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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Follow the Rechtsstaat Folge 118

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In Brüssel zeichnen sich die digitalpolitischen Schwerpunkte der neuen Kommission und des Parlaments ab. (Ab 03:40) Parlamentarier aller demokratischen Fraktionen schauen besorgt in die USA und halten „digitale Souveränität“ für das Gebot der Stunde. Der Weg dorthin wird jedoch steinig bleiben. Zugleich ist eine mögliche DSGVO-Reform in aller Munde. Dass es gerade bei den Sprachmodellen und allgemein bei KI etliche datenschutzrechtliche Stolpersteine gibt, ist allen Akteuren bewusst. Auch möchte man die Rechtsdurchsetzung verbessern und Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen schaffen. In einem „Omnibus“-Paket sollen manche Ungereimtheiten im Zusammenspiel der verschiedenen neuen Digitalrechtsakte beseitig werden.

18:48 Derweil schreitet die Arbeit an einem Koalitionsvertrag in Berlin weiter voran. Man diskutiert über ein Digitalministerium und deutlich erweiterte Zuständigkeiten der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Wenn es nach CDU und CSU ginge, verlöre die BfDI zudem ihr „I“. Ausgerechnet Philipp Amthor soll die treibende Kraft bei Forderungen nach einer Abschaffung der Informationsfreiheit sein. Die Kettensäge lässt grüßen.

38:00 In Luxemburg produziert der EuGH gleichzeitig weiter DSGVO-Entscheidungen am Fließband. Stefan Brink und Niko Härting sprechen über einen österreichischen Scoringfall, in dem der EuGH die Auffassung vertritt, eine Auskunftei müsse den Aufsichtsbehörden und Gerichten gegebenenfalls die verwendeten Algorithmen offenlegen und könne sich dabei nicht auf den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse berufen (EuGH vom 27.2.2025, Az. C-2043/““).


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Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

von und mit Prof. Niko Härting

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