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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Follow the Rechtsstaat Folge 141

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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es zunächst (00:43) um eine Beschwerde an den EGMR: Reporter ohne Grenzen e.V. (RSF) hat, vertreten durch Härting Rechtsanwälte, Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingelegt wegen des Einsatzes von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Als Staatstrojaner wird Spähsoftware bezeichnet, die ohne Kenntnis der Zielperson auf dessen Computer oder Smartphone installiert wird.

Sodann geht es (12:24) um eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur öffentlichen Konsultation der European Commission zur Vorratsdatenspeicherung. Der DAV sieht einen Verstoß gegen das anwaltliche Berufsgeheimnis, die anlasslose Speicherung von Metadaten gefährde die Vertraulichkeit zwischen Anwalt und Mandant. Zudem übt der DAV Kritik an der Anhörung, die Fragen seien einseitig und suggestiv zugunsten einer EU-weit einheitlichen Regulierung von Vorratsdatenspeicherung formuliert.

Dann geht es (20:09) um einen BVerfG-Beschluss (vom 16.09.2025 - 2 BvR 1399/25). Anlässlich der Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen scheiterte ein AfD-Politiker mit seiner Verfassungsbeschwerde: AfD-Politiker Joachim Paul wurde nicht zur OB-Wahl am 21.9. in Ludwigshafen zugelassen, weil der Wahlausschuss der Stadt an seiner Verfassungstreue zweifelt. Dagegen erhob er Klage vors VG Neustadt und OVG Koblenz - doch auch das BVerfG ließ ihn nun abblitzen. Die Nicht-Annahme zur Entscheidung begründete das Gericht damit, er habe sich nicht ausreichend mit den ablehnenden Entscheidungen der Gerichte in Rheinland-Pfalz und mit einschlägiger Entscheidungen des BVerfG auseinandergesetzt. Schade eigentlich.

Schließlich (31:39) greifen Niko und Stefan einen weiteren BVerfG-Beschluss (vom 11.08.2025 - 1 BvL 2/25) zum spannenden Thema „Tanzverbot an Karfreitag“ auf. Per Richtervorlage zum niedersächsischen Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag sollte geklärt werden, ob an diesen Tagen, öffentliche Veranstaltungen, wenn sie nicht „der geistig-seelischen Erhebung“ dienen „und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen“ verboten werden dürfen. Ein Bußgeld von 1.700 € hatte ein Tanzveranstalter in Göttingen wegen „sich permanent rhythmisch bewegender Personen“ kassiert, was auch dem AG Göttingen nicht einleuchtete, das darin einen Verstoß gegen die negative Religionsfreiheit (Zwang zu agieren wie gläubige Christen), die Berufsfreiheit und das Gleichheitsgebot (Kino, Restaurant und Theater sind an diesen Tagen erlaubt) sowie das staatliche Neutralitätsgebot sah. Karlsruhe steigt leider und mal wieder erst gar nicht in Prüfung ein: Das Amtsgericht habe sich nur „mangelhaft“ mit der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG auseinandergesetzt – ergo: nicht tanzen, sondern setzen, 6!


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Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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