Follow the Rechtsstaat Folge 157
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht um sämtliche Spielarten der Datenverarbeitung.
Zunächst sprechen wir (01:16) über die Weigerung der Bundesregierung, Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der LINKEN zu geben, ob deutsche Sicherheitsbehörden bei Datenhändlern Daten von Bürgern einkaufen. Die Bundesregierung „schließt nicht aus, dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann.“ Dies birgt jedoch zahlreiche rechtliche Probleme.
Sodann geht es (21:15) um den Vorschlag des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, der sich für die Einführung einer Klarnamenpflicht gegen Hass und Hetze im Internet ausgesprochen hat. "Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen", sagte Voßkuhle dem "Tagesspiegel". Er halte eine Klarnamenpflicht im Internet zwar für "nicht ganz einfach", ein solcher Schritt sei aber "verfassungsrechtlich zulässig". Richtig gut überlegt ist dieser Vorschlag aber wohl nicht.
Schließlich geht es (29:05) um das Urteil des BGH vom 18. 12. 2025 - Az. I ZR 115/25. Informationen zum Beitragsverlauf eines privaten Krankenversicherungsvertrags stellen demnach nur dann personenbezogene Daten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar, „wenn sie mit einer bestimmten Person verknüpft sind, die Person also auf Grundlage der Informationen identifiziert ist oder (direkt oder indirekt) identifiziert werden kann“ – bloße Auswirkungen der Daten auf den Betroffenen reichen dafür gerade nicht.
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