Follow the Rechtsstaat Folge 47
Wie viele Juraprofessorinnen und -professoren haben migrantische Wurzeln? Welche Anwältinnen und Anwälte mit Migrationshintergrund kennt man so?
Aber ist es wirklich nötig, im Jahre 2023 noch über die Herkunft von Juristinnen und Anwälten zu diskutieren? Macht es wirklich einen Unterschied, ob eine Anwältin, Juraprofessorin, Juristin einen Migrationshintergrund hat? Ist es nötig, dass schwule Juristen ihre Sexualität „wie eine Monstranz vor sich hertragen“? Gehören wir Juristen nicht einem aufgeklärten Berufsstand an, dem es fremd ist, nach Geschlecht, Herkunft, Wurzeln, Sexualität zu unterscheiden?
Juraprofessor Felix Hanschmann (Bucerius Law School Hamburg) erregte kürzlich einiges Aufsehen mit einem Interview, das er anlässlich der „Kleinen Staatsrechtslehrertagung“ gab. In dem Interview äußerte sich Hanschmann kritisch über den „Habitus“, der (nicht nur) die Staatsrechtslehrertagungen dominiert: „Bürgerlich, weiß, ganz dominant weiß, ziemlich überwiegend männlich.“ Niko Härting spricht mit Hanschmann über den „Habitus“ von Juristinnen und Juristen, über Chancengleichheit und die Sichtbarkeit von Minderheiten. Warum dominiert auf vielen Tagungen, Sitzungen, Zusammenkünften und Juristen- und Anwaltstagen die Generation 50+? Warum sieht man so wenige Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund? Weshalb gibt es unter Juraprofessoren und prominenten Anwältinnen auch 2023 nur wenige offen Homosexuelle?
Wenn Umgangsformen „aus gutem deutschen Haus“ gepflegt werden, fühlen sich Anwältinnen mit migrantischen Wurzeln, schwule Juristen oder auch Bildungsaufsteiger oft nicht als „dazugehörend“. Hanschmann und Härting sprechen darüber, wie sich dies ändern lässt und welche Bedeutung Diversität in allen juristischen Berufsgruppen hat.
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