Follow the Rechtsstaat Folge 142
So denken die Deutschen wirklich über Datenschutz! Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink sprechen (01:05) über einen Gastbeitrag der Bundesdatenschutzbeauftragten in der FAZ. Thema sind unter anderem der ,,Einwilligungsfetisch“, die überbordenden Informationspflichten und der risikobasierte Ansatz.
Italien wird sich kurz ab Minute (10:15) gewidmet. Dort erteilte die italienische Aufsichtsbehörde einer Kita aufgrund von rechtswidrigen Bild- und Videoaufnahmen ein Bußgeld.
Zurück zur FAZ: Ein Beitrag von Stefan Brink über die Klagewellen zum Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist ab Minute (12:52) Thema.
Zum Schluss besprechen Härting und Brink ab Minute (19:45) über die EuGH-Entscheidung v. 4.9.2025 C-413/23 P EDSB / SRB, welche die Übermittlung von Stellungnahmen als pseudonymisierten Daten des Single Resolution Board gegenüber einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Gegenstand hatte. Wann besteht bei pseudonymisierten Daten ein Personenbezug? Prof. Härting findet, dass in diesem Urteil zwei Kardinalfehler der DSGVO zum Ausdruck kommen.
Eine Folge über die vielen Schwachstellen der DSGVO, mit einer Prise Italien.
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