Follow the Rechtsstaat Folge 10
In dieser besonders lebhaften Folge geht es um Transparenz in der Justiz. Max Adamek und Niko Härting sprechen mit dem bekannten Berufsrechtler Prof. Dr. Volker Römermann, Namensgeber der Römermann Rechtsanwälte AG, Honorarprofessor an der Humboldt Universität Berlin, dreifacher Fachanwalt und Mitglied in einer Vielzahl Vereinigungen, Vorständen und anderen Gremien.
Römermann führte mehrere Verfahren, in denen es um den „Closed Shop“ der wenigen Anwälte ging, die beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen sind. Das Auswahlverfahren ist seit jeher eine „Black Box“. Römermann berichtet von seinen teilweise bizarren Erfahrungen beim Anwaltssenat der BGH, in denen er bereits energisch darum ringen musste, Einsicht in die Akten zu den Auswahlverfahren zu erlangen. Dem Anwaltssenat gehören teilweise Richter an, die zugleich an der Auswahl der BGH-Anwälte beteiligt sind. Römermann führte Verfahren um das Auswahlverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Um Transparenz in der Justiz ging es auch kürzlich beim Deutschen Juristentag (DJT) in Bonn. Man diskutierte über die (fehlende) Transparenz der Wahl der Richter beim BGH und beim BVerfG. In Karlsruhe ist Transparenz nach Römermanns Überzeugung nicht gewollt. Die jüngsten Vorgänge rund um das „Kanzlerdinner“ im Juni 2021 und die Weigerung, einer BILD-Journalistin Auskünfte zu geben, kritisiert Römermann scharf.
Auswahlprozesse sind bei den Bundesrichtern nach Römermanns Überzeugung weder sachlich nachvollziehbar noch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Er plädiert für ein hybrides Auswahlmodell, bei welchem ein Computer anhand messbarer objektiver Kriterien die Qualifikation einzelner Bewerber auswertet und eine Liste mit in Frage kommenden Bewerbern zusammenstellt. Die Entscheidung für oder gegen einen Kandidaten könne im Anschluss und auf Basis dieser Liste dann immer noch „menschlich“ getroffen werden.
Eingangs geht es in dem Podcast auch um die Gründe, die Römermanns Kanzlei frühzeitig dazu bewogen haben, die Rechtsform einer Aktiengesellschaft zu wählen. Und es geht um die Kunst der freien Rede vor Gericht und den Titel „CSP“ (Certified Speaking Professional), den Römermann trägt, ein Titel, der von der US-amerikanischen National Speakers Association feierlich verliehen wird und den nur wenige Speaker im deutschsprachigen Raum tragen dürfen.
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