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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Follow the Rechtsstaat Folge 134

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Querbeet geht es zunächst um eine Stellungnahme des DAV zum Einsatz von KI in der Anwaltschaft, welche berufsrechtliche, datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Aspekte erörtert. Prof. Niko Härting erklärt die Motivation hinter dieser Stellungnahme.

Ab Minute (10:15) geht es um das allgemeine Persönlichkeitsrecht - Dr. Brink und Prof. Härting thematisieren ein Urteil des LG Berlin II v. 17.06.2025 – 27 O 165/25, das drei Voraussetzungen normiert, die zu einer reaktive Prüfpflicht bei Dauerpublikationen führen.

Die beiden Podcaster können auch Entscheidungen loben: Ab Minute (20:09) sprechen Härting und Brink über eine Entscheidung des BAG v. 20.2.2025 – 8 AZR 61/24, in der die Parteien über einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen einer verspäteten Auskunft stritten. Der Kläger befürchtete einen Kontrollverlust und dass die Beklagte ,,Schindluder“ mit seinen Daten treibe. Das BAG sah keine substantiierte Darlegung eines immateriellen Schadens.


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Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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