube ich auch da keine wirklich... ganz klares, klares Systematik in der Begehare sprechen.
00:32:07: Das spricht von Jahrzehnten.
00:32:12: Warum komme ich jetzt darauf, das da nochmal den Finger drauf zu legen?
00:32:16: Weil dann auf einmal die Sphären auftauchen.
00:32:22: In der Abwägung taucht dann auf ein Mal auf, das ist Sozialsphäre fraglos... Wenn das jetzt hier ins Intime oder auch nur private hereingegangen wäre, wäre die Entscheidung wohl anders ausgefallen.
00:32:35: Also jedenfalls nach dem Maßstab, den Sie dort machen, weil das spielt dann in der Abwägung schon eine erhebliche Rolle, dass es ja halt um Geschäftsgebahren geht und nicht um irgendetwas anderes.
00:32:47: Und da sind dann auch wieder die Spielräume, die die Presseberichterstattung hat deutlich größer als in den anderen genannten Bereichen.
00:32:57: Und wenn man mal so in den Hinterkopf auch nimmt, also die acht Seiten, die mehrfach erwähnten acht Seiten aus dem Tatbestand des Urteils.
00:33:04: Wenn man nie mal kurz in den hinterkopf nimmt dann muss man sagen... Also da hätte man ja noch viel schlimmeres über die Betreffende sagen können, wenn das alles so gewesen ist als diese dann, wie gesagt, Hinterkopp, als diese vielleicht dann doch eher gar nicht so abwertende Feststellung oder Bewertung dass man es hier mit Recht und Gesetz nicht so genau nimmt.
00:33:27: Ja, ich habe ein ungutes Gefühl Nico!
00:33:29: Es bleibt für mich ein bisschen schwierig.
00:33:31: Ich finde wenn man behauptet jemand geht über die Grenzen das rechtliche erlaubten hinaus muss man Butter bei den Fischen geben.
00:33:38: da muss man sagen wo genau an welcher Stelle.
00:33:41: da brauche ich sozusagen eine Anknüpfungstatsache, aus der es sich ergibt.
00:33:44: An der Stelle ist illegal gehandelt worden.
00:33:47: Sonst als sozusagen Stimmungsmache ist mir das zu wenig.
00:33:51: auch diese Nähe zur organisierter Kriminalität.
00:33:53: Das kann alles mögliche sein.
00:33:56: Also das ist mir für einen Organ wie den Spiegel, der ja nun mit knallhatter Recherche sich seinen Ruf erarbeitet hat und dann kommt er hier mit weichen Äußerungen daher.
00:34:06: Das überzeugt mich nicht so ganz und der BGH steigt sehr gerne darauf ein.
00:34:11: Ich kenne aus verschiedenen Gründen den Bereich des Wettwesens, ganz gut hatte ich im beruflichen Kontext auch damit zu tun, auch als Datenschützer auch schon früher noch im parlamentarischen Bereich.
00:34:23: Und das ist unangenehm.
00:34:24: ja vor allen Dingen finde ich das Verhalten des Staates unangesehen, der das Wettmonopol hat und wo die Finanzminister Millionen einsäckeln und mit treuherzigem Augenaufschlag sagen, wir machen das ja nur um der Spielsucht entgegenzuwirken.
00:34:39: Also eine grobere Lüge kann man sich kaum vorstellen.
00:34:42: Es ist ein unangenehmes Metier und da macht der Staat auch nicht seinen besten Job, sage ich mal vorsichtig.
00:34:49: aber sozusagen jetzt schlechte Stimmung zu verbreiten und dass Anrühchig finden ist das Eine.
00:34:55: Der BGH ist auch ansonsten für mich nicht mehr ganz objektive Linie.
00:35:01: Nehmen wir mal das Passfoto, da wird also sein Foto abgebildet.
00:35:05: Sein Passfotos, sein Passabgebilded im Bericht.
00:35:09: Das hat einen machtenbestimmten Eindruck.
00:35:11: ja und das hat offensichtlich irgendwas mit sieht so aus als wäre dann eine Kontrolle vorgenommen worden oder sei da irgendjemand vielleicht ein Pass abgenommen worden.
00:35:21: Da sieht nicht besonders doll aus.
00:35:22: was sagt der BGH dazu?
00:35:24: Der Sochters ist zulässig.
00:35:26: Es bestünde ein großes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, dass sich auch auf die Identität und das Aussehen, der in dieser Weise im Wirtschaftsleben tätig werden, den Personen erstreckt.
00:35:35: Also die Öffentlichkeitswissen wieder aussieht also nicht wirklich mal aus meiner Sicht.
00:35:39: Da kann man doch nicht behaupten, es da zumindest eine Ansatzweise nachvollziehbares Interesse daran gäbe.
00:35:46: wie sieht der Typ aus?
00:35:47: Der Tepiko gegründet hat Und ich finde die Kritik an der BG-Heinscheidung auch wirklich nachvollziehbar, die ja auch geäußert wird.
00:35:55: Es gibt auch zustimmende Äußerungen Nico.
00:35:58: aber mir fiel zum Beispiel die Kritik auf, die sagte das Urteil ergibt Das Bild einer vorsichtig ausgedrückt dogmatisch nicht vertieften Urteilsbegründung.
00:36:07: Das scheint mir auch so.
00:36:08: also mir leuchtet weder das Ergebnis jetzt ein dass man also ohne Anknüpfungs-Tatsachen sagen darf der geht über gesetzlich zulässige hinaus noch finde ich das insgesamt angemessen auch nicht die Leute dann mit Kontafei abzubilden.
00:36:25: Da scheinen mir sozusagen die äußeren Umstände, die unangenehm bis anrühig sein mögen zu stark in die rechtliche Wertung
00:36:35: hineinzurutschen.".
00:36:38: Stefan, die Anknüpfungs-Tatsachen braucht man bei der Verdachtsberichterstattung?
00:36:44: Das ist hier aber wohl kein Fall der Verdachtsberichterstattung!
00:36:48: Ja, das ist ja hier nicht ein Fall wo es heißt.
00:36:51: Also den wird vorgeworfen dass sie jetzt uns läuft im Ermittlungsverfahren wegen weiß der Teufel was?
00:37:01: Insofern sind das auch nicht die Maßstäbe die dann hier der BGH anlegt wenn er in die Schublade gegriffen hätte.
00:37:09: Das ist ja auch wieder eine eigene Schublada.
00:37:11: Eine Rechtsbrechung des BGH Verdachtsberichterstattungen Dann wäre sicherlich der Fall oder hätte sein können, dass der Fall anders entschieden worden wäre.
00:37:20: Aber der BGH hat es nicht als Fall der Verdachtsberichterstattung gesehen.
00:37:23: Das ist ersichtlich.
00:37:25: Hätte das nicht nahegelegen?
00:37:27: Niko, wenn der Spiegel sagt Sie gingen über die Grenzen des Rechtlicherlaubtens hinaus also sie haben etwas Illegales getan.
00:37:36: Ist das nicht eine Verdachts- berichterstoffe?
00:37:37: Nein, das
00:37:37: tützen Sie ja oft.
00:37:38: Das sind die acht Seiten.
00:37:41: Die acht Seiten sind schon abenteuerlich.
00:37:43: Das geht ja auch nicht um Verdacht, sondern da geht es um eine Berichterstattung wie Sie seit dem Jahr Zwei-Zeit-Zwei-Tausend-Vier, in der Ihr Unternehmen geführt haben und was sie da alles so getrickst haben.
00:37:57: Das ist etwas anderes als für ein Verdachtsberichterstatter.
00:38:00: Und grusse Anmerken zu den Bildern sagt der BGH natürlich – und dem kann ich auch etwas abgewinnen.
00:38:06: und das ist auch durchaus Rechtsprechungen zur Pressefreiheit.
00:38:11: auch die Entscheidung zählt, ob und wie ein Presseerzeugnis bebildert wird.
00:38:16: Eine Bedürfnisprüfung, ob eine Bebilderung veranlasst war findet nicht statt.
00:38:22: Man muss sich nicht dafür rechtfertigen warum man das so bebildet hat sondern dann kommt die Abwähigung, die sicherlich ein anderes Gericht auch anders hätte machen können oder ja anders gemacht hat in der ersten Instanz.
00:38:38: Aber abwege finde ich auch diesen Teil nicht.
00:38:43: Und die Antwort darauf, wie soll man sich denn gegen eine solche Publikation wehren?
00:38:47: Die Antwort ist eigentlich... Also wenn man ein Freund der Meinungsfreiheit isst und dazu bekenne ich mich ja gerne, ist durch Gegenrede.
00:38:57: Ja das ist ja nicht so dass man wehrlos ist gegen solche Anschuldigungen Und wir haben es ja jetzt hier auch nicht mit Lisa Müller zu tun, sondern wir haben sie ja mit Unternehmensgründern, glaube ich bis heute Gesellschaft anzutun.
00:39:13: Ja die auch über die Kontakte und die Möglichkeiten verfügen dann auch dagegen zu halten.
00:39:21: Insofern finde ich eigentlich auch das Ergebnis also löst jedenfalls bei mir auch keine Störgefühle aus.
00:39:27: Ja, aber ich verstehe.
00:39:28: Ich kann schon nachvollziehen, dass dein Gefühl da eher in eine andere Richtung reingeht.
00:39:35: Aber ich würde den Senat hier schon davor in Schutz nehmen, das er jetzt unsauber argumentiert hat.
00:39:40: Also die Sauberkeit beim Persönlichkeitsrecht siehe vorhin mit den zwei Tonspuren.
00:39:45: Die ist einfach ... So ganz sauber ist die noch nie gewesen?
00:39:53: Das ist so also, dass die Rechtsprechung der sechsten Senats zum Persönlichkeitsrecht, so wie er über Jahrzehnte entstanden ist wirklich in ein Schema F herein zu pressen.
00:40:05: Das versuche ich jedes Mal wenn ich das Internetrecht wieder neu auflege und dort zum Persöhnlichkeitsrechts schreibe.
00:40:12: Und dann merkt man aber auch immer ganz schnell dass man halt keine Systematik suchen kann wo es keine wirkliche überzeugende Systematika gibt.
00:40:21: Nichtsdestotrotz ist es ja, wenn man's mal so ein bisschen aus der Vogelperspektive sieht.
00:40:27: Und da muss man das Bundesverfassungsgericht auch dazu nehmen.
00:40:29: Der Bundesgerichtshof bemüht sich natürlich und das Bundes-Verfassung-Richt.
00:40:33: Darüber haben wir ja auch im Podcast.
00:40:34: So letztes Jahr übrigens auch mit Professor Papi in den letzten Folgen... dass das Bundesverfassungsgericht auch immer ein sehr waches Auge darüber hat, dass der BGH nicht zu weit geht.
00:40:43: Mit Einschränkungen in der Meinungsfreiheit?
00:40:45: Genau!
00:40:46: Nicht so weit geht bei der Einschrecke und der Meinungstuppresse vorhanden.
00:40:49: Das weiß natürlich ein sechster Senat des BGH auch ja.
00:40:52: Und wenn man das mal zusammen im BGH- und Bundesverfaßungsgerichts muss man schon sagen, dass man jetzt nicht sagen kann, dass das außer Balance ist was dort die Grundlinie ist, die da verfolgt wird.
00:41:05: Also hättest du lieber Nico den typischen Leuten als Trost eigentlich nur anzubieten?
00:41:10: Es ist keine Ausreißerentscheidung, die der BGH da getroffen hat.
00:41:13: Das macht er so oder so ähnlich meistens.
00:41:16: Stefan!
00:41:16: Als Anwalt hätte ich denen doch gesagt also wenn ihr euch nicht gegen die Tatsachen dort zu wehersetzen, mein Zutat zu wirsätzen können dann lasst das mal besser bleiben.
00:41:26: ja weil wie sieht denn das eigentlich aus?
00:41:28: Ja, das muss man doch auch mal so.
00:41:31: Das ist die Anweissicht.
00:41:32: also ich verstehe überhaupt nicht wie man den hat raten können.
00:41:35: Also so isoliert auf diese Aussage und das waren ja offensichtlich auch ansonsten jetzt keine weiteren.
00:41:44: also wie sie isoliert dann beim BGH um eine solche Aussage streiten
00:41:48: können.
00:41:49: Immerhin bis zum Oberlandesgericht München hat es noch gereicht.
00:41:53: Da war es noch eine zweite, die wir aber eigentlich auch.
00:41:56: Da war's noch offensichtlicher, dass das eigentlich ... Zitieren wir dich nochmal ganz kurz.
00:42:00: Das hatte das OEG schon weggemacht.
00:42:02: Die einen, weil da kann man gar nicht mehr verstehen, dass Landgerichten in der ersten Instanz das verboten hatten.
00:42:08: In Spielhallen und Wettbüros lässt sich mit wenig Aufwand viel Geld waschen?
00:42:13: Ja, das war die Aussage, die das OEC schon für erlaubt erachtet hat ja.
00:42:17: Und naja also meine Wehr hat nicht schon mal gehört.
00:42:22: Mutmaßungen, ich weiß das hier vielleicht auch.
00:42:25: Keine Insiderkenntnisse.
00:42:26: Wer hat das nicht schon mal gehört?
00:42:27: Das in Wettbüros, wo es viel Bares über die Theke geht, dass es vorkommt, dass dort auch Geld gewaschen wird.
00:42:36: So dann sind wir bei der Geldwäsche gelandet.
00:42:38: am Schluss dieser Folge.
00:42:40: und ja für alle Zuhörerinnen und Zuhöre, die uns bis hierhin gefolgt sind.
00:42:45: Vielen Dank!
00:42:47: Und bis zum nächsten Mal.
00:43:06: und abonniert.