Follow the Rechtsstaat Folge 137
Die BfDI geht gegen die Entscheidung des VG Köln – 13 K 1419/23 – in Berufung!
Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting warten die Entscheidung des OVG Münster gespannt ab.
Ab Minute (04:18) sprechen Härting und Brink über einen Gastbeitrag der ehemaligen Verfassungsrichterin Lübbe-Wolf in der FAZ, anlässlich der gescheiterten Wahl von Prof. Brosius-Gersdorf. Sie befürchtet einen Verlust der „Integrationskraft des Gerichts“ und spricht sich gegen Ausschreibungen der Stellen mit Anhörungen aus.
Der erste Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur über die Aufsicht nach dem Digital Services Act ist ab Minute (20:17) Thema: viele Beschwerden, vier Verwaltungsverfahren und keine Bußgelder. Brink und Härting ziehen Vergleiche zur Datenschutzaufsicht.
Zum Schluss (27:57) kommen die beiden auf die Anklage gegen Andreas Scheuer wegen einer möglichen uneidlichen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss zur PKW-Maut zu sprechen. Härting ordnet die Anklage als ungewöhnlich und mutig ein. Ungewöhnlich empfindet Brink auch die Reaktion Scheuers.
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