00:00:02: Herzlich Willkommen zu einer Neufolge von Vorderhohe Rechtsstaat, dem Podcast der Zeitschrift PING!
00:00:07: Privacy in Germany.
00:00:09: Wir sprechen nach heute wieder über aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei ganz besonders auf unsere Themen Informationsfreiheit?
00:00:17: Damit fangen wir heute auch an und Datenschutz.
00:00:19: Mein Name ist Stefan Brink.
00:00:21: ich leite ein Digitalisierungs-Institut in Berlin und am anderen Ende der Leitung sitzt Professor Nico Herting rechtsanwalt und Herausgeber der PING.
00:00:30: Hallo Nico grüß dich So, wir haben zwei kurze Nachklapps mit denen wir einleiten wollten.
00:00:37: Es hat sich nämlich was getan in Verfahren über die wir schon mal ansatzweise berichtet haben und dann haben wir noch zwei Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof beziehungsweise vom Verwaltungsgericht Dresden.
00:00:47: Wir steigen einmal ein Mit Fragen zur Informationsfreiheit und zwar muss ich das Bundesverfassungsgerichts vor dem Verwaltungskrieg Karlsruhe verantworten ist verklagt worden mit Unterstützung von Fracht den Staat von einem jungen Juristen der ganz gerne Informationszugang haben wollte, zu unterlagen des Bundesverfassungsgerichts anlässlich eines Fachgesprächs.
00:01:08: Das dieses Gericht mit dem Europäischen Gericht zur Vermenschenrechte schon im Juni- und Jahrzehntig geführt hat.
00:01:15: Darüber haben wir schon berichtet.
00:01:16: bei diesem Treffen ging es übrigens peinlicherweise um das Thema Informationsfreiheit.
00:01:21: Der Kläger wollte ganz gerne einen Vortrag ran, den Einrichter des Bundes Verfassung gerichts Prof.
00:01:27: Heinrich Wolff dort anlässlich dieses Fachgesprächs mit dem EGMR gehalten hat.
00:01:34: Und Spoiler-Alarmen, das Verratungsgericht Karlsruhe, die dritte Gamma, hatten mit Entscheidung vom Eightzehnten März diese Klage auf Zugang abgewiesen.
00:01:43: Die schriftlichen Urteilsgründer haben wir noch nicht.
00:01:46: Aber wir haben erstens zu verkünden, dass also der Tenor steht und zweitens würden wir uns nochmal kurz damit auseinandersetzen welche Themen denn vom Verwaltungsgericht Karlsruhe angesprochen waren und dann mutmaßlich in den Gründen auch behandelt werden.
00:01:59: Vier Themen war es um die man sich vor Gericht stritt in der mündlichen Verhandlung das eine größere Thema.
00:02:05: natürlich die Frage Wie sieht das aus?
00:02:08: Wenn sich da Gerichte miteinander unterhalten, kann man davon ausgehen dass die Vertraulichkeit, die solchen Fachgesprächen unterlegt wird, sich dann auch gegenüber Informationszugangsansprüchen durchsetzt.
00:02:22: Zum anderen natürlich die grundlegende Frage ist das überhaupt ein Fall der Informationsfreiheit?
00:02:26: Da geht es ja darum, ordentliche Informationen der öffentlichen Verwaltung herauszuholen, heraus zu bekommen oder rauszuklagen.
00:02:34: Und ist das, was die hier machen nicht eher Rechtsprechung?
00:02:37: Darauf hat das Bundesverfassungsgericht plädiert.
00:02:39: Das sei also eine Art Konfliktprävention, eine vorzogene Form der Rechtsprechungen, wenn man sich mit einem anderen obersten europäischen Gericht vertraulich unterhalten würde.
00:02:49: Dann ging es um die interessante Frage dieser Vortrag von Professor Wolf.
00:02:54: war das eigentlich tatsächlich eine ordentliche Information oder war das nur so ein Wisch, so einen Zettelchen bloße Entwurf, der gar nicht zu den Akten gelangen sollte.
00:03:05: Dagegen sprach allerdings das der Vortrag des sogenannten Manuskriptpools des Bundesverfassungsgerichts geschafft hat also ein Hort wo kluge Äußerungen noch klügerer Verfassungsrichter für die Nachwelt aufrechterhalten werden um insbesondere bei zukünftigen Treffen nochmal einen Ansatzpunkt zu haben.
00:03:22: Und schließlich ging es um die schöne Frage, wie sieht denn das aus?
00:03:25: Hat der Professor Wolf nicht das Urheberrecht an dem was er dort vorgetragen hat.
00:03:29: Er hat jedenfalls so hörte man der Herausgabe seines Vortrags widersprochen, er hätte einfach sagen können da lieber Juristudent haste was lernste was und sondern hat wohl gesagt ne gebe ich nicht raus.
00:03:40: Und da ist dann die interessante Frage.
00:03:42: Hat er eigentlich das Urheberrecht an dem, was er vorgetragen hat oder ist es nicht Teil seiner Arbeit?
00:03:47: War das eine Nebentätigkeit, war das Privattätigkeit?
00:03:50: Warum ist es dann eigentlich Rechtsprechung?
00:03:52: Fragen über Fragen von denen auf die wir die Antwort, die große Antwort kennen, nämlich die Antwort gibt nix keinen Zugang.
00:03:59: bin sehr gespannt auf die Gründe.
00:04:01: Nico Wie geht's dir?
00:04:02: Wir konnten uns vorher nicht abstimmen.
00:04:04: heute Stefan ich habe die Grunde schon.
00:04:06: Hey!
00:04:06: Da bist du weiter als ich.
00:04:07: Sie sind nämlich seit ein paar Tagen.
00:04:09: Sie sind seit ein paar Tagen online und man muss den Karlsruher Verwaltungsgericht eines auf jeden Fall lassen.
00:04:15: Sie haben sich größte Mühe mit dem Fall gegeben, jetzt mal gleichgültig ob man das überzeugend findet was sie am Ende sagen oder auch weniger überzeugen.
00:04:25: die Entscheidung ist lang.
00:04:27: Sie habe zunächst einmal keinen Zweifel daran gelassen dass das unter des IFG grundsätzlich fällt weil es keine Rechtsprechung ist wenn einen Verfassungsrichter in einem treffen mit einem anderen Gericht ein Vortrag hält.
00:04:43: Das nimmt auch nicht allzu lange breiten Raum ein und sie haben den Einwand nicht gehört oder jedenfalls nicht durchgreifen lassen, dass es sich um einen Entwurf oder eine Notiz handele, denn das Manuskript wurde anschließend... Man lernt vieles, was es so alles gibt.
00:05:06: Es gibt ein Pool von Reden, eine Art von Archivwohl in das dann das Redemanuskript überführt worden ist und damit ja ist das eigentlich schon fast nicht mehr nachvollziehbar wie man hat einwenden können dass das nun ein Entwurf gewesen sei Und wirklich breiten Raum einnimmt.
00:05:25: zum einen das Urheberrecht dazu gleich und aber vor allen Dingen die Ablehnung des Informationszugangs unter dem Gesichtspunkt die notwendige Vertraulichkeit für internationaler Verhandlungen würde durch eine Offenlegung dieser Chronoskrips des Redeinhalts beeinträchtigt.
00:05:46: Dazu muss man sehen, dass die Vorschrift auf die sich das stützt Anspruch auf Informationszugang besteht nicht wenn und solange die notwendigen Vertraulicherheit innerhalb internationaler ist.
00:06:00: erst mal nach dem Wortlaut überraschend, dass eine Rede die ein Verfassungsrichter hält wenn sich das Verfassungsgericht mit Richtern eines anderen Gerichts des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte trifft.
00:06:13: Dass das subsumiert wird unter internationale Verhandlungen weil was sie zu verhandeln haben wenn sie dort sind.
00:06:22: Das kann man ja gar nicht greifen.
00:06:25: Ich
00:06:25: würde mich jedenfalls wundern, Niko, wenn Gerichte dort verhandeln ... Was könnten Sie denn verhandlen?
00:06:29: Wie können sie zukünftig rechts sprechen?
00:06:32: Hoffen wir mal sehr, dass ihr das nicht tun.
00:06:34: Dass Sie sozusagen Rechtsprechungslinien absprechen, das dürften Sie wohl auch gar nicht.
00:06:39: Jedenfalls nicht ohne dabei das rechtliche Gehör zukünftiger Verfahren beteiligter zu verletzen und ... Verhandlungen würde man sich eher vorstellen zwischen Regierung zum Beispiel.
00:06:51: Und hier geht es doch eigentlich letztlich um einen, sagen wir mal Informationsaustausch so eine Art ja diplomatische Beziehung wo man sich freundlich ein paar Gründe mitteilt um sich besser zu verstehen.
00:07:05: aber dass dort verhandelt wird im Sinne auf ein Verhandlungsergebnis das dann auch für die Beteiligten verbindlich ist also das kann ich mir echt nicht vorstellen.
00:07:13: Genau, auch sie greifen dann in die Gesetzgebungsmaterial hinein und finden dort natürlich nur Stichworte wie internationale Verhandlungsfähigkeit der Bundesregierung.
00:07:24: Und Verhandlungsfähigkeit von Behörden soweit Sie eingebunden sind jetzt im Austausch mit den Behörde anderer europäischer oder auch internationaler im übrigen Länder.
00:07:39: Und das passt natürlich alles nicht so richtig.
00:07:42: Und dann reift das Karlsruhe Gericht letztlich zu einer Art Trick, indem sie nämlich aufgreifen, dass es wohl sowas gibt oder jedenfalls nach dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts gibt und dessen Sachvortrag wie ein Netzwerk der europäischen Gerichte die sich also in gewissen regelmäßigen Abläufen dann dort auch miteinander abstimmen.
00:08:11: Und dann meint das Karlsruher Verwaltungsgericht, dass doch der Austausch in einem solchen Netzwerk nach dem Sinn des Paragrafen Nr.
00:08:24: III Buchstabe A, also mit den internationalen Verhandlungen, der Austausch müsste doch eigentlich genauso einen gewissen Vertraulichkeitsschutz haben.
00:08:34: wie ist der Austhausch?
00:08:36: der Bundesregierung mit anderen Regierungen anderer Länder habe und wie es der Austausch von Bundesbehörden mit Behörden anderer Länder haben.
00:08:46: Das ist ein gewisser Kunstgriff, dann gibt man sich sehr viel Mühe, das möge jeder selbst nachlesen.
00:08:54: Dann auch wiederum zu begründen warum das jetzt hier im konkreten Fall auch so sich verhält.
00:09:04: dass wenn Wir jetzt alle wüssten, wie sich der geschätzte Professor Wolf geäußert hat zum Thema Informationsfreiheit gegenüber dem EGMR.
00:09:15: Dass damit die Beziehungen zwischen den Bundesverfassungsricht und dem EGMR gefährdet werden?
00:09:21: Naja das ist dieser Teil...
00:09:23: Das hört sich nach ziemlich dünner Soße an wenn ich da noch was dazu sagen darf lieber Nico!
00:09:28: Das würde ja voraussetzen dass die Äußerung, die Herr Wolff dort getroffen hat in irgendeiner Form verbindlich oder zumindest vertreten fürs Gericht geäußert worden.
00:09:39: Das heißt, er müsste dann seinen Vortrag mit dem zuständigen Senat für Informationsfreiheit zuständige Senat irgendwie abgesprochen haben vielleicht mit den Präsidenten abgesprochen und möglicherweise müsste er sich dann auch der Senat müsse sich daran halten.
00:09:56: das ist doch alles vollkommen indiskutabel.
00:09:58: darum kann es doch gar nicht gehen.
00:10:00: wie sollte denn Herr Wolf sozusagen das gericht in irgendeiner Weise bindende Äußerung in diesem Netzwerk treffen können.
00:10:08: Dafür gibt es keine Rechtsgrundlagen und auch von unserem Verständnis, von Rechtsprechungen überhaupt keine Anhaltspunkte.
00:10:14: also das scheint mir relativ weit hier geholt.
00:10:17: ehrlich gesagt
00:10:19: Ja aber vielleicht auch in gewisser Weise symptomatisch.
00:10:23: ich sage dir gleich warum ich das so sehe.
00:10:26: Führt man sich vor Augen Zitat dass ein Informationszugang den vertraulichen direkten Austausch der Gerichte zurück drängen würde.
00:10:34: Könnte dies zufolge haben, dass der schriftliche Austausch über Entscheidungen stärker an Bedeutung gewöhne?
00:10:40: Das ist ja der Normalfall.
00:10:41: Das Gericht spricht durch seine Entscheidungen und dadurch die Möglichkeit.
00:10:44: jetzt kommt das es zu konfrontativen Entscheidungen käme, die mit Blick auf ein Ansehens- und Bedeutzungsverlust des Rechtsstaats problematisch sein könnte.
00:10:54: Der Ansehmens-und Bedeutsungsverluß des Rechts Staats Das ist meines Erachtens symptomatisch.
00:11:02: Ich mach noch mal weiter, Stephan, dass mein Skript lässt rückschlüsse auf die konkrete Meinung von Richter Wolf.
00:11:09: überraschung zu.
00:11:11: Seine Rede lässt Rückschlüße auf seine Meinung zu.
00:11:14: Es soll ein Votum vergleichbar sein und beschränkt sich nicht auf die schlichte Wiedergabe von Entscheidungen.
00:11:19: Es werden heikle Punkte von Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtskritikpunkte an abweichende Rechtsprechung durch das EGMR Anregungen und Fragen zu einzelner passatischen Gerichtsentscheidungen erörtert.
00:11:30: hinzukommt, dass bei den Fachgesprächen nicht die wissenschaftlichen Mitarbeiter so ausschließlich die Richter teilnehmen können.
00:11:38: Was davor mit denen zu tun hat weiß ich nicht schon das schafft einen geschützten Raum für in freien Meinungsaustausch.
00:11:47: dieser ist nach mal Ausführung der Beklagten und nach ausführendes Bundesverfassungsgericht zur Gewährleistung von Grundrechtsschutz beziehungsweise unabdingbar.
00:11:58: Das ist natürlich sehr, sehr grausig.
00:12:00: Ja, das ist Kraut und Rühm.
00:12:04: vor allen Dingen muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
00:12:06: dann würde man also behaupten dass der Herr Wolff dort sein Innerstes nach außen kehrt und Geheimnisse offenbart die ein anderes europäisches ausländisches Gericht wissen darf aber der deutsche Bürger nicht.
00:12:20: Ja, also herzlichen Glückwunsch.
00:12:21: Wo sind wir denn?
00:12:23: Wo ist immer denn das?
00:12:24: man sagt so ein komisches nicht rechtlich fundiertes Netzwerk, ein gefühltes Netzwerk zwischen Gerichten von denen ich auch hoffentlich davon ausgehe dass uns die Rechtsordnung erklären wer dort ober und wer unter ist, wer das letzte Wort hat und wer sozusagen sich dann fügen muss Das ganze jetzt umzuschwurbeln in einen Verhältnis von geben und nehmen und Vertrauen.
00:12:50: Und irgendwie nicht in Konflikt geraten, weil das für den Rechtsstaat schwierig ist.
00:12:54: Also da muss ich echt sagen, dass Frau Alterskrieg Karlsruhe hat merkwürdige Vorstellungen von dem was ein Rechtsstaate ist.
00:12:59: Ich gehe davon aus, dass das geklärt ist welches Gericht in welcher Sache Das letzte Wort hat.
00:13:06: dann brauche ich solche Schwurbeleien nicht ehrlich gesagt.
00:13:10: Aber ich glaube, dass die Furcht von dem Ansehens- und Bedeutungsverlust des Rechtsstaats ... Die kommt ja da her.
00:13:20: Das ist ... irgendwo steckt da drin die Sorge, dass das was offenbar wird vom Populisten benutzt wird, um dem Ansehen zu schaden?
00:13:31: Dass man jetzt vermehrt geschützte Räume meint zu brauchen der, wenn man so möchte, Herrschenden um sie vor Populisten zu schützen.
00:13:43: Das ist, glaube ich, einer der Gründe, warum wir im Augenblick nicht gerade eine Hochzeit der Informationsfreiheit haben.
00:13:49: Das kann man ein bisschen an der Rechtsprechung der Gerichte ablesen.
00:13:55: Wenn man die Linie insgesamt nimmt, war das schon mal ein bisschen großzügiger bei der Auslegung des Informationsfreiesgesetzes als das was wir jetzt hier aus Karlsruhe bekommen.
00:14:08: und man sieht es ja auch daran dass es im Moment ausgeschlossen ist, das bestehende Informationsfreiheitsrecht in Richtung Transparenz weiterzuentwickeln.
00:14:16: Weil's dafür keine politischen Währheiten gibt und man ganz im Gegenteil befürchten muss – das haben wir hier auch schon in einzelnen Folgen besprochen – siehe auch die Koalitionsverhandlungen vor einem Jahr, dass es Bestrebungen gibt dort doch auch tieferer Einschnitte zu machen im Informationsfreizeiterecht.
00:14:34: Aber Nico was ist das denn für ein Verständnis von Rechtsstaat?
00:14:39: dass dadurch erschüttert werden könnte, dass der Bürger, der naive Bürger plötzlich erfährt das verschiedene hohe Gerichte unterschiedliche Auffassungen zu bestimmten Sachthemen haben.
00:14:50: Um Gottes Willen, dass eine Gericht sieht es möglicherweise so und das andere anders.
00:14:55: Und dann bricht mein Verständnis von Rechtsstaats zusammen Wenn nicht alle Gerichte immer dasselbe sagen Ja herzlichen Glückwunsch!
00:15:01: Gerichte entscheiden unterschiedlich und dann sind wir wieder genau bei der Frage der gerichtlichen Hierarchie.
00:15:06: auch dass dann halt irgendein Gericht das letzte Wort hat und, dass da auf dem Weg dorthin unterschiedliche Rechtsmeinungen von Gerichten und auch verbindliche Äußerung getroffen wurden.
00:15:18: Das kann doch mein Verständnis vom Rechtstaat nicht erschüttern, ja?
00:15:22: Dass da möglicherweise man nach anderer Auffassung sein kann oder eine andere Linie verfolgt also, dass man davor die Bürgerinnen und Bürger beschützen müsste und deswegen bei der Informationsfreiheit lieber mal ein bisschen früher zu macht bevor der Bürger zu viel mitbekommt Das ist ein vorrechtsstaatliches Verständnis von Rechtsstaates, das VG Karlsruhe dort an den Tag liegt.
00:15:40: Das ist wirklich nicht schön finde
00:15:42: ich.
00:15:43: Kurzes Wort noch zum Urheberrecht.
00:15:45: also der Teil der Entscheidung ist vielleicht nicht ganz so überraschend weil er auf einer Linie liegt die es in der Rechtsprechung IFG insgesamt gibt nämlich dass da allzu schnell zu sein aus dem Recht auf Erstveröffentlichung abzuleiten, dass hier das Urheberrecht dem Informationszugang entgegensteht.
00:16:08: Wir haben ja hier verschiedentlich auch über diese Thematik gesprochen und über die Forderungen gesprochen, die wir VW erhoben haben dort nachzubessern und diese weite Auslegung des Erst- veröffentlichungsrechts durch das Bundesverwaltungsgericht zu korrigieren, indem man dass ihm IFG nachschraubt.
00:16:32: Also muss man auch sehen, der liebe Professor Wolf hätte natürlich auch sagen können er hat kein Problem mit dem Informationszugang.
00:16:42: also ob man das so verstehen kann warum sich dann warum man dann also auch meint jetzt hier sich als Urheber in den Fall einzubringen?
00:16:52: Das ist sicherlich auch etwas was nicht jeder gemacht hätte.
00:16:57: Ja, wobei wir das nicht genau wissen.
00:16:58: Lieber Nikos kann natürlich auch sein, dass Herrn Wolf das nahegelegt wurde.
00:17:02: Das ist also das Gericht sozusagen im Gestalt des Präsidenten oder irgendeines anderen Gremiums gesagt hat Wir geben nichts raus damit fangen wir gar nicht erst an und dann Herrn Wolf sozusagen nagelegt hat zu sagen übrigens widerspricht doch bitte mal der herausgabe.
00:17:17: Dieses Erstveröffentlichungsrecht lässt sich natürlich im konkreten Fall sehr leicht knacken.
00:17:21: Dann hätte der Jurastudent nur sagen müssen, okay ich will das Ding gar nicht haben und ich will es nur lesen.
00:17:26: Ich will Akteneinsicht!
00:17:27: Ich will nach Karlsruhe reinmarschieren und ihr legt mir ja das Manuskript auf den Tisch und ich lese es.
00:17:33: Das widerspricht dann nicht der Erst Veröffentlichung.
00:17:35: wenn er das dann in die Hand bekommt um es selbst zu veröffentlichen?
00:17:38: Das dürfte natürlich nicht Aber lesen dürft das, insofern ist es auch nur ein relativ schwaches Gegenargument.
00:17:46: Ja Stefan mit dem Einwand also ich will's nur lesen bin ich noch bei keinem Gericht durchgekommen.
00:17:52: ja und die sagen dann auch da könnte jeder kommen.
00:17:55: also das ist das ist unbefriedigend.
00:17:57: aber das sind das eine Frage auch der einfach her.
00:18:01: Das hat uns benutzte Weißungsricht eingebrockt.
00:18:03: in den Mitteln einer ständigen Rechtsprechung und damit darf es Einer gesetzlichen Korrektur verfolgt uns dieses Thema immer weiter.
00:18:12: Kannst du mal sehen, lieber Nico?
00:18:14: Jetzt reden wir ... Wir wollten nur kurz drüber huschen!
00:18:17: Aber da du jetzt die gründischen hattest sind zwanzig Minuten verständnisloses Kopfschütteln und ein ungutes Gefühl bei einem intransparenten Verfassungsorgan nicht so viel investiert.
00:18:29: Sprechen wir über den Shabovski-Zettel, über den wir in einer der vergangenen Folgen Bereits berichtet haben, als nämlich das OVG in Nordrhein-Westfalen, Münster.
00:18:41: In zweiter Instanz dort einen presserechtlichen Auskunftsanspruch bejaht hat.
00:18:46: Gerichtet darauf, woher denn eigentlich das Haus der Geschichte in Bonn den Szabowski Zettel hat.
00:18:55: Also diesen berühmten Zettl.
00:18:57: nochmal zur Erinnerung auf den Szabowski am neunten November neunundachtzig schaut.
00:19:02: Als er gefragt wird Ab wann denn die Reisefreiheit der Bürger der DDR gelten soll?
00:19:09: Das schaut der damalige Regierungssprecher, der DDR Günter Schabowski verunsichert auf ein Zettel und sagt ach ich glaube unverzüglich.
00:19:18: Das ist berühmt geworden weil es in die Geschichte eingegangen ist als Signal-Zündung für die am Fernsehen hängenden Bürger der DDR doch einmal zur Mauer zu ziehen beziehungsweise zur Ost-West-Grenze zu ziehen und zu schauen, was passiert wenn man versucht in den Westen zu gehen.
00:19:40: Und was dann anschließend passiert ist nämlich der Mauerfall Geschichte.
00:19:45: In zwei Instanzen hatte das war der Journalist Saurer der Bildzeitung dem einen IFG Verdienstort schon lange gebührt weil er so unglaublich viele Verfahren geführt hat.
00:19:57: Ja es ist Presserecht nicht IFG in diesem Fall aber sehr viel Verfahren geführt hat, um Auskünfte von Behörden und Ministerien zu erhalten.
00:20:08: Er hat in zwei Instanz recht bekommen.
00:20:10: das UVG hatte dann noch die Revision zugelassen sodass wir erwartet haben dass es noch eine dritte instanz zum bundesverwaltungsrecht geht.
00:20:19: aber etwas überraschend haben wohl die anwälte dann des haus ist der geschichte nicht allzu gute chancen für die revision gesehen Und daraufhin ist jetzt das Urteil des UVG rechtskräftig geworden.
00:20:33: Wir wissen jetzt, wo der Zettel herkam.
00:20:37: Und zwar?
00:20:38: Oder wir wissen jetzt warum die so ein Geheimnis gemacht haben über die Herkunft des Zettels und warum sie – das ist auch bekanntgeworden – Einenhundertundzwanzigtausend Euro Anweis- und Prozesskosten aufgewandt haben um zu verhindern dass das Publik wird von wem Sie den Zetteln haben.
00:20:56: Sie haben den Zettel, das ist nicht so spektakulär gekauft von einem DDR-Bürger Krüger vor zehn Jahren für ca.
00:21:05: und zwanzigtausend Euro bezahlt haben, war bekannt.
00:21:10: Was aber brisant ist oder was der Grund sein wird, warum sie es nicht publik machen wollten, ist, woher der ehemalige DDR- Bürger Krüge.
00:21:24: Ich weiß gar nicht, ob er DDR-Bürger war.
00:21:25: Aber dieser O. W. Krüger, laut Süddeutsche Zeitung soll es sich um einen DDR- Bürger gehandelt haben, ein Ehemarling ... Woher hatte der den Zettel?
00:21:36: Und jetzt wird's lustig!
00:21:37: Er hat sie ihn von Thomas Schalk Golodkovski, dem Sohn des sehr schillernden Chefs die Wiesenbeschaffers der DDR Alexander Schalk Golodkovsky.
00:21:49: Alexander Schalkorotkowski, der in den Achtzigerjahren mit allen möglichen dunklen und sehr krummen Geschäften dafür gesorgt hat.
00:21:59: Dass die DDR auf allen Wegen das noch beschaffte was ich am wenigsten hatte nämlich Westgeld um Sachen auf dem westlichen Markt zu kaufen.
00:22:09: Der gewiesentlich beschafe DDR war noch im Amt.
00:22:13: zum Mauerfall lief dann allerdings Oder ging dann allerdings kurze Zeit später, im Dezember, neunundachtzig.
00:22:21: um wohl zu verhindern dass er dort ins Fadenkreuz der Oppositionellen in der DDR die dann ja nach und nach das Ruder übernommen haben zu geraten lief er dann über in den Westen.
00:22:34: Ging nach Bayern und nahm sehr schnell Kontakt zum Bundesnachrichtendienst auf wo er ausgiebig aussagte und verbrachte dann noch sein durchaus noch langes Leben.
00:22:48: Ich glaube, der ist so vor zehn Jahren gestorben.
00:22:50: am wunderschönen Tegernsee in Rottach-Egern hat er dann seinen Lebensabend dort noch verbracht sind größere Strafverfahren sind immer spart geblieben.
00:22:59: nach der Wende.
00:23:00: Er wird dort schon ein angenehmes Leben gehabt haben.
00:23:04: und naja das wird jetzt kein Zufall sein dass sein Sohn an den Zettel gelang.
00:23:09: da wird der Vater schon in irgendeiner Form auch seine Finger im Spiel gehabt haben.
00:23:13: Das wird dann vielleicht noch mal Historiker oder eifrige Recherchöre, vielleicht bei der Süddeutschen Zeit, anderswo beschäftigen.
00:23:23: Aber das ist offensichtlich ... dass das Heikle was erklärt, warum sich das Haus der Geschichte so wenig vornehmen hat und sich in die Hosen gemacht hat bei der Frage, wo der Zettel denn eigentlich herkommt?
00:23:38: Schließlich sind die twenty-fünfzehntausend Euro, die dort investiert wurden.
00:23:42: Ja letztlich wohl Steuergelder... ...die dann zum... ...jedenfalls in einem Umkreis des Nichts-Nutleidenden Herrn Schalk-Golodkovskis gelangt sind der eben wusste wie man alles was wo DDR draufstand auch zu Geld machen konnte.
00:23:57: er war ja wenn ich mich richtig erinnere gerade auch beim sogenannten Freikauf von DDR Häftlingen mit im Spiel und ja wusste wusste Wie marktwirtschaft funktioniert Offensichtlich auch in diesem Fall.
00:24:09: Deswegen, wenn sich öffentliche Stellen wie hier das Haus der Geschichte weigern transparent zu sein dann wissen sie meistens warum Sie nicht so gerne transparent sind weil sie sich schämen zur Recht schäme für das was sie da in ordentlicher Funktion veranstaltet haben.
00:24:24: dass jemand alles richtig macht und sich danach erweigert transparent zu seien Das kommt sehr sehr selten vor.
00:24:34: die sich für die späte DDR-Geschichte interessieren und sie vielleicht gar nicht mehr erlebt haben.
00:24:39: In den achtziger Jahren war es so, dass die DDR von einem ziemlich alten Regarde von Politfunktionären unter Anführung von Irochronika regiert wurde.
00:24:51: Das waren eingefleischte Kommunisten mit oft sehr interessanten Biografien.
00:24:58: aber sie verstanden also jedenfalls nichts von Finanzen, Wirtschaft und Geld.
00:25:04: Und deshalb gab es eine zweite Reihe hinter den Regierenden.
00:25:12: Die muss man sich als gerissene Kaufleute vorstellen, die waren auch überhaupt nicht ideologisch kommunistisch, sondern hätten für jedem Regime gedient.
00:25:22: Da gab es auch Biografien, die fingen mit einer ISDAP-Mitgliedschaft an und führten dann in obersten Reihen der DDR-Regierung, also das waren keine.
00:25:32: die waren überhaupt nicht überzeugte, tief überzeugte Coronisten.
00:25:36: Aber sie verstanden was so ein Geld und Macht!
00:25:39: Und Sie wurden gebraucht um die DDR am Laufen zu halten.
00:25:43: Sie waren kuppellos oft und zudem und einen führenden Kopf in dieser Garde ist Alexander Sü... Sie wussten auch wie sie selbst dann sich gut bedient haben und Alexander Schalke-Oltkowski war also der stichilernische Figur in dieser Garde.
00:26:01: Ja,
00:26:02: ich erinnere mich lieber Nico um jetzt nicht damit wir nicht in den Ruch kommen Wir hätten sowas wie historische Betrachtung aus Perspektive des Siegers.
00:26:11: Ich erinnert mich noch gut an den Kredit den Franz Josef Strauß Damals CSU-Chef in Bayern In den Achtziger Jahren ein Milliarden-Kredit in Bezug auf diese zweite Reihe der Herrschaften, der DDR-Führung vermittelt und umgesetzt hat.
00:26:29: Also auch da ein erfreulich unideologisches Vorgehen vonseiten des Westens.
00:26:35: Wenn es darum ging einen schönen Kredit auszukehren und Zins zu verdienen, hat man gerne mal die ideologischen Gräben überwunden.
00:26:44: Das ist Geschichte, lieber Nico, die wir uns heute sogar nicht mehr vorstellen könnten.
00:26:50: Heute ist ja alles besser geworden
00:26:52: Genau, weil wir den Europäischen Gerichtshof haben.
00:26:55: Und weil der Europäische GerichtShof doch in kurzer Abfolge immer wieder uns daran erinnert ... dass man die DSGVO so streng auslegen muss wie es irgendein geht?
00:27:07: Oh, fand ich jetzt gar nicht so!
00:27:09: Aber ich bin sehr gespannt Nico, wo wir am Ende kommen rauskommen bei der entscheidungs- europäischen Gerichtsshofs?
00:27:15: vom Simpel gelagert der Fall, an den sich aber einige hübsche Fragen anknüpfen.
00:27:25: Es ist eine Vorlageentschadung wieder gewesen.
00:27:28: das Amtsgericht Arnsberg hat sich da verdient gemacht und den Europäischen Gerichtshof mit acht Fragen insgesamt konfrontiert.
00:27:36: worum ging es?
00:27:37: denkbar einfach?
00:27:38: Es gab ein Familienunternehmen, ein Optikerunternehmen mit Sitz in Arnsburg.
00:27:43: Brillenrottler heißen die Und die haben via Internet einen Newsletter angeboten und ein Österreicher, hier unser Betroffener der spätere Beklagte hat sich bei diesem Newsletter angemeldet.
00:27:55: Dort seine personenbezogenen Daten hinterlassen, die er braucht also eine E-Mail Adressenahme hinterlassen und in die Datenverarbeitung eingewilligt.
00:28:04: und kaum hatte er den Newsletter abonniert richtete er dreizehn Tage später einen Auskunftsantrag an Brillenrottler.
00:28:12: Nach Artikel fünfzehn, die es geführt hat gesagt was habt ihr da eigentlich von mir an personenbezogenen Daten?
00:28:16: Und Brillin Rottler roch also schon dass das schief aufgesetzt ist dieser Auskunftsantrag und sagten dann also binnen eines wohnheits pass mal auf Freund.
00:28:27: Das ist rechts missbräuchlich was du hier machst.
00:28:29: wir geben dir keine auskünft.
00:28:31: nach artikel zwölf ab Satz Fünf müssen wir das nicht machen für den fall dass Du einen offenkundig unbegründeten oder exzessiven Antrag bei uns stellt.
00:28:41: und das sehen wir hier so.
00:28:43: Und weil Sie schon wussten, was da kommt haben sie ihm gesagt pass auf Freund und das machst du nicht noch mal.
00:28:49: Du kriegst jetzt nicht nur einen abschlägigen Bescheid auf deinen Auskunftsantrag sondern du lässt es in Zukunft auch.
00:28:56: Der Beklagte sagte nö-nö ich will weiter Auskünfte haben und entwickelte dann Überraschung auch den Wunsch ein Schadensanspruch nach Artikel weil er der Auffassung war, dass seine Daten irgendwie von Brillenrottler nicht auf rechtmäßige kontrollierte Art und Weise verarbeitet würden.
00:29:18: Und so traf man sich also vor Gericht mit einer Feststellungsklage von Brille Rottler das ein solcher Schadensersatzanspruch nicht besteht, mitten nahe gegen Klage in Höhe von tausend Euro Schadengesatz .
00:29:32: Das Amtsgericht Ahnsberg hat das zum Andersen genommen den Europäischen Gerichtshof acht Fragen vorzulegen, die unter anderem – wir können ja nur die wichtigsten uns anschauen – umfassten.
00:29:43: Die Frage kann es eigentlich sein dass ein Erstantrag so wie hier?
00:29:48: der Beklagte hat jetzt zum ersten Mal überhaupt einen fünften Antrag gestellt an den Datenverarbeiter Dass das schon exzessiv ist.
00:29:55: beißt sich das nicht?
00:29:56: Erster Antrag und exzessive im Sinne von zwölf Absatz fünf.
00:30:00: Dann wollten sie wissen, was kann man denn an Informationen nutzen um zu sagen dass ein Antrag offensichtlich unbegründet oder exzessiv ist?
00:30:09: Kann man da auch auf öffentlich zugängliche Informationen über den Betroffenen Beklagten zurückgreifen.
00:30:15: Also es war dem Datenverarbeiter bekannt das der Beklage schon mehrfach versucht hatte auf dieser Zwohen-Achziger Schiene zu reiten.
00:30:23: Konnte man solche Informationen nutzen, um damit den Antrag abzulehnen?
00:30:28: Dann wollten Sie weiter wissen, das ist eine Frage die gerade deutsche Gerichte immer wieder auch gestellt haben.
00:30:34: Sehr feinsinnig ob Artikel, zweiundachtzig Datenschutz Grundverordnung eine rechtswidrige Datenverarbeitung voraussetzt.
00:30:42: und dann eben im Kontext mit Auskunftsanträgen wird immer wieder darauf hingewiesen da geht es doch gar nicht um Daten Verarbeitung weder die Altersauskunft zu ersuchen.
00:30:51: Das betroffenen ist eine Daten verarbeitet noch die Beantwortung oder nicht, beantwortung ist eine Datenverarbeitung.
00:30:56: Und deswegen käme bei Verletzung von Artikel fünfzehn der zweiundachtzig gar nicht ins Spiel und würde nicht stattfinden.
00:31:02: Und schließlich zu guter Letzt mal wieder die Frage nach dem immateriellen Schaden und den Kontrollverlust nach Artikel fünftin DSGVO in Verbindung mit zweiundachzig?
00:31:12: Wie sieht das aus?
00:31:14: Reicht da schon der Kontroll-Verlust oder brauche ich tatsächlich eine nachgewiesene objektive, subjektive Einschränkung bzw.
00:31:21: Beeinträchtigungsbetroffenen?
00:31:23: Und ja, das beantwortet der EUGH alles tapfer.
00:31:27: Und wie du hast es schon angedeutet, Nico auch durchaus sagen wir mal Datenschutz oder Betroffenen.
00:31:33: rechtsfreundlich würde ich aber schon Fragezeichen setzen nämlich da er gesagt so wie der artikel fünfzehn und insbesondere der Artikel zwölf abseits fünf gebaut ist, ist keineswegs ausgeschlossen dass schon bei dem ersten Antrag entgegen gehalten wird, dass der Anspruch exzessiv geltend gemacht wird.
00:31:51: Der EuGH sagt dazu nur einschränkend, ja die häufige Wiederholung ist als Beispielfall für exzessive Anfragen im Sinne von zwölf Absatz fünf genannt.
00:31:59: Aber das nicht notwendig.
00:32:00: Es kann also grundsätzlich auch beim ersten Antrag schon vom Verantwortlichen zu reagiert werden.
00:32:07: Er muss allerdings nachweisen dass trotz Einhaltung der Bestimmungen über den Auskunftsantrag es hier offensichtlich nicht darum geht erfährt, ob seine Daten rechtmäßig verarbeitet werden.
00:32:21: Sondern dass er in missbräuchlicher Absicht handelt.
00:32:24: das muss gefälligst der Verantwortlichen nachweisen.
00:32:27: dann kann auch beim ersten Antrag der Zwölfabsatz fünf und der Gegeneinwand der Exzessivität gebracht werden.
00:32:34: Und die anderen Fragen lassen sich ganz schnell beantworten.
00:32:36: Die sind nämlich letztlich gar nicht neu.
00:32:38: hat er euch eigentlich schon mehrfach gesagt erstens mal Anspruch auf aus zweiundachzig Kann sich auch aus der Verletzung des Auskunftsrechternartiger Fünfzehn entwickeln, da kommt es auf irgendwelche Verarbeitungsfragen nicht an.
00:32:50: Das macht er wieder mit einer nachdrücklich, sagen wir mal effektiven Auslegung der Datenschutzgrundverordnung mit einer Siehe Erwägungsgrundzehen und eine Auslegungen die ein möglichst hohes Datenschützniveau anstrebt.
00:33:05: Und er wiederholt nochmal der OGH, hat aus meiner Sicht noch nicht nochmal beantworten müssen.
00:33:09: Die Frage hat er schon mehrfach gemacht.
00:33:12: dass auch immaterielle Schäden nach zweiundachtzig zu ersetzen sind, aber das tatsächlich einen Schadenvorstand entstanden sein muss und dass der auch nachgewiesen sein muss.
00:33:22: Und dass es eine Kausalität geben muss zwischen der Rechtsverletzung und dem Schaden.
00:33:27: Hier sagt er noch etwas ganz Interessantes.
00:33:29: da habe ich nochmal aufgehorscht sozusagen.
00:33:31: Da sagt er nämlich naja wenn der Antragsteller also hier der Betroffene selbst die entscheidende Ursache für den nachträglichen Schaden gesetzt hat Dann könnte er in dieser dazwischen getreten sein und die Kausalität also untergraben haben.
00:33:44: Das könnte den Zweiundachtzig ausschließen, worum geht es hier im Fall?
00:33:47: Naja der Betroffene hat ja selbst die Angaben gemacht um den Newsletter zu bekommen Und dann nachher zu sagen dass dadurch ihm einen Schaden im Sinne eines Kontrollverlusts in Bezug auf die von dem selbst eingegebenen Daten entstanden sei.
00:34:01: Dass da sagt der OGH.
00:34:02: darüber muss das entscheidende Gericht noch mal intensiv nachdenken ob das tatsächlich ein fall von zweiundachtig sein
00:34:08: kann.
00:34:10: Man wird mal sehen, wie sehr das dazu führt.
00:34:14: Dass der Kläger, der kein Unbekannter ist ... Das ist wohl ein Fall von Pascal Goffert, der seit Jahren bekannt ist, weil er seine Masche ist und genau das zu machen, was er in dem Fall hat.
00:34:29: Man weiß nicht so genau, es ist offensichtlich ein Jurist aber kein Anwalt dieser Mann.
00:34:33: Und er betreibt seit geraumer Zeit oder seit Jahren mittlerweile dass er genau so verfährt, wie er hier verfahren ist.
00:34:43: Er melde sich irgendwo an per Newsletter.
00:34:46: Dann kommt der Ausgungsanspruch und dann kommt die Rechnung anschließen.
00:34:50: Und abstrakt liest sich das ja gar nicht so schlecht.
00:34:55: Also mal aus der Sicht von jemandem ... Manche sind mir schon begegnet, die auch mit ihm zu tun gekriegt hatten.
00:35:05: Dann ließte sich erst mal gar nicht so schlecht, der Satz, dass das auch schon der erste Auskunftsanspruch missbräuchlich sein kann.
00:35:12: Allerdings kommen dann natürlich sehr viele Einschränkungen dort anschließend wieder.
00:35:17: Also die bloße Tatsache, dass bekannt ist, dass mit dieser Masche auch ein anderweitig verfahren ist, sagt der OGH, dann ja schon sehr eindeutig reicht wiederum nicht aus für einen Rechtsmissbrauch
00:35:31: Kann aber, Eberhin sagte Euge, kann immerhin berücksichtigt werden.
00:35:36: Es hilft dem Verantwortlichen etwas das es nicht ausgeschlossen ist sich darauf zu berufen dass der andere schon sozusagen mehrfach mit der Masche unterwegs war sondern kann berücksichtig werden.
00:35:47: Aber die Hürden sind hoch, das stimmt schon.
00:35:49: Ja.
00:35:50: also ist ja das Missbrauchsthema auch ein Thema des Omnibus und vielleicht hilft dir eine kleine Klarstellung im Zwölfabseits fünf DSGVO.
00:36:03: Im Rahmen des Omnibus-Gesetzgebungsverfahrens, um da ein bisschen den Missbrauch ... Den es einfach gibt und von denen wir alle wissen, dass es den gibt, dann doch besser herzuwerden.
00:36:14: Denn missbräuchtliche DSGVO-Anträge, also sich irgendwo beim Newsletter an und abzumelden in der Hoffnung, dass dann datenschutzrechtlich irgendwas verkehrt gemacht wird dass man anschließend Kasse machen kann oder dass man so laufen die Fälle ja meistens sagt, hier schickt mir tausend Euro dann ist die Sache gut.
00:36:35: Was sagt denn der Mittelständler?
00:36:38: Also ich zahle ihm lieber was bevor ich jetzt hier bis zum Olgae an in einem solchen Fall einen Verfahren führe sprich das was dann auch wiederum ein Verfahren bekannt ist und bei diesem konkreten Menschen sind Etliche Verfahren bekannt, da muss man auch immer davon ausgehen dass das nur die Spitze eines Eisbergs ist in der dem sich noch weiteres auch verbirgt.
00:37:01: Und diese sind natürlich Gift für das Ansehen des Datenschutzes weil hier das ist ein Mittelstände mit Brillen handelt.
00:37:10: Der kriegt natürlich wenn er eben das zum zweiten und dritten Mal passiert.
00:37:14: dann kriegt er nur noch einen ganz großen Hals wenn er was von Datenschutz und Auskunftssansprüchen
00:37:18: erhöht.
00:37:19: Deswegen, gerade wenn man auch das jetzt für wichtig hält.
00:37:23: Dass es diese Auskunftsansprüche gibt und dass die auskunftssansprüchen dann ordentlich erfüllt werden seitens der Verantwortlichen.
00:37:31: Gerade wenn man das so findet muss man auch Interesse daran haben, dass denen auf die Finger gehauen werden, die nur noch als ein billiges Geschäftsmodell benutzen.
00:37:47: Genau.
00:37:48: Das andere ist ja in der Tat nichts, was jetzt tatsächlich neu ist, sondern das ist der Kern, weswegen diese Entscheidung auch einiges aufsehen erregt hat.
00:38:00: Niko, wir haben heute eine Folge mit ziemlich viel unerfreulichen Entscheidungen.
00:38:07: Wollen wir den noch abschließen?
00:38:08: Mit einem kurzen Blick auf das, was das Verwaltungsdienst
00:38:12: lässt!
00:38:13: gebastelt hat.
00:38:15: Entschadung vom fünften November, zwanzig-fümmerzwanzig.
00:38:18: ein wirklich überflüssiger Fall wo sich auch aus meiner Sicht jedenfalls die zuständige Datenschutzaufsichtsbörde das sind die sächsischen Kollegen ja nicht so besonders überzeugend dargestellt hat.
00:38:30: den fall kennen wir haben schon x mal behandelt häufig an bayerischen vorbildern orientiert.
00:38:36: es geht mal wieder um Deutsche, die aufeinandertreffen.
00:38:40: Deutsche fahren gerne Autos.
00:38:42: Deutsche parken gerne falsch und Deutsche regen sich gern über Parksünder auf.
00:38:47: Und wenn man dann sich schon mal aufregt, dann macht man auch ein Foto vom Parkverstoß.
00:38:51: und wie in diesem Fall hier Wenn man schon dabei ist kann man gleich noch den Fahrer oder den Halter mit fotografieren.
00:38:58: Der beschwert sich bei der Datschetsaufsichtsbehörde Darüber dass eben wieder jemand ins Gesicht fotografiert hat Und dann kommt die Aufsichtsbehörde und fertigt ein Hinweis schreiben an denjenigen, der dem Parkverstoß angezeigt hat.
00:39:14: Und teilt also mit nach Auffassung, nach unserer Rechtsauffassung der Aufsichtspürde in Sachsen darfst du das nicht fotografieren?
00:39:22: Du dürftest es nur zumindest das Nomeinschild fotografieren wenn du berechtigtes Interesse hättest, dann müsstest du selbst betroffen sein von der Ordnungswidrigkeit vom Park Verstoß.
00:39:32: Das bist du nicht oder das ist nicht ganz klar ob du das bist.
00:39:37: Und gleichzeitig sagt dann die Aufsichtsbürde Sachsen, ja wir wissen dass das Verwaltungsgericht Ansbach unseren bayerischen Kollegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz in Ansbach schon gesagt hat, dass das eine zweifelhafte Rechtsauffassung ist, dass man also vielleicht gar kein berechtigtes Interesse braucht um dieses Bild zu machen oder es ausreicht dass man sozusagen den Parkverstoß dokumentiert und dem fügt dann noch der Hinweis an.
00:40:04: Übrigens wenn du das nochmal machst, dann würden wir gegen dich vorgehen.
00:40:08: Lieber Park Sünder Anzeiger!
00:40:11: Das war heute das Video.
00:40:12: Ich dreh es und schaute sich das an weil der Park Sunder Anzeigern nicht auf sich sitzen lassen wollte und wollte gerne, dass dieses Schreiben der sächsischen Aufsichtsbürde aus der Welt kommt.
00:40:22: Aber VG Dresden sagt ne kann es da vergessen klage unzulässig.
00:40:26: dieser dieses Hinweis schreiben ist kein Verwaltungsakt.
00:40:30: das ist nur so eine unverbindliche Mitteilung einer Rechtsauffassung und die Ankündigung Das sind Wiederholungsfall man vorgehen könnte gegen dich.
00:40:38: Da kannst du den Mangelsverwaltungen nicht per Anpflichtungslage dagegen vorgehen.
00:40:44: Der Aten-Siebzig Datenschutz Grundverordnung wird bei der Glegenheit auch gleich noch abgeräumt.
00:40:49: Da haben wir ja eine Garantie, ein Recht auf einen Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde.
00:40:53: Da sagt das VG Dresden, naja aber... Das war ja nur ne Warnung.
00:40:58: und die Warnungen ist zwar nach Atenfünfzig Absatz zu Buchstabe A eine mögliche Reaktion einer Aufsichtspöhürde Aber die ist kein Verwaltungsakt und die ist auch nicht rechtsverbindlich.
00:41:09: Sondern das ist nur so ein Hinweis, dass man zukünftig in Bezug auf beabsichtigte Verarbeitungsvorgänge hier also wenn der Anzeigenerstatter zukünftig noch mal fotografieren würde, dass wir dann was machen würden.
00:41:21: Und deswegen würde da artensiebzig DSGVO auch nicht einschlägig sein weil ja die Warnung keinen recht verbindlicher Beschluss der Aufsichtsbehörde sei.
00:41:31: Kann man drüber nachdenken, die Leistungsklage wird dann gleich auch noch abgeräumt.
00:41:36: Wenn es kein Verwaltungsakt ist, dann könnte man möglicherweise wegen der Leistungsklage gegen das Schreiben der Aufsichtsbürde vorgehen.
00:41:43: Das räumen sie aber weg mit Hinweis auf die analoge Anwendung des forty-two Absatz II VWGO also der Verletzung in eigener subjektiven Rechten, die analog anzuwenden wäre auf die Leistungsklage.
00:41:55: Hier lacht der Verwaltungsjurist nämlich.
00:41:58: das ist jetzt natürlich absurd.
00:41:59: dann gäbe es ja tatsächlich möglicherweise doch rechtlich relevante Äußerungen einer Behörde die man nicht gerichtig angreifen kann, nämlich und das was mich stört an dem Fall.
00:42:10: Es ist offensichtlich so dass die Aufsichtsbehörde zweischrittig vorgeht.
00:42:14: Beim ersten Mal geben sie einen Hinweis und sagen nach unserer Auffassung darfst du das nicht fotografieren oder jedenfalls die Fotos nicht an die Ordnungswidrigkeiten würde weitergeben.
00:42:23: Und wenn du es noch mal was machst, dann komm wir und tun dir weh im Bußgeld oder mit einer Verwarnung oder irgendwas.
00:42:29: Also dann kommt ein Verwaltungsakt oder ein Justizverwaltungshakt oder was auch immer.
00:42:33: aber wenn die zwei Schrittig vorgehen Dann hat der Anzeigenerstatter jetzt sozusagen seinen Bonus.
00:42:40: verbraucht ist also wäre jetzt Rückfalltäter erinnern aus Sicht der Aufsichtsbürde und das ist doch etwas wogegen ich mich werden können muss, dass ich da sozusagen schon auf der Liste der Aufssichtsbürde geführt werde.
00:42:51: Und beim nächsten Fehlverhalten dann eben transaliert werde.
00:42:55: VG Dresden wüscht das weg mit dem Hinweis, forty-two analog auch bei der Leisungsklage.
00:43:00: Da habe ich meine Zweifel, dass es überzeugend ist.
00:43:03: Und am Strich aus meiner Sicht ja ein bisschen traurig.
00:43:07: Was spricht denn eigentlich dagegen die Entscheidung des VG Ansbach, die wir ja auch schon durchgenommen haben?
00:43:12: Vielleicht einfach mal zu akzeptieren und zu sagen Wir wissen es als Aufsichtsbürde nicht unbedingt wesentlich besser.
00:43:18: Und müssen jetzt nicht die Anzeigen der Statter ihrerseits weiterverfolgen wäre vielleicht ein bisschen friedlicher sich aus solchen Fällen rauszuziehen und sich um Sachen zu kümmern, die ein bisschen mehr Nutzen aufweisen.
00:43:32: Ja, also die Entscheidung ist meistens grottenfalsch was sie Zulässigkeitsfragen angeht.
00:43:38: Das sehe ich genauso, also ist das eine Fährwarnung Verwaltungsakt?
00:43:43: Das war ja auch mal umstritten, das ist mittlerweile geklärt.
00:43:46: da gibt es glaube ich ist mir kein Gericht bekannt dass das nicht so sieht.
00:43:49: warum dann eine Warnung?
00:43:51: Also die Ja Dann auch genau so in der Sanktionsgatalog vorgesehen ist wie Die färbwarnungen?
00:43:59: wieso so eine bloße warnung jetzt dann kein verwaltungs Akt sein soll wird auch gar nicht begründet in der Entscheidung.
00:44:06: Also, das grenzt gar nicht ab.
00:44:07: Man könnte ja sagen, Verwarnung ist schon Verwaltungsakt, weil das zu sagen aller Gerichte eine Warnung aber noch nicht.
00:44:14: Aber dazu sagen die eigentlich gar nichts, sondern sagen nur irgendwie, also Fehler da am Regelungskarakter oder warum das am Regelungscharakter fehlen soll.
00:44:22: Anders als die Verwarningen wird eigentlich auch gar Da weiß man gar nicht so richtig, was sie meinen mit Leistungsklage.
00:44:32: Was eigentlich die Leistung sein soll, hoffentlich geklagt wird?
00:44:35: Dann sagen Sie nämlich ... Rücknahme sei ja gar nicht beantragt und was dann denn eigentlich die Leistung sein sollen, die gefordert wird, die da geprüft wird, das ist nicht erkennbar.
00:44:48: Und das, was eigentlich am naheliegendsten gewesen wäre und was auch in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auftaucht, also gerade zu DSGVO, ist eine negative Feststellungsklage
00:45:00: Oder einfach ein Rücknahme des Hinweisschreibens.
00:45:03: Könnte man ja auch sagen, ich möchte dass ihr das zurückzieht?
00:45:07: Also das ist sozusagen also wäre es kein Verwaltungsakt.
00:45:11: Also ich spreche erst mal alles dafür, dass es ein Verwaltungssakt ist.
00:45:16: Wenn man's überhaupt als Warnung sieht, auch die eine Warnungen einzuordnen Ist nach dem mitgeteilten Sachverhalt nicht zwingend.
00:45:23: Nach einem mitgeteiltem Sachverhalten ist es einfach nur ein Schreiben mit einer Rechtsauffassung.
00:45:28: Deswegen hätte ich es durchaus für vertretbar, wenn nicht gar gut Vertreter gehalten zu sagen.
00:45:35: Das ist kein Verwaltungssakt!
00:45:40: So richtig dem Willen hier eine Sanktion nach fünftig DSGVO auszusprechen, ist dem Schreiben eigentlich nicht so interessant... Nebenbei gesagt, natürlich auch kein Rechtsbilderung etc.
00:45:49: enthält.
00:45:51: Also den Willen hier eine Regelung zu treffen ist dem Schreiben jetzt so mitgeteilt, es in dem Sachhalt eigentlich gar nicht zu entnehmen.
00:45:59: Dennoch sagt dann das VG, dass ist ne Warnung nach fünftig Absatz zwei ohne das näher zu begründen warum's da so sieht.
00:46:07: Und dann wiederum ist es zickzack, nicht?
00:46:10: Dann geht's in die andere Richtung.
00:46:11: Aber das ist zwar eine Warnung aber kein Verwaltungsakt und das wird wieder nicht richtig begründen.
00:46:16: Und dann ist quasi im Verwaldungsprozess ... Da ist ja das Gericht eigentlich auch gehalten, wenn es an einer Zulässigkeitsstelle Bedenken hat, ein bisschen die Hand zu reichen und zu sagen also, wenn das nicht zulässig ist, die Anfechnung ist klar nicht zulässig.
00:46:34: was ist dann zulässigt?
00:46:36: Dann ist die allgemeinen Leistungsklage für ihr abwegig, aber dann wäre es wohl die negative Feststellungsklage gewesen.
00:46:43: Weil dort eine Rechtsauffassung vertreten wird, die ja darauf hinausläuft, dass der Kläger etwas nicht tun soll was er tut nämlich fotografieren und auch dann befürchten muss das ist das was immer als Damok lesbisch wird bezeichnet wird in der Rechtsprechung Bundesverwaltungsrecht.
00:46:59: Befürchten muß da sein irgendwann die Behörde auch Konsequenzen aus ihrer eigenen Rechtsaufassung sieht.
00:47:04: also wenn's Wenn es keine Datenschutzbehörde wäre, dann müsste sie aber befürchten, dass da Konsequenzen gezogen werden.
00:47:13: Das ist rechtswidrig!
00:47:16: Aber das war jetzt nur ein kleiner Seitenhieb am Rande... Also nicht überzeugend?
00:47:23: Ja
00:47:23: also niemand der Beteiligten hat sich überzeugt verhalten, weder Parksünder noch der Anzeigenerstatter noch die Aufsichtsbehörden noch das Verwaltungsgericht.
00:47:34: Es ist hoffnungslos, lieber Nico.
00:47:36: Das ist doch ein guter Moment um mit diesem Podcast zu
00:47:39: sehen?
00:47:40: Den wir an einem Carv Freitag, den wir an einen Carv-Freitag... Also nicht noch dem Tag der Hoffnung, sondern der lebt davor heute aufnehmen.
00:47:50: Genau aber wir haben ja alle die Gewissheit dass alles besser wird in Zukunft.
00:47:55: schon in wenigen Tagen wird es wieder besser sein.
00:47:58: Sehr schön, Nico.
00:47:58: Vielen Dank!
00:47:59: Vielen dank lieber Hörer und Hörern wenn sie uns bisher gefolgt sind.
00:48:03: ich hoffe wir haben sie nicht zu frustriert hinterlassen.
00:48:06: Wenn doch schreiben Sie uns gerne.
00:48:07: wenn nicht schreiben sie uns auch Und dann freuen wir uns wenn wir uns bei nächster Gelegenheit hier auf diesem Kanal wieder
00:48:35: hören.