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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Follow the Rechtsstaat Folge 140

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Querbeet geht es ab Minute (00:42) zunächst um eine Milliardenstrafe gegen Google aufgrund eines Kartellvergehen. Google hatte unter Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung eigene Online-Werbedienstleistungen bevorzugt. Steht eine Zerschlagung des Giganten bevor?

Anschließend sprechen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink ab Minute (09:23) über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im einstweiligen Rechtsschutz des Berliner Galeristen Johan König und dessen Ehefrau, die sich im Roman ,,Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters wiedererkannt hatten und hiergegen erfolglos Rechtsschutz ersucht haben. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass etwaige Nachteile nicht hinreichend konkret vorgetragen wurden. Wird eine Hauptsache folgen?

Im Hauptgang versucht sich Brink ab Minute (20:43) im Loben. Die EuGH-Entscheidung v. 4.9.2025 C‑655/23 hatte einen Art. 82 DSGVO Anspruch einer natürlichen Person gegen die Privatbank Quirin zum Gegenstand. Der EuGH hatte auf Vorlage des BGH den Streit zu entscheiden, ob die DSGVO einen Unterlassungsanspruch zulässt und ob für die Geltendmachung zuvor ein Löschantrag gestellt werden muss. Die beiden können sich schließlich einigen, dass die Ausgleichsfunktion des Art. 82 DSGVO von einem zuerkannten Unterlassungsanspruch unberührt bleibt.


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Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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