Follow the Rechtsstaat Folge 70
Ein schwuler Anwalt spricht mit einer lesbischen Anwältin. Niko Härting unterhält sich mit Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Verena Haisch.
Es geht um die Sichtbarkeit von queeren Anwältinnen und Anwälten. Haisch betont, dass die Anwaltschaft ein Abbild der Gesellschaft sein sollte. „Queere Menschen sind überall.“ Daher sollte es gerade auch für junge Juristinnen und Juristen eine Selbstverständlichkeit sein, dass queere Anwältinnen und Anwälte Gesicht zeigen.
Warum aber gibt es eigentlich in der Anwaltschaft so wenige queere Kolleginnen und Kollegen, „die man kennt“? Warum gibt es in den Anwaltsorganisationen beispielsweise keine Präsidentinnen oder Präsidenten, die offen schwul oder lesbisch sind? Warum sind weite Teile der Anwaltschaft nach wie vor sehr weiß, überwiegend männlich und heterosexuell?
Die Frage nach Ehepartnerin und Kindern, wie geht man als Lesbe oder Schwuler mit einer solchen Frage um? Weicht man aus oder erzählt man sehr Persönliches („Ich bin lesbisch, und das ist gut so“)? Verena Haisch berichtet, wie ihr bei der Frage nach dem Ehepartner auch heute noch „warm wird“ – Ausflucht, Outing oder Lüge?
Härting und Haisch sprechen auch über „Diversity“ als Marketinginstrument in internationalen Unternehmen und Kanzleien. Wem gehört eigentlich „Diversity“?
Unter jüngeren Anwältinnen und Anwälten lässt sich ein „Bedürfnis nach Vielfalt“ beobachten. Dies könnte erklären, warum sich der Deutsche Juristinnenbund keine Nachwuchssorgen machen muss, da Vielfalt dort laut Verena Haisch in jeder Hinsicht sichtbar ist.
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