Follow the Rechtsstaat Folge 133
Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting dreht alles um gescheiterte Projekte. Zunächst werfen wir einen Blick auf das FAZ-Gespräch mit den Vorstandschefs von SAP und Siemens, Christian Klein und Roland Busch. Sie lehnen sich gegen aus ihrer Sicht gescheiterte EU Digitalrechtsakte auf: Der AI-Act sei der Grund, warum die Unternehmen in Sachen KI nicht Vollgas geben könnten, der Data-Act sei „toxisch für die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle.“
Sodann geht es (10:31) um die im Bundestag gescheiterte Wahl zum BVerfG am 11.7.: Trotz Vorschlag des Richter-Wahlausschusses an den Bundestag zeigten mehr als 50 CDU-Abgeordnete dem Fraktionschef Jens Spahn an, die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Prof. Brosius Gersdorf (Staatsrechtlerin Uni Potsdam) nicht wählen zu wollen. Ein Debakel für Regierungskoalition, die parlamentarische Arbeitsteilung im Richter-Wahlausschuss scheint nicht mehr zu funktionieren.
Weiter geht es (20:09) mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen (4. Kammer, Urteil vom 23. April 2025, Az: 4 K 2873/23): Die aufsichtsbehördliche Untersagung einer zu Werbezwecken durchgeführten nachvertraglichen Datenverarbeitung zur Reakquise ursprünglicher Kunden scheiterte, eine zu Werbezwecken durchgeführte nachvertragliche Datenverarbeitung von länger als sechs Monaten könne durchaus auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 I f DS-GVO gestützt werden.
Abschließend sprechen Niko und Stefan (27:56) über das Urteil des OLG Frankfurt a.M. (10.07.2025 - 6 UKl 14/24): Die Deutsche Bahn wollte den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ nur gegen Mailadresse oder Handynummer ermöglichen – einer Unterlassungsklage von Verbraucherschützern gab das OLG nun statt. Eine Einwilligung sei mangels Freiwilligkeit nicht wirksam, für die Vertragserfüllung seien die Angaben ebenso wenig erforderlich wie für die Verwirklichung überwiegender berechtigter Interessen.
So viel Scheitern war selten!
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